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Rechtsprechung
   FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11250
FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04 (https://dejure.org/2008,11250)
FG Köln, Entscheidung vom 24.11.2008 - 5 K 6417/04 (https://dejure.org/2008,11250)
FG Köln, Entscheidung vom 24. November 2008 - 5 K 6417/04 (https://dejure.org/2008,11250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht eines außerordentlichen Professors - Schulgeld für niederländische Kunsthochschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als Betriebsausgaben ; Berücksichtigung von Studiengebühren als Sonderausgaben; Voraussetzung für einen Betriebsausgabenabzug; Zielsetzung des Sonderungsverbots

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Einkünfteerzielungsabsicht eines außerordentlichen Professors - Schulgeld für niederländische Kunsthochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1204
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes - Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 …

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Mit Urteil vom 11.09.2007 hat der EuGH in der Sache C-76/05 - Schwarz und Gootjes-Schwarz - (Slg. 2007, I-6849, Deutsches Steuerrecht 2007, 1670) entschieden, dass dann, wenn Steuerpflichtige eines Mitgliedstaats ihre Kinder zur Schulausbildung in eine Schule in einem anderen Mitgliedstaat schickten, deren Leistungen nicht unter Art. 49 EG fielen, Art. 18 EG einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehe, die vorsehe, dass Schuldgeldzahlungen an bestimmte Schulen im Inland als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden könnten, diese Möglichkeit aber in Bezug auf Schulgeldzahlungen an Schulen anderer Mitgliedstaaten generell ausschließe.

    Nach Auffassung des BFH ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend im Sinne der EuGH-Entscheidung in Slg. 2007, I-6849 europarechtskonform auszulegen (…vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2008 X R 62/04, BFH/NV 2008, 1927).

  • BFH, 17.07.2008 - X R 62/04

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Nach Auffassung des BFH ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend im Sinne der EuGH-Entscheidung in Slg. 2007, I-6849 europarechtskonform auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2008 X R 62/04, BFH/NV 2008, 1927).

    In diesem Zusammenhang ist das Sonderungsverbot von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2008 X R 62/04, BFH/NV 2008, 1927).

  • BFH, 05.11.1993 - VI R 24/93

    1. Emeritenbezüge sind Einkünfte aus früheren Dienstleistungen; Aufwendungen für …

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Im Übrigen fehlt es im Streitfall neben dem Merkmal der Einkunftserzielung auch an der erforderlichen Einkunftserzielungsabsicht des Klägers (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1993 VI R 24/93, BStBl II 1994, 238).
  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Denn nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist die Finanzbehörde verpflichtet, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzugeben, selbst wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68 m. w. Nachweisen).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung ( BVerfG-Beschluss vom 22.10.1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil vom 10.04.2008 Rs. C-309/06 -- Marks & Spencer - Betriebs-Berater 2008, 1158 und BVerfG-Beschluss vom 07.06.2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kann bereits ein Schulgeld von mehreren Hundert DM schädlich sein (vgl. BVerfG-Urteil vom 08.04.1987 1 BvL 8/84, BVerfGE 75, 40 [63]).
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil vom 10.04.2008 Rs. C-309/06 -- Marks & Spencer - Betriebs-Berater 2008, 1158 und BVerfG-Beschluss vom 07.06.2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit …

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil vom 10.04.2008 Rs. C-309/06 -- Marks & Spencer - Betriebs-Berater 2008, 1158 und BVerfG-Beschluss vom 07.06.2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
    Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.06.1997 X R 77/94, BStBl II 1997, 615 und vom 11.06.1997 X R 74/95, BStBl II 1997, 617).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 …

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 K 1375/05

    Aufwendungen eines pensionierten Pfarrers als Werbungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 8 K 57/03

    Zulässigkeit einer primär auf die Beseitigung einer grundsätzlichen …

  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten …

    Rn. 2 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, die sich zuletzt neben einem anderen --im Revisionsverfahren jedoch nicht mehr relevanten-- Streitpunkt auf die Abziehbarkeit des niederländischen Kolleggeldes beschränkte, insoweit mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1204 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 50/11

    Werbungskostenabzug eines Pastors im Ruhestand

    Rn. 23 Der Kläger steht damit im Ergebnis einem emeritierten Professor gleich, für dessen Aufwendungen der Bundesfinanzhof (BFH) einen steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen abgelehnt hat (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 24/93, BStBl II 1994, 238, in Abgrenzung von einer unklaren Formulierung im BFH Urteil vom 19.06.1974 VI R 37/70, BStBl II 1975, 23; vgl. a. FG Hamburg Urteile vom 28.02.1989 V 315/86, EFG 1989, 452, vom 20.02.1986 V 140/84, EFG 1986, 555 und vom 19.07.2012 3 K 33/11, juris; vgl. a. FG Köln Urteil vom 24.11.2008 5 K 6417/04, EFG 2009, 1204; für Pfarrer im Ruhestand s. a. Sächsisches FG Urteil vom 25.07.2012 8 K 2495/07, juris; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.09.2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147; FG Berlin Urteil vom 22.02.1980 II 315/79, EFG 1980, 388; kritisch Rößler DStZ 1995, 86; Vogel DStR 1990, 191; vgl. a. Nds. FG Urteil vom 08.06.1993 III 211/91, EFG 1994, 141, einerseits mit Hinweis auf eine Trennung von Amt und Auftrag, andererseits in Anlehnung an BFH Urteil vom 19.06.1974 einen Werbungskostenabzug insoweit in Betracht ziehend als der Pfarrer im Ruhestand mit der Vertretung einer Pfarrstelle betraut oder ihm in vergleichbarem Umfang die Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben übertragen wird).
  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen …

    Allein der Umstand, dass im Streitfall nach Aktenlage im Zusammenhang mit dem an die Schule zu zahlenden Schulgeld kein Verstoß gegen das Sonderungsverbot vorliegt (vgl. hierzu auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. November 2008 5 K 6417/04, EFG 2009, 1204, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 24/09), führt zu keinem anderen Ergebnis.
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