Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02 E, G, U, F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 47 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2
Notwendige Organisation zur Fristenüberwachung des Prozessbevollmächtigten - Klagefrist; Wiedereinsetzung; Prozessbevollmächtigter; Einzelanweisung; Fax; Fristüberwachung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Notwendige Organisation zur Fristenüberwachung des Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts zur ordnungsgemäßen und ausreichenden Fristenkontrolle; Unverschuldete Einhaltung der Klagefrist; Führung und Kontrolle eines Fristenkontrollbuches
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02 E, G, U, F
- BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 669
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.2000 - VII ZB 4/00
Fristversäumung aufgrund einer Einzelanweisung
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02
Rn. 6 Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen zur Fristwahrung komme es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden sei, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 6. Juli 2000 VII ZB 4/00, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2823).Der Rechtssatz, dass eine Fristenkontrolle bei einer Einzelanweisung unterbleiben kann, so der Klägervortrag, ist dem BGH-Beschluss vom 6. Juli 2000 (a.a.O.) nicht zu entnehmen (ebenso BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01, nicht amtlicht veröffentlicht).
- BFH, 14.10.1998 - X R 87/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02
Insbesondere muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung Frist gebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders überprüft wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, und BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621). - BFH, 27.08.2001 - VII B 6/01
Beschwerde - Beschwerdefrist - Zulassungsgründe - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02
Der Rechtssatz, dass eine Fristenkontrolle bei einer Einzelanweisung unterbleiben kann, so der Klägervortrag, ist dem BGH-Beschluss vom 6. Juli 2000 (…a.a.O.) nicht zu entnehmen (ebenso BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01, nicht amtlicht veröffentlicht). - BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorher …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02
Insbesondere muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung Frist gebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders überprüft wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, und BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621). - BFH, 06.05.1987 - II R 40/86
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unverschuldet …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02
Unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass ein Fristenkontrollbuch (Fristenkalender) oder eine vergleichbare Einrichtung zur Wahrung der Fristen geführt und die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. Mai 1987 II R 40/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1988, 444, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AO § 191 Abs. 1 S. 1 § 5 § 69; HGB § 128
Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von GbR-Gesellschaftern allein wegen ihrer Gesellschafterstellung nicht erforderlich; Haftung; (Aussetzung der Vollziehung) - datenbank.nwb.de
Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von GbR-Gesellschaftern allein wegen ihrer Gesellschafterstellung nicht erforderlich - Haftung - (Aussetzung der Vollziehung)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Steuerschulden ; Begründung des Auswahlermessens in Haftungsbescheiden; Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung nach Abschluss des Einspruchsverfahrens; Folgen der gleichmäßigen Heranziehung von ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
- BFH, 07.10.2004 - VII B 46/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 669
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Auch die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Haftungsschuldners sind nicht bei Erlass des Haftungsbescheides, sondern erst im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 2.10.1986 - VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349).Auch die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Haftungsschuldners sind nicht bei Erlass des Haftungsbescheids, sondern erst im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (BFH v. 2.10.1986, BFH/NV 1987, 349).
- FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Wegen der gleichmäßigen Heranziehung beider Gesellschafter bedurfte es auch keiner besonderen Begründung des Auswahlermessens in den angefochtenen Bescheiden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89, EFG 1996, 162).Abgabenordnung , Rdnr. 47 b zu § 191 AO , und Lohmeyer in Pump/Lohmeyer/Leibner, Abgabenordnung , Rdnr. 61 a zu § 191 AO ) stellt aber der verschiedene Umfang der gesellschaftlichen Beteiligung kein Differenzierungskriterium dar, wenn die Haftung - wie im Streitfall - allein an die Gesellschafterstellung des Haftenden geknüpft ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 2.8.1988 - VII B 111/87, BFH/NV 1989, 152; Hessisches Finanzgericht. Urteil vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89, a.a.O.).
- BFH, 27.06.1995 - V R 27/94
1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2. …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Die demgegenüber vom Finanzgericht Düsseldorf als Beleg für die Richtigkeit seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 21.6.1995 - II R 7/91, BFHE 178, 277) und des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.11.1996 - 8 K 6147/95 U, EFG 1997, 324) betreffen andere Sachverhalte, nämlich Fälle des Auswahlermessens bei einer Gesamtschuld, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen (vorrangige Inanspruchnahme des Steuerschuldners vor dem Haftungsschuldner).
- BFH, 21.06.1995 - II R 7/91
Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Die demgegenüber vom Finanzgericht Düsseldorf als Beleg für die Richtigkeit seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 21.6.1995 - II R 7/91, BFHE 178, 277) und des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.11.1996 - 8 K 6147/95 U, EFG 1997, 324) betreffen andere Sachverhalte, nämlich Fälle des Auswahlermessens bei einer Gesamtschuld, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen (vorrangige Inanspruchnahme des Steuerschuldners vor dem Haftungsschuldner). - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl. II 1994, 398). - BFH, 02.08.1988 - VII B 111/87
Ermessen bei der Heranziehung eines Haftungsschuldners
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Abgabenordnung , Rdnr. 47 b zu § 191 AO , und Lohmeyer in Pump/Lohmeyer/Leibner, Abgabenordnung , Rdnr. 61 a zu § 191 AO ) stellt aber der verschiedene Umfang der gesellschaftlichen Beteiligung kein Differenzierungskriterium dar, wenn die Haftung - wie im Streitfall - allein an die Gesellschafterstellung des Haftenden geknüpft ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2.8.1988 - VII B 111/87, BFH/NV 1989, 152;… Hessisches Finanzgericht. Urteil vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89, a.a.O.). - FG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 K 233/97
Darlegung des Auswahlermessens bei Haftungsbescheid
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Entgegen der Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 14.12.1998 - 3 K 233/97 H (U), EFG 1999, 366 ; gl.A. offenbar Dumke in Schwarz. - FG Münster, 13.11.1996 - 8 K 6147/95
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03
Die demgegenüber vom Finanzgericht Düsseldorf als Beleg für die Richtigkeit seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 21.6.1995 - II R 7/91, BFHE 178, 277) und des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.11.1996 - 8 K 6147/95 U, EFG 1997, 324) betreffen andere Sachverhalte, nämlich Fälle des Auswahlermessens bei einer Gesamtschuld, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen (vorrangige Inanspruchnahme des Steuerschuldners vor dem Haftungsschuldner).
- BFH, 07.10.2004 - VII B 46/04
Haftung eines GbR-Mitgesellschafters
Das FG versagte die Aussetzung der Vollziehung (AdV) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 669 veröffentlichtem Beschluss. - FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts …
Eine Beschränkung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters nach Maßgabe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen oder am Gewinn oder dergleichen im Rahmen der Ausübung des Auswahlermessens kann aber nur dann zum Zuge kommen, wenn feststeht, dass der Steuerausfall durch Haftungsinanspruchnahme anderer Gesellschafter ausgeglichen werden kann (…BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2004 VII B 46/04, BFH/NV 2005, 827; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 19. Januar 2004 4 V 819/03, EFG 2004, 669;… vgl. auch Rüsken in Klein, AO, 9. Aufl., 2006, § 191, RZ 59; eine Berücksichtigung gänzlich ablehnend Jatzke in Beermann/Gosch, AO, 56. Lfg., Januar 2006, § 191, RZ 23), wofür es im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ermessensentscheidung keine Anhaltspunkte gab. - FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich …
Eine Beschränkung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters nach Maßgabe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen oder am Gewinn oder dergleichen im Rahmen der Ausübung des Auswahlermessens kann aber nur dann zum Zuge kommen, wenn feststeht, dass der Steuerausfall durch Haftungsinanspruchnahme anderer Gesellschafter ausgeglichen werden kann (…BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2004 VII B 46/04, BFH/NV 2005, 827; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 19. Januar 2004 4 V 819/03, EFG 2004, 669;… vgl. auch Rüsken in Klein, AO, 9. Aufl., 2006, § 191, RZ 59; eine Berücksichtigung gänzlich ablehnend Jatzke in Beermann/Gosch, AO, 56. Lfg., Januar 2006, § 191, RZ 23), wofür es im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ermessensentscheidung keine Anhaltspunkte gab. - FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der …
Sofern das FA - wie im Streitfall - die Inanspruchnahme des antragstellenden Gesellschafters auf die verschuldensunabhängige bürgerlich-rechtliche Haftung nach §§ 427, 421 BGB gründet, was im Ergebnis einer analogen Anwendung des § 128 OHG gleichsteht, sind Verschuldensgesichtspunkte im Gegensatz zur verschuldensabhängigen Geschäftsführerhaftung gemäß § 69 AO bei der Ermessensentscheidung nicht zu berücksichtigen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 1995, 6 K 5103/89, EFG 1996, 162, Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2004, 4 V 819/03, EFG 2004, 669).
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