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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,387
BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00 (https://dejure.org/2002,387)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2002 - IX ZR 127/00 (https://dejure.org/2002,387)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00 (https://dejure.org/2002,387)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    BGB § 209 Abs. 2 Nr. 4; ZPO § 273; BRAO § 51 b

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung und Streitverkündung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung und Streitverkündung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung und Streitverkündung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1414
  • NJW-RR 2002, 1285 (Ls.)
  • MDR 2002, 879
  • FamRZ 2002, 609
  • VersR 2002, 489
  • WM 2002, 1078
  • DB 2002, 1502 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 299
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt ein durch einen Fehler des Rechtsberaters bei der Führung eines Prozesses verursachter Schaden mit Erlaß der ersten daraufhin ergehenden, für den Mandanten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung ein (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788 [Steuerberater]; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).

    Ausschlaggebend für die Anknüpfung an die erste nachteilige Entscheidung ist, daß sich damit die Vermögenslage des Betroffenen objektiv spürbar verschlechtert und es unsicher ist, ob diese Vermögensverschlechterung durch eine spätere Aufhebung der Entscheidung wieder wegfällt (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

    Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit ist zwar der infolge eines bestimmten Verhaltens des Schädigers eingetretene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, so daß für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens einschließlich aller weiteren adäquat verursachten, zurechen- und voraussehbaren Nachteile eine einheitliche Verjährungsfrist läuft, sobald irgendein (Teil-)Schaden entstanden ist; das gilt auch, soweit eine Wiederholung desselben schädigenden Verhaltens - nochmals - denselben Schaden auslöst (…BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780; v. 12. Februar 1998 aaO, jeweils m.w.N.).

    Anders ist es aber, wenn sich mehrere selbständige Handlungen (oder - pflichtwidrige - Unterlassungen) des Schädigers ausgewirkt haben; dann beginnt mit der Entstehung des durch die jeweilige Handlung verursachten Schadens und des damit ausgelösten Ersatzanspruchs eine nur für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt ein durch einen Fehler des Rechtsberaters bei der Führung eines Prozesses verursachter Schaden mit Erlaß der ersten daraufhin ergehenden, für den Mandanten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung ein (…BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788 [Steuerberater]; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).

    Ein Sekundäranspruch hat zur Folge, daß mit Eintritt des durch die Verletzung der Hinweispflicht bewirkten Schadens (Eintritt der Primärverjährung), spätestens aber mit Beendigung des Mandats (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 aaO Seite 961 f), die dreijährige Verjährungsfrist erneut beginnt.

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Abhängigkeit im Sinne des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist immer dann gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine Streitverkündung nach § 72 ZPO vorliegen, wenn also die Partei für den Fall eines ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt (BGHZ 36, 212, 214; 134, 190, 194).

    Der Umfang der verjährungsunterbrechenden Wirkung der Streitverkündung beschränkt sich nicht auf die mit der Urteilsformel ausgesprochene Entscheidung über den erhobenen Anspruch; sie ergreift vielmehr die gesamten tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Urteils (BGHZ 36, 212, 215).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    c) Das Berufungsgericht hat einen zur Verlängerung der Verjährungsfrist führenden sogenannten Sekundäranspruch (grundlegend dazu BGHZ 94, 380, 386 ff) mit der Begründung verneint, für die Beklagten habe kein Anlaß bestanden, ihr früheres Verhalten zu überprüfen und die Klägerinnen auf die Möglichkeit eines Regreßanspruchs gegen sich selbst - und auf die dafür geltende Verjährungsfrist - hinzuweisen.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Das Berufungsgericht wird nunmehr zu der Frage, ob die Beklagten unter den Umständen des Streitfalls den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in den Titel hätten aufnehmen lassen müssen (zur grundsätzlichen Pflicht eines Rechtsanwalts, dies zu tun, vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, WM 1992, 2020, 2021 m.w.N.), und zum Nachlaßwert (vgl. oben I 1 a aa) die erforderlichen Feststellungen zu treffen haben.
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Abhängigkeit im Sinne des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist immer dann gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine Streitverkündung nach § 72 ZPO vorliegen, wenn also die Partei für den Fall eines ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt (BGHZ 36, 212, 214; 134, 190, 194).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Wenn der Senat an anderer Stelle hinzugefügt hat, ein Steuerbescheid gebe dem Steuerpflichtigen Anlaß zur Prüfung, ob ein sich daraus ergebender Steuernachteil auf einem Beratungsfehler seines Steuerberaters beruhe, so war damit nur gesagt, daß wegen dieser Prüfungsmöglichkeit der an diesen Zeitpunkt anknüpfende Verjährungsbeginn für den Mandanten nicht unzumutbar sei (BGHZ 129, 386, 390).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit ist zwar der infolge eines bestimmten Verhaltens des Schädigers eingetretene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, so daß für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens einschließlich aller weiteren adäquat verursachten, zurechen- und voraussehbaren Nachteile eine einheitliche Verjährungsfrist läuft, sobald irgendein (Teil-)Schaden entstanden ist; das gilt auch, soweit eine Wiederholung desselben schädigenden Verhaltens - nochmals - denselben Schaden auslöst (BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780;… v. 12. Februar 1998 aaO, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung tritt nicht ein, wenn und soweit - auch vom Standpunkt der streitverkündenden Partei aus - der der Streitverkündung zugrunde liegende vermeintliche Anspruch durch den Ausgang des Rechtsstreits nicht berührt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1978 - VI ZR 115/77, NJW 1979, 264 f).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 12 U 276/93
    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00
    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten hat in der mündlichen Revisionsverhandlung unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 1995 (BauR 1996, 869, 870) die Ansicht vertreten, die Ansprüche, die der Streitverkündende im Fall des ihm ungünstigen Prozeßausgangs zu haben glaube, müßten im einzelnen in der Streitverkündungsschrift bezeichnet werden.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung tritt nicht ein, wenn und soweit - auch vom Standpunkt der streitverkündenden Partei aus - der der Streitverkündung zugrunde liegende vermeintliche Anspruch durch den Ausgang des Rechtsstreits nicht berührt werden kann (BGH, Urt. v. 21. Februar 2002, aaO).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt und die Zulässigkeit der Streitverkündung für erforderlich, aber auch ausreichend gehalten (BGHZ 36, 212, 214; 65, 129, 130 f; 70, 187, 189; 100, 257, 259; 160, 259, 263;… BGH, Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764 ff; v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, WM 2002, 1078, 1081).

    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (…BGH, Urt. v. 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, 293; v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, aaO; vgl. auch BGHZ 155, 69, 72: der geltend gemachte Ausgleichsanspruch muss hinreichend individualisiert sein).

    § 73 ZPO verlangt demgegenüber die Angabe des Grundes der Streitverkündung, das heißt desjenigen Rechtsverhältnisses, aus dem sich der Rückgriffsanspruch gegen den Streitverkündungsempfänger ergeben soll (vgl. BGH, Urt. v. 21. Februar 2002, aaO).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …

    Hat die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zu einem ersten Teilschaden geführt, so beginnt damit die Verjährung des Regressanspruchs auch im Hinblick auf voraussehbare künftige Nachteile des Mandanten (BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, WM 2002, 1078, 1080;… vom 3. Februar 2011, aaO;… vom 24. März 2011 - IX ZR 197/09, NJW-RR 2011, 858 Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Diese Wirkung tritt hingegen nicht ein, wenn der im Folgeprozess verfolgte Anspruch sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht in keiner Weise von dem Ausgang des Vorprozesses abhängig ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1961 - III ZR 181/60, BGHZ 36, 212, 215; vom 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, WM 2002, 1078, 1080;… vom 11. Februar 2009 - XII ZR 114/06, BGHZ 179, 361 Rn. 38;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 74 Rn. 8).

    Daher spielt es für die Reichweite der Wirkung der Streitverkündung grundsätzlich keine Rolle, ob in dem Verfahren, in dem die Streitverkündung erfolgt, nur ein Teil des Schadens, welcher der Streitverkündungsschrift zugrunde liegt, eingeklagt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2002, aaO S. 1080 f).

    Rn. 11 b) Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift begrenzt (BGH…, Urteil vom 18. Dezember 1961, aaO S. 214; vom 21. Februar 2002, aaO S. 1081; ferner zu § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB: BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, BGHZ 175, 1 Rn. 22 ff;… vom 11. Februar 2009, aaO Rn. 31).

    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, 293; vom 21. Februar 2002, aaO;… vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 28;… Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 73 Rn. 2).

    Sie braucht den ihr zugrunde liegenden Anspruch nicht bereits auch der Höhe nach zu konkretisieren (BGH, Urteil vom 21. Februar 2002, aaO S. 1081;… Beschluss vom 4. Dezember 2008 - IX ZR 166/07, Rn. 4, nv).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,410
BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00 (https://dejure.org/2002,410)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - IX ZR 182/00 (https://dejure.org/2002,410)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00 (https://dejure.org/2002,410)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Sorgfaltspflichten bei der Abfassung von Vergleichstexten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vergleichsabschluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1048
  • MDR 2002, 547
  • FamRZ 2002, 878
  • VersR 2002, 887
  • WM 2002, 513
  • DB 2002, 1502 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 429
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Soweit es um die unterlassene Beratung über die Erfolgsaussichten einer Berufung geht, ist nach dem Grundsatz des beratungsgemäßen Verhaltens (BGHZ 123, 311, 314 ff;… BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 743) davon auszugehen, daß der Kläger sich zur Rechtsmitteleinlegung entschlossen hätte; denn der Beklagte hätte ihm diese unter Darlegung der Gründe für die Erfolgsaussicht empfehlen und ihn, soweit der Kläger meinte, ihm fehlten die dazu nötigen Geldmittel, auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe hinweisen müssen.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Bei unmißverständlicher Formulierung des Prozeßvergleichs und Hinweis gegenüber dem Familiengericht auf die Unanwendbarkeit der Absätze 1 bis 3 des § 323 ZPO hätte der Abänderungsklage stattgegeben werden müssen; hierbei ist darauf abzustellen, wie der damalige Prozeß bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (vgl. BGHZ 133, 110, 111).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Das Urteil des Landgerichts ist, obwohl es nur als "Grundurteil" bezeichnet ist, nach dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe dahin auszulegen, daß auch über den neben dem Zahlungsantrag gestellten Feststellungsantrag entschieden worden ist (…vgl. zur Möglichkeit einer solchen Auslegung BGH, Urt. v. 7. November 1991 - III ZR 118/90, WM 1992, 432; ferner Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, NJW 2000, 1572, 1573 m. Anm. Grunsky LM § 304 ZPO Nr. 71 Bl. 5).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    a) Ein Rechtsanwalt, der bei einer Vertragsgestaltung mitwirkt, hat bei der Abfassung des Vertragstextes für eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, WM 1996, 1824, 1826;… Zugehör/Sieg, Handbuch der Anwaltshaftung, 1999, Rn. 763).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß es, nachdem der Rechtsfehler des Familienrichters sich abzeichnete, Aufgabe des Beklagten war, das Gericht auf jene Rechtsgrundsätze hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, WM 1990, 1917, 1919).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Das steht nicht im Einklang mit der seit dem Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1982 (BGHZ 85, 64) gefestigten Rechtsprechung, wonach diese Vorschriften auf Prozeßvergleiche nicht anzuwenden sind und die Abänderung einer in einem solchen Vergleich enthaltenen Unterhaltsvereinbarung sich allein nach dem materiellen Recht richtet (BGH, Urt. v. 5. September 2001 - XII ZR 108/00, NJW 2001, 3618, 3619).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Das steht nicht im Einklang mit der seit dem Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1982 (BGHZ 85, 64) gefestigten Rechtsprechung, wonach diese Vorschriften auf Prozeßvergleiche nicht anzuwenden sind und die Abänderung einer in einem solchen Vergleich enthaltenen Unterhaltsvereinbarung sich allein nach dem materiellen Recht richtet (…BGH, Urt. v. 5. September 2001 - XII ZR 108/00, NJW 2001, 3618, 3619).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Soweit es um die rechtliche Bearbeitung des dem Rechtsanwalt anvertrauten Falles geht, kommt ein Mitverschulden des Mandanten nicht in Betracht (BGH, Urt. v. 15. April 1999 - IX ZR 328/97, WM 1999, 1330, 1336 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    b) Soweit der dem Kläger zugefügte Schaden auf den im Abänderungsprozeß begangenen Pflichtverletzungen des Beklagten beruht, begann eine neue (Primär-)Verjährung mit Erlaß des amtsgerichtlichen Urteils vom 1. März 1993 (vgl. BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
    Die Verjährung ist jedoch durch einen sogenannten Sekundäranspruch (vgl. dazu grundlegend BGHZ 94, 380, 386 ff) hinausgeschoben worden, weil der Beklagte vor Ablauf der primären Verjährungsfrist begründeten Anlaß hatte, sein Verhalten bei Abschluß des Prozeßvergleichs vom 4. März 1991 zu überprüfen.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der …

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …

    Der Anwaltsvertrag endet regelmäßig durch Erledigung des Auftrags, das heißt, durch die Erreichung des Vertragszwecks (…BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1833; v. 17. Januar 2002 - IX ZR 180/00, NJW 2002, 1048, 1049 f.;… Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/ Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 53).

    aa) Ein derartiger Sekundäranspruch kommt in Betracht, wenn der Anwalt während noch laufender Primärverjährung bei einem neuen Auftrag über denselben Gegenstand eine Pflicht, den Mandanten auf die eigene Regresshaftung hinzuweisen, schuldhaft verletzt hat (…BGH, Urt. v. 29. November 1983 - VI ZR 3/82, VersR 1984, 162, 163; v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, WM 1985, 1475, 1477 f.; v. 21. Januar 1988 - IX ZR 65/87, WM 1988, 629, 631; v. 24. Juni 1993 - IX ZR 216/92, WM 1993, 1889, 1895; v. 16. November 1995 - IX ZR 148/94, WM 1996, 540, 541 f.; v. 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, WM 2002, 513, 515;… Zugehör, aaO Rn. 1383).

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Grenzen der Anwaltshaftung

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00 - .
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZR 223/20

    Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine …

    Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (Fortführung BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00).

    Rn. 8 a) Ein Rechtsanwalt, der bei einer Vertragsgestaltung mitwirkt, hat bei der Abfassung des Vertragstextes für eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, NJW 2002, 1048, 1049).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess; …

    Eine entsprechende Belehrungspflicht besteht jedenfalls hinsichtlich der formellen Voraussetzungen des Rechtsmittels (…vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827), bei ohne weiteres erkennbarer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 85, 252, 259 ff; BGH, Urt. v. 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, WM 2002, 513, 515) sowie in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils auch darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, er das unrichtige Urteil also mitverschuldet hat (BGH, Urt. v. 17. Januar 2002, aaO; insoweit ausdrücklich zustimmend BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).
  • LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17

    Verlust der Ansprüche aus der privaten Krankenversicherung wegen eines erklärten …

    Der Anwalt hat bei Abfassung des Vergleichstextes für eine vollständige und richtige Niederlegung des Willens seines Mandanten und für einen möglichst eindeutigen, nicht erst der Auslegung bedürftigen, Wortlaut zu sorgen (BGH, Urt. v. 17.01.2002, Az.: IX ZR 182/00).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden …

    Grundsätzlich gehört es durchaus zu den Pflichten des Anwalts, darauf zu achten, dass bei Abschluss eines Vergleichs dieser so formuliert wird, dass seine Durchsetzung keine Schwierigkeiten bereitet, den Willen der Parteien wiedergibt und eine Auslegung nicht notwendig wird (vgl. BGH NJW 2002, 1048;… Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rdnr. 126).

    Der Anwalt hat darauf zu achten, dass bei Abschluss eines Vergleichs dieser so formuliert wird, dass seine Durchsetzung keine Schwierigkeiten bereitet, den Willen der Parteien wiedergibt und eine Auslegung nicht notwendig wird (vgl. BGH NJW 2002, 1048;… Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rdnr. 126).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 222/02

    Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Erstellung der Steuererklärungen - …

    (…BGH a.a.O.; NJW 1995, 2106, 2107; NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2001, 826, 828; NJW 2002, 1048, 1050;… Senat a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2012 - 4 U 301/11

    Anwaltsregressprozess: Darlegungs- und Beweislast und Beweiserleichterungen für …

    Für Gerichtsfehler muss der Anwalt jedenfalls dann einstehen, wenn sie auf Problemen beruhen, deren Auftreten der Anwalt durch sachgerechtes Arbeiten hätte vermeiden müssen (…BGH, Urt. v. 2.4.1998 - IX ZR 107/97, NJW 1998, 2048, 2050; vgl. auch Urt. v. 17.1.2002 - IX ZR 182/00, NJW 2002, 1048, 1049;… Urt. v. 13.3.2003 - IX ZR 181/99, NJW-RR 2003, 850, 853;… Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rdnr. 1141).
  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08

    Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in …

    Der Rechtsanwalt, der einen konkreten Anlass hat, sein Verhalten vor Ablauf der Primärverjährung auf von ihm begangene Fehler zu überprüfen, muss den Mandanten zwar so rechtzeitig auf die Möglichkeit eines Regressanspruchs gegen sich selbst und dessen Verjährung hinweisen, dass er seine Interessen - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme eines neuen Anwalts - wahrnehmen kann (st. Rspr.; BGHZ 94, 380, 385 f.; BGH, Urteile vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, NJW 2002, 1048 unter II 4 a;… vom 13. November 2008 - IX ZR 69/07, aaO, Tz. 11;… Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 29 ff., m.w.N.).
  • OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Mitverschuldens eines Mandanten aufgrund …

    Geht es - wie hier - jedenfalls im wesentlichen um rechtliche Fragen, nämlich um die Umsetzung des § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG bei der Rechnungsstellung, hat zu gelten, dass derjenige, der sich auf die Beratung durch einen Fachmann verlässt, sich ein Mitverschulden grundsätzlich nicht anrechnen lassen muss (vgl. nur BGH, NJW 2002, 1048, 1049), und zwar nicht einmal dann, wenn ihm die Unzulänglichkeit der Beratung bei gehöriger Sorgfalt erkennbar war (vgl. BGH, WM 2000, 1591, 1595).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 132/08

    Haftung des Rechtsanwalts/Steuerberaters: Mitverschulden des Auftraggebers an …

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01

    Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen …

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe …

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 24 U 55/11

    Nach Prozessverlust: Belehrungspflicht des Rechtsanwalts?

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 111/05

    Pflichten des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07

    Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …

  • OLG Hamm, 08.11.2007 - 28 U 100/07

    Abgrenzung beschränktes und unbeschränktes Mandat im Rahmen der Anwaltshaftung

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2023 - 2 Sa 44/23

    Abgeltungsklausel - Vergleich - Reisekosten - Abrechnung - Rechtsgestaltung durch …

  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 43/06

    Pflicht zur umfassenden Beratung des Mandanten durch den Steuerberater und zur …

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04

    Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung und Notarhaftung; …

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und …

  • BGH, 03.02.2005 - IX ZR 139/01

    Nichtannahme der Revision in einem Anwaltshaftungsprozess

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZR 91/01

    Voraussetzungen eines Grundurteils

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 318/12

    Klärungsbedürftigkeit einer Auslegungsfrage bzgl. einer Regelung in einem …

  • OLG Celle, 27.10.2010 - 3 U 58/10

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09

    Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der …

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme …

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 204/08

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 U 69/11

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Steuerberaters

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 2 W 16/06

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine …

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