Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnerzielungsabsicht; Schriftstellerei; Hochschullehrer; Buchpräsent; Publikationstätigkeit; Geschenk - Schriftstellerische Tätigkeit eines Hochschullehrers als selbständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit; Buchpräsente als Betriebsausgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Gewinnerzielungsabsicht; Schriftstellerische Tätigkeit als selbständige/auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit; Buchpräsente als Betriebsausgaben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schriftstellerische Tätigkeit eines Hochschullehrers als selbständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit; Buchpräsente als Betriebsausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fachtagung
- Betriebsausgabenabzug
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1227
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 26.04.1989 - VI R 104/86
Qualifizierung der Einkünfte eines Kunstmalers mit Gewinnerzielungsabsicht
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Auch der Bundesfinanzhof ist in vom Sachverhalt vergleichbaren Entscheidungen, in denen es u.a. um die Frage ging, ob Verluste (Aufwendungsüberschüsse) aus der Nebentätigkeit eines Hochschullehrers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG zu berücksichtigen sind, unter Verweis auf den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (§ 38 Abgabenordnung - AO -) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Einkünfte aus der Nebentätigkeit den Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG zuzuordnen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.1989 VI R 104/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1989, 696 und vom 22.7.1993 VI R 122/92, Bundessteuerblatt II 1994, 510).Rn. 20 Das für die Annahme steuerlich anzuerkennender Einkünfte aus selbständiger Arbeit erforderliche Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht (Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 104/86;… Schmidt, a.a.O., § 18 Rdzf. 5) liegt im Streitfall nach dem gegenwärtig feststellbaren Sachstand jedenfalls für die Streitjahre vor.
Die Gewinnerzielungsabsicht, d.h. die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 104/86), kann auch bei längeren Verlustperioden nur verneint werden, wenn aufgrund objektiver Umstände anzunehmen ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen ausübt (…Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2.6.1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).
Auch der Bundesfinanzhof hat in dem vergleichbaren Fall des Hochschullehrers für Malen und Zeichnen mit vier Jahren Gewinnen und dann acht Jahren Verlusten aus nebenberuflicher Tätigkeit als Maler - noch - keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht angenommen (Urteil VI R 104/86); die dabei vom Bundesfinanzhof gezeigte Zurückhaltung bei der Annahme von Liebhaberei bei einem Kunstmaler ist ebenso bei einem nebenberuflich publizierenden Philosophieprofessor angebracht, der sich auch erst einen "Widerhall" in der fachwissenschaftlichen Öffentlichkeit erarbeiten muss wie ein nebenberuflich malender Kunsthochschullehrer in der kunstinteressierten Öffentlichkeit.
- BFH, 23.06.1993 - I R 14/93
Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspreche nämlich dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (§ 516 Abs. 1 BGB; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.06.1993 I R 14/93, Bundessteuerblatt II 1993, 806).Nach dem vom Beklagten zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs I R 14/93 entspricht zwar der Geschenkbegriff in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dem Schenkungsbegriff des § 516 Abs. 1 BGB, wonach ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung ist, der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil aber ausdrücklich offen gelassen, ob ein Geschenk i.S. von § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dann anzunehmen ist, wenn eine "unentgeltliche Zuwendung dem Empfänger Betriebsausgaben oder Werbungskosten erspart und deshalb bei ihm nicht zu den Kosten der Lebensführung gemäß § 12 Nr. 1 EStG gehört".
- FG Düsseldorf, 30.11.1993 - 8 K 430/87
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.11.1993 8 K 430/87 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 514 betreffe einen anderen Sachverhalt.Entgegen der Ansicht der Kläger sei das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf 8 K 430/87 E durchaus vergleichbar.
- BFH, 02.06.1999 - X R 149/95
Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Die Gewinnerzielungsabsicht, d.h. die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 104/86), kann auch bei längeren Verlustperioden nur verneint werden, wenn aufgrund objektiver Umstände anzunehmen ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen ausübt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2.6.1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23). - BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf …
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Denn eine die steuerliche Anerkennung wegen Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht hindernde "Liebhaberei" ist nicht bereits bei Verlusten über mehrere Jahre anzunehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.5.1985 IV R 84/82, Bundessteuerblatt II 1985, 515). - BFH, 22.07.1993 - VI R 122/92
Freie Berufe - Nebentätigkeit - Werbungskosten - Nebenberuf
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Auch der Bundesfinanzhof ist in vom Sachverhalt vergleichbaren Entscheidungen, in denen es u.a. um die Frage ging, ob Verluste (Aufwendungsüberschüsse) aus der Nebentätigkeit eines Hochschullehrers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG zu berücksichtigen sind, unter Verweis auf den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (§ 38 Abgabenordnung - AO -) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Einkünfte aus der Nebentätigkeit den Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG zuzuordnen sind (…Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.1989 VI R 104/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1989, 696 und vom 22.7.1993 VI R 122/92, Bundessteuerblatt II 1994, 510). - BFH, 04.10.1984 - IV R 131/82
Bezüge eines nebenberuflich tätigen Lehrbeauftragten an einer Fachhochschule sind …
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Fehlt ein solches Abhängigkeitsverhältnis bei der Nebentätigkeit, so liegt eine selbständige Tätigkeit vor (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4.10.1984 IV R 131/82, Bundessteuerblatt II 1985, 51). - BFH, 07.02.1980 - IV R 37/76
Vergütung, die ein Richter für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für …
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Bei Vorliegen einer nichtselbständigen Haupttätigkeit wie im Streitfall ist eine dieser Haupttätigkeit zuzurechnende Nebentätigkeit nur anzunehmen, wenn die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen wie die Haupttätigkeit ausgeübt wird, d.h., wenn der Steuerpflichtige bei seiner Nebentätigkeit in gleicher Weise wie bei der Haupttätigkeit organisatorisch eingegliedert ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.2.1980 IV R 37/76, Bundessteuerblatt II 1980, 321). - FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 14 K 182/98
Einkommensteuer 1990 und 1993
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98
Allein der Umstand, dass - wie im Streitfall - die Nebentätigkeit eines Hochschullehrers in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dessen wissenschaftlicher Haupttätigkeit steht, ist kein Grund, eine selbständig ausgeübte Nebentätigkeit zu verneinen (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16.12.1999 14 K 182/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 364).
- BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung
Die Vorinstanz weicht auch nicht von den Urteilen des FG München vom 25. November 2003 2 K 4831/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 802) und des FG Düsseldorf vom 4. Juni 2002 3 K 3044/98 (EFG 2002, 1227) ab.
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