Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - I-3 Wx 191/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 13 Abs. 1 S. 2; BGB §§ 133, 328, 873 Abs. 1, 1105 Abs. 1; WEG § 15
Beschwerdeberechtigung bei Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Reallast
- Wolters Kluwer
- notar-drkotz.de
Reallastbestellung zugunsten eines Dritten - Absicherung einer Gebrauchsgewährung durch Reallast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Vereinbarung und Bewilligung einer Reallast zur Absicherung der Gebrauchsgewährung an einem Raum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondernutzungsrecht kann nicht mit Dienstbarkeit belastet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 2020, 44
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92
Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
Nach herrschender Meinung, der der Senat ebenfalls folgt, kann eine Reallast zugunsten eines Dritten, also eines nicht an der dinglichen Einigung gem.§ 873 Abs. 1 BGB Beteiligten, nicht bestellt werden, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist (BGH NJW 1993, 2617; MDR 1965, 564;… Wiegand, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1105 Rn. 13). - OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
Denn eine Gebrauchsgewährung kann nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist (OLG München FGPrax 2018, 110;… Wegmann, in: BeckOK BGB, Stand: 1. November 2018, § 1105 Rn. 10). - BGH, 16.02.1965 - V ZR 264/62
Bestellung einer Reallast zugunsten eines Dritten - Einsetzung einer höchstens …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
Nach herrschender Meinung, der der Senat ebenfalls folgt, kann eine Reallast zugunsten eines Dritten, also eines nicht an der dinglichen Einigung gem.§ 873 Abs. 1 BGB Beteiligten, nicht bestellt werden, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist (BGH NJW 1993, 2617; MDR 1965, 564;… Wiegand, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1105 Rn. 13).
- OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 3 U 118/25
Kreditrecht
Rn. 116 (2) Die Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1993 - IX ZR 222/92 -, Rn 9 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in BGHZ 123, 178; BGH, Urteil vom 17.04.1986 - IX ZR 54/85 -, Rn 34 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in NJW-RR 1986, 848; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2019 - 3 Wx 191/17 -, Rn 16 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in DNotZ 2020, 44; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2011 - 5 U 44/11 -, Rn 12 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in NotBZ 2012, 43; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 57/02 -, Rn 11 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in NJW 2003, 1402; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2011 - 11 Wx 18/01 -, Rn 10 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in Rpfleger 2001, 343) und weite Teile der Literatur (…vgl. Grüneberg in Grüneberg, BGB, 85. Aufl. 2026, Einf v § 328 Rn 9;… Stürner in Prütting / Wegen / Weinreich, BGB, 20. Aufl. 2026, § 328 Rn 8 f.; Janoschek in BeckOK BGB, 77. Edition Stand 01.02.2026, § 328 Rn 4; Mäsch in BeckOGK, Stand 01.01.2026, § 328 BGB Rn 69 ff.; Klumpp in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Vor §§ 328 ff. BGB Rn 35 ff.) erkennen Verfügungen zugunsten Dritter in entsprechender Anwendung des § 328 BGB nicht an.
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