Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; DRiG § 5 d Abs. 4; ; Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl S. 449) § 9; ; Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl S. 449) § 13; ; Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 2. November 1993 (Nds. GVBl S. 561) § 8; ; Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 2. November 1993 (Nds. GVBl S. 561) § 9; ; Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 2. November 1993 (Nds. GVBl S. 561) § 39
- Wolters Kluwer
Abweichensklausel - Aktenvortrag - Bewertung von Prüfungsleistungen - Chancengleichheit - Gesamteindruck aller Prüfungsleistungen - Mündliche Prüfung - Notenverbesserung - Verfahrensdauer - Verschlechterungsverbot - Vorläufiger Rechtsschutz - Zweite juristische ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; Chancengleichheit; Gesamteindruck aller Prüfungsleistungen; mündliche Prüfung; Prüfungsleistung; Prüfungsteil; Notenverbesserung; Rechtsschutz; Verfahrensdauer; Verschlechterungsverbot; vorläufiger ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Nochmalige Ablegung der Prüfung wegen Rechtswidrigkeit der Erstprüfung - Gestaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 03.12.1997 - 3 A 75/96
- OVG Niedersachsen, 21.11.2000 - 10 L 4545/99
- BVerwG, 11.05.2001 - 6 B 19.01
- BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 1375
- DVBl 2002, 937
- DVBl 2002, 973
- DÖV 2002, 823
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Die Frage, ob eine in einer juristischen Klausur aufgeworfene Frage vertretbar bearbeitet worden ist, stellt nämlich eine Fachfrage dar, an deren Beantwortung durch den Tatrichter das Bundesverwaltungsgericht bei Fehlen zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 221; grundlegend Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - …und vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 314 S. 275 f. und Nr. 320 S. 309;… vgl. ferner Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 395 S. 19).Der Grundsatz, dass Neubewertungen von Prüfungsleistungen bei Meidung des beanstandeten Bewertungsfehlers nicht zu einem schlechteren Ergebnis führen können (zum Verschlechterungsverbot im Einzelnen Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 215 ff.), gilt nicht, soweit die Prüfungsleistung erneut zu erbringen ist.
- BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96
Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Kann ein fehlerhaft bewerteter Prüfungsteil nicht neu bewertet werden, wie das namentlich bei mündlichen Prüfungen nach gewisser Zeit und so auch hier der Fall ist, muss die Prüfungsleistung erneut erbracht werden (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502).Es kann offen bleiben, in welchen Fällen es einem Prüfling zur Vermeidung von Rechtsnachteilen obliegen könnte, die vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 11. April 1996 (a.a.O.) aufgezeigte Möglichkeit wahrzunehmen, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes unausweichliche Härten abzuwenden.
- BVerwG, 10.07.1964 - VII C 82.64
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Bei Fehlen einer normativen Bestimmung sind die Gerichte aufgerufen, die Lücke in der Regelung des Prüfungsablaufs unter dem erwähnten Gesichtspunkt zu schließen, dass der Prüfling bei der erneuten Prüfung den geringstmöglichen Nachteil erleidet (vgl. Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG 7 C 82.64 - NJW 1965, 122).Regelungen, die für den normalen Prüfungsablauf gelten, stehen dem kraft höherrangigen Rechts nicht entgegen, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit des im Klagewege erfolgreichen Prüflings geboten ist (vgl. Urteil vom 10. Juli 1964, a.a.O.; ferner Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355 S. 102 f.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Vielmehr müssen so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (vgl. BVerfGE 84, 34, 52). - BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
b) Das Oberverwaltungsgericht hat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242) den Rechtssatz entnommen, dass die mündliche Prüfung der zweiten juristischen Staatsprüfung in jedem Fall insgesamt zu wiederholen sei. - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Die Frage, ob eine in einer juristischen Klausur aufgeworfene Frage vertretbar bearbeitet worden ist, stellt nämlich eine Fachfrage dar, an deren Beantwortung durch den Tatrichter das Bundesverwaltungsgericht bei Fehlen zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 221; grundlegend Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - …und vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 314 S. 275 f. und Nr. 320 S. 309;… vgl. ferner Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 395 S. 19). - BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Die Frage, ob eine in einer juristischen Klausur aufgeworfene Frage vertretbar bearbeitet worden ist, stellt nämlich eine Fachfrage dar, an deren Beantwortung durch den Tatrichter das Bundesverwaltungsgericht bei Fehlen zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 221; grundlegend Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - …und vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 314 S. 275 f. und Nr. 320 S. 309; vgl. ferner Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 395 S. 19). - BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97
Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Die Frage, ob eine in einer juristischen Klausur aufgeworfene Frage vertretbar bearbeitet worden ist, stellt nämlich eine Fachfrage dar, an deren Beantwortung durch den Tatrichter das Bundesverwaltungsgericht bei Fehlen zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 221; grundlegend Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - …und vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 314 S. 275 f. und Nr. 320 S. 309;… vgl. ferner Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 395 S. 19). - BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Regelungen, die für den normalen Prüfungsablauf gelten, stehen dem kraft höherrangigen Rechts nicht entgegen, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit des im Klagewege erfolgreichen Prüflings geboten ist (…vgl. Urteil vom 10. Juli 1964, a.a.O.; ferner Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355 S. 102 f.). - BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92
Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Die Frage, ob eine in einer juristischen Klausur aufgeworfene Frage vertretbar bearbeitet worden ist, stellt nämlich eine Fachfrage dar, an deren Beantwortung durch den Tatrichter das Bundesverwaltungsgericht bei Fehlen zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211, 221; grundlegend Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - und vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 314 S. 275 f. und Nr. 320 S. 309;… vgl. ferner Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 395 S. 19). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
- BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
- BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93
"atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96
Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des …
- BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99
Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) - …
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewertung einer …
- BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18
Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen …
Ihr bereits am 21. Januar 2015 gehaltener Vortrag kann schon deshalb nicht mehr in Ansatz gebracht werden, weil er seinerzeit nicht bewertet worden ist und nach der inzwischen vergangenen Zeitspanne auch nicht mehr bewertet werden kann (vgl. dazu allgemein: BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 S. 132 ff.; Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 400 S. 38 f.). - BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
Hierdurch wird dem in Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht nicht widersprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 400 S. 38 f.; Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363). - VG Berlin, 27.08.2026 - 12 K 70.25 Rn. 93 a) Nach dem in Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht darf es einem Prüfling weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen, dass er die Anerkennung eines Bewertungsfehlers in einem gerichtlichen Verfahren erstreiten muss (hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 26 m.w.N.).
Rn. 94 Die dafür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, ist in erster Linie Aufgabe des zuständigen Normgebers (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 27 m.w.N.).
Rn. 95 Der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ferner zu entnehmen, dass die einzelfallbezogene Ermittlung der Rechtsfolgen der gerichtlichen Entscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände auch zu berücksichtigen haben kann, ob eine Prüfung nach den für sie einschlägigen prüfungsrechtlichen Bestimmungen als eine Einheit konzipiert ist, die nicht zum Nachteil des Prüflings zerrissen werden darf (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG…, Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 118/86 - Rn. 20 für eine mündliche Prüfung aus Aktenvortrag und Prüfungsgespräch, die jeweils gesondert zu bewerten sind; unberührt gelassen von BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 28 f.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 14 B 1066/05 - juris Rn. 3; ferner OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 14 A 2873/06 - juris Rn. 29 ff., welches für die dort verfahrensgegenständliche mehrteilige Prüfung eine Konzeption als Einheit jedoch verneint hat).
Rn. 96 Damit ist nicht ausgeschlossen, dass ein Prüfling, dessen Klage in Bezug auf einen selbständig zu bewertenden Prüfungsteil erfolgreich ist, lediglich diesen Teil erneut abzulegen hat, wenn diese Beschränkung für ihn bei objektiver Betrachtungsweise nicht nachteilig ist (vgl. für einen Aktenvortrag als selbständig zu bewertenden Teil einer mündlichen Prüfung: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 29; vgl. für einen Prüfungsunterricht als Teil einer unterrichtspraktischen Prüfung: VG Hannover, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 3629/20 - beck-online).
Denn es ist bei alledem in Rechnung zu stellen, dass die Lage der Kandidaten, die sich regulär auf eine Prüfung vorbereiten, grundsätzlich nicht vergleichbar mit derjenigen eines Prüflings ist, der genötigt war, Fehler der Prüfer vermittels der Gerichte beheben zu lassen, und der unter Umständen nach Jahren und parallel zu seiner beruflichen Tätigkeit Prüfungsleistungen erneut zu erbringen hat (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 34).
Rn. 103 (2) Bei dieser Aufgabe stellt der Einzelrichter - auch dies gemäß der oben zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung - den Gesichtspunkt, dass der Prüfling bei der erneuten Prüfung zur Fehlerkorrektur den geringstmöglichen Nachteil zu erleiden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 27), zentral in Rechnung und fragt in diesem Rahmen mit dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere danach, ob eine Prüfung nach den für sie einschlägigen prüfungsrechtlichen Bestimmungen als eine Einheit konzipiert ist, die nicht zum Nachteil des Prüflings zerrissen werden darf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 118/86 - Rn. 20; intakt gelassen von BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 28 f.).
Rn. 110 (3) Ein Auseinanderreißen der unterrichtspraktischen Prüfung würde den Kläger objektiv (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 27) benachteiligen, weshalb diesem in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 118/86 - Rn. 20) aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG ein Anspruch Wiederholung der gesamten unterrichtspraktischen Prüfung gegen den Beklagten zusteht.
Rn. 116 Mit alledem ist nicht gesagt - denn darauf kommt es hier nicht an -, dass es bei abweichender objektiver - und subjektiver, etwa durch einen Teilanfechtungs- oder entsprechenden Verpflichtungsantrag entsprechend gekennzeichneter (vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 3629/20 - beck-online) - Interessenlage zulässig sein mag, die unterrichtspraktische Prüfung zu Gunsten des Kandidaten nur teilweise zu wiederholen, soweit ein Verfahrens- oder Bewertungsfehler vorliegt (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11
Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen; …
Der Senat ist an die Würdigung des Berufungsgerichts, wonach die Bewertungsbegründungen von Erst- und Zweitprüfer keine auf eine Unbestimmtheit der Frage 1 c) hindeutenden Verständnisunterschiede offenbaren würden, gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275 f., vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 309, vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396 S. 28 und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 14.01 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 400 S. 38). - BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02
Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …
Bei Fehlen einer normativen Bestimmung muss die Lücke durch die Prüfungsbehörde und, wenn diese das Ziel einer nachträglichen Herstellung der Chancengleichheit verfehlt, durch das vom Prüfling angerufene Gericht geschlossen werden (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 14.01 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 400 = DVBl 2002, 973).Der erkennende Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 19. Dezember 2001 (a.a.O.) entschieden, dass zum Gesamteindruck aller Prüfungsleistungen i.S. von § 5 d Abs. 4 DRiG grundsätzlich der durch die mündliche Prüfung als ganze vermittelte Eindruck gehört, dieser jedoch nicht unverzichtbar ist; der zuständige Prüfungsausschuss hat das ihm für begrenzte Ausnahmefälle eingeräumte Ermessen beispielsweise auch dann auszuüben, wenn schriftliche Arbeiten neu bewertet worden sind und die mündliche Prüfung nur noch in Gestalt der Niederschrift und der erzielten Noten gegenwärtig ist.
- VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16
Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit; …
Die mündliche Prüfung kann mangels einer beurteilungsfähigen Bewertungsgrundlage nicht (mehr) neu bewertet, sondern lediglich wiederholt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26;… Beschl. v. 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, juris, Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rn. 291).Das Ergebnis des neu vorgenommenen Prüfungsteils ist von der Prüfungskommission nach den allgemeinen anerkannten Bewertungsmaßstäben zu beurteilen und im Rahmen der Ermittlung der Gesamtbewertung zu berücksichtigen (…vgl. Fischer, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 697; wohl ebenso: BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 38;… für eine Beschränkungsmöglichkeit dagegen: Schlette, DÖV 2002, 816, 818 sowie ohne eigene Begründung unter Bezugnahme hierauf Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 113, Rn. 195).
Denn aus dem Gebot der Chancengleichheit folgt, dass auch im Falle der nachträglichen Beseitigung eines Prüfungsmangels so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herrschen bzw. Anwendung finden müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 503).
Für die mündliche Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen in Niedersachsen bedeutet dies konkret, dass nur diejenigen Prüfungsteile zu wiederholen sind, auf die sich der Prüfungsmangel ausgewirkt hat; eine Unteilbarkeit der mündlichen Prüfung ist dem geltenden Recht nicht zu entnehmen (so bereits zum NJAG/zur NJAVO a.F., die sich seitdem hinsichtlich der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen strukturell nicht geändert haben: BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 28 ff.).
- FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 6 K 59/11
Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung 2010; Anspruch auf …
Kann ein fehlerhaft bewerteter Prüfungsteil nicht neu bewertet werden, wie das namentlich bei mündlichen Prüfungen nach gewisser Zeit und so auch hier der Fall ist, muss die Prüfungsleistung erneut erbracht werden ( BVerwG-Urteil vom 19.12.2001 6 C 14/01, DVBl. 2002, 973).Die erneute Prüfung ist in einem derartigen Fall so zu gestalten, dass durch den Zeitablauf hervorgerufene Erschwernisse der Prüfung im Interesse des Prüflings im gebotenen Umfang aufgefangen werden ( BVerwG-Urteil vom 19.12.2001 6 C 14/01, DVBl. 2002, 973).
Ebenso kann im juristischen Staatsexamen ein Kurzvortrag ggf. isoliert von dem mündlichen Prüfungsgespräch wiederholt werden (so jetzt BVerwG-Urteil vom 19.12.2001 6 C 14/01, DVBl. 2002, 973; OVG Münster Urteil vom 09.10.2007 14 A 2873/06, NWVBl. 2008, 111; anders noch BVerwG-Urteil vom 17.07.1987 7 C 118/86, BVerwGE 78, 55).
Rn. 63 Voraussetzung für eine isolierte Wiederholung einzelner Teile einer mündlichen Prüfung ist, dass ein rechtserheblicher Mangel nur einzelnen, selbständig zu bewertenden Prüfungsteilen anhaftet ( BVerwG-Urteil vom 19.12.2001 6 C 14/01, DVBl. 2002, 973) und die fehlerhaften Prüfungsteile von anderen Teilen abtrennbar sind, ohne dass die Gesamtbewertung verfälscht wird (…Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 761 u. 503).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 3658/06
Nachprüfbarkeit von berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen; Voraussetzungen für …
Weder dieser Entscheidung noch später ergangenen Entscheidungen des BVerwG, in denen der Abweichungsentscheidung des Prüfungsausschusses Bedeutung zukam, Urteile vom 19.12.2001 - 6 C 14.01 -, und vom 10.10.2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen, Nr. 400 bzw. 402, ist etwas dafür zu entnehmen, dass durch § 5d Abs. 4 DRiG eine zweistufige Entscheidungsstruktur mit einem eingeschränkten Blickwinkel in der ersten Stufe vorgegeben wäre. - OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
Inhalt und Form des Zeugnisses über das Bestehen der zweiten Staatsprüfung für …
Denn grundsätzlich gebietet die effektive Gewährleistung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG, 3 Abs. 1 GG, dass einem Prüfungskandidaten weder ein Vorteil noch ein Nachteil daraus erwachsen darf, dass er eine fehlerfreie Bewertung seiner Leistung mit einem Rechtsbehelf durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 26;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 9;… Beschl. v. 28.10.2004, 6 B 51/04, juris Rn. 20).Daraus folgt nicht nur, dass bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien herzustellen sind (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.;… Urt. v. 10.10.2002, a. a. O.;… Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.;… ebenso BFH, Urt. v. 28.11.2002, VII R 27/02, juris Rn. 10).
Rn. 53 Zwar hat ein Prüfungskandidat grundsätzlich auch nach der Neubewertung von Klausuren ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der Prüfungsausschuss sein Abweichungsermessen erneut ausübt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, 6 C 14/01, juris Rn. 32;… Urt. v. 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 17;… ferner Beschl. v. 11.7.1996, 6 B 22/96, juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20
Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung
Soweit sich der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 19.04.2017 ( 9 S 673/17 ) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 (7 C 2.88) berufe, verkenne er, dass diese Entscheidung durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2001 (6 C 14.01) und vom 10.10.2002 (6 C 7.02) überholt sei.Rn. 40 Zu Unrecht hält der Antragsteller diese Rechtsprechung des Senats aufgrund der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2001 (a.a.O.) und vom 10.10.2002 (…a.a.O.) für überholt.
- VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung; …
- VG Düsseldorf, 23.06.2005 - 15 L 1153/05
Erfolgsaussichten einer Klage auf Durchsetzung einer Regelungsanordnung zur …
- VG Lüneburg, 22.11.2018 - 6 A 536/16
Prüfungsanfechtung zweites juristisches Staatsexamen
- VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
Prüfungsrecht; Durchführung eines Vorverfahrens; Rügepflicht des Prüflings im …
- VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
- VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung
- BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 7.24
Ermächtigungsgrundlage zur Annullierung eines Teils einer beamtenrechtlichen …
- BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02
Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung
- OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise; …
- VGH Bayern, 09.11.2015 - 7 ZB 15.316
Berufungszulassung, Zweite Staatsprüfung, Jura, Klausur, Verlust, Postweg, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 14 A 2873/06
Anspruch auf Wiederholung des Aktenvortrags bei Wiederholung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 B 1277/13
Wiederholung einer Klausur oder einer Neubewertung der Klausur bei fehlerhafter …
- VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
Examenszeugnis; Rückdatierung; Unterschrift; Vordatierung
- VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02
Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei …
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221
Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 14 A 588/08
Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebotes der Chancengleichheit im …
- BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des …
- BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 9.24
Annullierung einer Prüfung im Vorbereitungsdienst für den Erwerb einer …
- VG Düsseldorf, 11.01.2017 - 15 K 1642/15
- BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 10.24
W. ./. Freistaat Sachsen - Modulprüfung
- VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03
Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung; …
- OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den …
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 - 7 K 1599/11
Zweite Juristische Staatsprüfung; Verfahrensfehler; Rügepflicht des Prüflings; …
- VGH Bayern, 19.11.2024 - 7 ZB 23.1834
Zweite Juristische, Staatsprüfung, Nachprüfungsverfahren, Aufklärungs- und …
- OVG Sachsen, 08.07.2026 - 2 B 21/26
Prüfung; Isolierte Wiederholung von Prüfungsteilen; Projektarbeit; Präsentation; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 B 1378/13
Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2010 - 19 B 1004/09
Anforderungen an die Darlegung eines Anordnungsgrundes im prüfungsrechtlichen …
- VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89
Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter
- VG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 K 1819/05
- VG Berlin, 10.09.2024 - 12 K 27.22
Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen: …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Zulassungsantrag; (keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; zweite …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 9 S 1974/05
- VG Arnsberg, 13.05.2026 - 10 K 4918/24
- VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 18 K 2151/11
Überdenkensverfahren; Befangenheit; Prüfungsstoff; Bewertungsfehler; …
- OVG Hamburg, 31.05.2002 - 3 Bs 156/02
Computernutzung bei Examenshausarbeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 14 A 206/14
Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.d. Tätigkeit als Prüfer im ersten …
- VG Köln, 07.08.2014 - 6 K 3905/13
Kein Anspruch auf erneute Zulassung zu Prüfungsversuch nach zweimaligem Scheitern …
- VG Bremen, 05.07.2025 - 7 K 1000/24
Prüfungsrecht; Annahme einer unbenoteten Prüfungsleistung (hier: Präsentation der …
- VG München, 28.06.2016 - M 4 K 15.1955
Nachträgliche Herausnahme einer Teilprüfung aus der Wertung der Prüfung
- VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 18 K 4655/10
Kontrollverfahren, ergänzende Stellungnahme, Prüfer, Begründung, Prüferbewertung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2005 - 14 B 1066/05
Möglichkeit der Wiederholung eines Teils der mündlichen Prüfung des 2. …
- VG Trier, 25.05.2020 - 6 K 1035/19
Fehlerhafte Meisterprüfung im Zahntechnikerhandwerk; mangelnde Dokumentation der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - 19 A 4694/18
Zulassung der Berufung wegen der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des …
- VG Minden, 10.04.2024 - 8 K 2959/22
- VG München, 24.11.2015 - M 3 K 15.299
Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung - Fachabiturprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2012 - 19 A 39/11
Wiederholung der unterrichtspraktischen Prüfung in den Fächern Sozialpädagogik …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 14 A 447/07
Anspruch auf Abänderung der Gesamtnote in einem Diplomabschlusszeugnis; …
- VG Münster, 25.01.2008 - 10 K 282/07
Verbesserung der Prüfungsnote durch Anfechtung der Bewertung der mündlichen …
- VG Arnsberg, 22.04.2005 - 13 K 3310/03
Zulässigkeit der Verwendung von Dezimalwerten als Noten im Rahmen der staatlichen …
- VG Berlin, 03.02.2022 - 3 L 19.22
- VG Sigmaringen, 02.05.2005 - 4 K 704/05
Überkompensation eines Verfahrensfehlers bei Abiturprüfung; kein Anspruch nicht …
- VG Minden, 30.11.2021 - 8 K 2722/20
- VG Köln, 19.08.2014 - 10 L 1476/14
Anspruch auf eine Verschiebung des Prüfungstermins für die unterrichtspraktische …
- VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
Exmatrikulation nach endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung im Studium der …
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.06.2007 - VGH 2/06
Erste Theologische Prüfung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97, 1 BvQ 14/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Brandenburgisches Schulgesetz - Gesetzesänderung - Verfassungsbeschwerde - Abwehr schwerer Nachteile
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1
Einstweilige Anordnung gegen die Beratung eines Gesetzesvorhabens im Landtag - datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer
Religionsunterricht - Religionsunterricht in Brandenburg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97, 1 BvQ 14/02
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 1412/97
Papierfundstellen
- BVerfGE 105, 235
- NVwZ 2002, 981
- DVBl 2002, 973
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96
'LER'-Schlichtungsvorschlag
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der verhindert werden soll, dass der Landtag von Brandenburg im Anschluss an den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2001 - 1 BvF 1/96 und andere - eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes berät und verabschiedet.Rn. 3 2. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren der Antragsteller zu 1 bis 12 und in den weiteren denselben Gegenstand betreffenden Verfahren 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96 und 1 BvR 1783/96 den Beteiligten mit Beschluss vom 11. Dezember 2001 (in juris veröffentlicht) einen Vorschlag für eine einvernehmliche Verständigung unterbreitet.
Die beantragte einstweilige Anordnung diene zudem der Sicherung der Verfahren, die mit dem Normenkontrollantrag 1 BvF 1/96 und den parallel dazu eingelegten Verfassungsbeschwerden anhängig geworden sind.
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Eine einstweilige Anordnung kann danach unter anderem dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Effektivität der künftigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Rn. 10 Soweit die Antragsteller mit ihr erreichen wollen, dass der brandenburgische Gesetzgeber über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf nicht berät, fehlt es derzeit an einem Hoheitsakt, durch den die Antragsteller in Grundrechten - insbesondere gegenwärtig - beschwert sein könnten (zum Zulässigkeitserfordernis einer Beschwer vgl. BVerfGE 18, 1 ; 38, 326 ; 48, 64 ).
- BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74
Inkompatibilität/Landtagsmandat
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Rn. 10 Soweit die Antragsteller mit ihr erreichen wollen, dass der brandenburgische Gesetzgeber über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf nicht berät, fehlt es derzeit an einem Hoheitsakt, durch den die Antragsteller in Grundrechten - insbesondere gegenwärtig - beschwert sein könnten (zum Zulässigkeitserfordernis einer Beschwer vgl. BVerfGE 18, 1 ; 38, 326 ; 48, 64 ). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ). - BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Rn. 10 Soweit die Antragsteller mit ihr erreichen wollen, dass der brandenburgische Gesetzgeber über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf nicht berät, fehlt es derzeit an einem Hoheitsakt, durch den die Antragsteller in Grundrechten - insbesondere gegenwärtig - beschwert sein könnten (zum Zulässigkeitserfordernis einer Beschwer vgl. BVerfGE 18, 1 ; 38, 326 ; 48, 64 ). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ).
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
- 1 BvR 1412/97 -.Die Verfahren 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 werden eingestellt.
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 wird verworfen.
Die Antragsteller des Verfahrens 1 BvF 1/96, 279 Mitglieder des 13. Deutschen Bundestages, und die Beschwerdeführer der Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und 1 BvR 1412/97, katholische Schüler und Eltern, das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz und Magdeburg, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg sowie evangelische Schüler und Eltern, beantragten, die Regelungen über den Religionsunterricht und das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 4 und § 141 des Gesetzes über die Schulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 12. April 1996 (GVBl I S. 102) für verfassungswidrig zu erklären.
Die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 haben dagegen mitgeteilt, dass sie an ihrer Verfassungsbeschwerde festhalten.
Rn. 6 Die Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 sind mit der Rücknahme der Verfassungsbeschwerden ebenfalls beendet.
Rn. 7 Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 im Verfahren 1 BvR 1412/97 ist zu verwerfen.
Rn. 10 Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 ist nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2001 und nach Verkündung des Senatsbeschlusses vom 11. Dezember 2001 unzulässig geworden.
Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.
Rn. 13 Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, je-.
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dem steht nicht entgegen, dass ein zulässiger Antrag in der Hauptsache noch nicht gestellt wurde, da es für die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausreicht, dass die Stellung eines Hauptsacheantrags, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre, möglich ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 27, 152 ; 35, 193 ; 42, 103 ; 71, 350 ; 105, 235 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Es ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 105, 235 ; stRspr).
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
Rn. 22 a) Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen …
Rn. 3 b) Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 18.05.2025 - 2 BvQ 32/25
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 235 ; stRspr). - BVerfG, 28.07.2026 - 2 BvQ 53/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Zwangsräumung …
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 235 ; stRspr). - BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …
Rn. 16 Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 165/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
Auch ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; der Antrag kann auch isoliert gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 27/20
Ablehnung eines eA-Antrags zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 …
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 21.09.2024 - 1 BvQ 57/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Rundfunkanstalt bzgl der Nennung einer Kleinpartei …
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einstellung der künstlichen …
- BVerfG, 15.09.2016 - 1 BvQ 38/16
Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu …
- BVerfG, 11.06.2020 - 1 BvQ 66/20
Ablehnung eines Eilantrags auf Zulassung einer Versammlung unter freiem Himmel: …
- BVerfG, 07.08.2009 - 1 BvQ 35/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Verbleibs der Kinder bei …
- BVerfG, 14.05.2024 - 2 BvQ 33/24
Erfolgloser Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) …
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur …
- BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug einer …
- BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA …
- BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gegenüber …
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 1165/08
- BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …
- BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiaritätsgrundsatz …
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Verfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz in …
- BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvQ 23/17
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins …
- BVerfG, 14.11.2016 - 1 BvQ 46/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des …
- BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den …
- BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA nach § …
- BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 1983/05
Zuweisung von Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Suche nach einem …
- BVerfG, 28.07.2002 - 1 BvQ 25/02
Keine einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes zum …
- BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen …
- BVerfG, 30.12.2025 - 1 BvQ 76/25
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 03.05.2023 - 2 BvQ 52/23
Erfolgreicher isolierter Eilantrag auf Aufhebung eines …
- VerfGH Thüringen, 30.08.2024 - VerfGH 34/24
Erfolgreicher Eilantrag - Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz …
- BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16
Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die Verlegung eines im …
- BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufhebung der Singularzulassung …
- BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16
Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Aussetzung von …
- BVerfG, 06.06.2025 - 2 BvQ 39/25
Erfolgsloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- BVerfG, 19.05.2016 - 2 BvQ 24/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität gegenüber …
- BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvQ 35/15
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen …
- BVerfG, 13.10.2016 - 1 BvQ 42/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen …
- BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvQ 21/11
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit eines …
- BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen …
- BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvQ 28/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des Antrags …
- BVerfG, 28.01.2020 - 1 BvQ 10/20
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl Auflagen für eine Versammlung innerhalb des …
- BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvQ 5/24
Erfolgloser Eilantrag in einer Auslieferungssache (Informierung der panamaischen …
- BVerfG, 24.09.2015 - 1 BvQ 36/15
Verhängung einer Missbrauchsgebühr in Rahmen der Prüfung der …
- VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Einstweilige Anordnung währen des Wahlverfahrens
- VerfGH Bayern, 05.12.2019 - 9-VII-19
Bebauungspläne Neubau Münchener Hauptbahnhof
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".