Rechtsprechung
| BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13 |
Volltextveröffentlichungen (20)
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Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
- openjur.de
Verlängerte Kündigungsfristen; Altersdiskriminierung?
- Bundesarbeitsgericht
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
- rechtsinformationen.bund.de
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 EGRL 78/2000, Art 7 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2 Buchst b Ziff i EGRL 78/2000, § 622 Abs 2 S 1 BGB
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung? - IWW
§ 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, RL 2000/78/EG, Art. 2... 67 AEUV, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 34 TVöD, § 5 AGG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG, § 10 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG, Art. 6, Art. 7 RL 2000/78/EG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG, § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 131 SGB III, § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III, § 38 Abs. 1 SGB III, § 159 Abs. 6 SGB III, § 37b SGB III, § 1 Abs. 3 KSchG, § 622 Abs. 2 BGB, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Rechtmäßig: Staffelung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer
- hensche.de
Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Kündigungsfrist, Altersdiskriminierung, Kündigungsfrist
- bag-urteil.com
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- Betriebs-Berater
Keine Altersdiskriminierung durch Verlängerung der Kündigungsfristen
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Rechtmäßig: Staffelung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der von der Beschäftigungsdauer abhängigen Staffelung der Kündigungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (36)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Keine Diskriminierung von jüngeren Arbeitnehmern durch gestaffelte Kündigungsfristen
- faz.net (Kurzinformation)
Diskriminieren Kündigungsfristen jüngere Mitarbeiter?
- lto.de (Kurzinformation)
BAG zu gestaffelten Kündigungsfristen - Gericht sieht keine Altersdiskriminierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Altersdiskriminierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Altersdiskriminierung durch verlängerte Kündigungsfristen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Altersdiskriminierung durch nach Beschäftigungsdauer gestaffelte Kündigungsfristen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Von Beschäftigungsdauer abhängige Staffelung der Kündigungsfristen ist rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung - keine mittelbare
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Keine Diskrimierung bei gestaffelten Kündigungsfristen
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Gestaffelte Kündigungsfristen nicht diskriminierend
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- bn-anwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Gestaffelte Kündigungsfristen - keine Altersdiskriminierung
- haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)
Betriebstreue - ein Privileg der "Alten"
- haufe.de (Kurzinformation)
Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Staffelung der Kündigungsfristen keine Altersdiskriminierung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Staffelung der Kündigungsfristen ist keine Altersdiskriminierung
- juve.de (Kurzinformation)
Staffelung von Kündigungsfristen ist AGG-konform
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung durch günstigere Kündigungsfristen für langjährige Mitarbeiter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung aufgrund verlängerter Kündigungsfristen?
- wordpress.com (Kurzinformation)
Kündigungsfristen nach § 622 II BGB sind keine Altersdiskriminierung
- bblaw.com (Kurzinformation)
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen nicht diskriminierend
- brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Kündigungsfristen - Keine Altersdiskriminierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit - Keine Altersdiskriminierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Staffelung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB keine Altersdiskriminierung
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung - Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfrist
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit - Verlängerung der Kündigungsfristen soll älteren Arbeitnehmern verbesserten Kündigungsschutz gewähren
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Staffelung von Kündigungsfristen keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Kündigungsrecht: Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 S. 1 BGB)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Altersdiskriminierung und Kündigungsfrist
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Gleiche Rechte für "junge Hüpfer" und "alte Hasen"? - Bei den Kündigungsfristen könnte es Nachholbedarf geben
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 08.03.2012 - 4 Ca 6/12
- LAG Hessen, 13.05.2013 - 7 Sa 511/12
- BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Papierfundstellen
- BAGE 149, 125
- ZIP 2014, 76
- ZIP 2015, 91
- MDR 2014, 13
- MDR 2015, 107
- NZA 2014, 1400
- BB 2014, 3060
- DB 2015, 75
- DStR 2015, 1009
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG ist damit ein negatives Tatbestandsmerkmal (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569;… vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42).Damit entfällt bereits der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters, so dass es auf eine Rechtfertigung nach Art. 6 oder Art. 7 RL 2000/78/EG nicht ankommt (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569;… ErfK/Schlachter 14. Aufl. § 3 AGG Rn. 13; BT-Drs.
Dabei ist entgegen der Auffassung der Klägerin für Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG - anders als für eine Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie (dazu EuGH st. Rspr. seit 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, 52, Slg. 2009, I-1569) - kein sozialpolitisches Ziel erforderlich.
Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können vielmehr alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., aaO; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42).
Ob er diesen Spielraum überschritten hat, haben die nationalen Gerichte festzustellen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569).
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSd. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f., Slg. 2010, I-365).Rn. 14 a) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Umsetzung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 (- C-555/07 - [Kücükdeveci] Slg. 2010, I-365) von der Wirksamkeit des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgegangen.
Rn. 29 (4) Auch im Rahmen der gescheiterten Bemühungen, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 (- C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f., Slg. 2010, I-365) zu streichen, wurde der Wille deutlich, das Prinzip, die Dauer der Kündigungsfrist an die Beschäftigungsdauer zu koppeln, unangetastet zu lassen, weil es sich bewährt habe (BT-Drs. 17/775 S. 3).
Rn. 30 dd) Der verstärkte (formelle) Kündigungsschutz von länger beschäftigten Arbeitnehmern unter Ausgleich der divergierenden, rechtmäßigen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an (formellem) Bestandsschutz auf der einen und personalwirtschaftlicher Flexibilität auf der anderen Seite ist entgegen der Ansicht der Klägerin unzweifelhaft ein beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisches Ziel (…vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 68, Slg. 2010, I-9391; 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 35 f., Slg. 2010, I-365; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 38, 43). Ein solches Differenzierungsziel, das sogar als Rechtfertigungsgrund iSd. Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG in Betracht käme, ist rechtmäßig iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG.
Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43).
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Rn. 39 Diese empirischen Daten stützen die Einschätzung des Gesetzgebers, dass ältere Arbeitnehmer nach wie vor längere Zeit als jüngere Arbeitnehmer für die Arbeitsplatzsuche benötigen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169).Rn. 40 (2) Darüber hinaus sind ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzsuche häufig weniger flexibel als jüngere (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169;… 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43).
Zwar werden diese Arbeitnehmer auch durch den materiellen gesetzlichen Kündigungsschutz, insbesondere durch die Berücksichtigung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG, im Einklang mit der RL 2000/78/EG aus demselben Grund besonders geschützt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 49 ff., BAGE 140, 169).
Rn. 48 (bb) Der Gesetzgeber durfte in seine Wertung auch einbeziehen, dass mit der von ihm gewählten Regelungssystematik die Betriebstreue der begünstigten Arbeitnehmer honoriert wird (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 58, BAGE 140, 169).
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11
Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG ist damit ein negatives Tatbestandsmerkmal (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42).Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können vielmehr alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., aaO; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42).
Rn. 40 (2) Darüber hinaus sind ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzsuche häufig weniger flexibel als jüngere (…vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169; 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43).
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer …
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Die letzte der sieben Staffelungsstufen wird jetzt nicht mehr mit frühestens 45 Jahren erreicht, sondern kann theoretisch schon mit 35 Jahren erreicht sein, weil auch Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer zu berücksichtigen sind (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -).Zwar ist auch die Zeit der abgebrochenen Ausbildung zu berücksichtigen (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -).
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82, 126).
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256;… Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43).
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08
Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Er hat lediglich § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB für unanwendbar gehalten und angenommen, dies führe zur ausschließlichen Anwendung von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 21, BAGE 135, 278).Dies wird dadurch verstärkt, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB altersdiskriminierend und deswegen unanwendbar ist (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - BAGE 135, 278).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168;… 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - Rn. 48, BVerfGE 124, 25). - EuGH, 12.10.2010 - C-45/09
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …
Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Rn. 30 dd) Der verstärkte (formelle) Kündigungsschutz von länger beschäftigten Arbeitnehmern unter Ausgleich der divergierenden, rechtmäßigen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an (formellem) Bestandsschutz auf der einen und personalwirtschaftlicher Flexibilität auf der anderen Seite ist entgegen der Ansicht der Klägerin unzweifelhaft ein beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisches Ziel (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 68, Slg. 2010, I-9391;… 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 35 f., Slg. 2010, I-365;… Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 38, 43). Ein solches Differenzierungsziel, das sogar als Rechtfertigungsgrund iSd. Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG in Betracht käme, ist rechtmäßig iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG. - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine …
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09
Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
- BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84
Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im …
- EuGH, 17.07.2008 - C-303/06
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG …
- BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung
- LAG Hessen, 13.05.2013 - 7 Sa 511/12
Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung …
- BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung …
Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB bei zunehmender Betriebszugehörigkeit sollen den Bestandsschutz nur zugunsten von Arbeitnehmern erhöhen (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21, BAGE 149, 125). - BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569;… BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23).Ob sie diesen Spielraum überschritten haben, ist von den nationalen Gerichten festzustellen (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 33).
- BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter
Rn. 21 (a) Das AGG definiert in § 10 Satz 3 Nr. 1 - ebenso wie Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG - nicht, wann ein Beschäftigter "älter" im Sinne der Norm ist (vgl. zum herkömmlichen Verständnis: BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 44).
- BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
Dieser Befund des Senats aus dem Jahr 2014 (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 38, BAGE 149, 125) ist immer noch zutreffend.Diesen Personenkreis trifft eine Arbeitslosigkeit bei typisierender Betrachtung härter als rentennahe Arbeitnehmer, weil ältere Arbeitnehmer weniger flexibel als kürzer beschäftigte Betriebszugehörige sind bzw. als weniger flexibel gelten (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 40, BAGE 149, 125).
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - …
Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569;… BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125). - BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Die Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird schon dadurch sichergestellt, dass die Vereinbarung abweichender Regelungen nach § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB allein den Tarifvertragsparteien überlassen bleibt (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 6; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 28, BAGE 149, 125).Arbeitnehmer erlangen durch längere Kündigungsfristen lediglich einen zeitlich begrenzten formellen Kündigungsschutz (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21 f., BAGE 149, 125).
Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und vergleichbaren Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 32, BAGE 149, 125).
Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG (…vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f.; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 9, BAGE 149, 125).
Die tarifliche Regelung bewirkt auch nicht allein deshalb eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, weil sie die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern höheren Lebensalters, die typischerweise eine längere Beschäftigungsdauer aufweisen, stärker verkürzt als bei Arbeitnehmern niedrigeren Lebensalters, die typischerweise eine kürzere Beschäftigungsdauer aufweisen (vgl. zum Verhältnis von Lebensalter und Beschäftigungsdauer BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 10, BAGE 149, 125).
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19
Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung
Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff.;… BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 60;… 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125). - BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569;… BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42 ; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23).Ob sie diesen Spielraum überschritten haben, ist von den nationalen Gerichten festzustellen (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 33).
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Die Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird schon dadurch sichergestellt, dass die Vereinbarung abweichender Regelungen nach § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB allein den Tarifvertragsparteien überlassen bleibt (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 6; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 28, BAGE 149, 125).Arbeitnehmer erlangen durch längere Kündigungsfristen lediglich einen zeitlich begrenzten formellen Kündigungsschutz (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21 f., BAGE 149, 125).
Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und vergleichbaren Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 32, BAGE 149, 125).
Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG (…vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f.; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 9, BAGE 149, 125).
Die tarifliche Regelung bewirkt auch nicht allein deshalb eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, weil sie die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern höheren Lebensalters, die typischerweise eine längere Beschäftigungsdauer aufweisen, stärker verkürzt als bei Arbeitnehmern niedrigeren Lebensalters, die typischerweise eine kürzere Beschäftigungsdauer aufweisen (vgl. zum Verhältnis von Lebensalter und Beschäftigungsdauer BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 10, BAGE 149, 125).
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14
Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung
Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Tarifvertrag und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (…vgl. zur Ermittlung eines Gesetzeszwecks: BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168;… 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - Rn. 48, BVerfGE 124, 25; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23 f., BAGE 149, 125). - BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15
Arbeitgeberkündigung - verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnis über 2 …
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 17a Sa 14/16
Befristung - Anschlussverbot
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- BAG, 16.04.2024 - 9 AZR 127/23
Tarifvertraglicher Mehrurlaub - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der …
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
Jährlicher Urlaubsanspruch - Urlaubsstaffelung - 50. Lebensjahr
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
- LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 99/17
- LAG Köln, 22.12.2016 - 8 Sa 404/16
Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der …
- LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 80/17
Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das …
- LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 97/17
Sozialplan mit verkürzten Kündigungsfristen
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20
Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020
- LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 85/17
Auslegung von Tarifnormen
- LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17
Erhöhung des Zusatzurlaubs für Polizeibeamte im Schichtdienst ab Vollendung des …
- ArbG Köln, 07.08.2020 - 11 Ca 3249/20
Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung außerhalb der …
- ArbG Köln, 30.03.2017 - 11 Ca 7413/16
- ArbG Stuttgart, 10.11.2016 - 11 Ca 3130/16
Sozialplan - Pauschalabfindung - Altersdiskriminierung - …
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Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 Ta BV 51/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- aufrecht.de
Zustimmung des Betriebsrates bei Unternehmensseite auf Facebook?
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kein Mitbestimmungsrecht beim Einrichten einer "Facebook"-Seite
- LAG Düsseldorf
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Facebook; Mitbestimmung des Betriebsrats; Kontrolleinrichtung - Betriebs-Berater
Kein Mitbestimmungsrecht beim Einrichten einer Facebook-Seite
- hensche.de
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Facebook
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Kein Mitbestimmungsrecht beim Einrichten einer "Facebook"-Seite
- aufrecht.de
Zustimmung des Betriebsrates bei Unternehmensseite auf Facebook?
- dbb.de
, S. 15 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Mitbestimmung bei Eröffnung einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber
- rechtsportal.de
Beteiligung des Betriebsrats bei Einrichtung einer konzernweiten Facebook-Seite
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung des Betriebsrats bei Einrichtung einer konzernweiten Facebook-Seite
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Facebook-Seite des Unternehmens
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung - Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Betrieb einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Kein Mittbestimmungsrecht für Facebook-Auftritt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Facebook-Seite des Arbeitgebers
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- aufrecht.de (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Kann der Betriebsrat die Abschaltung einer Unternehmensseite bei Facebook verlangen?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Betriebsrat darf bei Facebook nicht mitbestimmen
- loebisch.com (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst nicht Facebook-Seite
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers: Mitbestimmung des Betriebsrates verneint
- juve.de (Kurzinformation)
Keine Mitbestimmung auf Facebook: DRK Blutspendedienst West siegt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Einrichtung einer Facebook-Seite eines Unternehmens unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Facebook - der Betriebsrat darf nicht mitbestimmen
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Facebook-Seite ohne Beteiligung des Betriebsrats einrichten
- wordpress.com (Kurzinformation)
Facebook-Seite des Arbeitgebers - Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Mitbestimmung bei Facebook-Auftritt
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Mitbestimmung bei Facebook-Seite
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat - Fanseite ist keine zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Mitarbeiter bestimmte technische Einrichtung
Besprechungen u.ä. (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Facebook-Seite des Unternehmens
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Facebook-Seite des Arbeitgebers: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
- dbb.de
, S. 15 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Mitbestimmung bei Eröffnung einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Mitbestimmung bei Facebook-Seite des Arbeitgebers
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einrichtung einer Facebook-Seite
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13
- LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 Ta BV 51/14
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Papierfundstellen
- BB 2015, 1459
- K&R 2015, 355
- DStR 2015, 1009
- NZA-RR 2015, 355
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (46)
- BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - juris).Rn. 69 Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris).
Auch die Vergabe der Überwachungstätigkeit an einen Dritten schlösse das Mitbestimmungsrecht nicht aus (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris).
Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 08.06.1999 - 1 ABR 67/98, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).
Dieses kann der Arbeitgeber kraft seiner Leitungsmacht durch Verhaltensregeln oder sonstige Maßnahmen beeinflussen und koordinieren (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).
Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat dabei nur mitzubestimmen bei Maßnahmen, die das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01).
Dementsprechend berechtigt § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Betriebsparteien nicht, in die private Lebensführung der Arbeitnehmer einzugreifen (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris).
Auch dann ist das "betriebliche" Verhalten betroffen (vgl. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris; BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;… BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rz. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - juris).
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).
Ausreichend ist, wenn lediglich ein Teil des Überwachungsvorgangs mittels einer technischen Einrichtung erfolgt (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 15.12.1992 - 1 ABR 24/92, juris).
Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen der Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris).
Rn. 69 Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris).
Die auf technischem Weg erfolgte Ermittlung und Aufzeichnung von Informationen über den Arbeitnehmer bergen die Gefahr in sich, dass in dessen Persönlichkeitsbereiche eingedrungen wird, die einer nicht technischen Überwachung nicht zugänglich sind, und dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht wird, der er sich nicht entziehen kann (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris).
Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).
- BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Er hat die Interessen der Belegschaften wahrzunehmen (BAG v. 19.06.2012 - 1 ABR 19/11, NZA 2012, 1237; BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248).Entscheidend sind der Inhalt sowie das Ziel, das durch die Regelung erreicht werden soll (BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248; BAG v. 19.06.2007 - 1 AZR 454/06, AP Nr. 4 zu § 58 BetrVG 1972; BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, NZA 2007, 399; LAG Köln v. 03.07.1987 - 5 TaBV 11/87; Fitting, § 58 Rz.10;… Däubler/Kittner/Klebe, § 58 Rz. 26).
Dabei ist im Rahmen der wirtschaftlichen Angelegenheiten bei Betriebsänderungen anerkannt, dass der Gesamtbetriebsrat zu beteiligen ist, wenn die Maßnahme das ganze Unternehmen oder mehrere Betriebe des Unternehmens betrifft und notwendigerweise nur einheitlich geregelt werden können, etwa bei der Zusammenlegung mehrerer Betriebe oder die Stilllegung aller Betriebe des Unternehmens (BAG v. 19.06.2012 - 1 ABR 19/11, NZA 2012, 1237; BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248; BAG v. 24.01.1996 - 1 AZR 542/95, AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG; BAG v. 11.12.2001 - 1 AZR 193/01, NZA 2002, 688).
Nicht anders, wenn der nach einer Regelung vorgesehene Datenzugriff nur einheitlich konzernweit möglich sein soll (BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248).
Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG v. 19.06.2012 - 1 ABR 19/11, NZA 2012, 1237; BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248; BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, BAGE 120, 146; BAG v. 24.01.2006 - 3 AZR 483/04, NZA-RR 2007, 595; BAG v. 15.01.2002 - 1 ABR 10/01, BAGE 100, 57).
Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 08.06.1999 - 1 ABR 67/98, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).
Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01).
Auch dann ist das "betriebliche" Verhalten betroffen (vgl. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
- BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Insoweit besteht bei einem Unterlassungsantrag auf Grundlage von § 87 BetrVG die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot einer bestimmten - als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Antragsteller dann auch in seinem Antrag beschreiben muss (so ausdrücklich BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; vgl. dazu auch die konkret bezeichneten Unterlassungen in: BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; LAG Rheinland-Pfalz v. 04.11.2010 - 5 TaBV 21/10, juris, jeweils im Rahmen von § 23 Abs. 3 BetrVG).Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871).
Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn er mehrfach und erkennbar gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 47/08).
Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02, BAGE 110, 252).
Diese ist nur dann ausgeschlossen, wenn aus faktischen oder rechtlichen Gründen eine Wiederholung des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens ausscheidet (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659;… Fitting, § 23 Rz. 65).
Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 23.06.1992 - 1 ABR 11/92, AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG).
Auch scheidet ein grober Verstoß aus, wenn er seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (so auch: BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659).
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871).Diese ist nur dann ausgeschlossen, wenn aus faktischen oder rechtlichen Gründen eine Wiederholung des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens ausscheidet (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659;… Fitting, § 23 Rz. 65).
Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 23.06.1992 - 1 ABR 11/92, AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG).
Auch scheidet ein grober Verstoß aus, wenn er seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (so auch: BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659).
Ein Verschulden ist nicht erforderlich (BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 26.07.2005 - AP Nr. 43 zu § 95 BetrVG Nr. 43).
Entscheidend ist, dass der Verstoß objektiv so erheblich ist, dass unter Berücksichtigung des Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Anrufung des Arbeitsgerichtes durch den Betriebsrat gerechtfertigt erscheint (BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871).
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Insoweit besteht bei einem Unterlassungsantrag auf Grundlage von § 87 BetrVG die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot einer bestimmten - als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Antragsteller dann auch in seinem Antrag beschreiben muss (so ausdrücklich BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; vgl. dazu auch die konkret bezeichneten Unterlassungen in: BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; LAG Rheinland-Pfalz v. 04.11.2010 - 5 TaBV 21/10, juris, jeweils im Rahmen von § 23 Abs. 3 BetrVG).Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871).
Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn er mehrfach und erkennbar gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 47/08).
Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02, BAGE 110, 252).
Diese ist nur dann ausgeschlossen, wenn aus faktischen oder rechtlichen Gründen eine Wiederholung des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens ausscheidet (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659;… Fitting, § 23 Rz. 65).
Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 23.06.1992 - 1 ABR 11/92, AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG).
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 08.06.1999 - 1 ABR 67/98, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat dabei nur mitzubestimmen bei Maßnahmen, die das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
Auch dann ist das "betriebliche" Verhalten betroffen (vgl. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
Das schließt nicht die Befugnis ein, aus eigenem Recht zu verlangen, persönlichkeitsverletzende Maßnahmen gegenüber den unmittelbar Betroffenen künftig zu unterlassen (BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris;… Kreutz GK-BetrVG aaO § 75 Rn. 92, 94).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).In diesem Zusammenhang ist auch ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, hinreichend bestimmt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475).
Entscheidend ist nur, dass der Schuldner genau weiß, was er zu unterlassen hat und wann er wegen eines Verstoßes mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes rechnen muss (BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 17.11.1998 - 1 ABR 12/98, NZA 1999, 662).
Rn. 63 aa)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann sich ein Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10,EzA Nr. 6 z § 87 Betriebliche Ordnung; BAG v. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11, NZA 2013, 159).
Das ist mittlerweile unbestritten (grundlegend wiederum BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40).
- BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01
Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 08.06.1999 - 1 ABR 67/98, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).Dieses kann der Arbeitgeber kraft seiner Leitungsmacht durch Verhaltensregeln oder sonstige Maßnahmen beeinflussen und koordinieren (BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris).
Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01).
Auch dann ist das "betriebliche" Verhalten betroffen (vgl. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris; BAG v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01, juris).
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Hieraus könnten unmittelbar Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des betroffenen Mitarbeiters gewonnen werden (vgl. nur BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris; BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris).Das Erfassen der Leistung oder des Verhaltens einer ganzen Abteilung oder Gruppe reicht nicht aus (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
Eine Ausnahme sei nur dann denkbar, wenn erfasste Verhaltens- und Leistungsdaten nur einer Gruppe von Arbeitnehmern zugeordnet werden können, die als Gruppe auch für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten gemeinschaftlich verantwortlich ist (BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris; BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris).
So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, dass festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 6/94
Technische Überwachung einer Arbeitnehmergruppe
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
- BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11
Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen
- BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Mitbestimmung bei Zeitmessungen
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber
- BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01
Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13
Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer facebook-Seite …
- LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden - …
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05
Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans
- BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98
Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen
- BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01
Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat - …
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung
- BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - …
- BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92
Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 TaBV 21/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei nicht fristgerechter Unterrichtung bei …
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08
Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz
- BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02
Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …
- BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98
Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
- BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95
Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04
Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen
- BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
- LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur …
- BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83
Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des …
- LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat …
- BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 52/80
Einigungsstelle - Masseschuld
- LAG Köln, 03.07.1987 - 5 TaBV 11/87
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite
Auf die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2015 - 9 TaBV 51/14 - insoweit aufgehoben, als es die Anträge zu 2. und 3. abgewiesen hat. - LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21
Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip …
Die Kammer schließt sich hier der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach im Falle des § 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG eine Untersagung der Durchführung der Maßnahme durch einstweilige Verfügung über den Hauptanspruch (Unterrichtung und Beratung) hinausgehen würde (LAG Düsseldorf 12.1.2015, NZARR 2015, 355;… Fitting § 90 Rn. 48). - KAG Mainz, 07.04.2017 - M 5/17 Nach §§ 37 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 9 MAVO-Trier bedarf die Dienststelle der vorherigen Zustimmung der MAV bei der "Einführung" und "Anwendung" technischer Einrichtungen, die objektiv dazu geeignet sind - auf die diesbezüglichen Ziele und Absichten des Dienstgebers kommt es insoweit nicht an - Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer überwachen zu können (vgl. hierzu im Einzelnen: Urteil des erkennenden Gerichts vom 04.11.2014 - M 27/14 Tr; Beschl. des erkennenden Gerichts v. 16.10.2014 - M 34/14 Tr-ewVfg; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, NZA-RR 2015, 355).
- KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14 Das Zustimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO setzt daher ebenso wie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (vgl. den eine "Facebook"-Seite des Arbeitgebers betreffenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, gegen den Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht - 1ABR 7/15 - eingelegt worden ist; vgl. auch BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1ABR 43/12 = NZA 2014, 439 = AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung - jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
- KAG Mainz, 25.05.2016 - M 7/16 Nach §§ 37 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 9 MAVO-Trier bedarf die Dienststelle der vorherigen Zustimmung der MAV bei der "Einführung" und "Anwendung" technischer Einrichtungen, die allein objektiv dazu geeignet sind - auf die diesbezüglichen Ziele und Absichten des Dienstgebers kommt es insoweit nicht an - Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer überwachen zu können (vgl. hierzu im Einzelnen: Urteil des erkennenden Gerichts vom 04.11.2014 - M 27/14 Tr; Beschl. des erkennenden Gerichts v. 16.10.2014 - M 34/14 Tr-ewVfg; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, NZA-RR 2015, 355).
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