Rechtsprechung
| BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 66 Abs. 5; FGG § 22
Registergericht muss Nachtragsliquidator bestellen, wenn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 66 Abs. 5; FGG § 22
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5 GmbHG - Wiedereinsetzung für Rechtsanwalt bei umstrittener Rechtsfrage - Bestellung eines Nachtragsliquidators; Handelsregister, Nachtragsliquidator, sofortige Beschwerde, Wiedereinsetzung in ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Bestellung eines Nachtragsliquidators; Liquidation von Gesellschaften; Auflösung durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit ; Nichtentscheidung über Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Vorhandensein von ...
Verfahrensgang
- BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
- LG München I, 06.05.2004 - 17 HKT 13768/03
- BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 43
- DB 2004, 179
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
Voraussetzungen der Bestellung eines Nachtragsliquidators
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).Wenn für die Sachentscheidung die Bestellung eines Nachtragsliquidators erforderlich ist, so hat das zuständige Gericht, sofern die Kosten für den Nachtragsliquidator sichergestellt sind, regelmäßig einen Nachtragsliquidator zu bestellen (BayObLGZ 1993, 332/334).
- BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93
Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
Die Bestellung eines Nachtragsliquidators wäre aber wohl dann nicht erforderlich, wenn dem Beteiligten zu 1 vor dem Erlöschen der Gesellschaft wirksam Prozessvollmacht für den Rechtsstreit vor dem Landgericht München II erteilt worden wäre und diese nach § 86 ZPO fortbestehen würde (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542;… Musielak/Weth ZPO 3. Aufl. § 86 Rn. 9;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 86 Rn. 9). - OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99
Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die …
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
aa) Zu § 66 Abs. 5 GmbHG hat das Oberlandesgericht Schleswig gegen den Beschluss der Bestellung einer Liquidatorin die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde angenommen (NJW-RR 2000, 769/770 mit Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
- BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78
Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser …
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
Letzteres war bereits vor Behebung des Hindernisses eingelegt worden (vgl. BGH NJW 1979, 109/110). - BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdeberechtigt, da seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1976, 126/128; 1993, 253/255). - BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244). - BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99
Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
Zwar ist in der Regel mangelnde Vertrautheit mit den Vorschriften über Form und Frist der Rechtsmittel nicht unverschuldet, denn grundsätzlich ist jeder, der ein Rechtsmittel einlegen will, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich (BayObLG NJW-RR 2000, 606;… Bassenge § 22 Rn. 18;… Keidel/Sternal § 22 Rn. 63). - OLG Hamm, 26.11.1986 - 14 W 78/85
Wirksame Bestellung eines Liquidators; Telefonische Bekanntgabe
- BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 143/95
Auswahl des Liquidators bei Vermögenslosigkeit: Beschwerderecht des …
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244). - BayObLG, 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75
Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdeberechtigt, da seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1976, 126/128; 1993, 253/255).
- OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08
Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der …
a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; … - KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06
GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer …
Ob dieses Rechtsmittel damit auch dann gegeben ist, wenn es um die Anordnung einer Nachtragsliquidation für eine GmbH geht, ist unklar (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 43 = DB 2004, 179;… bejahend: Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh/Noack, GmbHG, 18. Aufl., § 66 Rn. 39;… Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 16; verneinend: Fichtner, BB 1964, 868, 869;… Müther, Praxis des Handelsregister, § 15 Rn. 38).Jedenfalls in einem solchen Fall kann dem Rechtssuchenden die Unkenntnis der im Übrigen in Bezug auf die Anwendung des § 273 Abs. 5 AktG auch strittigen Rechtslage nicht als verschuldet zugerechnet werden (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 43 = DB 2004, 179), so dass - wie vom Landgericht angenommen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 1 L 91/11
Eisenbahnverkehrsrecht - Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit und …
Wegen des Vorhandenseins eines Prozessbevollmächtigten bedurfte es in Ansehung der Prozessführung noch keiner Bestellung eines Liquidators nach § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbhG (vgl. BayObLG, Beschl. v. 21.07.2004 - 3Z BR 130/04 -, DB 2004, 2258; Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 -, DB 2004, 179 - jeweils zitiert nach juris). - KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22
Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer …
Rn. 21 b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG…, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris;… Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153;… Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86;… Eller, a.a.O., Rn. 166). - KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22
Beschwerde gegen die Bestimmung einer Nachtragsliquidatorin Hinterlegung von Geld …
b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG…, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris;… Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153;… Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86;… Eller, a.a.O., Rn. 166).
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