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Rechtsprechung
   FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14399
FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98 (https://dejure.org/2001,14399)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2001 - 9 K 4424/98 (https://dejure.org/2001,14399)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2001 - 9 K 4424/98 (https://dejure.org/2001,14399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass; Kindergeld; Weiterleitung; Sachlicher Billigkeitsgrund; Vorrangig Berechtigter; Persönlicher Billigkeitsgrund; Ermessen; Rückforderungsanspruch; Familienlastenausgleich; Anpassung - Verzicht auf Rückforderung von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf Rückforderung von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Rückforderung von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 109
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.10.2000 - VI B 144/99

    Kindergeld - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid - Auszug der Kinder - …

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Den Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung hat der Kläger nicht angefochten, wie der Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat; dieser ist im Übrigen in der Sache rechtmäßig (Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24.10.2000 - VI B 144/99).

    Denn in dem Bescheid vom 08.06.1998 und in der Einspruchsentscheidung vom 29.07.1998 ging der Beklagte auf den Gesichtspunkt der Weiterleitung ein und sah den Einwand des Klägers in dessen Äußerung vom 20.05.1998, das Kindergeld bei der Unterhaltsregelung mitberücksichtigt zu haben, jeweils als unbegründet an (s. auch BFH-Beschluss VI B 144/99).

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Die Entscheidung, ob gegenüber dem Kläger ein Verzicht auf den Rückforderungsanspruch auszusprechen ist oder nicht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, so dass gemäß § 102 FGO die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt ist, ob die Ablehnung dieses Verzichts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (BFH-Urteil vom 07.07.1999-X R 87/96, BFH/NV 2000, 161 ).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 39/99

    Rückzahlungsanspruch - Verzicht der Familienkasse - Kindergeld - Unrechtmäßige …

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Die von dem Kläger dargestellten zivilrechtlichen Unterhaltsregelungen können gegen die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheids ebenfalls nicht mit Erfolg angeführt werden, weil zivilrechtliche Vereinbarungen im Verwaltungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (…BFH-Beschluss vom 12.01.2000 - VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835 m.w.N.); es ist Sache der Kindergeldberechtigten, bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege auszugleichen (BFH-Beschluss vom 19.05.1999 - VI B 39/99 - zitiert bei Juris).
  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines …

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Denn rechtsungewandte Rechtssuchende sollen die gleiche Möglichkeit haben wie im Verfahrensrecht Erfahrene (BFH-Urteil vom 08.02.1994 - VII R 88/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 552).
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Gemäß § 89 Satz 1 AO soll die Finanzbehörde - und damit auch der Beklagte als Familienkasse - die Stellung von Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben sind (BFH-Urteil vom 24.10.2000 - VI R 65/99, BFH/NV 2001, 257 ).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Deswegen können die Vorschriften nach §§ 812 ff. Bürgerliches Gesetzbuch weder unmittelbar noch analog angewandt werden (…s. z.B. BFH-Beschluss vom 13.03.2001 - VI B 286/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1088 ; 28.03.2001 - VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117 ;… Tipke/Kruse, a.a.O., Tz. 25 zu § 37 AO ).
  • BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98

    Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Nach der Dienstanweisung des Bundesamtes für Finanzen (BfF) zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) zu § 64 EStG (64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG) kann der Rückforderungsanspruch gegenüber dem nachrangig Berechtigen und der Kindergeldanspruch des vorrangig Berechtigten als erloschen behandelt werden, wenn letzterer bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben und er seinen Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld insoweit als erfüllt anerkennt (vgl. BFH-Beschluss vom 22.07.1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 und die dort angeführten weiteren Nachweise zu der DA des BfF).
  • BFH, 13.03.2000 - VI B 286/99

    Kindergeld; Weiterleitung

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Deswegen können die Vorschriften nach §§ 812 ff. Bürgerliches Gesetzbuch weder unmittelbar noch analog angewandt werden (s. z.B. BFH-Beschluss vom 13.03.2001 - VI B 286/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1088 ;… 28.03.2001 - VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117 ;… Tipke/Kruse, a.a.O., Tz. 25 zu § 37 AO ).
  • BFH, 12.01.2000 - VI B 206/99

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
    Die von dem Kläger dargestellten zivilrechtlichen Unterhaltsregelungen können gegen die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheids ebenfalls nicht mit Erfolg angeführt werden, weil zivilrechtliche Vereinbarungen im Verwaltungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (BFH-Beschluss vom 12.01.2000 - VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835 m.w.N.); es ist Sache der Kindergeldberechtigten, bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege auszugleichen (BFH-Beschluss vom 19.05.1999 - VI B 39/99 - zitiert bei Juris).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 109 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als es den Beklagten verpflichtete, den Erlassantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden; im Übrigen wies es die Klage ab.
  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

    Lediglich der 8. Senat des BFH ließ es bisher offen, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine Ermessensentscheidung i.S.d. § 163 AO oder aber - entsprechend zweier Entscheidungen des 3. und des 9. Senats des Hessischen Finanzgerichts (vgl. FG Hessen vom 27.09.2001 - 3 V 483/01, EFG 2002, 104 und FG Hessen vom 03.09.2001 - 9 K 4424/98, EFG 2002, 109) - gegebenenfalls auch um einen sog. öffentlich-rechtlichen Verrechnungsvertrag handeln könne (…BFH vom 14.05.2002 - VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425;… BFH vom 11.03.2003 - VIII R 77/01, BFH/NV 2004, 14;… BFH vom 01.07.2003 - VIII 94/01, BFH/NV 2004, 25 [BFH 01.07.2003 - VIII R 94/01] ).
  • FG München, 15.02.2006 - 9 K 1525/05

    Rechtsnatur der Weiterleitung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes an den …

    Eine Anfechtung der Weiterleitungsbestätigung vom 3. November 2004 durch Herrn ... wegen Irrtums entsprechend § 119 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch käme nur in Betracht, wenn man dem Finanzgericht Hessen folgen würde, das in den Weiterleitungsfällen keine Billigkeitsentscheidung der Behörde nach § 163 AO , sondern einen öffentlich-rechtlichen Verrechungsvertrag annimmt und die Weiterleitungsbestätigung als Willenserklärung zum Abschluss eines solchen Vertrages ansieht (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. September 2001 3 V 483/0, EFG 2002, 104 ; Urteil vom 3. September 2001 9 K 4424/98, EFG 2002, 109 ;… offen gelassen vom BFH u.a. in den Urteilen vom 11. März 2003 VIII R 77/01, BFH/NV 2004, 14 …und vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425).
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