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| BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notar - Beamter - Außerordentliche Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 570
Kein Mieterkündigungsrecht bei Versetzung des hauptberuflichen Notars - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1158
- MDR 1992, 154
- DNotZ 1992, 453
- WM 1992, 499
- AnwBl 1993, 301
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62
Zahl der Notarstellen
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90
Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO), jedoch nicht Beamter, obwohl er nach der Eigenart der ihm übertragenen Aufgaben, der Regelung seiner Amtsbefugnisse und der Ausgestaltung seines Berufsrechts sehr in die Nähe des öffentlichen Dienstes gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 377;… s.a. Arndt BNotO 2. Aufl. § 1 Anm. II 2;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars 3. Aufl. S. 182;… Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 1 Rdn. 10). - BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90
Jedenfalls für die Einbeziehung aller Arbeitnehmer, auch in privaten Dienstverhältnissen, gibt es weder eine Grundlage noch - wegen des generell bestehenden Rechts zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund analog §§ 626, 723 BGB - ein anzuerkennendes Bedürfnis (so zutreffend BayObLGZ 1985, 88, 93 = ZMR 1985, 198, 200).
- OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94
Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen …
Dazu hat der Senat die Auffassung vertreten, daß der Notar zwar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO; vgl. BGH NJW 1992, 1158 [BGH 27.11.1991 - XII ZR 252/90] a DNotZ 1992, 453), jedoch keine Behörde im Sinn des Art. 35 GG ist (so auch BayObLGZ 1967, 347/351) und daß der Standesbeamte deshalb berechtigt ist, im Verfahren auf Erteilung von Personenstandsurkunden von einem Notar, der als Bevollmächtigter eines Beteiligten auftritt, die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses zu verlangen, wozu die Vorlage einer Vollmachtsurkunde gehört (so - jedenfalls im Ergebnis - auch: OLG Hama FamRZ 1992, 586 = DNotZ 1993, 71 mit abl. Anm. Knoche = StAZ 1992, 110; OLG Jena StAZ 1994, 351 mit Anm. Sachse). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06
Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im …
1, B 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 2004, Rn 18 zu § 121 und OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.2001 - 3 KO 827/98 - juris). - OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der …
12. Notarrecht- Kein außerordentliches Mietkündigungsrecht des Notars bei Verlegung seines Amtssitzes (BGH, Urteil vom 27.11.1991 - XII ZR 252/90) BGB § 570 1. Dem hauptberuflichen Notar, der nicht verbeamtet ist, steht bei Verlegung seines Amtssitzes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses über seine Büroräume gern. - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1996 - A 14 S 3124/95
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines vom Gericht beigeordneten - …
Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 S. 2 ZPO, wonach durch die Beiordnung eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts keine Mehrkosten entstehen dürfen, kann auf den Verwaltungsprozeß nicht - auch nicht entsprechend (vgl. § 166 VwGO) - angewendet werden, da dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozeßgericht fremd ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.06.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.). - LSG Baden-Württemberg, 23.04.2002 - L 13 RA 763/02 PKH-B Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, kann auf den Sozialgerichtsprozess nicht - auch nicht entsprechend im Sinne des § 73a Abs. 1 Satz 1SGG - angewendet werden, da dem sozialgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozessgericht fremd ist (vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - A 14 S 3124/95 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.;a.A. LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 18. März 1999 - L 10 RA 5/99 PKH-B).
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