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Rechtsprechung
   FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13178
FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02 (https://dejure.org/2002,13178)
FG Köln, Entscheidung vom 19.09.2002 - 10 K 1162/02 (https://dejure.org/2002,13178)
FG Köln, Entscheidung vom 19. September 2002 - 10 K 1162/02 (https://dejure.org/2002,13178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Jedenfalls soll dann kein Anspruch auf Vertrauensschutz bestehen, wenn der ursprünglich Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflicht verletzt und den Haushaltswechsel des Kindes nicht unverzüglich der Familienkasse anzeigt, wie es § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG vorschreibt (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592, vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117).

    Rn. 30 b) Darüber hinaus soll ein Verzicht auf die Erstattung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung grundsätzlich nur dann in Betracht kommen, wenn der vorrangig Berechtigte bestätigt, dass an ihn das Kindergeld in voller Höhe von dem nicht mehr Berechtigten weitergeleitet wurde (BFH-Beschlüsse vom 24. August 2001 VI S 1/01, BFH/NV 2002, 184, vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592).

    Im Falle der Bestätigung der Weiterleitung ist dem Erstattungsschuldner ein Abrechnungsbescheid über das Erlöschen des Erstattungsanspruchs zu erteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592).

    Ohne eine derartige Erklärung würde sich die Familienkasse dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592).

  • BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung - …

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Rn. 24 bb) Das Kind wird in einem solchen Fall nach der gesetzlichen Konzeption zwar nicht selbst kindergeldberechtigt, es kann aber die Auszahlung des Kindergelds an sich selbst verlangen und wird deshalb auszahlungsberechtigt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).

    Dabei gilt allerdings die Besonderheit, dass die Festsetzung des - fremden - Steuer(vergütungs-)anspruchs gemäß § 67 Satz 2 EStG auch vom Auszahlungsberechtigten beantragt werden kann, der so im Festsetzungsverfahren eine Beteiligtenstellung erlangt (§ 78 Nr. 1 AO 1977; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).

  • BFH, 24.08.2001 - VI S 1/01

    PKH - Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Kindergeld

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Rn. 30 b) Darüber hinaus soll ein Verzicht auf die Erstattung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung grundsätzlich nur dann in Betracht kommen, wenn der vorrangig Berechtigte bestätigt, dass an ihn das Kindergeld in voller Höhe von dem nicht mehr Berechtigten weitergeleitet wurde (BFH-Beschlüsse vom 24. August 2001 VI S 1/01, BFH/NV 2002, 184, vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592).

    Die Berücksichtigung des Kindergelds im Rahmen zivilrechtlicher Unterhaltsvereinbarungen ist dabei keine Weiterleitung in diesem Sinne, weil die eindeutige Regelung des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auch dann nicht durch zivilrechtliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden kann, wenn sie gerichtlich bestätigt werden (BFH-Beschluss vom 24. August 2001 VI S 1/01, BFH/NV 2002, 184).

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01

    Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Dieser hatte es nach dem unstreitigen Ergebnis der Beweisaufnahme jedoch nicht nur unterlassen, sich um seine Töchter (A. und die Klägerin) zu kümmern, sondern er ist darüber hinaus seiner zivilrechtlichen Unterhaltspflicht gegenüber A. nicht nachgekommen, die jedenfalls für die Dauer der Ausbildung A.s fortbestand (§§ 1601 BGB, 1610 Abs. 2 BGB LS; vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 50/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Ob der Kindergeldberechtigte mit der Abzweigung einverstanden war, ist dabei unerheblich (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47, nach dem der Abzweigungsempfänger anders als im Sozialrecht auch als Leistungsempfänger des abgezweigten Betrags i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 anzusehen ist).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Jedenfalls soll dann kein Anspruch auf Vertrauensschutz bestehen, wenn der ursprünglich Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflicht verletzt und den Haushaltswechsel des Kindes nicht unverzüglich der Familienkasse anzeigt, wie es § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG vorschreibt (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592, vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117).
  • BFH, 09.04.2001 - VI B 271/00

    Kindergeld; Rückforderung - Weiterleitung

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Rn. 33 9. April 2001 VI B 271/00, BFH/NV 2001, 1254).
  • BFH, 30.04.2001 - VI B 217/99

    Voraussetzungen des Vorliegens der hinreichenden Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02
    Rn. 31 c) Trotz der auch im Kindergeldrecht geltenden Unterscheidung zwischen dem Festsetzungs- und dem Erhebungs-/Auszahlungsverfahren (s.o.) ist bislang ausdrücklich nicht geklärt, ob bei der Weiterleitung von Kindergeld die Erklärung des vorrangig Berechtigten, er sehe den Kindergeldanspruch für den umstrittenen Zeitraum als erfüllt an, im Festsetzungs- und/ oder Erhebungsverfahren zu berücksichtigen ist (BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VI B 217/99, BFH/NV 2001, 1364 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07

    Antragsrecht zur Festsetzung des Kindergeldes eines abzweigungsberechtigten …

    Im Übrigen können in solchen Fällen Auszahlungsberechtigte durch im Festsetzungsverfahren ergangene ablehnende Bescheide selbst betroffen sein (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 19. September 2002, 10 K 1162/02, EFG 2003, 101).
  • VG Braunschweig, 11.03.2004 - 3 A 406/03

    Aufgabenübertragung; bundesgesetzlich; Grundsicherung; Kindergeld

    Es kann lediglich die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst verlangen und wird deshalb auszahlungsberechtigt mit der Besonderheit, dass die Festsetzung des - fremden - Steuervergütungsanspruchs gemäß § 67 Satz 2 EStG auch vom Auszahlungsberechtigten beantragt werden kann, der so im Festsetzungsverfahren eine Beteiligtenstellung erlangt (vgl. Finanzgericht Köln, Urt. v. 19.09.2002 - 10 K 1162/02 -, recherchiert in Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des BFH).Trotz dieser ggf. bestehenden Auszahlungsmöglichkeit bleiben Eltern kindergeldberechtigt für volljährige behinderte Kinder wie die Klägerin, solange diese sich nicht vollständig (z. B. aus Vermögen) selbständig unterhalten können.
  • VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 292/03

    Anrechnung; Einkommen; Elternteil; Grundsicherung; Kindergeld; …

    Es kann lediglich die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst verlangen und wird deshalb auszahlungsberechtigt mit der Besonderheit, dass die Festsetzung des - fremden - Steuervergütungsanspruchs gemäß § 67 Satz 2 EStG auch vom Auszahlungsberechtigten beantragt werden kann, der so im Festsetzungsverfahren eine Beteiligtenstellung erlangt (vgl. Finanzgericht Köln, Urt. v. 19.09.2002 - 10 K 1162/02 -, recherchiert in Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des BFH).Trotz dieser ggf. bestehenden Auszahlungsmöglichkeit bleiben Eltern kindergeldberechtigt für volljährige behinderte Kinder wie die Klägerin, solange diese sich nicht vollständig (z. B. aus Vermögen) selbständig unterhalten können.
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