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Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 06.09.2011

Rechtsprechung
   BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15791
BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2740
  • DB 2011, 2496
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender …

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4)..
  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; …

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 3. Februar 2010 - 2 Sa 123/09 - aufgehoben, soweit es das Arbeitsverhältnis aufgelöst, die Beklagte zur Zahlung einer Abfindung verurteilt und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch …

    Die Befugnis zur selbständigen Einstellung oder Entlassung muss entweder eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern oder eine gewisse Anzahl bedeutender Arbeitnehmer erfassen (BAG…, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, Urteil vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Sie darf nicht "nur auf dem Papier stehen" sondern muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe m.w.N., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

    Rn. 92 Entscheidend für das Gewicht der Personalkompetenz ist, welchen Stellenwert die Tätigkeit der Mitarbeiter, die der Betreffende einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat (…BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (…BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Rn. 93 ff. Zur selbständigen Einstellung und Entlassung sind nur solche Arbeitnehmer iSd. § 14 Abs. 2 KSchG berechtigt, deren entsprechende Befugnis nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch im Außenverhältnis besteht (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 13, juris).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG…, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 32; BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 13, juris; BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).

    Die Berechtigung ist nicht gerichtet auf "selbständige" Einstellung und Entlassung, wenn sie dadurch eingeschränkt ist, dass sie - für den gleichen Personenkreis - auch anderen Arbeitnehmern zusteht (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 20, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur …

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (…BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Eine Personalbefugnis darf demnach nicht darauf beschränkt sein, intern Vorschläge zu unterbreiten (…BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 32; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 13; BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98).

    Sie müsse tatsächlich ausgeübt werden (…BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 33; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 15).

    Einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht am 14. April 2011 zu entscheiden (Az. 2 AZR 167/10, Rn. 22).

    Rn. 148 Richtig ist, dass das BAG zuletzt bezweifelt hat, ob man auf die "tatsächliche Personalbefugnis" abstellen kann (BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 19).

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses …

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (…BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 31; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 14).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (…BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 32; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 13).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (…BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 33; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 15).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - kann der Arbeitgeber sich nicht auf vertraglich eingeräumte Personalkompetenzen berufen, wenn er sie ihm tatsächlich vorenthält.

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Rn. 95 Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG…, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).
  • ArbG Essen, 15.04.2026 - 3 Ca 2984/25

    Prokura allein macht keinen leitenden Angestellten

    Nach der Rechtsprechung des BAG erfordert eine Einordnung als leitender Angestellter i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG kumulativ sowohl eine selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis als auch eine Stellung als Geschäftsführer, Betriebsleiter oder ähnlicher leitender Angestellter (vgl. hierzu BAG v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, juris, Rn. 13 ff.;… vgl. auch BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rn. 46 ff., Rn. 49;… vgl. auch BAG v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, juris, Rn. 128 ff.).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, juris, Rn. 13).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden BAG v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, juris, Rn. 14, 15; vgl. auch .

  • LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19

    Leitender Angestellter; stellvertretender Marktleiter; Zustimmungsverweigerung

    Rn. 36 Diesem Beschluss der 9.Kammer und seiner Begründung steht, entgegen der Auffassung des Betriebsrats, auch nicht das Urteil des 2. Senats des BAG vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

    Rn. 104 aa)Voraussetzung für die Eigenschaft als leitender Angestellter ist die eigenständige Befugnis zu Einstellungen oder Entlassungen, wobei die Befugnis einerseits nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch im Außenverhältnis bestehen muss und andererseits entweder angesichts der Anzahl der einzustellenden oder zu entlassenden Arbeitnehmer oder der Position dieser Arbeitnehmer nach bedeutend sein muss (BAG vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - DB 2011, 2496, Rn. 11 ff.;… vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 - NZA 2000, 427, Rn. 41).

    Weiter muss die Personalkompetenz einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des leitenden Angestellten ausmachen und tatsächlich ausgeübt werden (BAG vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 15;… vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383, Rn. 16;… vom 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - DB 2003, 506, Rn. 57).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    Von einer Berechtigung zur selbstständigen Einstellung kann zB nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 13).
  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

    Die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum muss vielmehr die Tätigkeit des Angestellten prägen, d.h. sie schwerpunktmäßig bestimmen und einen beachtlichen Teil der Arbeitszeit ausmachen (BAG Beschl. v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - vgl. auch BAG, Beschl. v. 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - m. w. N.; BAG, Urt. v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 -).
  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12

    Maßregelungsverbot - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Berechtigung zur …

  • LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12

    Kündigung wegen Vertragsverstößen

  • LAG Nürnberg, 22.04.2026 - 4 SLa 180/25

    Berufung, Sozialwidrigkeit der Kündigung, Unternehmerentscheidung, …

  • LAG Hamm, 12.06.2015 - 13 TaBV 78/14

    Leitender Angestellter; Begriff; selbständige Einstellungs- und …

  • ArbG Lüneburg, 19.05.2017 - 2 Ca 41/17

    Fristlose Kündigung - Begründungserfordernis für Auflösungsantrag

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4628
LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.09.2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. September 2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - eigenständige Regelung in § 26 Abs 2 TVöD - Verfall tariflichen Mehrurlaubs

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BUrlG § 7 Abs. 3; EG-Richtlinie 88/2003; TVöD § 26 Abs. 2
    TVöD - Tariflicher Mehrurlaub - Verfall bei Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung bei eindeutiger Tarifregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    In § 26 Abs. 2 TVöD ist eine eigenständige Regelung zum tariflichen Mehrurlaub im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers enthalten; Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst; Unbegründete Klage auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 2496
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die Kammer hat daher davon auszugehen, dass ein auf das Jahr 2005 bezogener Anspruch unabhängig von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes oder des Bundesarbeitsgerichts seit 24.03.2009 (9 AZR 983/07, zitiert nach juris) nicht mehr besteht.

    Da sie nicht gezwungen sind, überhaupt Mehrurlaub festzulegen, können sie die Voraussetzungen, unter denen dieser Mehrurlaub entsteht oder auch entfällt, völlig frei regeln (etwa BAG vom 24.03.2009, a.a.O., Rn. 81 der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Das die andere Auffassung vertretende LAG Hamm (Urteil vom 24.02.2011, 16 Sa 727/10, zitiert nach juris) berücksichtigt nach der Überzeugung der hier entscheidenden Kammer nicht ausreichend, dass gerade für den Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit der Wille, eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen, nach Wortlaut und bezwecktem Ergebnis nicht zweifelhaft sein kann.

    Rn. 43 8. Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des LAG Hamm vom 24.02.2011 (a.a.O.) sowie im Hinblick darauf, ob die Ruhensanordnung des TVöD bei Bezug von befristeter Erwerbsminderungsrente den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch im Sinne der Richtlinie 88/2003 betreffen kann.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Steht fest, dass die Tarifparteien in einem bestimmten Punkt bewusst eine vom BUrlG abweichende Regelung getroffen haben, kommt es auf die Frage, ob sie ein "eigenständiges Urlaubsregime" geregelt haben, nicht an (insoweit möglicherweise abweichend von BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09).

    Rn. 32 a. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 23.03.2010 (9 AZR 128/09, zitiert nach juris) für den Tarifvertrag MTAng-BfA festgestellt, dass die dortigen Tarifparteien mit dem MTAng-BfA eine vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelung hinsichtlich des Verfalls getroffen haben (…Rn. 34 ff. der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Das BAG hat zudem ausdrücklich klargestellt, dass es an einem Gleichlauf zwischen gesetzlichem Mindest- und tariflichem Mehrurlaub dann fehlt, wenn der Tarifvertrag entweder zwischen gesetzlichen und tariflichen Ansprüchen unterscheidet oder wenn er sowohl für den Mindest- als auch für den Mehrurlaub wesentlich von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Übertragungs- und Verfallsregelungen bestimmt (Urteil vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die tariflichen Verfallfristen gelten auch für die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 352/10, 9 AZR 365/10 und 9 AZR 945/10, vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 63/11).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die tariflichen Verfallfristen gelten auch für die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 352/10, 9 AZR 365/10 und 9 AZR 945/10, vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 63/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Für die vorliegende Tarifregelung im TVöD gilt dies gerade nicht (so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10; LAG Düsseldorf vom 20.01.2011, 11 Sa 1492/10, zitiert nach juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Er hat mangels Veranlassung keine abschließende Regelung dahingehend getroffen, dass ein solcher Verfall überhaupt nicht möglich wäre mit der Folge, dass der Urlaubsanspruch möglicherweise über viele Jahre hinweg weiter übertragen werden müsse (so ausdrücklich die Generalanwältin in den Schlussanträgen vom 07.07.2011 in der Rechtssache C-214/10, zitiert nach der Homepage des EuGH, Ziff. 46).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Die tarifliche Regelung umfasst zudem gerade auch die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Langzeiterkrankung und betrifft damit exakt diejenige Konstellation, die der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 bezogen auf den europarechtlich garantierten Mindesturlaub zugrunde lag (so ausdrücklich LAG Nürnberg v.06.09.2011, 6 Sa 366/11, juris im Anschluss an die Entscheidung des BAG v.12.04.2011; vgl. auch LAG Köln v.19.08.2011, 12 Sa 110/11; juris, a.A. LAG Köln v.21.04.2011, 7 Sa 1425/11, juris; LAG Hamm v.24.02.2011, 16 Sa 727/11, juris).
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