Rechtsprechung
| FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter; Dienstanweisung; Ermessensreduzierung auf Null; Aussetzung der Vollziehung; Kindergeld - Weiterleitungsbestätigung des vorrangig Berechtigten als Verrechnungsvertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Weiterleitungsbestätigung des vorrangig Berechtigten als Verrechnungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Form eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung; Änderung des Kindergeldberechtigten; Rückforderung von Kindergeld vom nachrangig Berechtigten; Verzicht auf Rückforderung bei Weiterleitung an vorrangig Berechtigten; Qualifikation des Rückforderungsverzichts
Papierfundstellen
- EFG 2002, 104
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98
Säumniszuschläge bei Aufrechnung
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Denn der Staat als Gläubiger verzichtet nicht auf seinen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der Verpflichtete bleibt bis zur Tilgung seiner Schuld auch weiter deren Schuldner (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 18.02.1986 VII R 8/81, BStBl. II 1986, 506, und vom 13.01.2000 VII R 91/98, BStBl. II 2000, 246, jeweils m.w.N.;… s. auch: Rozek in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 226 AO Rz. 150;… Kögel in Beermann, a.a.O., § 226 AO Rdnr. 102).Sie binden die Familienkassen in der Weise, dass das grundsätzlich gegebene Ermessen für den Abschluss eines Verrechnungsvertrages "auf Null" reduziert wird (ebenso: Finanzgericht Hamburg Urteil vom 13.06.2000 I 424/98, Juris; zur Ermessensausübung beim Abschluss eines Verrechnungsvertrags: vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 2000, 246).
- BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
c) Der BFH hat bisher - allerdings ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, die Entscheidung, die die Familienkassen auf der Grundlage der vorgenannten Dienstanweisung zu treffen hätten, sei eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne der §§ 163, 227 AO , die gemäß § 102 FGO von den Gerichten nur eingeschränkt zu überprüfen sei (…s. Beschlüsse vom 19.05.1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 , und vom 22.07.1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ).In der bisherigen Rechtsprechung wird zwar ausgeführt, es sei nicht sachwidrig, den Verzicht auf den Rückforderungsanspruch von einer Erklärung des vorrangig Berechtigten nach Maßgabe der o.g. Dienstanweisung abhängig zu machen, weil sich die Familienkasse ansonsten dem Risiko einer "doppelten Inanspruchnahme" aussetzen würde (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ; Finanzgericht des Landes Brandenburg in EFG 2000, 954).
- FG Brandenburg, 31.05.2000 - 6 K 460/99
Rückforderung von Kindergeld bei Zahlung an vorrangig und nachrangig Berechtigten
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Die Finanzgerichte haben sich dieser Auffassung weitgehend angeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteile vom 19.04.1999 9 K 5154/98, Familienrechtszeitung -FamRZ- 1999, 1547, und vom 23.10.2000 9 K 1120/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 407; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1999 14 V 4590/99 A/Kg, Juris; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 31.05.2000 6 K 460/99 Kg, EFG 2000, 954; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2001 9 K 437/97 Ki, EFG 2001, 829).In der bisherigen Rechtsprechung wird zwar ausgeführt, es sei nicht sachwidrig, den Verzicht auf den Rückforderungsanspruch von einer Erklärung des vorrangig Berechtigten nach Maßgabe der o.g. Dienstanweisung abhängig zu machen, weil sich die Familienkasse ansonsten dem Risiko einer "doppelten Inanspruchnahme" aussetzen würde (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ; Finanzgericht des Landes Brandenburg in EFG 2000, 954).
- BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89
Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die …
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Ein Abrechnungsbescheid liegt dann vor, wenn sich aus dem Inhalt der Erklärung für den Adressaten objektiv erkennbar ergibt, dass die Finanzbehörde (im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs nach § 118 Abs. 1 AO ) mit unmittelbarer Wirksamkeit nach außen zwischen den Beteiligten rechtsfeststellend eine Streitigkeit nach § 218 Abs. 2 AO entschieden hat (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569;… Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. § 218 AO Rz. 117). - BFH, 10.11.1987 - VII B 137/87
Aufrechnung durch das Finanzamt - Abrechnungsbescheid - Verwaltungsakt - …
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Zu den vollziehbaren Verwaltungsakten in diesem Sinne gehört auch der Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 10.11.1987 VII B 137/87, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1988, 43). - BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98
Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
c) Der BFH hat bisher - allerdings ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, die Entscheidung, die die Familienkassen auf der Grundlage der vorgenannten Dienstanweisung zu treffen hätten, sei eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne der §§ 163, 227 AO , die gemäß § 102 FGO von den Gerichten nur eingeschränkt zu überprüfen sei (s. Beschlüsse vom 19.05.1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 , …und vom 22.07.1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ). - BFH, 12.04.2000 - VI B 113/99
Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Zwischenzeitlich hat der BFH allerdings erkennen lassen, dass er die die Weiterleitung betreffenden Verfahrensfragen noch nicht als geklärt ansieht (s. Beschluss vom 12.04.2000 VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1193 ). - BFH, 19.11.1990 - III S 6/90
Geltendmachung von Krankheitskosten als aussergewöhnliche Belastung - Vorliegen …
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Denn es kann auch genügen, wenn die Ablehnung dem Antragsteller mündlich übermittelt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.1990 III S 6/90, Sammlung aller Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1991, 459;… Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rdnr. 274). - BFH, 12.04.2000 - VI B 142/99
Kindergeld; türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Zwischenzeitlich hat der BFH allerdings erkennen lassen, dass er die die Weiterleitung betreffenden Verfahrensfragen noch nicht als geklärt ansieht (s. Beschluss vom 12.04.2000 VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1193 ). - FG Niedersachsen, 08.03.2001 - 9 K 437/97
Auwirkung eines Erlasses des Rückforderungsbetrags auf Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Die Finanzgerichte haben sich dieser Auffassung weitgehend angeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteile vom 19.04.1999 9 K 5154/98, Familienrechtszeitung -FamRZ- 1999, 1547, und vom 23.10.2000 9 K 1120/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 407; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1999 14 V 4590/99 A/Kg, Juris; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 31.05.2000 6 K 460/99 Kg, EFG 2000, 954; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2001 9 K 437/97 Ki, EFG 2001, 829). - FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Kindergeld; Rückforderungsanspruch; Weiterleitung; Erhebungsverfahren - …
- BFH, 21.02.1989 - VII R 42/86
Klage auf Zahlung eines Überschusses aus der Einkommensteuerveranlagung - …
- BFH, 18.02.1986 - VII R 8/81
Aufrechnung durch Finanzamt - Abtretung - Nachforderung - Fälligkeit - …
- FG Hessen, 29.08.2000 - 3 K 3676/99
Berechtigtenwechsel; Kindergeld; Weiterleitungserklärung; Auslegung; …
- FG Hessen, 19.04.1999 - 9 K 5154/98
Rückerstattungsanspruch bei Kindergeldzahlung ohne rechtlichen Grund; Gewährung …
- FG Düsseldorf, 06.09.1999 - 14 V 4590/99
Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds; Einfluss zivilrechtlicher …
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00
Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten
b) Der Senat kann offen lassen, ob es sich bei der auf Tz. 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG gestützten Entscheidung des Beklagten um eine erlassähnliche Billigkeitsentscheidung der Verwaltung gemäß §§ 163, 227 AO 1977 handelt, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (§ 102 FGO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris, und VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592) und die grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (…zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 AO 1977: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669;… BFH-Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787;… Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 102 FGO Rz. 54), oder ob Gegenstand der Bestimmungen in Tz. 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG nicht der Erlass einer Billigkeitsmaßnahme, sondern der Abschluss eines sog. Verrechnungsvertrages ist (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 27. September 2001 3 V 483/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 104). - BFH, 11.10.2002 - VIII B 172/01
AdV-Ablehnung; Weiterleitung von Kindergeld
Den an das Gericht gerichteten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das FG mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 104 veröffentlichten Beschluss als zulässig, aber unbegründet ab und ließ dagegen die Beschwerde zu.den Beschluss des Hessischen FG vom 27. September 2001 3 V 483/01 aufzuheben und die Vollziehung des Bescheides vom 12. Oktober 2000 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. November 2000 auszusetzen.
- FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von …
Dies gilt auch für Ansprüche im Bereich der Weiterleitung von Kindergeld als einer monatlichen Steuervergütung (§ 31 S. 3 EStG) durch Abschluss eines dreiseitigen Verrechnungsvertrages (Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 29.8.2000 3 K 3676/99, juris und Beschluss vom 27.9.2011 3 V 483/01, EFG 2002, 104 ebenso in der Urteilsanmerkung dazu Fumi, EFG 2002, 104, sowie Fumi, EFG 2001, 407;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 142. Lieferung 10/2015, § 226 AO, Rz. 65).Denn in einem solchen Fall ist zur Überzeugung des Senats nicht zwischen den zwei hier beteiligten Familienkassen zu unterscheiden, sondern diese sind vielmehr als ein Vertragspartner zu betrachten (vgl. Fumi, EFG 2002, 104 und EFG 2001, 409, der die im Rahmen der Vertragsannahme handelnden Familienkassen insoweit als Einheit ansieht).
- FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
Bestimmung des Kindergeldberechtigten - Zugehörigkeit des Kindes zu beiden von …
Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 27.09.2001 3 V 483/01, EFG 2002, 104; mit Anm. Fumi). - FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18
§ 70 EStG
Lediglich der 8. Senat des BFH ließ es bisher offen, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine Ermessensentscheidung i.S.d. § 163 AO oder aber - entsprechend zweier Entscheidungen des 3. und des 9. Senats des Hessischen Finanzgerichts (vgl. FG Hessen vom 27.09.2001 - 3 V 483/01, EFG 2002, 104 und FG Hessen vom 03.09.2001 - 9 K 4424/98, EFG 2002, 109) - gegebenenfalls auch um einen sog. öffentlich-rechtlichen Verrechnungsvertrag handeln könne (…BFH vom 14.05.2002 - VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425;… BFH vom 11.03.2003 - VIII R 77/01, BFH/NV 2004, 14;… BFH vom 01.07.2003 - VIII 94/01, BFH/NV 2004, 25 [BFH 01.07.2003 - VIII R 94/01] ). - FG München, 15.02.2006 - 9 K 1525/05
Rechtsnatur der Weiterleitung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes an den …
Eine Anfechtung der Weiterleitungsbestätigung vom 3. November 2004 durch Herrn ... wegen Irrtums entsprechend § 119 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch käme nur in Betracht, wenn man dem Finanzgericht Hessen folgen würde, das in den Weiterleitungsfällen keine Billigkeitsentscheidung der Behörde nach § 163 AO , sondern einen öffentlich-rechtlichen Verrechungsvertrag annimmt und die Weiterleitungsbestätigung als Willenserklärung zum Abschluss eines solchen Vertrages ansieht (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. September 2001 3 V 483/0, EFG 2002, 104 ; Urteil vom 3. September 2001 9 K 4424/98, EFG 2002, 109 ;… offen gelassen vom BFH u.a. in den Urteilen vom 11. März 2003 VIII R 77/01, BFH/NV 2004, 14 …und vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425).
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