Rechtsprechung
| FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K, F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrags nach einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb
- rechtsportal.de
KStG 2002 § 8c Abs. 1
Möglichkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrags nach einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrags nach einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Entgegen BMF - Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
FG Münster gewährt Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustrücktrag bei schädlichem unterjährigem Anteilseignerwechsel möglich?
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustrücktrag bei schädlichem unterjährigem Anteilseignerwechsel möglich?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K, F
- BFH, 28.11.2018 - I R 41/18
- BFH, 28.11.2018 - I R 61/16
- BFH - I R 41/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 70
- EFG 2016, 1546
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Rn. 22 In seinem Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11 mache der Bundesfinanzhof (BFH) deutlich, dass ein Verlust bis zum schädlichen Anteilserwerb gerade nicht für das neue Engement, sondern noch für das alte Engagement genutzt werden dürfe.Rn. 32 Die Grundsätze des BFH aus dem Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11 zur unterjährigen Verrechnung von Gewinnen mit Verlustvorträgen aus dem Vorjahr seien hier nicht einschlägig.
Ebenso setzt sich die Einspruchsentscheidung mit dem BFH-Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360, auseinander.
Dies ist angesichts des Gesetzeszwecks, auszuschließen, dass Verluste, die in der Zeit des wirtschaftlichen Engagements des alten Gesellschafters entstanden sind, durch den neuen Gesellschafter genutzt werden (zum Telos BFH-Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360;… Frotscher, a.a.O., Rz. 4;… Gohr in Schnitger/Fehrenbacher, § 8c Rz. 7;… Neumann, a.a.O., Rz. 12), folgerichtig.
Rn. 69 Der Senat geht davon aus, dass seine Auslegung auch durch die Rechtsprechung des BFH getragen ist, nach der ein bis zum schädlichen Beteiligungswechsel erwirtschafteter Gewinn mit dem vortragsfähigen Verlust zum vorangegangenen Feststellungszeitpunkt verrechnet werden darf (BFH-Urteil in BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360).
- BFH, 06.07.2005 - XI B 45/03
Auslegung: Einspruch gegen ESt-Bescheid als Einspruch gegen Feststellungsbescheid
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Im Zweifel ist das als gewollt anzunehmen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (…BFH-Urteil vom 31.10.2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589; BFH-Beschluss vom 6.7.2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029;… Schmidt-Troje in Beermann/Gosch, § 96 FGO Rz. 12).Denn die Verpflichtung des FA und des Finanzgerichts zu einer rechtsschutzgewährenden Auslegung des Einspruchsscheibens und der Klageschrift ergibt sich in erhöhtem Maße bei einer unübersichtlichen und komplexen verfahrensrechtlichen Lage (vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein BFH-Beschluss vom 6.7.2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029), wie sie hier durch die Neufassung des § 10d Abs. 4 EStG 2009 n.F. entstanden ist (vgl. auch Wüllenkemper, EFG 2016, 664, 665).
- BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82
Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Vielmehr sind Verfahrenserklärungen in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auszulegen, und zwar auch, wenn sie von rechtskundigen Personen abgegeben werden (BFH-Urteil vom 29.7.1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359;… BFH-Beschluss vom 29.7.1992 IV B 44/91, BFH/NV 1993, 2).Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 359).
- FG Düsseldorf, 16.02.2016 - 10 K 3686/13
Berücksichtigung des Verlusts aus der Vermietung von Einrichtungsgegenständen bei …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Materiell --wenn auch nicht formal-- gewinnen hierdurch die Steuerfestsetzungen für die Zeiträume vor dem Verlustfeststellungsstichtag --hier die Körperschaftsteuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume 2012 und 2013-- gegenüber dem Verlustfeststellungsbescheid --hier auf den 31.12.2013-- den Charakter eines Grundlagenbescheides für den Verlustfeststellungsbescheid (vgl. BFH-Urteil vom 13.1.2015 IX R 22/14, BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.9.2015 4 K 4074/15 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -- 2016, 356 mit Anm. Arndt --Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. IX B 121/15--; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.2.2016 10 K 3686/13 F, EFG 2016, 662 mit Anm. Wüllenkemper;… Pfirrmann in Kirchhof, EStG, 15. Aufl. 2016, § 10d Rz. 23), der demnach materiell gleichsam Folgebescheid der vorgenannten Steuerfestsetzungen ist.Im vorliegenden Fall gilt jedoch ausnahmsweise Abweichendes, weil aufgrund der unter I. dargestellten Wirkungsweise des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG 2009 i.d.F des JStG 2010 die Besteuerungsgrundlagen der Steuerfestsetzung Bindungswirkung für die Verlustfeststellung haben (ebenso Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2016, 662 mit Anm. Wüllenkemper; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.4.2016 3 K 3106/15, EFG 2016, 1091 mit Anm. Weinschütz).
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Ungeachtet der ohnehin bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift (hierzu Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 4.4.2011 2 K 33/10, EFG 2011, 1460 --Az. des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 6/11--; Senatsbeschluss vom 1.8.2011 9 V 35/11 K, EFG 2011, 165;… Blümich/Brandis, § 8c KStG Rz. 22 f.;… Gosch/Roser, a.a.O., Rz. 26 ff.;… Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 11 Rz. 58; gegen eine Verfassungswidrigkeit allerdings Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.3.2011 2 K 1869/10, EFG 2011, 1457 --Az. des BFH: I R 31/11--), könnte der Senat keine sachliche Rechtfertigung für eine Versagung der Verlustnutzung auch in diesem Fall erkennen. - FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10
Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Ungeachtet der ohnehin bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift (hierzu Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 4.4.2011 2 K 33/10, EFG 2011, 1460 --Az. des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 6/11--; Senatsbeschluss vom 1.8.2011 9 V 35/11 K, EFG 2011, 165;… Blümich/Brandis, § 8c KStG Rz. 22 f.;… Gosch/Roser, a.a.O., Rz. 26 ff.;… Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 11 Rz. 58; gegen eine Verfassungswidrigkeit allerdings Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.3.2011 2 K 1869/10, EFG 2011, 1457 --Az. des BFH: I R 31/11--), könnte der Senat keine sachliche Rechtfertigung für eine Versagung der Verlustnutzung auch in diesem Fall erkennen. - BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Rn. 54 Entscheidend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist das objektiv Erklärte, nicht das von der Behörde subjektiv Gewollte und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen durfte (BFH-Urteile vom 16.12.1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480; vom 11.7.2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96;… Klein/Ratschow, AO, 13. Aufl. 2016, § 119 Rz. 8, m.w.N.). - BFH, 22.08.2007 - II R 44/05
Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheids abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung (BFH-Urteile vom 22.8.2007 II R 44/05, BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754, und vom 26.11.2009 III R 67/07, BFHE 228, 42, BStBl II 2010, 476). - BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05
Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten - …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Rn. 54 Entscheidend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist das objektiv Erklärte, nicht das von der Behörde subjektiv Gewollte und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen durfte (BFH-Urteile vom 16.12.1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480; vom 11.7.2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96;… Klein/Ratschow, AO, 13. Aufl. 2016, § 119 Rz. 8, m.w.N.). - BFH, 26.11.2009 - III R 67/07
Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund …
Auszug aus FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheids abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung (BFH-Urteile vom 22.8.2007 II R 44/05, BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754, und vom 26.11.2009 III R 67/07, BFHE 228, 42, BStBl II 2010, 476). - FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1869/10
Bei Erwerb von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach dem …
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der …
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
- BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel
- FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 3 K 3106/15
Vorrang der Anfechtung eines Einkommensteuer-Nullbescheids vor der des …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 4 K 4074/15
Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer …
- BFH, 29.07.1992 - IV B 44/91
Steuerliche Behandlung von Einkünften einer Erbengemeinschaft - Weiterführung …
- BFH - IX B 121/15 (anhängig)
- BFH, 28.11.2018 - I R 61/16
Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juli 2016 9 K 2794/15 K,F hinsichtlich des Körperschaftsteuerbescheids für 2012 aufgehoben.Rn. 13 Das FG hat der Klage mit Urteil vom 21. Juli 2016 9 K 2794/15 K,F (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1546) im Hinblick auf die Körperschaftsteuerbescheide für 2012 und 2013 stattgegeben.
- BFH, 16.07.2025 - I R 1/23
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Rn. 27 bb) Dem steht die Rechtsauffassung des FG Münster (Urteil vom 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K,F, EFG 2016, 1546) und auch die überwiegende Meinung in der Literatur gegenüber, wonach negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs dem Zeitraum vor dem Zeitpunkt dieses schädlichen Erwerbs zuzuordnen seien, zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG unterlägen, als sie nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden könnten, es aber § 8c KStG nicht verbiete, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Anteilserwerbs dem Zeitraum vor dem Zeitpunkt dieses Erwerbs zuzuordnenden Verluste in das Wirtschaftsjahr vor der Anteilsübertragung zurückzutragen.Rn. 32 ccc) Das FG hat die vorgenannten Erwägungen zutreffend unter Berufung auf das Urteil des FG Münster vom 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K,F (EFG 2016, 1546) auf den Streitfall übertragen (…vgl. auch Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl., Rz 11.56; Brandis/Heuermann/Brandis, § 8c KStG Rz 56; Stock/Hölscher, in KStG - eKommentar, § 8c Rz 15; Leibner/Dötsch in D/P/M, Die Körperschaftsteuer, § 8c KStG Rz 160; Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8c KStG Rz 80a; Kraft/Hohage, DStR 2023, 2648, 2650 ff.; a.A. Neumann/Heuser, GmbHRundschau 2018, 21, 25).
Gerade dies spricht aber jedenfalls, was auch das FG hervorhebt, dafür, § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG als Modifikation des allgemeinen Verlustverrechnungskonzepts nach § 10d EStG zu verstehen (Weiss/Brühl, DStZ 2018, 451, 456; Ronneberger, NWB 2016, 3300, 3303; Brandis/Heuermann/Brandis, § 8c KStG Rz 56; HHR/Suchanek, § 8c KStG Rz 32; Leibner/Dötsch in D/P/M, Die Körperschaftsteuer, § 8c KStG Rz 160;… a.A. Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2. Aufl., § 8c Rz 166), zumal nach dem schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Verluste ohne Weiteres zurückgetragen werden können (Urteil des FG Münster vom 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K,F, EFG 2016, 1546; Weiss/Brühl, DStZ 2018, 451, 456; Kraft/Hohage, DStR 2023, 2648, 2652; s. zum Verlustrücktrag auf durch das Engagement des früheren Anteilseigners erwirtschaftete Gewinne des Vorjahres auch z.B. Leibner/Dötsch in D/P/M, Die Körperschaftsteuer, § 8c KStG Rz 159 und 150 ff.; Lang in Bott/Walter, KStG, § 8c Rz 74).
- FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 198/20
Verlustrücktrag nach einer Anteilsübertragung und nachfolgenden Verschmelzung
Rn. 17 Diese Auffassung habe auch das FG Münster in seinem Urteil vom 21.07.2016 (9 K 2794/15 K, F) vertreten.Vielmehr schließt er sich der aufgrund des BFH-Urteils vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl II 2012, 360) vom FG Münster in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 K 2794/15 K, F, EFG 2016, 1546) vertretenen Auffassung an, wonach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG die Möglichkeit eines Verlustrücktrags in Bezug auf unterjährig bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielte Verluste nicht einschränkt.
Eine sachliche Rechtfertigung für eine Versagung des Verlustrücktrags in derartigen Fällen sei nicht erkennbar, insbesondere lasse sich insoweit angesichts der Schwere des mit § 8c KStG verbundenen Eingriffs für den Steuerpflichtigen nicht der mit § 8c KStG verfolgte Vereinfachungszweck anführen (so FG Münster, Urteil vom 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K, F, EFG 2016, 1546 Rn. 58 f.).
eines Jahres und damit nach dem schädlichen Beteiligungserwerb "entsteht", besteht letztlich kein Grund dafür, einen Rücktrag des wirtschaftlich dem Zeitraum vor diesem schädlichen Erwerb zuzuordnenden Verlusts zu versagen, denn auch nach Auffassung des Beklagten können - wie von ihm in der mündlichen Verhandlung angeführt - nach dem schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Verluste ohne Weiteres zurückgetragen werden (so auch FG Münster, Urteil vom 21.07.2016 - 9 K 2794/15 K, F, EFG 2016, 1546 Rn. 61 und Weiss/Brühl, DStZ 2018, 451, 456).
- BFH, 28.11.2018 - I R 41/18
Bindungswirkung bei Verlustrücktrag
Rn. 10 Das Finanzgericht (FG) Münster hat der Klage mit Urteil vom 21. Juli 2016 9 K 2794/15 K,F (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1546) im Hinblick auf die Körperschaftsteuerbescheide für 2012 und 2013 stattgegeben.
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