Rechtsprechung
| BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2113; GBO §§ 22, 51
Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen Nacherben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermeks aus dem Grundbuch; Notwendigkeit der Zustimmung der Nacherben zur Löschung des Nacherbenvermerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 10.08.1992 - 1 T 12360/92
- BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 404
- Rpfleger 1993, 148
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- RG, 08.11.1934 - IV B 51/34
Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?
Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
(2) Hier hat die Beteiligte zu 1 ihre Anteile an den Erbbaurechten mit Zustimmung der Beteiligten zu 3 auf den Beteiligten zu 2 übertragen; damit sind die von der Beteiligten zu 1 geerbten Anteile endgültig aus der Erbschaft ausgeschieden; einer Zustimmung der Ersatznacherben bedurfte es dazu nicht (BGHZ 40, 115/119 m. w. Nachw.; RGZ 145, 316/320 f.; …Vor Eintritt des Ersatzfalles und des Falles der Nacherbfolge hat der Ersatznacherbe zwar eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf den späteren Erwerb der Erbschaft, aber anders als der in erster Linie berufene Nacherbe noch keine Rechte und Pflichten in Bezug auf den Nachlass; mit Zustimmung der Nacherben vorgenommene und damit endgültig wirksame Verfügungen des Vorerben kann er nicht verhindern (vgl. RGZ 145, 316/319; BayObLGZ 1960, 408/410; 1970, 137/141 f.; KG JFG 21, 251/253;… v. Lübtow aaO).
- BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61
Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe
Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
(2) Hier hat die Beteiligte zu 1 ihre Anteile an den Erbbaurechten mit Zustimmung der Beteiligten zu 3 auf den Beteiligten zu 2 übertragen; damit sind die von der Beteiligten zu 1 geerbten Anteile endgültig aus der Erbschaft ausgeschieden; einer Zustimmung der Ersatznacherben bedurfte es dazu nicht (BGHZ 40, 115/119 m. w. Nachw.; RGZ 145, 316/320 f.; … - OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90
Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin
Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
Dies ist wiederum der Fall, wenn der befreite Vorerbe (§ 2136 BGB ) über das Grundstück oder Grundstücksrecht entgeltlich verfügt oder ohne jede weitere Einschränkung dann, wenn die Verfügung des Vorerben mit Zustimmung der Nacherben vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1982, 277; BayObLG MittBayNot 1991, 122/123 m. w. Nachw.; OLG Hamm MittBayNot 1990, 361/362;… Horber/Demharter GBO 19.Aufl. Anm.13, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 51). - BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
Dies ist wiederum der Fall, wenn der befreite Vorerbe (§ 2136 BGB ) über das Grundstück oder Grundstücksrecht entgeltlich verfügt oder ohne jede weitere Einschränkung dann, wenn die Verfügung des Vorerben mit Zustimmung der Nacherben vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1982, 277; BayObLG MittBayNot 1991, 122/123 m. w. Nachw.; OLG Hamm MittBayNot 1990, 361/362;… Horber/Demharter GBO 19.Aufl. Anm.13, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 51).
- BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
Verfügt - wie hier - ein nicht befreiter Vorerbe über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, so scheidet es dann aus dem Nachlass aus, wenn alle Nacherben, auch bedingt eingesetzte, dem Verfügungsgeschäft zustimmen; einer Zustimmung etwaiger vom Erblasser bestimmter Ersatznacherben, die nur für den Fall des Wegfalls des Nacherben eingesetzt sind (§ 2096 BGB), bedarf es hingegen nicht (Senat, Urteil vom 25. September 1963 - V ZR 130/61, BGHZ 40, 115, 119; BayObLG, DNotZ 1993, 404, 406;… MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2102 Rn. 12;… Staudinger/Avenarius, BGB [2013], § 2113 Rn. 17;… Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 51 GBO Rn. 23). - OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09
Nacherbenvermerk im Grundbuch
Rn. 31 Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Verfügungen - auch unentgeltliche -, die der Vorerbe zu Gunsten des Nacherben trifft, ohne Zustimmung des Ersatznacherben endgültig wirksam sind (RGZ 145, 316; BGHZ 40, 115=DNotZ 1964, 623; BayObLG DNotZ 93, 404; BayObLG NJW-RR 2005, 956=Rpfleger 2005, 421;… Palandt/Edenhofer: BGB, 69. Aufl., § 2113, Rdnr. 6 und § 2100, Rdnr. 8;… Meikel/Böhringer: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 51, Rdnr. 41;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3478; Reimann DNotZ 2007, 579, 584 m. w. H. in Fußnote 10). - BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines …
a) Das Grundbuch ist bezüglich des Nacherbenvermerks unter anderem unrichtig, wenn feststeht, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfaßte Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 122/123; Rpfleger 1993, 148; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).(1) Ein Grundstück scheidet dann endgültig aus der dem Recht des Nacherben unterliegenden Erbschaft aus, wenn der Vorerbe es mit Zustimmung des Nacherben veräußert; der Zustimmung eines Ersatznacherben bedarf es dazu nicht (BayObLG Rpfleger 1993, 148 f.; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2018 - 14 W 115/18
Grundbuchsache: Löschung eines Nacherbenvermerk vor Eintritt der Nacherbfolge
Einer Zustimmung der Ersatznacherben bedarf es hierfür nicht (s.a. RGZ 145, 316; BGHZ 40, 115; BayObLG, Rpfleger 1993, 148; BGH, NJW 2014, 1593; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.07.2018 - 14 W 57/18 (Wx) -). - BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94
Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit
Dies ist wiederum der Fall, wenn die Verfügung des Vorerben über den Erbschaftsgegenstand mit Zustimmung des Nacherben vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1982, 277; 1993, 148; BayObLG MittBayNot 1991, 122/123 m.w.Nachw.; OLG Hamm MittBayNot 1990, 361/362;… Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 42, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 51). - LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
Voraussetzungen der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks für …
Für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks ist nicht erforderlich, dass auch die Ersatznacherben der Eintragung zustimmen; vielmehr ist die erklärte Zustimmung der Nacherben, vorliegend der Beteiligten zu 3) und zu 4), ausreichend (vgl. hierzu BGHZ 40, 115 ff. m.w.N.; RGZ 145, 316 ff.; BayObLG, Beschluss vom 22.10.1992, 2 Z BR 85/92;… Palandt, 64.Aufl., § 2113 Rn.6, § 2102 Rn. 6; Dumoulin, DNotZ 2003, 570ff).
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