Rechtsprechung
| BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
- openjur.de
Beschäftigungsanspruch; Zustimmungsersetzungsverfahren
- Bundesarbeitsgericht
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
- rechtsinformationen.bund.de
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 106 S 1 GewO, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 95 Abs 3 S 1 BetrVG
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats in Fällen vorangegangener Selbstbindung bezüglich des Einsatzes eines Arbeitnehmers in bestimmter Weise; Folgen der Bindung eines ...
- bag-urteil.com
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
- Betriebs-Berater
Zustimmung bei Ausbildung für neue Aufgabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99; GewO § 106
Beschäftigungsanspruch; Zustimmungsersetzungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn die Versetzung am Betriebsrat scheitert
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versetzung vom Betriebsrat verhindert - Arbeitgeber muss kein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen!
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 21.11.2007 - 11 Ca 11047/07
- LAG Bremen, 23.10.2008 - 3 Sa 31/08
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Papierfundstellen
- BAGE 133, 307
- NJW 2010, 3259
- NZA 2010, 1028
- BB 2010, 1980
- DB 2010, 1710
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (14)
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07
Mitbestimmung bei Abteilungswechsel
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen(…BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 13). Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 8). Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (…BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7). Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben, kann aus einer Änderung des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, dh.der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, aaO). Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs erfüllt für sich allein den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG aber auch nur dann, wenn sie für längere Zeit als einen Monat geplant ist.
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
In derartigen Fällen kann, wenn die Voraussetzungen des § 259 ZPO vorliegen, abhängig von Bedingungen auf eine künftige Leistung geklagt werden(vgl. für den Fall der erforderlichen Zustimmung des Betriebsrats: BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A I 1 der Gründe, BAGE 104, 45). Etwas anderes würde zu Einschränkungen der Durchsetzung von Rechtsansprüchen führen, die mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar wären.Rn. 31 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2002(- 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45). Dort hat der Neunte Senat allerdings angenommen, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, der die Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes begehrt, grundsätzlich ein Anspruch auf Durchführung des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens zusteht, falls der Betriebsrat die Zustimmung zur dafür erforderlichen Versetzung verweigert.
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Die Regelung in § 106 Satz 1 GewO trägt der Gegebenheit Rechnung, dass Arbeitsverträge nur eine rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht festlegen können(…BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 47, AP BGB § 307 Nr. 26). Das gesetzliche Weisungsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung des billigen Ermessens zu konkretisieren (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 52, EzA GewO § 106 Nr. 4). Der Arbeitgeber kann das ihm zustehende Ermessen im Wege der Selbstbindung einschränken, zB wenn der Arbeitgeber die endgültige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen knüpft.
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Die Regelung in § 106 Satz 1 GewO trägt der Gegebenheit Rechnung, dass Arbeitsverträge nur eine rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht festlegen können(BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 47, AP BGB § 307 Nr. 26). Das gesetzliche Weisungsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung des billigen Ermessens zu konkretisieren (…vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 52, EzA GewO § 106 Nr. 4). Der Arbeitgeber kann das ihm zustehende Ermessen im Wege der Selbstbindung einschränken, zB wenn der Arbeitgeber die endgültige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen knüpft. - BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07
Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Seine Verweigerung ist wirksam, wenn es möglich erscheint, dass er mit seiner schriftlich gegebenen Begründung einen der in § 99 Abs. 2 aufgeführten Verweigerungsgründe geltend macht(…vgl. BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 14). Die Begründung des Betriebsrats braucht nicht schlüssig zu sein; konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung abgegeben werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 36 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11). Unbeachtlich ist jedoch eine Begründung, die sich in der Benennung einer der Nummern des § 99 Abs. 2 BetrVG oder in der Wiederholung von deren Wortlaut erschöpft sowie eine solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt (…vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 12, AP AÜG § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 12).. - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96
Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Rn. 32 Ebenso wenig sind die Entscheidungen des Zweiten Senats vom 29. Januar 1997(- 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107) und vom 22. September 2005 (- 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7) einschlägig. - BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen(BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 13). Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (…vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 8). Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (…BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7). Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben, kann aus einer Änderung des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, dh. - BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
Kündigungsschutz; Schwerbehinderte
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Rn. 32 Ebenso wenig sind die Entscheidungen des Zweiten Senats vom 29. Januar 1997(- 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107) und vom 22. September 2005 (- 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7) einschlägig. - BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das …
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Seine Verweigerung ist wirksam, wenn es möglich erscheint, dass er mit seiner schriftlich gegebenen Begründung einen der in § 99 Abs. 2 aufgeführten Verweigerungsgründe geltend macht(…vgl. BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 14). Die Begründung des Betriebsrats braucht nicht schlüssig zu sein; konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung abgegeben werden (…BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 36 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11). Unbeachtlich ist jedoch eine Begründung, die sich in der Benennung einer der Nummern des § 99 Abs. 2 BetrVG oder in der Wiederholung von deren Wortlaut erschöpft sowie eine solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 12, AP AÜG § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 12).. - BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
In diesem Fall verhielte er sich widersprüchlich und verstieße damit gegen das in § 242 BGB niedergelegte Gebot von Treu und Glauben, wenn er bei Vorliegen dieser Voraussetzung ohne das Hinzutreten neuer Umstände von seiner ursprünglichen Entscheidung Abstand nähme (vgl. BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 87, 311).. - BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08
Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des …
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
- LAG Bremen, 23.10.2008 - 3 Sa 31/08
- LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14
Beendigung alternierender Telearbeit
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs erfüllt für sich allein den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG aber nur dann, wenn sie für eine längere Zeit als einen Monat geplant ist (BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09, DB 2010, 1710 Rn. 36;… BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, AP Nr. 51 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Rn. 41). - LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen …
Die Begründung des Betriebsrats braucht nicht schlüssig zu sein; konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 6 BetrVG gestützte Verweigerung abgegeben werden (vgl. BAG, 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 41).Rn. 70 3. Für die Frage, ob ein Arbeitgeber das Zustimmungsersetzungsverfahren gegenüber dem Betriebsrat durchführen muss, kommt es im Verhältnis zum Arbeitnehmer allein auf die Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitsvertragsparteien an (vgl. BAG, 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 28;… Richardi/Thüsing, § 99 BetrVG Rn. 279), d. h. ob ein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung besteht (…vgl. Däubler/Kittner/Klebe/Wedde/Bachner, § 99 BetrVG Rn. 250).
Eine derartige Herangehensweise widerspricht einer rationalen und die Funktion des Betriebsrats als Organ der Betriebsverfassung achtenden Vorgehensweise des Arbeitgebers (vgl. BAG, 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 30).
Insoweit geht es um die Durchsetzung eines gesetzlich ausdrücklich geregelten Anspruches auf Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis (…vgl. BAG, a. a. O., II. 3. a) der Gründe; 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 31).
Es bedarf jedoch besonderer Umstände bzw. Anhaltspunkte für die Annahme, der Arbeitgeber wolle sich hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber dem Betriebsrat dahingehend selbst binden, dass er sich zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Falle der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur personellen Einzelmaßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet (vgl. BAG, 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 30).
Eine Pflicht zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG besteht schließlich dann, wenn die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat beruht (vgl. BAG, 16. März 2010, 3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028, Rn. 33).
Der Hinweis der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 23. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht habe in dem am 16. März 2010 (3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028) entschiedenen Fall nicht angenommen, der Arbeitgeber sei schon aus den Gründen der §§ 241 Abs. 2, 242 BGB gehalten, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten, ist unzutreffend.
Rn. 92 Im Unterschied zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (3 AZR 31/09, NZA 2010, 1028), in welcher der Arbeitgeber einem Wunsch des Arbeitnehmers zur Fortbildung und Beförderung nachkommen sollte, hat hier die Beklagte von sich aus einseitig und in ihrem Interesse personelle Befugnisse in ihrer Personalabteilung zentralisiert.
- BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung
Für die Annahme einer solchen Selbstbindung müssen allerdings besondere Anhaltspunkte gegeben sein (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 28 ff., BAGE 133, 307).Ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG soll auch in Betracht kommen, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen den Betriebsparteien vorliegt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 33, aaO;… 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 42 ff., BAGE 116, 7).
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (…vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - aaO;… 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 45 mwN; 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 41, BAGE 133, 307;… 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48 mwN, BAGE 128, 364). - LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 113/16
Begriff der Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs erfüllt für sich allein den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG aber nur dann, wenn sie für eine längere Zeit als einen Monat geplant ist (vgl. BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09, Rn. 36 mwN, BAGE 133, 307;… 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, Rn. 41, AP Nr. 51 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung;… 06.11.2013 - 7 ABR 84/11, Rn. 59, NZA-RR 2014, 196). - LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche …
Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. BAG 19.04.2012 - 7 ABR 52/10 - 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - 9.12.2008 - 1 ABR 79/07 - BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -). - BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12
Versetzung - Zustimmungsverweigerung
Es reicht, wenn er darauf mit hinreichender Deutlichkeit Bezug nimmt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 42, BAGE 133, 307). - BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11
Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs erfüllt für sich allein den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG aber nur dann, wenn sie für eine längere Zeit als einen Monat geplant ist (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 133, 307).Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (…vgl. BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 45 mwN; 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 41, BAGE 133, 307;… 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48 mwN, BAGE 128, 364).
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 TaBV 80/10
Mitbestimmungswidrige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch Entzug der …
Der Begriff ist demnach räumlich und funktional zu verstehen (…z. B. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rz. 28, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 13; BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - Rz. 36, EzA § 106 GewO Nr. 5).Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (…BAG 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rz. 18, EzA § 21 b BetrVG 2001 Nr. 1; BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - Rz. 36, a. a. O.;… vgl. auch BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - Rz. 21, EzA § 95 BetrVG 2001 Nr. 8).
Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (…z. B. BAG 11.12.2007 - 1 ABR 73/06 - Rz. 22, EzA § 95 BetrVG 2001 Nr. 7;… BAG 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rz. 18, a. a. O.; BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - Rz. 36, a. a. O.).
Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 - AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung;… BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - Rz. 21, a. a. O.), kann aus einer Änderung des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, d. h. der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (…BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - Rz. 21, a. a. O.; BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - Rz. 36, a. a. O.).
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
In diesem Fall verhielte er sich widersprüchlich und verstieße damit gegen die in § 242 BGB niedergelegten Gebote von Treu und Glauben, wenn er ohne das Hinzutreten besonderer Umstände von seiner ursprünglichen Entscheidung Abstand nähme (vgl. zur Ausübung des Direktionsrechts: BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 26, BAGE 133, 307; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 87, 311). - BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11
Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung …
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 756/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11
Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe …
- ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als Teil des allgemeinen …
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11
Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen …
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonusvolumens
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 198/11
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 768/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 758/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 747/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- ArbG Essen, 17.07.2018 - 3 Ca 914/18
Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 771/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 772/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 757/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 154/11
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 766/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 770/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 767/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
- LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10
Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen …
- ArbG Mönchengladbach, 07.06.2016 - 1 BV 8/16
Mitbestimmung Versetzung Einstellung
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