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Rechtsprechung
   FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13 K, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46909
FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13 K, F (https://dejure.org/2015,46909)
FG Münster, Entscheidung vom 19.11.2015 - 9 K 3400/13 K, F (https://dejure.org/2015,46909)
FG Münster, Entscheidung vom 19. November 2015 - 9 K 3400/13 K, F (https://dejure.org/2015,46909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 11 Abs. 2
    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Unternehmensgruppe vereinnahmten Gelder als Zinsen für eine Stundung des Kaufpreises; Auflösung eines im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeten aktiven ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Unternehmensgruppe vereinnahmten Gelder als Zinsen für eine Stundung des Kaufpreises; Auflösung eines im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeten aktiven ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften - Auflösung eines im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeten aRAP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 594
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • FG Düsseldorf, 31.05.2011 - 6 K 1587/09

    Bestimmung der Höhe eines nach § 8b Abs. 2 KStG 2001 steuerfreien …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Nach dem BFH-Urteil vom 25.06.2009 IV R 3/07 (BStBl I 2010, 182; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 53) gehe das wirtschaftliche Eigentum an einem Geschäftsanteil, der unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert werde, grundsätzlich erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhänge.

    Rn. 54 Die von einem Käufer im Rahmen eines sogenannten "Locked Box"-Modells im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags bis zur Erfüllung zu entrichtenden "Zinsen" seien Bestandteil des Veräußerungspreises und gehörten damit zu dem nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn (so auch FG Düsseldorf Urteil vom 31.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 53).

    Demgegenüber sind "Zinsen", die sich bei wirtschaftlicher Würdigung lediglich als ein technischer Berechnungsfaktor zur Bestimmung des zutreffenden Werts der Anteile im Zeitpunkt der Anteilsübertragung darstellen, als Teil des Kaufpreises zu beurteilen (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 52).

    Rn. 104 Steht ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch die Kartellbehörden, kann die Erwerberin grundsätzlich auch bei positiver Prognose zur Erteilung der kartellrechtlichen Genehmigungen noch keine Position erlangen, die ihr nicht mehr gegen ihren Willen entzogen werden kann; mithin kann sie solange auch kein wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen erlangen (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl I 2010, 182 zum inländischen Kartellrecht; FG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 53).

  • BFH, 14.01.2009 - I R 47/08

    Im Veranlagungszeitraum 2002 keine Anwendung der sog. Bruttomethode im Organkreis …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Der erkennende Senat folgt insoweit den vom BFH in Bezug auf Dividenden entwickelten Grundsätzen (BFH-Urteile vom 14.1.2009 I R 47/08, BFHE 224, 126, BStBl I 2011, 131;… vom 17.12.2014 I R 39/14, BFHE 248, 179, BFH/NV 2015, 749), die gleichermaßen für Veräußerungsgewinne gelten.

    Denn der Übernahmegewinn sollte gerade - wie anhand der vorgenannten Gesetzesmaterialien dargelegt - einem Veräußerungsgewinn gleichgestellt werden, und im Zeitpunkt der Verabschiedung des UmwStG 2006 war die BFH-Rechtsprechung zur sog. Bruttomethode in Organschaftsfällen bereits bekannt (vgl. BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 47/08, BFHE 224, 126, BStBl I 2011, 131) und hatte den Gesetzgeber in Bezug auf abkommensrechtliche Schachtelprivilegien zu einer regulativen Nachbesserung durch § 15 Satz 2 KStG i.d.F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16.5.2003 (BGBl I 2003, 660) veranlasst.

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Nach dem BFH-Urteil vom 25.06.2009 IV R 3/07 (BStBl I 2010, 182; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 53) gehe das wirtschaftliche Eigentum an einem Geschäftsanteil, der unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert werde, grundsätzlich erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhänge.

    Rn. 104 Steht ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch die Kartellbehörden, kann die Erwerberin grundsätzlich auch bei positiver Prognose zur Erteilung der kartellrechtlichen Genehmigungen noch keine Position erlangen, die ihr nicht mehr gegen ihren Willen entzogen werden kann; mithin kann sie solange auch kein wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen erlangen (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl I 2010, 182 zum inländischen Kartellrecht; FG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2011 6 K 1587/09, GmbHR 2012, 53).

  • BFH, 17.12.2014 - I R 39/14

    Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Der erkennende Senat folgt insoweit den vom BFH in Bezug auf Dividenden entwickelten Grundsätzen (BFH-Urteile vom 14.1.2009 I R 47/08, BFHE 224, 126, BStBl I 2011, 131; vom 17.12.2014 I R 39/14, BFHE 248, 179, BFH/NV 2015, 749), die gleichermaßen für Veräußerungsgewinne gelten.
  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Diese Steuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG gilt zunächst (vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen durch § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006) unabhängig davon, ob die übernehmende Körperschaft zuvor an der übertragenden Körperschaft beteiligt war oder nicht (BFH-Urteil vom 9.1.2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, BFH/NV 2013, 881).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 24/12

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Insbesondere im Zusammenhang mit § 8b KStG spricht sich die h.M. zu Recht für eine Zusammenfassung des Beteiligungsbuchwerts mit dem Ausgleichsposten aus (Suchanek/Rüsch DStZ 2015, 1;… Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 14 Rz. 461; von Freeden/Joisten, Ubg 2014, 512;… Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG Rz. 485 ff;… Rödder/Joisten in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 14 Rz. 738;… Müller in Mössner/Seeger, KStG, 2013, § 14 Rz. 701;… Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 14 Rz. 911;… Brink in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 14 Rz. 1095;… von Freeden in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, Rz. 14.53; vgl. auch KStR-Entwurf R 14.8 Abs. 3 Satz 4).
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Rn. 124 Nach dem BFH-Urteil vom 29.8.2012 I R 65/11 (BFHE 238, 382, BStBl I 2013, 555) ist ein aktiver Ausgleichsposten eine "steuerliche Bilanzierungshilfe […], die in Form eines steuerbilanziellen Merkpostens ausschließlich darauf gerichtet ist, eine zweifache Besteuerung des nämlichen - dem Organträger steuerlich bereits zugerechneten Einkommens - zu vermeiden".
  • BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Nicht entschieden wurde über die Steuerpflicht der Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer (anhängige Verfassungsbeschwerden: Aktenzeichen 2 BvR 1407/12 und 2 BvR 1608/12).
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 25.06.2009 IV R 2/07 (BStBl I 2010, 182) entschieden, dass das wirtschaftliche Eigentum an einem Geschäftsanteil, welcher unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert werde, erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber übergehe, wenn der Bedingungseintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhänge.
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche …

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13
    Rn. 100 aa) Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 09.10.2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl I 2009, 140 m.w.N.) auf einen Erwerber über (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO), wenn der Käufer des Anteils.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. …

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 48/99

    Übernahmegewinne nach § 5 Abs. 3 und 5 i. V. m. § 18 Abs. 1 und 2 UmwStG 1977 …

  • BFH, 26.09.2018 - I R 16/16

    Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. November 2015 9 K 3400/13 K,F aufgehoben, soweit über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2006 entschieden worden ist.

    Rn. 6 Die Klage hatte in Bezug auf den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2006 in beiden Streitpunkten Erfolg; das Finanzgericht (FG) Münster hat den Feststellungsbescheid mit Urteil vom 19. November 2015 9 K 3400/13 K,F (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 594) entsprechend geändert.

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 1900/12

    Körperschaftsteuerliche Qualifikation von Zahlungen einer US-amerikanischen …

    Rn. 67 1. Eine Aussetzung des vorliegenden Klageverfahrens ist nicht bereits deshalb erforderlich, weil unter dem Az. 9 K 3400/13 ein weiteres Verfahren der Klägerin anhängig ist, aufgrund dessen der dort angefochtene Bescheid betreffend die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 (Grundlagenbescheid i.S. des § 10d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) zu ändern sein könnte.
  • FG Köln, 21.02.2024 - 13 K 2525/20

    Erhöhung des steuerbilanziellen Eigenkapitals zur Bemessung des ausschüttbaren …

    Rn. 68 Zwar ist die Rechtsnatur der besonderen Ausgleichsposten nach wie vor umstritten und es wird durch die gesetzliche Regelung nicht beantwortet, ob es sich bei ihnen um steuerliche Bilanzierungshilfen in Form von steuerbilanziellen Merkposten (so BFH-Urteil vom 29.08.2012 - I R 65/11, BStBl II 2013, 555 m.w.N.;… Neumann in: Gosch, KStG, 4. Aufl. 2020, § 14 Rn. 447 f.;… Frotscher in: Frotscher/Drüen, KStG, § 14 Rn. 845 ff.;… Walter in: Bott/Walter, KStG, § 14 Rn. 891;… wohl auch Rödder/Joisten in: Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2. Aufl. 2023, § 14 Rn. 720 ff.) oder aber um das Schicksal der Beteiligung an der Organgesellschaft teilende Korrekturposten zu dieser handelt (…so von Freeden in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 14 KStG Rn. 352;… Erle/Heurung in: Erle/Sauter, KStG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 512 ff.;… von Freeden in: Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 2. Aufl. 2019, Rn. 14.59;… Vogel/Rombach in: Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht, 3./4. Aufl. 2022/2024, S. 646 (Rn. 87);… wohl auch Dötsch/Pung in: Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die KSt, § 14 KStG Rn. 1186 m.w.N. auch zur gegenteiligen Auffassung; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2014 - 6 K 6310/11, EFG 2014, 1896; für eine in Veräußerungs- und gleichgestellten Fällen bestehende Möglichkeit zur Behandlung der organschaftlichen Ausgleichsposten "wie" ein Korrekturposten zum Beteiligungsbuchwert trotz Einstufung als Bilanzierungshilfe vgl. FG Münster, Urteil vom 23.09.2015 - 9 K 4074/11 G, EFG 2016, 587 und FG Münster, Urteil vom 19.11.2015 - 9 K 3400/13 K, F, EFG 2016, 594, aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 26.09.2018 - I R 16/16, BStBl II 2020, 206).
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