Rechtsprechung
| FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO 1977 § 201 Abs. 1 S 1; AO 1977 § 91 Abs. 1 S 1
Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen die Änderungsbescheide
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 775
- DStRE 2000, 942
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 …und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.). - BFH, 16.12.1987 - I R 66/84
Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ). - BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86
Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ).
- BFH, 24.08.1998 - III S 3/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap; …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (…vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.). - BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72
Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ). - BFH, 16.11.1971 - VIII R 4/69
Mündliche Verhandlung - Erörterung der Streitsache - Verletzung rechtlichen …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Das Recht auf Gehör bedeutet, daß der Steuerpflichtige die Gelegenheit erhält, sich zu bestimmten Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern; daß er sich äußert, ist nicht erforderlich (vgl BFH-Urteil vom 16. November 1971 - VIII R 4/69, BStBl II 1973, 825 ).
- FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des …
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01
Ambulante Krankenpflege:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nrn. 2-3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02
Ambulante Krankenpflege:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10
Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem …
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige nach ganz überwiegender Ansicht einen (klagbaren) Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Schlussbesprechung hat (…[BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 66/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1988, 319; FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 ;… Sauer in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 201 Rn. 9;… Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 201 AO Rn. 20;… zweifelnd Rüsken in Klein AO , 10. Auflage [2009], § 201 Rn. 5). - FG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 K 1195/17
Klage auf Durchführung einer Schlussbesprechung
Denn in diesem Falle bestand für den Steuerpflichtigen ausreichend anderweitig Gelegenheit, seinen Rechtsstandpunkt darzulegen (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000, 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - FG München, 24.05.2007 - 5 K 4036/06
Auslegung einer Verfahrenserklärung; Ergeben des wesentlichen Inhalts einer …
Denn auch die Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das unabhängige Gericht bietet den Beteiligten hinreichende Gelegenheit, ihre Standpunkte vorzutragen (Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 31.01.2003 III 133/01, juris, und vom 13.02.2002 III 124/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2003, 820; des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775;… des BFH vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 25.02.2000 - V 300/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
FGO § 56 Abs. 2 Nr. 2
Klageerhebung per Fax - datenbank.nwb.de
Klageerhebung per Fax
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2000, 1841
- EFG 2000, 801
- DStRE 2000, 942
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.12.1994 - X R 236/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von …
Auszug aus FG Hamburg, 25.02.2000 - V 300/99
Die hierfür erheblichen Tatsachen sind gemäß § 56 Abs. 2 FGO spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses - hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch die Mitteilung des Gerichts vom 23.12.1999 - substantiiert und schlüssig darzutun (BFH-Beschluss vom 22.12.194 X R 236/93 b, BFHNV 1995, 702, 703):.
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