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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,26
BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
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Notarstellen

§ 4 BNotO;

Art. 12, 33 GG, Auswahlverfahren, Gesetzesvorbehalt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Notarstellen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur staatlichen Beschränkung der Amtsstellen der Notare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notarstellen - Vergabe - Grundrechtsbeeinträchtigung - Auswahl

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 280
  • NJW 1987, 887
  • MDR 1987, 201
  • DNotZ 1987, 121
  • DVBl 1987, 292
 
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Wird zitiert von ... (362)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Für diesen gilt ebenso wie für die Berufe, die zum öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG gehören, grundsätzlich Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]).

    Bei der Ausgestaltung dieser Beschränkung, also bei der Festsetzung der Zahl der Notarstellen, handelt die zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt (BVerfGE 7, 377 [398]).

    Die staatlichen Bindungen sind nicht aus sich selbst heraus gerechtfertigt, sondern finden ihre Rechtfertigung in den wahrzunehmenden Funktionen (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [376 f.]; 381 [387]).

    Lediglich für den Inhalt der Regelung kann die Nähe zum öffentlichen Dienst von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 7, 377 [402 f.]; st. Rspr.; speziell für Notare: BVerfGE 54, 237 [246]).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Zahl der Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Der Notar steht wegen der von ihm zu erfüllenden Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege, die originäre Staatsaufgaben sind, dem Richter nahe und wird deshalb auch in § 1 BNotO als Träger eines öffentlichen Amtes bezeichnet (BVerfGE 17, 371 [376 ff.]).

    Die staatlichen Bindungen sind nicht aus sich selbst heraus gerechtfertigt, sondern finden ihre Rechtfertigung in den wahrzunehmenden Funktionen (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [376 f.]; 381 [387]).

    Rn. 33 Wie das Bundesverfassungsgericht bereits dargelegt hat (BVerfGE 17, 371 [376 ff.]), nimmt der Notar originäre Staatsaufgaben wahr, also Zuständigkeiten, die nach der geltenden Rechtsordnung hoheitlich ausgestaltet sein müssen.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung damit begnügt, bei mangelhaften Rechtsgrundlagen die Verfassungswidrigkeit des bestehenden Zustandes festzustellen und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Schaffung einer rechtsförmigen Regelung einzuräumen, wenn die Folgen der Nichtigerklärung einer Norm oder einer Aufhebung der getroffenen Entscheidungen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden als der bisherige, unzureichend geregelte Rechtszustand (BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 303 [347]; 41, 251 [266 f.]; 45, 400 [420]; 48, 29 [38]; 58, 257 [280 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Diese tatsächlichen Feststellungen lassen Willkür nicht erkennen und sind im übrigen einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Daß der Bundesgerichtshof die falsche Begründung des Bescheides als unschädlich bezeichnet hat, ist jedenfalls sachlich nicht schlechthin unhaltbar und daher kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 39 [42]; 58, 163 [167]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Daß der Bundesgerichtshof die falsche Begründung des Bescheides als unschädlich bezeichnet hat, ist jedenfalls sachlich nicht schlechthin unhaltbar und daher kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 39 [42]; 58, 163 [167]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Rn. 40 Die Verwirklichung der Grundrechte fordert auch eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 53, 30 [65 f.] und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 [71 ff.] m. w. N.).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Dadurch wird verhindert, daß die Berufsfreiheit bereits im Vorfeld zur Disposition des einfachen Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 21, 245 [249 ff.]; 261 [267] zum staatlichen Arbeitsvermittlungsmonopol).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Rn. 40 Die Verwirklichung der Grundrechte fordert auch eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 52, 380 [389 f.];… 53, 30 [65 f.] und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 [71 ff.] m. w. N.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Lediglich für den Inhalt der Regelung kann die Nähe zum öffentlichen Dienst von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 7, 377 [402 f.]; st. Rspr.; speziell für Notare: BVerfGE 54, 237 [246]).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 1/80

    Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Das Gebot, Grundrechte durch entsprechende Verfahrensvorschriften zu verwirklichen, richtet sich dabei zunächst an den Gesetzgeber (BVerfGE 73, 280 [296]).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Gesetzlicher Regelung bedürfen in verfahrensrechtlicher nicht anders als in materieller Hinsicht die für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 120, 378 ).
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