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Weitere Entscheidung unten: KG, 29.08.2005

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 23.09.2005 - 9 S 157/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7858
LG Karlsruhe, 23.09.2005 - 9 S 157/05 (https://dejure.org/2005,7858)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2005 - 9 S 157/05 (https://dejure.org/2005,7858)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2005 - 9 S 157/05 (https://dejure.org/2005,7858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altbau: Zugige Fenster sind vertragsgemäß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altbau: Kein Anspruch auf neue Fenster

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugige Altbauwohnung - Vermieter muss Fenster und Türen nicht modernisieren

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Altbau: Kein Anspruch auf neue Fenster

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Altbau - Zugluft und hohe Heizkosten sind keine Mängel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel - Mieter müssen zugige Wohnung hinnehmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugige Altbaufenster: Mieter müssen frieren! (IMR 2006, 111)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DWW 2005, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • AG Karlsruhe, 01.03.2005 - 7 C 69/04

    Wohnraummiete: Baualtersbedingte Undichtigkeit von Fenstern und Türen in einer …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.09.2005 - 9 S 157/05
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 1. März 2005 - Aktenzeichen: 7 C 69/04 - wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom 1. März 2005 - 7 C 69/04 - zu verurteilen, in der Wohnung der Kläger im Erdgeschoss des Anwesens N nachfolgende Mängel zu beseitigen:.

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.09.2005 - 9 S 157/05
    b) Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174) geben für den vorliegenden Fall keinen Anlass zu anderer Beurteilung.
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.09.2005 - 9 S 157/05
    aa) Das Amtsgericht hat in den Entscheidungsgründen mit Tatbestandswirkung (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Urteil vom 02.10.1992 - V ZR 185/91, NJW 1993, 55) festgestellt, dass in erster Instanz unstreitig war, dass eine Kaution von DM 3.000 vereinbart war.
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Rechtsprechung
   KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4428
KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05 (https://dejure.org/2005,4428)
KG, Entscheidung vom 29.08.2005 - 8 U 70/05 (https://dejure.org/2005,4428)
KG, Entscheidung vom 29. August 2005 - 8 U 70/05 (https://dejure.org/2005,4428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 § 858 Abs. 1
    Zum Recht des Vermieters zur Einstellung der Stromversorgung einer Mietwohnung bei Mietzinsrückständen

  • ibr-online

    Einstellen der Energie- und Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    § 858 Abs. 1 BGB
    Einstellung der Stromversorgung bei Mietrückständen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf seinem Mieter nicht einfach den Strom absperren

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Einstellen der Stromversorgung im laufenden Mietverhältnis unzulässig.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Einstellung der Stromversorgung durch den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Während des Mietverhältnisses keine Einstellung der Versorgungsleistungen! (IMR 2006, 1005)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 951
  • NJ 2005, 505
  • DWW 2005, 426
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04

    Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter …

    Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
    Die Entscheidung des 12. Senats vom 8.7.2004 - 12 W 21/04, GE 2004, 1171=KGReport Berlin 2004, 540 betraf den Fall der Unterbrechung der Wasserversorgung nach Beendigung des Mietverhältnisses, so dass es für den vorliegenden Rechtsstreit auf die zusätzlichen Erörterungen im Urteil betreffend die Annahme eines Zurückbehaltungsrechtes nicht ankommt.
  • OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03

    Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

    Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
    Auszugehen ist davon, dass der Vermieter im laufenden Mietverhältnis nicht zur Einstellung der von ihm - wie hier - als Nebenpflicht übernommenen Belieferung des Mieters mit Energie- und Versorgungsleistungen berechtigt ist, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietzinsrückständen grundsätzlich nicht zusteht (vgl. hierzu m. w. N. OLG Köln, Beschl. v. 26.4.2003 - 1 U 67/03, MietRB 2004, 318; OLGReport Köln 2004, 281).
  • KG, 17.12.1998 - 8 U 7247/98
    Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
    Der Senat weicht auch nicht etwa von seiner eigenen Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 7247/98, GE 2004, 622, ab.
  • LG Freiburg, 27.09.1996 - 6 O 456/96
    Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
    Deshalb kommt es hier auch nicht darauf an, ob ausnahmsweise dann ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, wenn ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht (vgl. hierzu LG Freiburg, Urt. v. 27.9.1996 - 6 O 456/96, WuM 1997, 113 für Pachtverträge).".
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die Unterbrechung der Versorgungsleistungen verbotene Eigenmacht sei und den auf Beseitigung und Unterlassung gerichteten Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB auslöse (OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 218; OLG Celle NZM 2005, 741 ; OLG Koblenz OLGR 2001, 2;… Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53 m.w.N.;… Bub/Treier/Kraemer Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. B Rdn. 1220; Gaier ZWE 2004, 109, 113; grundsätzlich auch KG - 8. Zivilsenat - KGR 2005, 945 = ZMR 2005, 951 für den Fall des unbeendeten Mietverhältnisses;… ebenso Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4).
  • LG Berlin, 01.02.2007 - 25 O 563/05

    Androhung der Nichtlieferung von Heizenergie als eine Störung des Besitzes durch …

    Die Kammer folgt insoweit der wohl noch herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Gewerbemiete und Teileigentum 2005, 218 f; KG 20. Senat vom 01. Juni 2006 - 20 W 2/06 - andererseits Kammergericht, 8. Senat, KGR 2005, 945; Kammergericht, 12. Senat, GE 2004, 1171).
  • LG Detmold, 08.06.2007 - 3 T 152/07

    Einstellung der Warmwasserversorgung sowie die Beheizung als verbotene Eigenmacht …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie vorliegend die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken überlassen worden sind [vgl. KG Berlin ZMR 2005, 951 m.w.N.].
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