Rechtsprechung
| BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Veräußerung von Wohnungeigentum; Zulässige Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum durch die anderen Wohnungseigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 21.06.1991 - 6 T 976/91
- BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91
Papierfundstellen
- DNotZ 1992, 229
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89
Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91
Der Notar hat Beschwerde im Namen der antragsberechtigten Beteiligten zu 1 und 2 aufgrund der gemäß § 15 GBO vermuteten Vollmacht eingelegt; ein eigenes Beschwerderecht hat der Notar nicht (BayObLG NJW-RR 1989, 1495;… Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 15 Anm. 4, 4 b). - BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum
- BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89
Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91
Nach dem Zweck der Regelung des 12 WEG , das Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft zu verhindern, kommt nur ein Grund in Betracht, der in der Person des Erwerbers liegt, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BayObLGZ 1990, 24/27).
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11
Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung …
Rn. 9 Als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB ist eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (BayObLG - DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf - NJW-RR 2005, 1254;… Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 WEG Rn. 1;… Commichau, in MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 WEG Rn. 1;… Bärmann/Pick, a.a.O., § 12 Rn. 6). - OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher …
Rn. 7 Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254). - OLG Schleswig, 20.08.2020 - 2 Wx 39/20
Wohnungsgrundbuchsache: Rechtswirkungen einer eingetragenen Verpflichtung zur …
Als Ausnahmevorschrift zu § 137 Abs. 1 BGB ist § 12 Abs. 1 WEG eng auszulegen (BayObLG, Beschluss vom 25. April 1991 - BReg 2 Z 22/91, WuM 1991, S. 612, 614;… Emmerich, in: Bärmann/Pick, WEG 20. Aufl., § 12 Rn. 4;… MüKo-BGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 3) und daher einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich. - BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91
Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren
Dieses leidet aber deshalb nicht an einem Mangel, der gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung zwänge (BayObLG, NJW-RR 1991, 849 ; BayObLG, WuM 1991, 612, 613; vgl. auch BGH, NJW 1992, 182 ). - OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93
Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur …
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