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Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 25.02.2000

Rechtsprechung
   FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9747
FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99 (https://dejure.org/2000,9747)
FG Köln, Entscheidung vom 22.02.2000 - 14 K 3004/99 (https://dejure.org/2000,9747)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 14 K 3004/99 (https://dejure.org/2000,9747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO 1977 § 201 Abs. 1 S 1; AO 1977 § 91 Abs. 1 S 1
    Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen die Änderungsbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 775
  • DStRE 2000, 942
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 …und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 66/84

    Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap; …

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (…vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72

    Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ).
  • BFH, 16.11.1971 - VIII R 4/69

    Mündliche Verhandlung - Erörterung der Streitsache - Verletzung rechtlichen …

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
    Das Recht auf Gehör bedeutet, daß der Steuerpflichtige die Gelegenheit erhält, sich zu bestimmten Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern; daß er sich äußert, ist nicht erforderlich (vgl BFH-Urteil vom 16. November 1971 - VIII R 4/69, BStBl II 1973, 825 ).
  • FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01

    Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:

    Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).

    Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).

  • BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07

    Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des …

    Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775).
  • FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01

    Ambulante Krankenpflege:

    Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).

    Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nrn. 2-3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02

    Ambulante Krankenpflege:

    Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).

    Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10

    Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem …

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige nach ganz überwiegender Ansicht einen (klagbaren) Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Schlussbesprechung hat (…[BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 66/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1988, 319; FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 ;… Sauer in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 201 Rn. 9;… Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 201 AO Rn. 20;… zweifelnd Rüsken in Klein AO , 10. Auflage [2009], § 201 Rn. 5).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 K 1195/17

    Klage auf Durchführung einer Schlussbesprechung

    Denn in diesem Falle bestand für den Steuerpflichtigen ausreichend anderweitig Gelegenheit, seinen Rechtsstandpunkt darzulegen (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000, 14 K 3004/99, EFG 2000, 775).
  • FG München, 24.05.2007 - 5 K 4036/06

    Auslegung einer Verfahrenserklärung; Ergeben des wesentlichen Inhalts einer …

    Denn auch die Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das unabhängige Gericht bietet den Beteiligten hinreichende Gelegenheit, ihre Standpunkte vorzutragen (Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 31.01.2003 III 133/01, juris, und vom 13.02.2002 III 124/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2003, 820; des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775;… des BFH vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
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dejure.org Übersicht FG Köln

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 25.02.2000 - V 300/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17934
FG Hamburg, 25.02.2000 - V 300/99 (https://dejure.org/2000,17934)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2000 - V 300/99 (https://dejure.org/2000,17934)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - V 300/99 (https://dejure.org/2000,17934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1841
  • EFG 2000, 801
  • DStRE 2000, 942
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von …

    Auszug aus FG Hamburg, 25.02.2000 - V 300/99
    Die hierfür erheblichen Tatsachen sind gemäß § 56 Abs. 2 FGO spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses - hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch die Mitteilung des Gerichts vom 23.12.1999 - substantiiert und schlüssig darzutun (BFH-Beschluss vom 22.12.194 X R 236/93 b, BFHNV 1995, 702, 703):.
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