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Rechtsprechung
   FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9822
FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96 (https://dejure.org/1998,9822)
FG München, Entscheidung vom 03.12.1998 - 11 K 4970/96 (https://dejure.org/1998,9822)
FG München, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 11 K 4970/96 (https://dejure.org/1998,9822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 2; EStG § 16; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1
    Besteuerung des Geschäftswerts bei Veräußerung eines Betriebs nach erklärter Betriebsaufgabe und langjähriger Verpachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des Geschäftswerts bei Veräußerung eines Betriebs nach erklärter Betriebsaufgabe und langjähriger Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung des Geschäftswerts bei Veräußerung eines Betriebs nach erklärter Betriebsaufgabe und langjähriger Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 431
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen …

    Auszug aus FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96
    Dem BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829 , kann nichts anderes entnommen werden, da diesem Urteil eine Betriebsveräußerung zugrunde lag.

    Entweder gibt der Pächter seinen Betrieb auf oder er führt ihn in anderer Weise fort (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829 ).

  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines …

    Auszug aus FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96
    Sie beruht auf der Annahme, daß eine Überführung des Geschäfts- oder Firmenwerts in das Privatvermögen nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 49/87, BStBl II 1989, 606 ).

    Würde diese Auffassung zutreffen, könnte der Geschäftswert nicht - wie allgemein angenommen wird - wesentliche Grundlage für die Bestimmung des Pachtentgelts darstellen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1989, 606 ).

  • BFH, 18.08.1993 - II R 102/90

    Kein besonderer Abschlag bei einer handwerklich tätigen GmbH im Rahmen der …

    Auszug aus FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96
    Er setzt sich nach allgemeiner Ansicht aus verschiedenen Faktoren wie dem Ruf des Unternehmens, dem Kundenstamm, dem Standort, der Organisation, dem Know-how, der Belegschaftsqualität und anderem zusammen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1993 II R 102/90, BStBl II 1994, 9).

    Denn beim Geschäftswert handelt es sich um einen von den objektiven Faktoren bestimmten und von der Person des Unternehmers unabhängigen Wert (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1993 II R 102/90, BStBl II 1994, 9).

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …

    Auszug aus FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96
    Bei der Betriebsaufgabe anläßlich der Verpachtung eines Betriebs gilt wegen den Wortlauts von § 16 Abs. 3 EStG nichts anderes (zum Wahlrecht bei der Betriebsverpachtung zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des Betriebsvermögens vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1963 Großer Senat 1/63 S, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Auszug aus FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96
    Wird der Betrieb aufgelöst, geht der Geschäfts- oder Firmenwert nach allgemeiner Meinung unter (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607 a.E.; Schmidt EStG § 16 RdNr. 294) und wird deshalb bei der Besteuerung des Aufgabegewinns gem. § 16 Abs. 3 EStG nicht erfaßt.
  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden …

    Da § 11 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) für die Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Wert sich nicht aus weniger als ein Jahr zurückliegenden Verkäufen ableiten lässt, ausnahmsweise die Berücksichtigung der Ertragsaussichten vorschreibt --ansonsten gilt gemäß § 12 Abs. 1 und 5 ErbStG 1974 i.V.m. den §§ 9 und 109 Abs. 1, § 10 BewG auch für den Bereich der Erbschaftsteuer der mit § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) übereinstimmende Grundsatz, dass der die Ertragsaussichten verkörpernde Geschäftswert nur anzusetzen ist, wenn er entgeltlich erworben wurde--, können bei einer Betriebsverpachtung die mit der Bewirtschaftung des gepachteten Betriebs verbundenen Ertragsaussichten beim Pächter nicht unbeachtet bleiben (…vgl. zu ähnlichen Erwägungen im Ertragsteuerrecht Urteil des BFH vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFH/NV 1998, 1160, unter I. 2. d, sowie Urteil des FG München vom 3. Dezember 1998 11 K 4970/96, EFG 2000, 431).
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