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Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.01.2006

Rechtsprechung
   BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1349
BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • Judicialis

    BGB § 123

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und rechtliche Behandlung nachfolgender Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs; Bestimmung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch Drohung; Androhung einer fristlosen Kündigung; Pflicht des beklagten Landes zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags; widerrechtliche Drohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 841
  • DB 2006, 1502
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 26).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO;… 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 -aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 27).

    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42).

    Diesen Anspruch kann der Kläger nach § 259 ZPO geltend machen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 26).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (…BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 -aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 27).

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Diese kann auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers oder einem Dritten ausgehen (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399).

    Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

    Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - Palandt/Heinrichs 64. Aufl. § 123 BGB Rn. 24).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285;… 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

    Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, sich über die Aussichten der angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrags etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281).

  • LAG Hessen, 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84

    Außerordentliche Kündigung einer Gerichtshelferin wegen einmaligen …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Für die Bejahung eines wichtigen Grundes ist aber erforderlich, dass durch angenommene Kündigungsgründe aus dem Bereich des außerdienstlichen Verhaltens entweder die Dienstpflichten im Arbeitsverhältnis erheblich vernachlässigt werden, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Angestellten oder Arbeiters schwer erschüttert wird (LAG Baden-Württemberg - 3. April 1967 - 4 Sa 13/67 - BB 1967, 757;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 414) oder die sofortige Trennung von diesem Mitarbeiter aus dem überwiegenden Interesse der Behörde, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu wahren, unabweisbar erforderlich ist (Hessisches LAG 4. Juli 1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE BGB § 626 Nr. 22 für den Fall eines Ladendiebstahls einer Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft).

    Zudem hat der Kläger - anders als in dem der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (4. Juli 1985 - 12 Sa 1329/84 -LAGE BGB § 626 Nr. 22) zugrunde liegenden Fall - das beklagte Land nicht durch eine Straftat in Misskredit gebracht.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.1973 - 7 Sa 63/73
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Zwar soll eine widerrechtliche Drohung auch dann ausscheiden, wenn es an der Unmittelbarkeit des Drucks fehlt (vgl. für den Fall der Äußerung der Kündigungsabsicht unter gleichzeitiger Ankündigung der Einberufung des Betriebsrats - LAG Baden-Württemberg 6. Dezember 1973 - 7 Sa 63/73 - DB 1974, 195;… Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 360; zweifelnd Burkardt Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag S. 231).

    Zudem soll die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich sein, wenn dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit oder eine Widerrufsfrist eingeräumt wird (so LAG Baden-Württemberg 6. Dezember 1973 aaO;… Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 7. Aufl. I Rn. 186;… Moll/Bengelsdorf aaO Rn. 353;… differenzierend Burkardt aaO S. 227).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 55 f.).

    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

    PHK G bezweckte unter Hinweis auf die von ihm dargestellten Kündigungsgründe, die Willensbildung des Klägers anzustoßen und in seinem Sinne zu beeinflussen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92

    Kündigung wegen zahlreicher Lohnpfändungen und Lohnabtretungen - …

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.04.1967 - 4 Sa 13/67
  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64

    Zulässigkeit der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Rechtsfolgen der …

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund - …

  • LAG Hessen, 09.02.2005 - 2 Sa 1898/04
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist das Mittel nach Treu und Glauben nicht als angemessen zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (…BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 123 Nr. 8; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 14, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN)..

    Diese kann auch von einer Hilfsperson des Geschäftspartners oder einem Dritten ausgehen (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 16, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6; Senat 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -). Dritter in diesem Sinne kann auch das Gericht oder ein Mitglied des Gerichts sein (BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu II 3 der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12)..

    Dabei genügt es, dass sie nach der Vorstellung des Drohenden mitursächlich gewesen ist (…BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 58, BAGE 125, 70; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6;… MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl. § 123 Rn. 47). Eine Willenserklärung kann nur dann erfolgreich wegen Drohung angefochten werden, wenn der Anfechtende einem auf die Bestimmung des Willens gerichteten Verlangen nachgegeben und die Willenserklärung nicht aus eigener, selbstständiger Überlegung abgegeben hat (…BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 45, BAGE 120, 251)..

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Der Beurteilungsspielraum des Tatsachengerichts umfasst insbesondere die Frage, ob eine Kündigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die mildeste angemessene Reaktion auf ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers gewesen wäre oder ob zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auch eine Abmahnung noch ausreichend gewesen wäre (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 25).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN).

    Dabei genügt es, dass die Drohung nach der Vorstellung des Drohenden mitursächlich gewesen ist (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6;… MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl. § 123 Rn. 47).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen (…vgl. etwa BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48, BAGE 125, 70; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6).

    Der bedrohte Arbeitnehmer muss einer Zwangslage ausgesetzt sein, die ihm subjektiv das Gefühl gibt, sich nur noch zwischen zwei Übeln entscheiden zu können, von denen ihm der Aufhebungsvertrag als das geringere erscheint (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - aaO;… APS/Schmidt 2. Aufl. AufhebVtr Rn. 77).

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei …

    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält (BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist (BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher …

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (…std. Rspr. vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48 mwN, NZA 2008, 348; BAG 05.12.2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN, NZA 2006, 841).

    Rn. 62 Denn nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich maßgeblich, ob der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrages Tatsachen vorbringen konnte, die den Schluss darauf zulassen, dass von diesem eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung habe gezogen werde dürfen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte …

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN).
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].So ausdrücklich BAG 27.11.2003 (Fn. 196) [B.I.2 a. und B.I.2 b.]: "a) ... .

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].: Sei dies der Fall, dann dürfe der Arbeitgeber sie nicht mit dem Ziel in Aussicht stellen, den Adressaten zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen.

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].

  • ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10

    Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns

    Die Drohung muss jedoch bewusst darauf gerichtet sein, dem Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

    Vielmehr kann eine Drohung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wobei auf die Gesamtumstände abzustellen ist (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    In Fällen, denen dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit oder eine Widerrufsfrist eingeräumt bzw. ihm die Möglichkeit eröffnet wird, sich über die Aussichten einer angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder vor dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrages etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

  • ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung …

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger …

  • OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21

    Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …

  • LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung - …

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07

    Anfechtung - Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen …

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

  • BFH, 19.03.2025 - X R 20/23

    Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer …

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 41/08

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung des Arbeitgebers mit einer …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 511/15

    Anfechtung einer Eigenkündigung

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 833/10

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der …

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 10 Sa 24/13

    BEM als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 54/11

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der …

  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21

    Abmahnung - Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Verdacht eines …

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2008 - 10 Sa 1100/08

    "Druck auf Arbeitnehmer durch Androhung einer betriebsbedingten Kündigung"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07

    Zur Anfechtung einer Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung mit …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013 - 2 Sa 326/13

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen …

  • ArbG Düsseldorf, 10.07.2008 - 6 Ca 1542/08
  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 433/10

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Formwirksamkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2008 - 2 Ta 51/08

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Drohung …

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13

    Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 4 SLa 177/25

    (Kein) Arbeitnehmerstatus eines (programmgestaltenden) Fernsehredakteurs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Ta 241/16

    Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 6 Sa 295/06

    Keine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei berechtigter Androhung einer …

  • LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14

    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 154/12

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung mit einer …

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2011 - 12 Sa 75/11

    Anspruch auf Prozessbeschäftigung gegen Betriebserwerberin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2009 - 6 Sa 360/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 Ta 279/07

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

  • ArbG Trier, 22.07.2015 - 5 Ca 1537/14
  • ArbG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 Ca 3086/08

    Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen …

  • ArbG Brandenburg, 05.05.2021 - 3 Ca 832/20
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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3676
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Volkshochschuldozentin auf bezahlten Erholungsurlaub; Qualifizierung einer Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 2 S. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher Person i.S.v. § 2 S. 2 BUrlG und einem ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 2 S. 1; BUrlG § 2 S. 2
    Urlaubsvergütung für Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnlichen Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1502
  • JR 2007, 86
  • NZA-RR 2006, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 246/77

    Teilzeitarbeit - Freies Mitarbeiterverhältnis - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Für die Beurteilung des privatrechtlichen Status als arbeitnehmerähnliche Person ist die von vornherein nur unterstützend eingreifende staatliche Leistung und nicht in Anspruch genommene Leistung ohne Bedeutung (vgl. schon BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4 zum Verzicht auf BAföG).

    So schließt das Bestehen eines Teilzeitarbeitverhältnisses bei einem Dritten das gleichzeitige Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses als arbeitnehmerähnliche Person nicht aus (BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4).

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung - …

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1965 (- 5 AZR 358/63 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 7) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Betroffene auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Dienstleistung zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Beschäftigte muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines …

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO), das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Vorschrift enthält keine gesetzliche Definition für alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auf das Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person anzuwenden sind (so schon BAG 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Volkshochschuldozenten sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, es sei denn, sie sind vergleichbar einer Lehrkraft an einer allgemein bildenden Schule in den Lehrbetrieb eingegliedert (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • LAG Berlin, 07.10.2004 - 16 Sa 1388/04

    Urlaubsentgeltanspruch einer Volkshochschuldozentin

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Oktober 2004 - 16 Sa 1388/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt - …

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 06.12.1974 - 5 AZR 418/74

    Abhängigkeit - Kurzfristige Dienstleistungen - Künstler - Zaubershow - …

  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten …

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 11; Bayreuther RdA 2020, 241, 246;… ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 41;… MHdB ArbR/Schneider 4. Aufl. § 18 Rn. 19 f., 35; Schubert RdA 2020, 248, 251;… HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 53).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe).

    Rn. 36 (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter - …

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG…, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG…, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    Rn. 88 (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG…, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6, zu I 3 b der Gründe; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BurlG § 2 Nr. 5, zu I 1 a bb der Gründe; 11. Juni 2003 - 5 AZB 43/02 - BAGE 106, 273, 277 f.; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 30; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52, zu II 3 b aa der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Rn. 14 Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen anderweitige, aus dem Einsatz der Arbeitskraft des Auftragnehmers resultierende Einkünfte zum Wegfall der wirtschaftlichen Abhängigkeit führen können (vgl. zum Rentenbezug: BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 17, EzA BUrlG § 2 Nr. 6;… zum Meinungsstand: Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 12a Rn. 49;… GMP/Germelmann/Müller-Glöge 7. Aufl. § 5 Rn. 35;… Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 12a Rn. 75; Willemsen/Müntefering NZA 2008, 193, 195 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 17 Sa 83/21

    Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - …

    Das schließt nicht aus, die in § 12a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b TVG genannten Zeit- und Verdienstrelationen heranzuziehen (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 13).

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

    So hatte das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 17. Januar 2006 (9 AZR 61/05) geprüft, ob eine wirtschaftliche Abhängigkeit noch vorliegen würde, wenn weitere Verdienste durch eine vollständige Verwertung der Arbeitskraft erzielt werden könnten.

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 17. Januar 2006 (- 9 AZR 61/05 - Rn. 14) die soziale Schutzbedürftigkeit einer freiberuflich tätigen Dozentin an Volkshochschulen mit folgender Begründung angenommen:.

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Sie sind Selbständige, wobei an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6).
  • LAG Köln, 15.04.2025 - 7 SLa 511/24

    Arbeitnehmerähnliche Person; Urlaub

    Das schließt nicht aus, die in § 12a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Buchst. b) TVG genannten Zeit- und Verdienstrelationen heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 -, Rn. 13, juris).

    Rn. 37 Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 -, Rn. 14, juris).

    Maßgebend sind aber die Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 -, Rn. 19, juris).

  • LAG Köln, 29.05.2006 - 14 (5) Sa 1343/05

    Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person

    Bei der Definition der Arbeitnehmerähnlichen Personen ist von den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen auszugehen, ergänzend können die Merkmale des § 12 a Tarifvertragsgesetz herangezogen werden, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

    Kraft Definition ist die arbeitnehmerähnliche Person damit Selbständiger, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

  • LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20

    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche …

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, Rn. 14, juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2024 - 3 Ta 231/23

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer Behandlung von DRK-Schwestern als …

  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. …

  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04

    Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine …

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person - …

  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers; …

  • LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23

    Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung

  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 638/05

    Rentenversicherungspflicht der Tätigkeit als selbstständige Dozentin; …

  • LAG Köln, 06.11.2025 - 4 Ta 12/26

    Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; arbeitnehmerähnliche Person

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