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Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.10.1995

Rechtsprechung
   BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,206
BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 349
  • MDR 1996, 1156
  • EuZW 1997, 160
  • NZA 1996, 998
  • BB 1996, 1620
  • BB 1996, 959
  • BB 1997, 1259
  • DB 1996, 1725
  • DB 1996, 786
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Solcherart auf einzelne Regelungsgegenstände bezogene Feststellungsanträge sind zulässig (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 der Gründe).

    Die Literatur ist dem fast einhellig gefolgt (vgl. BAGE 44, 285, 290 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 76 Rz 93;… Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz 94, jeweils m.w.N.).

    aa) Die vom Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang angeführten "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich" (ZH l/618) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und auch keine Unfallverhütungsvorschriften (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAGE 44, 285, 299 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).

    (1) Allerdings ist der Senat in seinem bereits zitierten Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 300 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 b der Gründe) davon ausgegangen, daß Arbeitsunterbrechungen nicht zum Regelungsgegenstand von § 120 a GewO gehörten.

    aa) In seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 ist der Senat davon ausgegangen, daß derartige Untersuchungen nicht zum Regelungsgegenstand des § 120 a GewO gehörten (BAGE 44, 285, 306 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 1 der Gründe;… insoweit zustimmend Richardi, Anm. zu AP, aaO, unter III 4).

    c) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 306 ff. = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 2 bis 4 der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich auch aus anderen arbeitsschutzrechtlichen Rahmenvorschriften keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Bildschirmarbeitnehmern die hier streitigen Untersuchungen anzubieten.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Sie müssen sich vielmehr so behandeln lassen, als seien die Vorschriften einer Richtlinie, die hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen hinreichend bestimmt sind, ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden (EuGH Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs 152/84 - Marshall - Slg. 1986, 737, 749; Urteil vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3356).

    Für Privatunternehmen wie die Arbeitgeberin entspricht es ständiger Rechtsprechung des EuGH, daß im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern eine unmittelbare Anwendung von Vorschriften einer Richtlinie nicht in Betracht kommt (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106 /89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4158; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3355 f.).

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muß ein nationales Gericht die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 Abs. 3 EGV zu genügen (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106/89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4159; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3357).

    Sie umfaßt alles einschlägige nationale Recht, selbst wenn es älter ist als die Richtlinie (z.B. EuGH Urteil vom 14. Juli 1994, aaO, zu einer im entscheidungserheblichen Zeitraum noch nicht umgesetzten Richtlinie).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Die Vorlagepflicht besteht indessen nicht, soweit der EuGH über eine Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", z.B. EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - C. I. L. F. I. T. - Slg. 1982, 3415, 3430 f.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Er folgt aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht und ist insoweit mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar (vgl. BVerfGE 75, 223, 240).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muß ein nationales Gericht die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 Abs. 3 EGV zu genügen (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106/89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4159; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3357).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Er hat bereits nach § 80 Abs. 2 BetrVG gegen den Arbeitgeber entsprechende Unterrichtungsansprüche (vgl. BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10. April 1984 - Rs 79/83 - Harz - AP Nr. 2 zu § 611 a BGB) können auch Richtlinienvorschriften, die für eine unmittelbare Anwendung nicht in Betracht kommen, als Grundlage für die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts dienen.
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert (z. B. BAGE 61, 209, 216 = AP Nr. 5 zu § 611 a BGB, zu A VI 2 der Gründe; BAGE 71, 195, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu B II 3 c aa der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert (z. B. BAGE 61, 209, 216 = AP Nr. 5 zu § 611 a BGB, zu A VI 2 der Gründe; BAGE 71, 195, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu B II 3 c aa der Gründe).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Sie müssen sich vielmehr so behandeln lassen, als seien die Vorschriften einer Richtlinie, die hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen hinreichend bestimmt sind, ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden (EuGH Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs 152/84 - Marshall - Slg. 1986, 737, 749; Urteil vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3356).
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 48/88

    Verwerfungsbeschluss:

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer …

    Entsprechend ist bereits in den Senatsentscheidungen zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Allerdings kann das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht so umfassend sein, dass für andere auf den Gesundheitsschutz bezogene Vorschriften des Gesetzes, zB § 88 Nr. 1 und § 91 BetrVG kein nennenswerter Anwendungsbereich mehr verbleibt (vgl. dazu BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 359 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeit Nr. 1, zu B II 2 b aa (2) der Gründe; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, 149 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitssicherheit Nr. 3, zu B I 2 der Gründe).

    Daher hat der Senat zum ehemaligen § 120a GewO (vgl. dazu BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - aaO) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (…vgl. dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - aaO) darauf hingewiesen, dass die Mitbestimmung bei Regelungen, die auf diese weiten Generalklauseln gestützt sind, eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr voraussetzt.

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Ein nationales Gericht muß die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1851
BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 185
  • NZA 1996, 647
  • BB 1996, 384
  • DB 1996, 786
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.

    Die Beurteilung des Senats steht nicht im Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 -, aaO).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer …

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (…BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (…BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe;… BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Unterschied zu der vom erkennenden Senat beurteilten Tauchsportveranstaltung "Das Meer - Resource und Abfalleimer" (BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich auch nicht aus dem vorliegenden Ablaufplan, daß politische Kenntnisse nur am Rande und im wesentlichen Naturerlebnisse vermittelt worden sind.

  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast - …

    Unter Berücksichtigung dessen vermittelt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (…ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) eine Veranstaltung politische Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG, wenn sie das Verständnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern soll und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf dadurch gefördert wird (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786), ohne dass der Begriff der politischen Weiterbildung zu verengen wäre auf die Inhalt der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde (dazu BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16).

    Mit, anderen Worten: Nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten muss das Erreichen des genannten Zieles uneingeschränkt ermöglicht werden (BAG-Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.).

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass entsprechend den oben umschriebenen Voraussetzungen der Begriff der politischen Bildung recht weit zu fassen ist, ohne dass es eines Bezuges zu dem vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf bedarf (BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 1987, aaO., BAG…, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, aaO.), dass also durchaus auch Veranstaltungen mit einem ökologisch ausgerichteten Thema Veranstaltungen politischer Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG sein können (zutreffend so bereits BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW betreffend eine Veranstaltung mit dem Titel "Ökologische Wattenmeerexkursion", grundsätzlich ebenso - entgegen der Sichtweise der Beklagten ist mit dieser Entscheidung eine Änderung der vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Grundsätze nicht erkennbar, wenn auch im konkreten Einzelfall politische Bildung verneint wurde - BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786 betreffend eine Veranstaltung "Das Meer - Ressource und Abfalleimer", entsprechend LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 -, NZA 994, 511).

    Es ist daraus nur zu ersehen, dass diese Aspekte auch - zum Teil in Diskussionen - angesprochen worden sind, ohne dass sich aber daraus ergäbe, dass der Veranstaltung in Wirklichkeit ein anderes didaktisches Konzept zugrunde gelegen hätte, als es in dem der Beklagten vorgelegten Programm zum Ausdruck gekommen ist (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786).

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97

    Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995-9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97

    Politische Weiterbildung als Veranstaltungsinhalt bei der …

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95

    Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin

    Die Parteien haben hiermit eine besondere einzelvertragliche Vereinbarung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts getroffen, wonach die Klägerin der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernblieben durfte und die Beklagte sich verpflichtete, der Klägerin für weitere zwei Wochen bezahlte Freistellung zu gewähren, falls eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert hat (vgl. BAG, Urt. v. 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 m.w.N.).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung …

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines …

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt, …

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