Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2780
FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09 (https://dejure.org/2009,2780)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2009 - 9 K 146/09 (https://dejure.org/2009,2780)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 9 K 146/09 (https://dejure.org/2009,2780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachträgliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage für Immobilie im europäischen Ausland - Anwendbarkeit des EuGH-Urteils vom 17.01.2008, C-152/05 - Änderungsverbot nach Ablauf der Festsetzungsfrist - Keine Harmonisierung des Verfahrensrechts der Mitgliedstaaten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 EStG; § 1 Abs. 2 EStG; § 1 Abs. 3 EStG; § 2 S. 1 EigZulG; § 70 Abs. 1 AO; § 155 Abs. 4 AO; § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO; Art. 10 Abs. 1 S. 1 EG
    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und selbstgenutzte Zweitwohnung von Inländern nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Anwendbarkeit des nach Ablauf der Festsetzungsfrist eintretenden Änderungsverbots im Fall eines ...

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § 1 Abs. 2; ; EStG § 1 Abs. 3; ; EigZulG § 2; ; AO § 70 Abs. 1; ; AO § 155 Abs. 4; ; AO § 169 Abs. 2; ; EGV Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2; EigZulG § 15
    Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für Inländer für ihre im EU-Ausland belegene und selbstgenutzte Zweitwohnung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung; Eigenheimzulage; Ferienwohnung; Spanien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für Inländer für ihre im EU-Ausland belegene und selbstgenutzte Zweitwohnung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenheimzulage für die Auslandsimmobilie - oder: wie umgehe ich den EuGH?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und selbstgenutzte Zweitwohnung von Inländern nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Anwendbarkeit des nach Ablauf der Festsetzungsfrist eintretenden Änderungsverbots im Fall eines ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Festsetzungsverjährung steht Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland entgegen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Festsetzungsverjährung steht Anspruch auf EigZul für Zweitwohnung im EU-Ausland entgegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festsetzungsverjährung steht Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland entgegen - Finanzgericht beruft sich auf entwickelte Rechtsgrundsätze des EuGH, BVerfG und BFH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 166
  • EFG 2010, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Sie waren der Ansicht, aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Januar 2008 (Az. C-152/05, BStBl. II 2008, 326) stünde ihnen die entsprechende Zulagebegünstigung für ihre Auslandsimmobilie zu.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat im Urteil vom 17. Januar 2008 (Rs. C-152/05, BStBl. II 2008, 326 mit Anmerk.

    Danach enthält die Entscheidung des EuGH vom 17. Januar 2008 (C-152/05, BStBl II 2008, 326) unmittelbare Wirkungen nur hinsichtlich gem. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 EStG unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen (zustimmend Leitner, EFG 2009, 1281; ähnlich Wilke, PiSt 2008, 113).

    Danach könnte es nach Ansicht des BFH naheliegen, den Anwendungsbereich des EuGH-Urteils vom 17. Januar 2008 (a.a.O.) entsprechend zu beschränken.

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02

    Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Doch hat der EuGH in den Folgeentscheidungen klargestellt, dass die großzügige Betrachtung im Fall Emmott durch die besonderen Umständen dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 1997, C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Rz. 51 m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I R 83/04, DStR 2004, 2005; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, EFG 2005, 910).

    (c) Diese Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung stehender Steuerbescheide dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604.; ebenso Lohse, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-338/91 - Steenhorst-Neerings, IStR 1994, 127).

    Im Ergebnis verstößt weder gegen den Grundsatz der Effektivität noch der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine erstmalige Festsetzung einer Steuervergünstigung dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (ähnlich Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Nach Klarstellung des EuGH in späteren Entscheidungen solle die Verpflichtung zur Überprüfung von einer Befugnis dieser Behörde nach nationalem Recht zur Rücknahme der Entscheidung abhängig gemacht werden (vgl. EuGH-Urteile vom 16. März 2006 Rs. C-234/04 --Kapferer--, Slg. 2006, 2585, NJW 2006, 1577; vom 19. September 2006 Rs. C-392/04 und C-422/04 - i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG -, DVBl 2006, 1441 RandNr.

    Daher verlange das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet sei, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (ebenso EuGH-Urteil vom 19. September 2006 Rs. C-392/04 und C-422/04 - i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG, DVBl 2006, 1441 RandNr.

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Doch hat der EuGH in den Folgeentscheidungen klargestellt, dass die großzügige Betrachtung im Fall Emmott durch die besonderen Umständen dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 1997, C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Rz. 51 m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I R 83/04, DStR 2004, 2005; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, EFG 2005, 910).

    Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - EuGH-Urteil vom 29. Juni 1988 240/87 - Denkavit Italiana, EuGHE 1988, 3513 Tz. 12; vom 1. Dezember 1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Tz. 45 ff; vom 28. November 2000 C-88/99 - Roquette Freres, EuGHE 2000, I-10465 Tz. 20 ff).

  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - EuGH-Urteil vom 29. Juni 1988 240/87 - Denkavit Italiana, EuGHE 1988, 3513 Tz. 12; vom 1. Dezember 1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Tz. 45 ff; vom 28. November 2000 C-88/99 - Roquette Freres, EuGHE 2000, I-10465 Tz. 20 ff).

    Auch wenn es in bestimmten Fällen zur vollständigen Abweisung des Antrages kommen kann, ist nach Ansicht des EuGH der Grundsatz gewahrt, dass die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert werden darf (EuGH-Urteil vom 28. November 2000, a.a.O. Rn 25).

  • FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05

    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    (c) Diese Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung stehender Steuerbescheide dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604.; ebenso Lohse, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-338/91 - Steenhorst-Neerings, IStR 1994, 127).

    Im Ergebnis verstößt weder gegen den Grundsatz der Effektivität noch der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine erstmalige Festsetzung einer Steuervergünstigung dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (ähnlich Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    (a) Auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ist der BFH im Urteil vom 23. November 2006 (V R 67/05, BStBl II 2007, 436; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. September 2008, Az. 2 BvR 1321/07, HFR 2009, 189) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden bestandskräftigen Verwaltungsakts nach der EuGH-Rechtsprechung in Fällen grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sie durch eine nationale Regelung ermöglicht wird.

    Dem hat sich der BFH im Urteil vom 23. November 2006 (V R 67/05, a.a.O.) angeschlossen.

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Dagegen hält das FG Baden-Württemberg im Urteil vom 23. April 2009 (3 K 3441/08, EFG 2009, 1279, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte für unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig (ebenso Brandenburg, BB 2008, 864).

    Der Ausgang des beim BFH unter dem Az. IX R 20/09 anhängigen Revisionsverfahrens ist ungeachtet dessen derzeit völlig offen.

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    Dagegen hält das FG Baden-Württemberg im Urteil vom 23. April 2009 (3 K 3441/08, EFG 2009, 1279, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte für unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig (ebenso Brandenburg, BB 2008, 864).

    Das FG stützt sich dabei auf die Auffassung der Europäischen Kommission, die in einem - in EFG 2009, 1279 wiedergegebenen - Schreiben vom 19. August 2008 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Lesart des EuGH-Urteil Eigenheimzulage auch für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat gewährt werden müsse, wenn für die inländische Zweitwohnung ebenfalls eine Eigenheimzulage gewährt worden wäre.

  • BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09

    Eigenheimzulage für Zweitwohnung auf Gran Canaria?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
    So stimmt das Niedersächsische FG im ADV-Beschluss vom 3. Juni 2009 (9 V 80/09, EFG 2009, 1729; Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: IX B 124/09) der Auffassung der Finanzverwaltung zu.

    Im Beschluss vom 1. Oktober 2009 (IX B 124/09) hat der BFH auf Grund der vorstehenden unterschiedlichen Auffassungen als rechtlich zweifelhaft angesehen, ob die durch § 2 EigZulG angeordnete Begrenzung auf im Inland belegene Objekte auch in Bezug auf unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG eine Beschränkung der in Art. 39 und 43 EG verbürgten Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit darstellt und der Beschwerde stattgegeben.

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 9 V 80/09

    Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferienwohnung oder

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • BFH, 15.09.2004 - I R 83/04

    Revisionseinlegungsfrist, sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

  • BFH, 15.06.2009 - I B 230/08

    Keine Änderbarkeit des Steuerbescheids wegen rechtswidrig unterlassener

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

  • EuGH, 19.11.1998 - C-85/97

    SFI

  • EuGH, 29.06.1988 - 240/87

    Deville / Administration des impôts

  • BVerfG, 14.09.2009 - 1 BvR 2601/08
  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Denn diese Entscheidung erging im Rahmen einer summarischen Prüfung in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung und fand ihren Grund allein in dem formalen Befund, dass die einschlägige Frage vom FG im Ergebnis anders als vom Niedersächsischen FG (in EFG 2010, 299) beantwortet wurde und der Bundesfinanzhof dazu noch nicht entschieden hatte.
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage auf Eigenheimzulage für die Jahre 2001 und 2002 mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 299 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14

    Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der

    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2010, 767; Urteil des FG Niedersachsen vom 28. Oktober 2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; Urteil des FG Köln vom 23. April 2015 11 K 3371/14, EFG 2015, 1331).
  • FG Köln, 23.04.2015 - 11 K 3371/14

    Eigenheimzulage: Verjährung der Aufhebungsbefugnis bei Mitteilung des

    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (vgl. nur BFH-Urteil vom 20.10.2010 IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767; FG Niedersachsen, Urteil vom 28.10.2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; FG Nürnberg, Urteil vom 13.9.2006 III 63/2005, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht