Rechtsprechung
| BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Überprüfung der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Revisionsgericht; Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit ; Unternehmerische Entscheidung; Widersprüchliches ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung; Darlegungslast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 23.03.2000 - 8 Ca 1694/99
- LAG Nürnberg, 29.08.2001 - 4 Sa 518/00
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Papierfundstellen
- NZA 2003, 608
- DB 2002, 2604
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (11)
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (Senat 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 30. Mai 1985 aaO;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben. - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben. - BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben. - BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Davon ist auszugehen, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 mwN). - BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
Betriebsbedingte
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben. - BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 und 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben. - BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Auszug aus BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108). - LAG Nürnberg, 29.08.2001 - 4 Sa 518/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung; …
- LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine …
Stellt eine Partei jedoch mehrere einander widersprechende Behauptungen auf, ohne den Widerspruch zu erläutern, so kann von keiner der Behauptungen angenommen werden, sie sei richtig (vgl. BAG, 13. Juni 2002 - 2 AZR 589/01 - Rn. 27). - LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog. …
Widersprüchliche Behauptungen sind jedoch keinem Beweis zugänglich (vgl. BAG vom 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1), weshalb der wiederholte Antrag, eine sachverständige Begutachtung vornehmen zu lassen, nicht zu erledigen war. - BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04
Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör
c) Soweit die Beschwerde meint, das anzufechtende Urteil weiche von Rechtssätzen aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2002 (- 2 AZR 589/01 - AP ZPO § 284 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120) und vom 10. Oktober 2002 (- 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122) ab, ist eine Divergenz bereits nicht in zulässiger Weise dargelegt.
- LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
Streit über die Vergütung eines sog. Roomboys - Widerrufsgleich
Ein solcher Vortrag ist einer Beweisaufnahme schlechthin unzugänglich (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, zitiert nach juris). - LAG Niedersachsen, 15.01.2025 - 2 SLa 31/24
Befragung sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes im Zusammenhang mit …
Stellt eine Partei mehrere einander widersprechende Behauptungen auf, ohne den Widerspruch zu erläutern, so kann von keiner Behauptung angenommen werden, sie sei richtig (vgl. BAG, 13. Juni 2002 - 2 AZR 589/01 - Rn. 27). - LAG Niedersachsen, 13.08.2025 - 2 SLa 735/24
Frsitlose Kündigung wegen bewusst wahrheitswidriger Aussagen in einem Prozess …
Stellt eine Partei jedoch mehrere einander widersprechende Behauptungen auf, ohne den Widerspruch zu erläutern, so kann von keiner der Behauptungen angenommen werden, sie sei richtig (vgl. BAG, 13. Juni 2002 - 2 AZR 589/01 - Rn. 27). - LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 7 Sa 370/18
Kündigung einer Professorin
Ein solcher Vortrag ist einer Beweisaufnahme schlechthin unzugänglich (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, zitiert nach juris). - LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18
Schadensersatz wegen Mobbings
Ein solcher Vortrag ist auch der Beweisaufnahme nicht zugänglich (vgl. BAG. Urteil vom 13.06.2002 - 2 AZr 589/01 -). - LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 1729/03
Versetzungsanspruch des Arbeitnehmers, Fürsorgepflicht, Beschäftigungsanspruch
Der widersprüchliche Vortrag der Klägerin zu ihrer Arbeitsunfähigkeit schließt eine weitere Beweisaufnahme aus (BAG, Urteil vom 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - NZA 2003, 608). - LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07
Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer
Dabei muss der Vortrag des Arbeitgebers, der nicht auf Schlagworte beschränkt sein darf, erkennen lassen, dass das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers entfällt (…BAG, Urt. v. 30.05.1985, 2 AZR 321/84, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24; Urt. v. 13.06.2002, 2 AZR 589/01, NZA 2003, 608).Die insoweit zu treffende Prognose setzt voraus, dass die betrieblichen Umstände bereits derartige greifbare Formen angenommen haben, dass bei Ausspruch der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines betrieblichen Grundes gegeben sein, der die Entlassung rechtfertigen kann (…BAG, Urt. v. 11.03.1998, 2 AZR 414/97, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43; Urt. v. Urt. v. 13.06.2002, 2 AZR 589/01, NZA 2003, 608).
- LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung
- LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
Kündigung / Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes / Kleinbetrieb / …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 448/17
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen fehlerhafter Bestellung durch eine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
- LAG Niedersachsen, 31.07.2024 - 2 Sa 637/23
Unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung
- ArbG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 2 Ca 953/19
Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, …
- ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 5 Sa 261/18
Haftung des Arbeitnehmers - Untreue - Vermögensbetreuungspflicht - mitwirkendes …
- LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
Kündigung, Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, Kleinbetrieb, Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 155/16
Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung - Sachwalterhaftung
- ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen …
- LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05
Berufsausbildungsvertrag, Scheingeschäft, Ausbildungsverbund
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 435/16
Schlüssigkeit der Klage - Darlegungslast - Überstundenvergütung
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
Anfechtung eines Abfindungsversprechens
- LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03
Prozessvollmacht, Terminsvollmacht, Beschränkung, Offenlegung, Vergleich
- LAG Bremen, 25.03.2003 - 1 Sa 3/03
Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages …
- LAG Bremen, 19.03.2003 - 2 Sa 248/02
Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2026 - 4 SLa 127/25
Kündigung eines Exportleiters mangels Hinweises auf nachteilige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 281/22
Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - behördlich verfügte Betriebsschließung
- LAG Hamm, 07.05.2015 - 8 Sa 1616/14
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 10 Sa 18/08
Schadenersatz - mehrere Streitgegenstände
- LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
Statusklage - Feststellungsinteresse - Darlegungs- und Beweislast, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06
Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers; …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05
Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit …
- ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21
Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden
- ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 11 Ca 5975/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10
Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags …
- LAG Köln, 03.05.2013 - 4 Sa 1063/12
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Bauhelfers bei unsubstantiierten …
- LAG Köln, 11.01.2013 - 4 Sa 795/12
Betriebsbedingte Kündigung durch Wegfall einer Hierarchieebene - zur …
- LAG Hessen, 19.05.2011 - 11 Sa 1521/10
Annahmeverzugsvergütung
- ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5491/16
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5285/16
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5255/16
Betriebsbedingte Kündigung wegen unternehmerischer Entscheidung der …
- ArbG Düsseldorf, 23.05.2025 - 11 Ca 651/25
Betriebsbedingte Kündigung bei Fremdvergabe: Sonderkündigungsschutz nicht belegt
- ArbG Düsseldorf, 20.01.2017 - 11 Ca 5315/16
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 20.01.2017 - 11 Ca 5314/16
Einzelfallentscheidung zur beriebsbedingten Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 20.01.2017 - 11 Ca 5316/16
Einzelfallentscheidung zur beriebsbedingten Kündigung
- LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1648/07
Auslegung eines Vergleichs, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Rechtsprechung
| BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rang von Arbeitsentgeltansprüchen im Konkursverfahren; Bevorrechtigte Forderung im Konkurs; Eintritt des Durchgriffshaftungsschuldners in die Arbeitgeberstellung
- rechtsportal.de
Gesellschaftsrecht; Konkurs - Durchgriffshaftung; Bevorrechtigte Forderung im Konkurs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 04.07.2000 - 2 Ca 567/00
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 2 Sa 1340/00
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
- BAG - 9 AZR 420/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1340
- ZIP 2002, 2137
- NZA 2003, 213
- NZI 2003, 106
- DB 2002, 2604
- NZG 2003, 120
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
Abfindung
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Dazu ist zunächst der Zweck und der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung festzustellen (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - BAGE 45, 357).Dies läßt zwar Raum für eine Analogie eines nicht geregelten Sachverhalts unter einen der privilegierten Tatbestände (…so ausdrücklich BVerfG 19. Oktober 1983 aaO) zieht jedoch deren Grenzen sehr eng (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - aaO).
Das gesetzgeberische Motiv für die Privilegierung dieser Vergütungsansprüche ist die Sicherstellung der Bezüge für den täglichen Lebensunterhalt in der bevorrechtigten Zeit (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - aaO).
- BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Haftungsgrundlage entsprechend §§ 302, 303 AktG in dem objektiven Mißbrauch der beherrschenden Stellung des Unternehmens oder des Unternehmensgesellschafters (BGH 29. März 1993 - II ZR 265/91 - BGHZ 122, 123; BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - BAGE 89, 349 mwN).Ein Ausfallanspruch der Gesellschaftsgläubiger greift allenfalls dann, wenn die Gesellschaft vermögenslos ist und Sicherheitsleistung keinen Sinn mehr macht (BGH 23. September 1991 - II ZR 135/90 - BGHZ 115, 187; 29. März 1993 - II ZR 265/91 - BGHZ 122, 123).
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
Sozialplan
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Soweit ein Vorrecht nicht gesetzlich begründet ist, bleibt es deshalb bei der Regel, daß Forderungen gegen den Gemeinschuldner einfache Konkursforderungen im Rahmen des § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO sind (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - und - 2 BvR 486/80 - BVerfGE 65, 182).Dies läßt zwar Raum für eine Analogie eines nicht geregelten Sachverhalts unter einen der privilegierten Tatbestände (so ausdrücklich BVerfG 19. Oktober 1983 aaO) zieht jedoch deren Grenzen sehr eng (…BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - aaO).
- BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
b) Unerheblich ist, daß der Beklagte in der Revisionsinstanz die Ansicht vertreten hat, im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung im qualifiziert faktischen GmbH-Konzern lägen die Voraussetzungen der nunmehr vom Bundesgerichtshof vertretenen Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs nicht vor (BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61).Daraus folgt eine Beschränkung der Ansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 3 GmbHG grundsätzlich auf den Betrag der Stammkapitalziffer (BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - aaO;… 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - aaO).
- BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00
Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
b) Unerheblich ist, daß der Beklagte in der Revisionsinstanz die Ansicht vertreten hat, im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung im qualifiziert faktischen GmbH-Konzern lägen die Voraussetzungen der nunmehr vom Bundesgerichtshof vertretenen Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs nicht vor (BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61).Daraus folgt eine Beschränkung der Ansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 3 GmbHG grundsätzlich auf den Betrag der Stammkapitalziffer (…BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - aaO; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - aaO).
- BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 185/97
Durchgriffshaftung im GmbH & Co. KG-Konzern
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 8. September 1998 (- 3 AZR 185/97 -) für die Betriebsrenten- und Versorgungsansprüche der bei der Produktionsgesellschaft beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschieden, daß die Vertriebsgesellschaft nach den Grundsätzen der Durchgriffshaftung im qualifiziert faktischen Konzern für die Verbindlichkeiten der Produktionsgesellschaft haftet.Vertragspartner der Arbeitnehmer war ausschließlich die Produktionsgesellschaft (so ausdrücklich im Vorverfahren BAG 8. September 1998 - 3 AZR 185/97 - AP AktG § 303 Nr. 12 = EzA AktG § 303 Nr. 8).
- BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Ein Ausfallanspruch der Gesellschaftsgläubiger greift allenfalls dann, wenn die Gesellschaft vermögenslos ist und Sicherheitsleistung keinen Sinn mehr macht (BGH 23. September 1991 - II ZR 135/90 - BGHZ 115, 187; 29. März 1993 - II ZR 265/91 - BGHZ 122, 123). - BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60
Kaufmannseigenschaft einer OHG
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß dem Gläubiger einer Personengesellschaft ein Konkursvorrecht nicht nur im Konkurs der Gesellschaft, sondern auch im Konkurs des persönlich haftenden Gesellschafters zusteht (16. Februar 1961 - III ZR 71/60 - BGHZ 34, 293). - BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich …
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Dem sind sowohl Bundesarbeitsgericht als auch Bundessozialgericht gefolgt (BAG 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 - BAGE 36, 356, betreffend Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO; 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP KO § 59 Nr. 36 = EzA KO § 59 Nr. 26; BSG 24. November 1983 - 10 Rar 11/82 - BSGE 56, 55). - BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Dem sind sowohl Bundesarbeitsgericht als auch Bundessozialgericht gefolgt (BAG 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 - BAGE 36, 356, betreffend Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO; 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP KO § 59 Nr. 36 = EzA KO § 59 Nr. 26; BSG 24. November 1983 - 10 Rar 11/82 - BSGE 56, 55). - BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
Lohnforderungen - Konkurs - Persönlich haftender Gesellschafter - Masseschuld
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 2 Sa 1340/00
Konkursrechtliche Einordnung der aus Durchgriffshaftung erwachsenen und auf die …
- BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66
Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …
- LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 14/06
Betriebsvereinbarung, normative Wirkung
Für eine Durchgriffshaftung der Beklagten gegenüber den Arbeitnehmern der d. GmbH auf Zahlung der Sozialplanabfindungen (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 24.11.2004, Az. 8 AZR 1/05; BAG vom 14.12.2004, Az. 1 AZR 504/03; BAG vom 31.07.2002, Az. 10 AZR 420/01; BAG vom 08.09.1998, Az. 3 AZR 185/97; BAG vom 10.02.1995, Az. 5 AZR 677/97; BGH vom 14.11.2005, Az. II ZR 178/03) ist nichts dargetan und auch nichts ersichtlich. - LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04
PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der …
Dazu sind zunächst der Zweck und der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung festzustellen (BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 420/01, NZA 2003, 213). - LAG München, 19.07.2007 - 3 Sa 729/06
Betriebsvereinbarung, normative Wirkung
Für eine Durchgriffshaftung der Beklagten gegenüber den Arbeitnehmern der d. GmbH auf Zahlung der Sozialplanabfindungen (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 24.11.2004, Az. 8 AZR 1/05; BAG vom 14.12.2004, Az. 1 AZR 504/03; BAG vom 31.07.2002, Az. 10 AZR 420/01; BAG vom 08.09.1998, Az. 3 AZR 185/97; BAG vom 10.02.1995, Az. 5 AZR 677/97; BGH vom 14.11.2005, Az. II ZR 178/03) ist nichts dargetan und auch nichts ersichtlich. - LAG München, 21.09.2006 - 3 Sa 532/06
Betriebsvereinbarung, normative Wirkung
Für eine Durchgriffshaftung der Beklagten gegenüber den Arbeitnehmern der d. GmbH auf Zahlung der Sozialplanabfindungen (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 24.11.2004, Az. 8 AZR 1/05; BAG vom 14.12.2004, Az. 1 AZR 504/03; BAG vom 31.07.2002, Az. 10 AZR 420/01; BAG vom 08.09.1998, Az. 3 AZR 185/97; BAG vom 10.02.1995, Az. 5 AZR 677/97; BGH vom 14.11.2005, Az. II ZR 178/03) ist nichts dargetan und auch nichts ersichtlich. - LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 59/06
Betriebsvereinbarung, normative Wirkung
Für eine Durchgriffshaftung der Beklagten gegenüber den Arbeitnehmern der d. GmbH auf Zahlung der Sozialplanabfindungen (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 24.11.2004, Az. 8 AZR 1/05; BAG vom 14.12.2004, Az. 1 AZR 504/03; BAG vom 31.07.2002, Az. 10 AZR 420/01; BAG vom 08.09.1998, Az. 3 AZR 185/97; BAG vom 10.02.1995, Az. 5 AZR 677/97; BGH vom 14.11.2005, Az. II ZR 178/03) ist nichts dargetan und auch nichts ersichtlich.
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Rechtsprechung
| BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Ermessensmißbrauch
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 20.07.1962 - 4 Sa 214/62
- BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 396/62
- LAG Düsseldorf, 01.08.1969 - 4 Sa 214/62
- BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69
Papierfundstellen
- NJW 1971, 263 (Ls.)
- DB 1971, 152
- DB 2002, 2604
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64
Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis
Auszug aus BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69
Genauso wie es im freien richterlichen Ermessen liegt, die Begutachtung durch einen Sachverständigen anzuordnen (§ 144 ZPO), erfolgt auch die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl durch das Prozeß- gencht (§ 404 ZPO) Das Gericht kann , wie § 4o4 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich hervorhebt, sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken auch kann es zunächst er nannte Sachverständige durch andere ersetzen Durch diese Bestimmung ist aber noch nicht schon jede Revisionsrüge hinsichtlich der Wahl und Zahl der Sachverständigen ausgeschlossen Es kann durchaus sein daß ein Gericht, wenn es etwa einen Sachverständigen aus einem falschen Sachgebiet ausgesucht hat, damit die Grenzen des ihm m § 404 ZPO emgeraumten Ermessens Überschritten und so seine in der Grundnorm des § 286 ZPO niedergelegte Pflicht zur allseitigen Sachaufklärung verletzt hat (vgl hierzu BGH NJW 1953a 659 Nr Es konnte auch sein, daß das eingeholte Gutachten mit schwer wiegenden inhaltlichen Mangeln behaftet wäre, etwa wenn der Sachverständige von unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen ausgegangen ware oder die ihm vorliegenden Unterlagen nicht sachgemäß verwertet hatte (vgl BGH 44, 75 [80]) Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor Das Landesaibeitsgericht hatte zunächst ein Gutachten bei der Medizi nischen Fakultät der Universität Marburg eingeholt Dieses war erstattet worden von dem Dekan sowie den jeweiligen Ordinarien für Chirurgie, Neurologie, Pädiatrie und Radiologie Es kam (vgl S 5/6) zu dem Ergebnis, die wissenschaftliche Erkenntnis habe sich in der Zeit zwischen 1951 und 1961 nxcnt dahin geändert, daß sie eine Beschneidung der Rontgenkompe ienz des Leiters einer zentralen Röntgenabteilung notwendig er scheinen lasse Dieses Gutachten erachtete das Landesaroe csgericht, wie sein Beschluß vom 22 September 1967 ergibt, als unbrauchbar, "weil es nur allgemeine Beurteilungen ohne Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse am Krankennaus dei Beklagten enthalte, keine ausreichenden Begründungen gebe, sich weitgehend auf eine rechtliche Würdigung des /e - träges der Parteien stutze und einige Fragen überhaupt nxcnt beantworte" Das Landesarbeitsgericht hat daraufhin das Innenministerium des Landes Nordihem-Wescfalen, Gesundhextsabteilung, gebeten, ihm einen neuen Gutachter zu benennen, una dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gutacner jn 106 dem Streit um die Frage der Zentralisierung oder Dezentralisierung der Rontgenkompetenz neutral sein und sieh auch mit den besonderen Verhältnissen im Krankenhaus der Beklagten vertraut machen müsse Daraufhin benannte der Innenminister den Direktor des Röntgeninstituts und der Strahlenklmik im Klinikum der Universität Munster, Professor Dr S Das Gericht ernannte ihn zum Sachverständigen Die Beklagte äußerte Bedenken, daß das Gutachten allein von einem Rontgenologen erstattet werden sollte, und lehnte deshalb Prof Dr S als alleinigen Gutachter ab Das Landesarbeitsgericht hat das Gesuch der Beklagten auf Ablehnung des Sachverständigen zuruckgewiesen, nachdem Prof Dr S , hierzu befragt., geantwortet hatte, die notige fachliche und berufliche Unbefangenheit zu besitzen, er fühle sich - übrigens von Haus aus Internist - bei der Erstattung des Gutachtens nicht als Fachrontgenologe, sondern als erfahrener Krankenhausleiter und Hochscnullehrer sowie als Mitglied der Bundesarztekammer sowie verschiedener Gremien einzelner Bundesministerien Er hat dann nach Besichtigung des Krankenhauses sein Gutachten erstatte", und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß die wissenscnaftliche Entwicklung m der Zeit zwischen I9 5 I und 1961 kein Angehen von der alleinigen Rontgenkompetenz des Leiters der Röntgenabteilung erfordere und daß die Entwicklung des Krankenhauses durch diese nicht gehemmt worden sei Er hat daoei auch auf die Empfehlung des Deutschen Städtetages zur Röntgendiagnostik und Strahlentherapie (Das Krankenhaus 1956 S 555 f ) verwiesen, in der es zum Schluß zusammenfassend heißt, es könne zweckmäßig sein, wenn das zentrale Röntgeninstitut in einzelner Abteilungen Außenstellen errichte und betreibe Wesentlicn abe1 sei, daß alle Abteilungen des Strahlenmstitucs hinsienlich des ärztlichen und technischen Personals sowie hinsicnfclicn der Gerate und sonstigen Einrichtungen dem verantwortlichen Facharzt für Rontgenologie und Strahlenneilkunde unter stellt seien Ebenso hatte Prof Dr S verwiesen auf einen zu ähnlichen Ergebnissen kommenden Forschungsbencnc des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1963 UDer Vorschläge zui Organisation von Strahlenaoteilungen sowie ene d.
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Es liegt jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus einem falschen Sachgebiet ausgewählt hat (§ 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 - VersR 1999, 716; BGH, Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 172/52 - NJW 1953, 659 f.; BAG, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu ZPO § 286;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 404 Rn. 1). - BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Rn. 13 3. Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob Art. 103 Abs. 1 GG, der als Prozessgrundrecht sicherstellen soll, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht (vgl. BVerfGE 50, 32 < 35>), noch im Hinblick auf die Auswahl des Sachverständigen verletzt ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15 -, Rn. 13; BAG, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 -, Rn. 24 unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 172/52 -, NJW 1953, S. 659 f.). - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Diese formelle Rüge ist auch gerechtfertigt, weil das Berufungsgericht eine eigene Sachkunde zu der in erster Linie medizinischen Frage betreffend das Vorliegen einer aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung möglicherweise eingetretenen Leistungsunmöglichkeit nicht dargelegt hat und das Berufungsurteil eine solche auch nicht erkennen läßt (vgl. dazu BAG Urteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO; vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 15/77 - AP Nr. 3 zu § 7 LohnFG, zu 3 der Gründe; BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 286 Anm. 3 C;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., vor § 402 Rz 30, 31).
- BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen - …
Sie ist revisionsrechtlich dahin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht seine eigene Sachkunde ausreichend begründet und sich mit dem Gutachten hinlänglich auseinandergesetzt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO und vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG zu B II 5 f der Gründe m. w. N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578). - LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02
Kündigung / Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes / Kleinbetrieb / …
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89
Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist
Es steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichtes, ob es zu einer bestimmten Frage das Gutachten eines Sachverständigen einholen will, § 144 ZPO; es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn es die in Rede stehende Frage ohne Mithilfe eines Sachverständigen aus eigener Sachkunde entscheiden will; in einem solchen Falle muß es aber dann darlegen, worauf es die eigene Sachkunde stützt, anderenfalls kann ein Verstoß gegen § 286 ZPO vorliegen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO; BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 15/77 - AP Nr. 3 zu § 7 LohnFG, unter 3 der Gründe; BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74]; BGH LM Nr. 6 und 18 zu § 286 (E) ZPO;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 20. Aufl., vor § 402 Rz 30;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 286 Anm. C III c 5). - LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02
Kündigung, Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, Kleinbetrieb, Beweislast
(vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604). - BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70
Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des …
Hinsichtlich der Bestellung von Gutachtern sind die Gerichte grundsätzlich frei (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2o. Oktober 197o, 2 AZR 497/69)° Sind bereits zwei Gutachter gehört worden, so kann die Bestellung eines dritten Sachverständigen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen. - BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79 Soweit die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO rügt, das Landesarbeitsgericht habe gegen die Pflicht zur allseitigen Sachaufklärung verstoßen und nicht den gesamten Prozeßstoff bei seiner Entscheidung berücksichtigt, ist diese Rüge Jedenfalls nicht begründet.
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 1. Soweit die Revision vorweg unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO rügt, das Landesarbeitsgericht habe nicht den gesamten Prozeßstoff, so wie er im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegeben ist, seiner Entscheidung zugrunde gelegt, ist diese Rüge jedenfalls nicht begründet.
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