Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.02.1982 - 6 W 3/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1982, 644 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Ob auch ein Notar, der - selbst im Rahmen betreuender Tätigkeit nach § 23 BNotO - als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) zu den Beteiligten in ein öffentlichrechtliches Rechtsverhältnis tritt (vgl. BVerfGE 16, 6 (23) = NJW 1963, 1443; BGH, NJW 1980, 1106) und dessen notarielle Amtspflichten daher nicht Gegenstand privatrechtlicher Bindungen sein können (BGH, NJW 1980, 1106; DNotZ 1960, 265 (267); vgl. auch BGHZ 62, 119 (122) = NJW 1974, 692; OLG Stuttgart, DNotZ 1982, 644), i. S. der §§ 362 11, 185 BGB ermächtigt werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn das BerGer. hat eine solche Ermächtigung nicht festgestellt.
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