Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG; § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Höhe des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung - IWW
- Betriebs-Berater
Gewerbesteuerfreibetrag und Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abfärberegelung: Gewerbesteuermessbeträge 2007 und 2008
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anwendung der Abfärberegelung bei gewerblichen Einkünften
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gewerbesteuerfreibetrag und Abfärberegelung des § 15 Abs. 3Nr. 1 EStG
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Anwendung der Abfärberegelung bei gewerblichen Einkünften
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
- BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/11
Papierfundstellen
- BB 2011, 2838
- EFG 2012, 625
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06
Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Rn. 7 Sie ist der Auffassung, der Anteil der gewerblichen Einnahmen am Gesamterlös sei als nur geringfügig einzuordnen, und verweist auf die von dem Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 ( 8 K 4272/06 G, EFG 2008, 1975) genannte Grenze von 5%.Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 19. Juni 2008 - 8 K 4272/06 G, EFG 2008, 1975) lehnt die Heranziehung des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG ausdrücklich ab und sieht einen Anteil der originär gewerblichen Einkünfte von 5% als geringfügig an.
Rn. 18 Zwar führt das FG Münster in seinem Urteil (vom 19. Juni 2008 - 8 K 4272 G, EFG 2008, 1975) zutreffend aus, dass der Freibetrag nicht den Zweck hat, Klein- und Kleinstgewerbetreibende gewerbesteuerlich freizustellen, sondern im Hinblick auf eine rechtsformneutrale Ausgestaltung der Gewerbesteuer bei Personenunternehmen einen fiktiven Unternehmerlohn berücksichtigen soll.
- BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98
Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Rn. 5 Die Beklagte sah die Voraussetzungen der sog. Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gegeben an, da die in dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. August 1999 ( XI R 12/98, BStBl. II 2000, 229) genannte Geringfügigkeitsgrenze von 1, 25% überschritten war.Vielmehr soll sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einem "äußerst geringen Anteil" originär gewerblicher Tätigkeit keine Anwendung finden (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1999 - XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl. II 2000, 299).
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11. August 1999 ( XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl. II 2000, 299) entschieden, dass jedenfalls bei einem Anteil von 1, 25% der originären gewerblichen Tätigkeit die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht eingreift.
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abfärberegelung gerade auch im Hinblick auf ihre restriktive Interpretation durch die Fachgerichte als "verfassungsrechtlich vertretbar" bewertet ( Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1).Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein Gewerbeertrag in Höhe dieses Betrages - bei Anwendung der von dem Bundesverfassungsgericht (im Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1) nahegelegten "Gestaltungsoption", nämlich der Gründung einer zweiten personenidentischen Schwestergesellschaft - gewerbesteuerlich nicht belastet würde.
- FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08
Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Das FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08, EFG 2011, 1167) stellt dagegen auf die Verhältnismäßigkeit der steuerlichen Auswirkung im Einzelfall ab.Das Gericht ist - im Anschluss an die Ausführungen des FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08, EFG 2011, 1167) - der Auffassung, dass hierdurch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt würde.
- BFH, 30.08.2001 - IV R 43/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Sinn und Zweck der Abfärberegelung soll es sein, "die erheblichen Schwierigkeiten zu vermeiden, mit denen die Ermittlung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten ein und derselben Gesellschaft verbunden wäre" (BFH-Urteil vom 30. August 2001 - VI R 43/00, BStBl. II 2002, 152). - BFH, 08.03.2004 - IV B 212/03
Abfärberegelung - geringfügige gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
In einem Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 8. März 2004 ( IV B 212/03, BFH/NV 2004, 954) hat er einen Anteil von 2, 81% als unschädlich angesehen. - BFH, 26.01.2005 - VI R 43/00
Erfindervergütung - keine Tarifbegünstigung
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
Sinn und Zweck der Abfärberegelung soll es sein, "die erheblichen Schwierigkeiten zu vermeiden, mit denen die Ermittlung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten ein und derselben Gesellschaft verbunden wäre" (BFH-Urteil vom 30. August 2001 - VI R 43/00, BStBl. II 2002, 152).
- BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/11
Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer …
Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 625 veröffentlichten Urteil vom 14. September 2011 3 K 447/10 hat das Finanzgericht (FG) der Klage stattgegeben. - FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 1556/11
Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit …
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Höhe des gewerbesteuerlichen Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für eine geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.9.2011 3 K 447/10 EFG 2012, 625; Revision anhängig unter dem Az. VIII R 41/11).Nach Auffassung des Senats muss der Gewerbesteuerfreibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht kumulativ für die Abfärbung überschritten werden, sondern begründet im umgekehrten Fall bei einem äußerst geringen Umsatzanteil (unter 2-3 %) die Abfärbung, wenn der Grenzbetrag überschritten wird (aA FG Niedersachsen, Urteil vom 14.9.2011 3 K 447/10, EFG 2012, 625).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2011 - 2 K 412/08
Keine gewerbliche Prägung bei nur geringer gewerblicher Tätigkeit trotz …
Ob diese Bagatellgrenze - dafür sprechen die beiden vorgenannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - bei einem Umsatzanteil von 2 bis 3 vom Hundert und absoluten Einnahmen nicht höher als der Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG zu setzen ist (…so wohl Wacker in Schmidt, 30. Auflage, § 15 Rn. 188), oder ob neben der absoluten Grenze des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG auch noch ein Umsatzanteil von 5 vom Hundert unschädlich ist (vgl. dazu Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. September 2011, 3 K 447/10, juris, vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. August 2011, 5 K 38/08, juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 2 Abs 1 EStG 2002, § 47 SGB 6, § 844 Abs 2 BGB, Art 14 GG
Erziehungsrente unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erziehungsrente nach § 47 SGB VI unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung einer Erziehungsrente nach § 47 SGB VI
- datenbank.nwb.de
Erziehungsrente nach § 47 SGB VI unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leibrenten
- Ermittlung der Einkünfte aus Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Einzelheiten zu den Erscheinungsformen der Leibrente i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Renten
- Die nachgelagerte Besteuerung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
- BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
- BVerfG, 25.10.2017 - 2 BvR 2315/13
Papierfundstellen
- EFG 2012, 625
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06
Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Der Zufluss an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit stellt sich indes nicht als Familienleistung, sondern als vereinnahmtes Markteinkommen (aus einer Hinterbliebenenrente) dar (FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris).Die (erstmals spürbare) Besteuerung der Erziehungsrente stellt sich damit als die moderate Folge des verfassungsrechtlichen Gebots, die steuerlichen Lasten von (Leib-) Renten und Pensionen anzugleichen, dar (so auch FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris).
Die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris, hatte bereits aus revisionsrechtlichen Gründen keinen Erfolg (BFH vom 26. Juni 2008 X B 218/07, juris).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Schließlich hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter auf Grund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 ff.) neu geregelt. - BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der …
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Rn. 15 Dem steht nicht entgegen, dass Unterhaltsersatz- oder Schadensersatzrenten nach § 844 Abs. 2 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. hierzu BFH vom 26. November 2008 X R 31/07, BFH/NV 2009, 470) nicht steuerbar sind.
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Auch die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung, das heißt die Besteuerung von Leibrenten mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253). - FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer; …
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Der maßgebliche Grund hierfür findet sich in den normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG, wonach grundsätzlich nur die "erwirtschaftete" finanzielle Leistungsfähigkeit von der Einkommensteuer erfasst wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz 4 vom 5. Juli 2007 4 K 1535/05, EFG 2007, 1496). - BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Rn. 16 cc) Verfassungsrechtliche Zweifel an der Besteuerung der Erziehungsrente dem Grunde nach bestehen nicht (BFH vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300). - BFH, 26.06.2008 - X B 218/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
Die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris, hatte bereits aus revisionsrechtlichen Gründen keinen Erfolg (BFH vom 26. Juni 2008 X B 218/07, juris).
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