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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,170
BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; VersG § 15; ; VersG § 15 Abs. 1; ; GG Art. 5; ; GG Art. 8; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Sofortvollzug einer Auflage - Zeitverschiebung einer Demonstration - Kundgebung für Meinungsfreiheit - Sondernutzungserlaubnis - Büchertisch - Rechtsextremistischer Aufzug - Öffentliche Ordnung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Begrenzung der Versammlungsfreiheit durch das Schutzgut der öffentlichen Ordnung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 8

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 GG; § 15 Abs. 1 VersG
    Grundrechte, Versammlungsrecht, Beschränkung einer Versammlung zum Schutz der öffentlichen Ordnung

  • forum-recht-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Streit um das Verbot von Aufmärschen der rechten Szene (Thilo Scholle; Forum Recht Online - 1/2003)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1409
  • NVwZ 2001, 670 (Ls.)
  • DVBl 2001, 558
 
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Wird zitiert von ... (172)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, das heißt von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im Allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Rn. 16 bb) Die Versammlungsbehörde war auch auf Grund des aus Art. 8 Abs. 1 GG abzuleitenden Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 ) an der Anordnung der Auflage nicht gehindert.

    Insoweit bleibt ihm nur die Möglichkeit, seine Vorstellungen im Zuge einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -) einzubringen.

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Einstweilige Anordnung - Sofort vollziehbares Versammlungsverbot - Durchführung …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Insoweit bleibt ihm nur die Möglichkeit, seine Vorstellungen im Zuge einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -) einzubringen.
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001 - und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23. Januar 2001 gegen die Auflage Nr. 1 (Verlegung des für den 27. Januar 2001 angemeldeten Aufzugs auf den 28. Januar 2001 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) aus dem Bescheid der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Januar 2001 - Tgb-Nr. 011/2001 - wieder herzustellen,.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Sie sei aber in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt (BVerfGE 54, 143; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - DVBl 2001, 558).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Die öffentliche Ordnung kann auch verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, DVBl 2001, S. 558).
  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hissen der Reichskriegsflagge als grob ungehörige …

    Rn. 12 Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Fahne an einem bestimmten Tag, dem ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, wie etwa der 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, gehisst wird (vgl. BVerfG NJW 2001, 1409).
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