Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersetzung des Ausschließungsprozesses durch einen Beschluss der Gesellschafter bei Aufnahme einer solchen Vorgehensweise in den Gesellschaftsvertrag - Revisionsrechtliche Beurteilung des Ausschlusses eines Gesellschafters wegen Konkurrenztätigkeit
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Ausschluss, Beschluss, Gesellschafterversammlung, Mitgliedschaftspflichten, Personengesellschaft, Rechtsschutzbedürfnis, Wettbewerbsverbot, Zustimmung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 925
- DStR 1997, 1091
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88
Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Deshalb kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, daß ein Beschluß der Gesellschafter an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt (vgl. BGHZ 31, 295, 298 ff.; 68, 212, 214 f.; 81, 263, 265 f.; 107, 351, 356;… Schlegelberger/K. Schmidt, HGB, 5. Aufl. § 140 Rdnr. 74).Der störende Gesellschafter kann durch Beschluß der Gesellschafter (vgl. BGHZ 68, 212, 214; BGHZ 81, 263, BGHZ 261 f.) oder durch Erklärung eines Gesellschaftsorgans (vgl. BGHZ 107, 351, 356) ausgeschlossen werden.
Was als Ausschließungsgrund gelten soll, kann näher geregelt werden, wobei auch bestimmt sein kann, daß eine Ausschließung überhaupt ausscheiden, die Gesellschafter vielmehr auf die nach § 133 Abs. 3 HGB nicht abdingbare Auflösung verwiesen sein sollen (vgl. zur Übernahme nach § 142 HGB: BGHZ 51, 204); nach der Rechtsprechung ist es allerdings ausgeschlossen, daß jemand ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen, also "hinausgekündigt" werden kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 107, 351; BGH v. 7.2. 1994, II ZR 191/92, DStR 1994, 623 f. m.w.N.), während dem die Literatur unter Heranziehung der Figur des "Gesellschafters minderen Rechts" zum Teil kritisch gegenübersteht (vgl. z. B. Flume, Personengesellschaft, S. 138).
Der durch die Erklärung der Bekl. eingetretene Schwebezustand ist aber auch deswegen nicht hinnehmbar, weil er nicht nur Rechtsunsicherheit erzeugt, sondern den Kl. - über dem das "Damoklesschwert" (vgl. die Parallele zur sog. Hinauskündigung, BGHZ 107, 351; BGH v. 7.2. 1994, II ZR 191/92, DStR 1994, 623 f. m.w.N.) schwebt, die Bekl. könnten den "derzeitigen" Zustand beenden und doch Rechtsfolgen aus ihrer Beschlußfassung herleiten - zu einem Verhalten in der KG veranlassen kann, das der sachgerechten Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte abträglich ist.
- BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80
Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Deshalb kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, daß ein Beschluß der Gesellschafter an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt (vgl. BGHZ 31, 295, 298 ff.; 68, 212, 214 f.; 81, 263, 265 f.; 107, 351, 356;… Schlegelberger/K. Schmidt, HGB, 5. Aufl. § 140 Rdnr. 74).Der störende Gesellschafter kann durch Beschluß der Gesellschafter (vgl. BGHZ 68, 212, 214; BGHZ 81, 263, BGHZ 261 f.) oder durch Erklärung eines Gesellschaftsorgans (vgl. BGHZ 107, 351, 356) ausgeschlossen werden.
- BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59
Ausschluß eines Gesellschafters
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Deshalb kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, daß ein Beschluß der Gesellschafter an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt (vgl. BGHZ 31, 295, 298 ff.; 68, 212, 214 f.; 81, 263, 265 f.; 107, 351, 356;… Schlegelberger/K. Schmidt, HGB, 5. Aufl. § 140 Rdnr. 74).Anders als im BGB-Gesellschaftsrecht (§ 737 BGB) bedarf es nach dem Gesetz - aus Gründen der Rechtssicherheit (BGHZ 31, 295, 300) - bei der OHG oder KG für eine solche Ausschließung ebenfalls der Klage.
- BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75
Hinauskündigung eines Gesellschafters nach freiem Ermessen
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Deshalb kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, daß ein Beschluß der Gesellschafter an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt (vgl. BGHZ 31, 295, 298 ff.; 68, 212, 214 f.; 81, 263, 265 f.; 107, 351, 356;… Schlegelberger/K. Schmidt, HGB, 5. Aufl. § 140 Rdnr. 74).Der störende Gesellschafter kann durch Beschluß der Gesellschafter (vgl. BGHZ 68, 212, 214; BGHZ 81, 263, BGHZ 261 f.) oder durch Erklärung eines Gesellschaftsorgans (vgl. BGHZ 107, 351, 356) ausgeschlossen werden.
- BGH, 07.02.1994 - II ZR 191/92
Kündigungsrecht des Geschäftsinhabers einer atypischen stillen Gesellschaft
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Was als Ausschließungsgrund gelten soll, kann näher geregelt werden, wobei auch bestimmt sein kann, daß eine Ausschließung überhaupt ausscheiden, die Gesellschafter vielmehr auf die nach § 133 Abs. 3 HGB nicht abdingbare Auflösung verwiesen sein sollen (vgl. zur Übernahme nach § 142 HGB: BGHZ 51, 204); nach der Rechtsprechung ist es allerdings ausgeschlossen, daß jemand ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen, also "hinausgekündigt" werden kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 107, 351; BGH v. 7.2. 1994, II ZR 191/92, DStR 1994, 623 f. m.w.N.), während dem die Literatur unter Heranziehung der Figur des "Gesellschafters minderen Rechts" zum Teil kritisch gegenübersteht (vgl. z. B. Flume, Personengesellschaft, S. 138).Der durch die Erklärung der Bekl. eingetretene Schwebezustand ist aber auch deswegen nicht hinnehmbar, weil er nicht nur Rechtsunsicherheit erzeugt, sondern den Kl. - über dem das "Damoklesschwert" (vgl. die Parallele zur sog. Hinauskündigung, BGHZ 107, 351; BGH v. 7.2. 1994, II ZR 191/92, DStR 1994, 623 f. m.w.N.) schwebt, die Bekl. könnten den "derzeitigen" Zustand beenden und doch Rechtsfolgen aus ihrer Beschlußfassung herleiten - zu einem Verhalten in der KG veranlassen kann, das der sachgerechten Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte abträglich ist.
- BGH, 13.02.1995 - II ZR 15/94
Zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Geltendmachung von Beschlußmängeln im …
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Nach allgemeiner Meinung ist dafür die Feststellungsklage - gerichtet gegen die Mitgesellschafter, soweit nicht ausnahmsweise der Gesellschaftsvertrag entsprechend den im GmbH-Recht geltenden Regeln anordnet, daß die Gesellschaft selbst verklagt werden muß (vgl. auch BGH v. 13.2. 1995, II ZR 15/94, DStR 1995, 613 f.) - die richtige Klageart (…vgl. Piehler, Münch.Handb. z. GesR., Bd. 1, § 67 Rdnr. 41). - BGH, 23.01.1967 - II ZR 166/65
Ehegatten-Kommanditgesellschaft. Übernahmeklage
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Das BerGer. hat den Prozeßstoff in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht genügend ausgeschöpft und dadurch den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten (vgl. BGHZ 46, 392, 396). - BGH, 09.12.1968 - II ZR 42/67
Kommanditgesellschaft: Übernahmeklage
Auszug aus BGH, 03.02.1997 - II ZR 71/96
Was als Ausschließungsgrund gelten soll, kann näher geregelt werden, wobei auch bestimmt sein kann, daß eine Ausschließung überhaupt ausscheiden, die Gesellschafter vielmehr auf die nach § 133 Abs. 3 HGB nicht abdingbare Auflösung verwiesen sein sollen (vgl. zur Übernahme nach § 142 HGB: BGHZ 51, 204); nach der Rechtsprechung ist es allerdings ausgeschlossen, daß jemand ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen, also "hinausgekündigt" werden kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 107, 351; BGH v. 7.2. 1994, II ZR 191/92, DStR 1994, 623 f. m.w.N.), während dem die Literatur unter Heranziehung der Figur des "Gesellschafters minderen Rechts" zum Teil kritisch gegenübersteht (vgl. z. B. Flume, Personengesellschaft, S. 138).
- BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09
Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen …
Ebenfalls richtig ist die Annahme, dass das Ausschließungsverfahren des § 140 HGB im Gesellschaftsvertrag wirksam abbedungen und - wie hier - durch die Möglichkeit einer Ausschließung mittels Gesellschafterbeschlusses ersetzt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1997 - II ZR 71/96, DStR 1997, 1090). - BGH, 10.12.2024 - II ZR 37/23
Beschlussnichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse
Abgesehen von der Möglichkeit, dass die nicht in Anspruch genommenen Gesellschafter die gegenüber einem anderen Gesellschafter ergehende Entscheidung akzeptieren, kann das berechtigte Feststellungsinteresse des klagenden Gesellschafters nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere bei Ausschließungsbeschlüssen auch darin bestehen, den durch den Beschluss erzeugten Rechtsschein, er sei nicht mehr Gesellschafter, durch ein entsprechendes Feststellungsurteil zu zerstören (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1997 - II ZR 71/96, NJW-RR 1997, 925, 926 aE), oder seinen guten Ruf wiederherzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, ZIP 2010, 2444 Rn. 26).So kann sein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit eines Ausschließungsbeschlusses auch noch nach Auflösung der Gesellschaft darin liegen, den durch den Beschluss erzeugten Rechtsschein seiner Ausschließung zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1997 - II ZR 71/96, NJW-RR 1997, 925, 926) oder die Höhe seines Auseinandersetzungsguthabens zu bestimmen, aber auch in dem Wunsch, seinen guten Ruf wiederherzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2019 - II ZR 115/09, ZIP 2010, 2444 Rn. 26).
- BGH, 09.05.2005 - II ZR 29/03
Zulässigkeit der formwechselnden Umwandlung einer AG in eine (Publikums-) GmbH & …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann abweichend von der dispositiven Norm des § 140 HGB der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft bestimmen, daß - wie hier - die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in seiner Person durch Gesellschafterbeschluß ausgesprochen wird; die Ausschließung wird in einem solchen Fall - sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt - in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die beschlossene Ausschließung dem betroffenen Gesellschafter mitgeteilt wird (BGHZ 31, 295, 299 f., 301 f.; Sen.Urt. v. 3. Februar 1997 - II ZR 71/96, DStR 1997, 1091 f.;… h.M.: vgl. nur MünchKommHGB/K. Schmidt § 140 Rdn. 91;… Ebenroth/Boujong/Joost/Lorz, HGB § 140 Rdn. 45 - jew. m.w.Nachw.).
- OLG Hamm, 05.10.2009 - 8 U 11/09
Ausschließung eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft
a) Die §§ 133, 140, 161 II HGB enthalten allerdings dispositives Recht - vgl. schon § 133 III HGB -, weswegen die Ausschließung durch gesellschaftsvertragliche Regelung erleichtert werden kann (vgl. BGHZ 31, 295 ff.; BGHZ 68, 212 ff.; BGH NJW-RR 1997, 925 f.;… BGH ZIP 2005, 1322 ff., Juris - Rdnr. 32 f.;… Baumbach/Hopt § 140 HGB, Rdnr. 30). - OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12
Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu …
Rn. 60 a) Es ist seit langem allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass ein Gesellschaftsvertrag das gesetzlich vorgesehene Ausschließungsverfahren dahin abändern kann, dass die Gestaltungsklage nach § 140 Abs. 1 Satz 1 HGB durch ein entsprechendes Gestaltungsrecht der Gesellschafterversammlung oder einzelner Gesellschafter ersetzt wird, der Gesellschaftsvertrag vorsehen kann, dass ein Beschluss der Gesellschafter an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt (s. etwa BGH, NJW-RR 1997, 925 mit zahlreichen Nachweisen; zuletzt BGH, ZIP 2010, 2446 - Tz. 30;… aus der Literatur etwa Staub/Schäfer, HGB, 5. Aufl., § 140 Rn. 57;… MüKo-HGB/K. Schmidt, 3. Aufl., § 140 Rn. 91;… Liebscher, in: Sudhoff, GmbHG & Co. KG, 6. Aufl., § 17 Rn. 86). - OLG Brandenburg, 31.03.2009 - 6 U 48/08
Prozessfähigkeit: (Un-)Zulässigkeit einer Klage gegen eine GmbH in Liquidation …
75 Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft das gesetzlich vorgesehene Ausschließungsverfahren abbedingen und die Gestaltungsklage nach § 140 HGB durch ein entsprechendes Gestaltungsrecht der Gesellschafterversammlung oder einzelner Gesellschafter ersetzen kann (BGH, Urteil vom 3.2.1997, II ZR 71/96, NJW-RR 1997, 925, zitiert nach Juris). - OLG Schleswig, 17.09.2024 - 9 U 84/23
Zwei-Personen-KG: Ausschließung eines Kommanditisten aus wichtigem Grund
§ 140 HGB ist weitgehend dispositiver Natur (BGH…, Urteil vom 15. September 1997 - II ZR 97/96, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 3. Februar 1997 - II ZR 71/96, juris Rn. 5). - OLG Bamberg, 11.12.2009 - 6 U 12/09
GmbH: Stimmverbot bei Aufhebung eines Wettbewerbsverbotes durch Satzungsänderung
Will der neu eintretende Gesellschafter ein anderes Unternehmen weiter betreiben, muss mit der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eine entsprechende Ausnahme vereinbart werden (BGH NJW-RR 1997, 925;… Michalski/Römermann, GmbHG, § 13, Rn. 204). - OLG Stuttgart, 28.05.2009 - 19 U 161/08
Unzulässiges Teilurteil in erster Instanz: Vermeidung der Aufhebung in zweiter …
a) Zutreffend ist, dass in Abweichung vom OHG-Recht (§ 140 HGB), das auf die Partnerschaft grundsätzlich anwendbar ist, im Partnerschaftsvertrag (wie vorliegend - vgl. dazu § 12 Abs. 1) ein Ausschluss durch Beschluss vereinbart werden kann (BGH WM 1960, 108; BGH NJW-RR 1997, 925;… Henssler, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, 2. Aufl., § 9 Rn. 20). - OLG Jena, 29.06.2011 - 1 U 146/11 Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 31, 295 ff.; BGHZ 68, 212 ff.; BGH NJW-RR 1997, 925 f.; BGH ZIP 2005, 1322) dass der Gesellschaftsvertrag das gesetzlich vorgesehene Ausschließungsverfahren dahin abändern kann, dass die Gestaltungsklage nach § 140 HGB durch ein entsprechendes Gestaltungsrecht der Gesellschafterversammlung oder einzelner Gesellschafter ersetzt wird.
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