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Rechtsprechung
   FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24569
FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11 Erb (https://dejure.org/2012,24569)
FG Münster, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 K 1771/11 Erb (https://dejure.org/2012,24569)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 K 1771/11 Erb (https://dejure.org/2012,24569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    ErbSt-Freibetrag für Übertragung von Kommanditanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Steuerbegünstigung gemäß § 13a ErbStG a. F. für die Übertragung eines mit einem Nießbrauchrecht belasteten Kommanditanteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    ErbSt-Freibetrag für Übertragung von Kommanditanteilen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    ErbSt-Freibetrag für Übertragung von Kommanditanteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2338
  • EFG 2012, 2033
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Rn. 27 Außerdem beziehen sie sich auf das Urteil des BFH vom 16.01.2008 (II R 10/06, BStBl. II 2008, 631), mit dem der BFH entschieden hat, dass mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein Vermögensgegenstand zugewendet werde.

    Gerade die Frage der beschenkten zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte führe laut Auffassung des BFH im Urteil vom 16.01.2008 (a. a. O.) zur Annahmen einer typischen oder atypischen (mit Mitunternehmerinitiative) begründeten Beteiligung.

    Zu dem Urteil des BFH vom 16.01.2008 (II R 10/06, a. a. O.) trägt der Beklagte vor, dass im dem vom BFH entschiedenen Fall die Frage behandelt worden sei, ob die schenkweise Einräumung einer einfachen (keiner atypischen) Unterbeteiligung eine Zuwendung eines Vermögensgegenstandes im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstelle und damit der Schenkungsteuer unterliege.

    Rn. 55 2. Soweit sich die Kläger auf das Urteil des BFH vom 16.01.2008 (II R 10/06, BStBl. II 2008, 631) berufen und die Auffassung vertreten, dass im Streifall gar keine Zuwendung erfolgt sei bzw. die Zuwendung mit 0 Euro zu bewerten sei, ist auf Folgendes hinzuweisen:.

    Dafür, ob dies der Fall, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. BFH, Urteil vom 16.01.2008 a. a. O. unter Hinweis auf BFH, Urteile vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 und vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669).

    Rn. 57 In dem Urteil des BFH vom 16.01.2008 (a. a. O.) differenziert der BFH zwischen der Zuwendung einer atypischen Unterbeteiligung und der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht alle Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt.

  • BFH, 16.12.2009 - II R 44/08

    Schenkung eines KG-Anteils unter Vorbehalt eines Nießbrauchs und der …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Die Steuervergünstigungen sind nur zu gewähren, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger dem Tatbestand des Abs. 4 Nr. 1 der Vorschrift erfüllt (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ist dabei zu berücksichtigen, dass der Kommanditist gemäß § 165 Satz 1 HGB ohnehin von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist und es lediglich bei außergewöhnlichen Geschäften im Sinne des § 116 Abs. 2 HGB seiner Zustimmung bedarf (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2009 IV R 44/08, BFH/NV 2010, 690 mit weiteren Nachweisen).

    Geht es allerdings um die sogenannten Grundlagengeschäfte, mit denen die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander verändert werden können, so sind die Kommanditisten nach § 161 Abs. 2 i. V. m. § 119 Abs. 1 HGB uneingeschränkt zu beteiligen (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2009, a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist vor diesem gesetzlichen Hintergrund dem Erfordernis der Mitunternehmerinitiative bereits dann genügt, wenn die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschaftsrechten besteht, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einen Kommanditisten nach dem HGB zustehen (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2009 a. a. O. unter Hinweis auf BFH…, Urteil vom 11.07.1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92).

    Der BFH hat in dem gegen das Urteil des FG Münster vom 19.06.2008 geführten Revisionsverfahren dazu ausgeführt, dass nach dem Ergebnis des BFH auf diese Fragen und Erwägungen des FG im Streitfall nicht eingegangen werden müsse (BFH, Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690).

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Rn. 47 Im Fall der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil sind im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können (vgl. BFH, Urteil vom 01.07.1994 VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241).

    Rn. 49 Ein nach den Vorgaben des BGB ausgestalteter Nießbrauch lässt deswegen die Mitunternehmerinitiative des den Nießbrauch bestellenden Erwerbers einer Kommanditbeteiligung nicht entfallen (vgl. BFH, Urteil vom 01.03.1994, VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241).

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Rn. 29 Weiter werde auf das Urteil des BFH vom 24.01.2012 (IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308) hingewiesen, in dem der BFH zu der Auffassung gelange, dass übertragene Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) dem Nießbraucher zuzurechnen seien, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abreden alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen könne.

    Rn. 38 Das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 24.01.2012 (IX R 51/10 a. a. O.) habe den Begriff des unentgeltlichen Erwerbs im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG betroffen und sei nicht einschlägig.

  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.12.2008 (II R 34/07, BStBl II 2009, 312) werde Bezug genommen.

    Wenn ein Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs "unentgeltlich" übertragen worden sei, fehle es am Erwerb der Kommanditanteile, wenn die übertragenen Kommanditanteile als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen seien, insoweit werde nochmals auf das Urteil des BFH vom 10.12.2008 (a. a. O.) Bezug genommen.

  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Dafür, ob dies der Fall, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. BFH…, Urteil vom 16.01.2008 a. a. O. unter Hinweis auf BFH, Urteile vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 und vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669).
  • BFH, 22.08.2007 - II R 33/06

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Dafür, ob dies der Fall, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. BFH, Urteil vom 16.01.2008 a. a. O. unter Hinweis auf BFH, Urteile vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 und vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669).
  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Mit dieser Regelung haben sich die bisherigen Kommanditisten nicht nur die Ausübung der nach ihrem anteiligen Festkapital zu ermittelnden Stimmrecht in laufenden Angelegenheiten vorbehalten, sondern auch im Bereich der Grundlagengeschäfte (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 23.02.2010, II R 42/08, BStBl. II 2010, 555).
  • BFH, 16.05.2013 - II R 5/12

    Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Hinsichtlich des Gesichtspunktes des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO sei darauf hinzuweisen, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich an zivilrechtliche Gegebenheiten anknüpfe und nur ausnahmsweise steuerrechtliche Besonderheiten wie z. B. das Institut der Mitunternehmerschaft durch ausdrückliche Überweisung in § 13a Abs. 4 ErbStG a. F. berücksichtigt würden (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.2011 1 K 1507/08, EFG 2012, 721, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 5/12).
  • BFH, 10.12.2008 - II R 32/07

    Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer …

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
    Rn. 51 Dass die Kläger, wie sie vortragen, bei Gesellschafterbeschlüssen auch persönlich abgestimmt haben und beispielsweise bei Verlustjahren Entnahmen der bisherigen Kommanditisten zugestimmt haben, ändert daran nichts (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.12.2008, II R 32/07, BFH/NV 274).
  • FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

  • FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06

    Erlangung einer Mitunternehmerschaft im ertragssteuerlichen Sinn durch die …

  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …

  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 10/87

    Stiller Gesellschafter einer GmbH & Co. KG als Mitunternehmer

  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 41/84

    Besonderheiten bei der Besteuerung einzelner Gesellschafter - Bestimmung der …

  • FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1309/12

    Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

    Stehen die Stimmrechte in der KG nach der Übertragung des Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt uneingeschränkt und in vollem Umfang dem früheren Kommanditisten zu, fehlt es dem Anteilserwerber daher an dem Element der Mitunternehmerinitiative (vgl. bereits FG Münster, Urteil vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033 - Revision anhängig, Az. II R 40/12).

    Von der Ausstattung eines gesetzestypischen Nießbrauchs sind hinsichtlich der Stimmrechtsverteilung zwischen Nießbraucher und Kommanditisten indes Abweichungen im Wege der vertraglichen Vereinbarung zulässig (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 312, FG Münster, Urteil in EFG 2012, 2033 Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639, wohl auch Hessisches FG, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944;… ebenso K. Schmidt in MüKo-HGB, Vor § 230 HGB, Rn. 21, vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss in ZEV 2013, 347: Übertragung der Verwaltungsrechte insgesamt auf den Nießbraucher).

    In den Urteilen des FG Münster in EFG 2012, 2033 und in EFG 2008, 1734 wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass unberücksichtigt bleiben muss, was dem Kläger bereits zeitlich vor dem Übertragungsstichtag zustand.

  • FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1804/12

    § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils unter Nießbrauchsvorbehalt

    Stehen die Stimmrechte in der KG nach der Übertragung des Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt uneingeschränkt und in vollem Umfang dem früheren Kommanditisten zu, fehlt es dem Anteilserwerber daher an dem Element der Mitunternehmerinitiative (vgl. bereits FG Münster, Urteil vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033 - Revision anhängig, Az. II R 40/12).

    Von der Ausstattung eines gesetzestypischen Nießbrauchs sind hinsichtlich der Stimmrechtsverteilung zwischen Nießbraucher und Kommanditisten indes Abweichungen im Wege der vertraglichen Vereinbarung zulässig (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 312, FG Münster, Urteil in EFG 2012, 2033, Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639, wohl auch Hessisches FG, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944;… ebenso K. Schmidt in MüKo-HGB, Vor § 230 HGB, Rn. 21, vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss in ZEV 2013, 347: Übertragung der Verwaltungsrechte insgesamt auf den Nießbraucher).

    In den Urteilen des FG Münster in EFG 2012, 2033 und in EFG 2008, 1734 wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass unberücksichtigt bleiben muss, was dem Kläger bereits zeitlich vor dem Übertragungsstichtag zustand.

  • BFH, 01.10.2014 - II R 40/12

    Schenkungsteuer: Gegenstand der freigebigen Zuwendung bei Übertragung einer …

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2033 veröffentlicht.
  • BFH, 01.10.2014 - II R 43/14

    Übertragung einer Kommanditbeteiligung als freigebige Zuwendung - …

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2033 veröffentlicht.
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 744/13

    Anwendung der gesonderten Wertfeststellung zum Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (…vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 745/13

    Durchführung der gesonderten Wertfeststellung für Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (…vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
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