Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - 6 S 634/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes an der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken - Leistungen der Sozialhilfe und nach dem Unterhaltsvorschußgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.01.1990 - 12 K 2896/89
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - 6 S 634/90
- BVerwG, 12.10.1992 - 5 B 129.92
- BVerwG, 22.12.1993 - 5 B 129.92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87
Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - 6 S 634/90
Die Weigerung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Vater ihres Kindes zu benennen oder dieses Verhalten stichhaltig zu begründen, schließt zwar Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschußgesetz aus, sie rechtfertigt es aber nicht, die Sozialhilfeleistungen für das Kind zu kürzen, wenn für das Kind eine Pflegschaft des Jugendamtes besteht (im Anschluß an BVerwG, Urt v 21.11.1991 - 5 C 13/87 -, NDV 1992, 132).Wer Ansprüche gegen Dritte hat, kann sich dann selbst helfen, wenn und soweit diese Ansprüche realisierbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13.87 -, NDV 1992, 132, und Beschluß des erkennenden Senats vom 04.10.1989 - 6 S 847/89 -).
Rn. 24 Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 = BVerwGE 67, 163 = NDV 1984, 38), an dem sich insoweit durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.1991 a.a.O. nichts geändert hat und dem der Senat folgt, kann es außergewöhnliche Gründe geben, aus denen die Mutter eines nichtehelichen Kindes zu der Frage, ob sie den Vater ihres Kindes kenne, schweigen will und aus denen sie infolgedessen die von ihr namens des Kindes zu erhebende Klage auf Feststellung der Vaterschaft und die Inanspruchnahme des Vaters auf Erfüllung der ihr und dem Kind zustehenden Ansprüche als eine Belastung empfinden darf, die so schwerwiegend ist, daß das vom Träger der Sozialhilfe wahrzunehmende öffentliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit den Steuermitteln hinter dem privaten Interesse der Mutter zurückstehen muß.
Da die Klägerin in dieser Angelegenheit mithin nicht die gesetzliche Vertreterin des Klägers ist, ist sie für das Unterlassen der Selbsthilfe des Klägers rechtlich und tatsächlich nicht verantwortlich (vgl. Urteil des BVerwG vom 21.11.1991 a.a.O.).
Zur Mitwirkungspflicht gehören grundsätzlich auch Angaben zur Identität des Vaters (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 a.a.O.).
Deren Mitwirkungspflicht trifft sie im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 15.03.1991 - 6 S 584/91 - und vom 29.04.1987 - 6 S 58/87 -).
Rn. 30 Soweit es um Leistungen nach dem UVG geht, ist die Weigerung der Klägerin, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen, auch dem Kläger zuzurechnen; die Einschränkung der elterlichen Sorge nach §§ 1630 Abs. 1, 1706 Nr. 2 BGB steht hier nicht entgegen, denn die Geltendmachung von Leistungen nach dem UVG betrifft Ansprüche auf Sozialleistungen, worauf sich die Pflegschaft nach § 1706 Nr. 2 BGB nicht erstreckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 a.a.O.).
Vielmehr sind die Sanktionsfolgen des § 1 Abs. 3 UVG nach ihrem Sinn und Zweck auf Leistungen nach dem UVG begrenzt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 a.a.O.).
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - 6 S 634/90
Rn. 24 Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 = BVerwGE 67, 163 = NDV 1984, 38), an dem sich insoweit durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.1991 a.a.O. nichts geändert hat und dem der Senat folgt, kann es außergewöhnliche Gründe geben, aus denen die Mutter eines nichtehelichen Kindes zu der Frage, ob sie den Vater ihres Kindes kenne, schweigen will und aus denen sie infolgedessen die von ihr namens des Kindes zu erhebende Klage auf Feststellung der Vaterschaft und die Inanspruchnahme des Vaters auf Erfüllung der ihr und dem Kind zustehenden Ansprüche als eine Belastung empfinden darf, die so schwerwiegend ist, daß das vom Träger der Sozialhilfe wahrzunehmende öffentliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit den Steuermitteln hinter dem privaten Interesse der Mutter zurückstehen muß.Im übrigen sieht auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 05.05.1983 a.a.O. das Motiv des Schutzes des Kindesvaters als beachtlichen Weigerungsgrund an.
Im Falle des Klägers gelten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1983 a.a.O. strengere Maßstäbe für eine anerkennenswerte Konfliktlage als für die Klägerin selbst (vgl. hierzu auch Schlamelcker, NDV 1984, 40), denn danach ist für den Regelfall ein vitales Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft des Erzeugers anzunehmen, ein Interesse, das nicht nur wirtschaftliche Aspekte (Unterhaltsanspruch, Erbersatzanspruch, Rentenanspruch) hat, sondern in vielerlei ideellen Umständen begründet ist.
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1987 - 6 S 58/87
Gerichtskostenfreiheit
- VG Düsseldorf, 29.05.2013 - 21 L 635/13
Mitwirkung gemäß § 1 Abs 3 UVG Vaterschaftsfeststellung Zumutbarkeit beachtliche …
Rn. 33 BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, juris, und Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13/87 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris, und Urteil vom 8. November 1983 - 8 A 2606/81 -, NJW 1984, 2542-2544; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90-, juris.Rn. 47 BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - 5 C 112/81 -, juris, und Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90 -, juris.
Rn. 49 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90 -, juris unter Bezugnahme auf die Maßstäbe des BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - 5 C 112/81 -, juris.
- SG Stuttgart, 04.09.2008 - S 9 AS 7500/07
Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines fiktiven Unterhaltsvorschusses ; …
Auch habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 15.04.1992 (Az.: 6 S 634/90) entschieden, dass die Befürchtungen der Mutter, die Ehe des Kindsvaters könne zerbrechen und Unterhaltsleistungen wären diesem dann erst recht nicht möglich, ausreichten.Dies gilt jedoch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.04.1992, Az.: 6 S 634/90, jedoch nur für den Fall, in dem außergewöhnliche Gründe vorliegen, aus denen die Mutter eines nichtehelichen Kindes zu der Frage, ob sie den Vater ihres Kindes kenne, schweigen will und aus denen sie infolgedessen die von ihr namens des Kindes zu erhebende Klage auf Feststellung der Vaterschaft und die Inanspruchnahme des Vaters auf Erfüllung der ihr und dem Kind zustehenden Ansprüche als eine Belastung empfinden darf, die so schwerwiegend ist, dass das vom Träger der Sozialhilfe wahrzunehmende öffentliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit den Steuermitteln dem privaten Interesse der Mutter zurückstehen muss.
Zwar führt der VGH Baden-Württemberg in dem Urteil vom 15.04.1992 (a.a.O.) auch aus, dass im Regelfall ein vitales Interesse auch des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft besteht, jedoch stellen auch in Anbetracht dessen die vorgetragenen Gründe zumindest derzeit einen gewichtigen Ausnahmegrund dar.
- VG Aachen, 21.05.2012 - 2 K 17/11
Umfang der Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 UVG; Realisierbarkeit …
Rn. 28 Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin eine Auskunftserteilung über den Kindesvater auf Grund einer Konfliktlage bzw. wegen des Vorliegens außergewöhnlicher Gründe nicht zumutbar war bzw. ist, vgl. dazu etwa: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, Buchholz 436.45 UVG Nr. 1, Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13/87 -, DVBl. 1992, 638; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, FamRZ 1994, 1213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90 -, juris; Grube, Unterhaltsvorschussgesetz, 2009, § 1 Rz. 99, 100 und Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflage, 2004, § 1 Rz. 33 ff.
- VG Stuttgart, 23.02.2006 - 13 K 53/06
Unterhaltsvorschuss; Mitwirkung eines Elternteils; Zumutbarkeit
Dieser Auslegung folgt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 15.04.1992 - 6 S 634/90 -. - VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.5055
Rückerstattung von Leistungen wegen Weigerung der Kindsmutter, Angaben zum Vater …
Da die Mitwirkungspflicht nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren besteht, ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass es außergewöhnliche Umstände geben kann, die ein Verschweigen des Kindsvaters gerechtfertigt erscheinen lassen können, nämlich wenn sich die Kindsmutter in einer persönlichen Zwangslage befindet, die die Erteilung der an sich geforderten Auskünfte unzumutbar macht (BVerwG, Beschl. v. 5.1.1989 - 5 B 197/88, Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13/87, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.4.1992 - 6 S 634/90, VG Aachen, Urt. 21.5.2012 - 2 K 17/11). - VG Aachen, 19.02.2009 - 2 K 46/07
Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für ein Kind; Mitwirkungspflicht bei …
Rn. 20 Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin eine Auskunftserteilung über den Kindesvater auf Grund einer Konfliktlage bzw. wegen des Vorliegens außergewöhnlicher Gründe nicht zumutbar war bzw. ist, vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, Buchholz 436.45 UVG Nr. 1, Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13/87 -, DVBl. 1992, 638; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, FamRZ 1994, 1213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90 -, juris. - VG Aachen, 29.01.2010 - 2 K 2365/08
Anforderungen an einen Versagungsgrund i.R.v. Unterhaltsvorschussleistungen bei …
Rn. 21 Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin eine Auskunftserteilung über den Kindesvater auf Grund einer Konfliktlage bzw. wegen des Vorliegens außergewöhnlicher Gründe nicht zumutbar war bzw. ist, vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, Buchholz 436.45 UVG Nr. 1, Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13/87 -, DVBl. 1992, 638; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, FamRZ 1994, 1213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90 -, juris.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und AuslG § 51 Abs 1 J: 1990
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.05.1990 - A 11 K 428/88
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 (66)).Freilich ist hierbei zu berücksichtigen, daß es keiner staatlichen Ordnungsmacht möglich ist, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O., S. 66).
Andere vergleichbar schwere Nachteile und Gefahren drohen auch dann, wenn sich ein Asylbewerber ihnen nur durch Aufgabe einer das religiöse Existenzminimum wahrenden Lebensweise hätte entziehen können (BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O., S. 69).
Ein in einer solchen Gegend bestehendes "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses sind nicht automatisch mittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung und daher für sich genommen noch nicht asylrechtlich relevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 …und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O.).
Dies erfordert nach Vorstehendem die Prüfung der Frage, ob für von regionaler Verfolgung betroffene chaldäische Christen in Istanbul zum Zeitpunkt der Ausreise hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung bestand und - bei einer unterstellten fortdauernden regionalen Verfolgung im Tur Abdin - auf absehbare Zeit noch besteht (vgl. zu den Anforderungen an die Verfolgungsprognose allgemein: BVerwG, Urteil vom 26.7.1988, NVwZ 1989, 69, 71), und die weitere Prüfung, ob die Kläger zum Zeitpunkt ihrer Flucht dort den erwähnten sonstigen, an ihrem Herkunftsort so nicht gegebenen Nachteilen und Gefahren ausgesetzt gewesen wären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O.).
Ferner setzt die Feststellung des (aktuellen) Bestehens einer inländischen Fluchtalternative voraus, daß nach den tatsächlichen Gegebenheiten am Ort der inländischen Fluchtalternative das religiöse Existenzminimum gesichert ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 8.11.1990 a.a.O., Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O.).
Ob im übrigen die Voraussetzungen des Vorliegens einer inländischen Fluchtalternative im Zusammenhang mit der Gewährung eines Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG genauso eng wie bei der Entscheidung über einen Asylanspruch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gesehen werden müssen, ob also etwa auch keine "anderen Nachteile und Gefahren" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58, 65) drohen dürfen und die gleichen Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe anzuwenden sind, braucht hier nicht entschieden zu werden.
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89
Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Rn. 30 Die Annahme einer unmittelbar staatlichen gruppengerichteten Verfolgung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990, BVerwGE 85, 140; Urteil vom 24.7.1990, BVerwGE 85, 266).Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.5.1990 und vom 24.7.1990, a.a.O.), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
Ein in einer solchen Gegend bestehendes "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses sind nicht automatisch mittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung und daher für sich genommen noch nicht asylrechtlich relevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluß vom 10.11.1989, a.a.O.).
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich aufgrund Feststellungen anderer Obergerichte, die denen des Senats im wesentlichen entsprechen, für die Zeit vor September 1980 sowohl eine unmittelbar als auch eine mittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 - 9 C 103.89 - und - 9 C 78.89 - u.a. unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.5.1990).
Rn. 53 Es ist bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Erkenntnismittel zwar einzuräumen, daß es nicht völlig auszuschließen ist, daß ein aus dem Tur Abdin zuwandernder bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrender chaldäischer Christ in Istanbul am Rande des Existenzminimums leben muß (Auswärtiges Amt vom 12.3.1990 an VG Oldenburg); eine auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu fordernde beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht hierfür nach Einschätzung des Senats jedoch weiterhin nicht (…so im Ergebnis auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 15.2.1990 und 30.3.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 5.4.1989, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 - 9 C 78.89 - und - 9 C 103.89 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87
Chaldäische Christen; Syrisch-orthodoxe Christen; Politische Verfolgung; Mitte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Diesbezüglich gilt für die chaldäischen Christen im wesentlichen dasselbe wie für die syrisch-orthodoxen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -).Auch im Hinblick auf die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative ist die Situation der chaldäischen Christen wiederum vergleichbar mit der der syrischorthodoxen Christen (…vgl. Senatsurteil vom 10.2.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 21 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 31 …sowie Urteil vom 9.1.1991, a.a.O., S. 22).
Dazuhin ist die katholische Bischofskonferenz der Türkei gemeinsam mit "caritas Turquie" bemüht, den chaldäischen Zuwanderern aus dem Osten des Landes Hilfestellung zu leisten (…vgl. Senatsurteil vom 20.2.1992, a.a.O.; vgl. auch Dr. Oehring, gutachterliche Stellungnahme vom 15.2.1988 an VG Gelsenkirchen, Blatt 18; zur Lage der chaldäischen Christen in Istanbul vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 34 f.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 30 ff.).
Im Gegensatz hierzu ging der erkennende Senat bisher im Hinblick auf (gegenüber den vom Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten) aktuellere Erkenntnisquellen (Dr. Oehring, vom 15.6.1990; Dr. Dr. Wießner vom 2.9.1990) davon aus, daß eine solche Gefahr nicht bestehe (vgl. etwa Urteil vom 28.1.1992 - A 12 S 2026/90 - ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (335)).Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.
Danach soll sich der Verfolgte zunächst an den Staat wenden, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ehe er im Ausland Schutz sucht (zum Vorstehenden näher BVerfGE 80, 315, 342 f.;… vgl. auch Weberndörfer, a.a.O., S. 84 m.w.N.).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Rn. 34 Das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).
Rn. 36 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.1989 - 13 A 119/88
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Der Senat hält eine entsprechende Gefährdung der Chaldäer für zumindest ebensowenig wahrscheinlich wie die syrisch-orthodoxer Christen, zumal da jene als aufgeschlossener und anpassungsbereiter gelten und als römischer Zweig des Katholizismus mit seinem internationalen Charakter den nationalbewußten Türken unverdächtiger erscheinen (vgl. Senatsurteil vom 20.2.1992 - A 12 S 2148/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.1989 - 13 A 119/88 - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.1.1991 - 13 A 11398/90.OVG -).Auch im Hinblick auf die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative ist die Situation der chaldäischen Christen wiederum vergleichbar mit der der syrischorthodoxen Christen (…vgl. Senatsurteil vom 10.2.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 21 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 31 …sowie Urteil vom 9.1.1991, a.a.O., S. 22).
Dazuhin ist die katholische Bischofskonferenz der Türkei gemeinsam mit "caritas Turquie" bemüht, den chaldäischen Zuwanderern aus dem Osten des Landes Hilfestellung zu leisten (…vgl. Senatsurteil vom 20.2.1992, a.a.O.; vgl. auch Dr. Oehring, gutachterliche Stellungnahme vom 15.2.1988 an VG Gelsenkirchen, Blatt 18; zur Lage der chaldäischen Christen in Istanbul vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 34 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 30 ff.).
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Da nach der jüngst entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Gesetzgeber den mit der Asylklage geltend gemachten Anspruch durch die Neufassung des § 7 Abs. 1 AsylVfG erweitert hat, ist nunmehr auch die von den Klägern begehrte Feststellung, daß bei ihnen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -).Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Voraussetzungen der beiden genannten Vorschriften für deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft; dagegen verlange die Asylanerkennung weitergehend den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - zum Verhältnis von § 14 AuslG a.F. und Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1986 - BVerwG 1 B 203.86 -, Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als eine Verneinung des Anspruchs auf Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wegen Bestehens einer inländischen Fluchtalternative auch einer Feststellung nach § 51 Abs. 1 und 2 AuslG entgegen steht (…so ausdrücklich auch Weberndörfer, Schutz vor Abschiebung nach dem neuen Ausländergesetz, 1991, S. 84 m.w.N.; vgl. auch den Hinweis des BVerwG auf das Fehlen "anderweitigen" Verfolgungsschutzes, im Sinne des § 2 AsylVfG im Urteil vom 18.2.1992, a.a.O, und Beschluß vom 20.3.1992 - BVerwG 9 B 342.91 -).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG…, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).
Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 (66)).Rn. 27 Unabhängig von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 158).
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Denn auch bei unterstellten vereinzelten Übergriffen fehlte es jedenfalls an der Zurechenbarkeit gegenüber dem türkischen Staat, auch wenn dieser nicht in der Lage sein sollte, einen völlig lückenlosen Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1990 - 9 C 14.89 - Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46.89 - Urteil vom 6.10.1987, Buchholz a.a.O. Nr. 71; Urteil des Senats vom 27.4.1989;… a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 4.12.1989 - 12 UE 63/86 -).Vielmehr werden Übergriffe islamischer Landsleute von den türkischen Sicherheitsbehörden ggf. als Straftat verfolgt (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 25.10.1990; Auswärtiges Amt, vom 12.3.1990 an VG Oldenburg; Auswärtiges Amt, vom 18.10.1989; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46/89 -).".
- VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86
Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche …
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 103.89
Asylanspruch wegen Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit des Asylbewerbers zum …
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 15.89
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte - Aussetzung einer Gruppenverfolgung …
- BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
- BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89
Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …
- VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86
Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei
- BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
- BVerfG, 11.07.1990 - 2 BvR 497/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen …
- BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …
- BVerwG, 20.03.1992 - 9 B 342.91
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Asylverfahrens - Anforderungen an die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 13 A 147/87
- BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 102.89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1990 - 14 A 10053/87
Syrisch-orthodoxe Christen; Ausreise aus Türkei; Politisch Verfolgte ; Mittelbare …
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz …
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - A 13 S 1571/91
Überprüfung der Voraussetzung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 - keine rückwirkende …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.).Wer nämlich nur von regionaler politischer Verfolgung betroffen ist, ist erst dann politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG und damit in seinem Leben und seiner Freiheit auch im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG grundsätzlich erst dann bedroht, wenn er dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird, er also in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann (vgl. Urteil des Senats vom 15.4.1992, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.1.1993 - 9 B 338.92 -).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91
Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …
Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3571/94
Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem …
Wer nämlich nur von regionaler politischer Verfolgung betroffen ist, ist erst dann politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG, wenn er landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird, er also in anderen Teilen seines Heimatlandes eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann (Urteil des Senats vom 15.04.1992 - A 12 S 2149/90 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92
Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - Auf ein Abschiebungsverbot im Sinne dieser Vorschrift kann sich der Kläger nicht erfolgreich berufen. Insbesondere sind, wie bereits ausgeführt, die Angaben zu seinen angeblichen Nachfluchtaktivitäten (Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen) zu pauschal und vage. - VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …
Dagegen hält der Senat auch unter Berücksichtigung dieses Urteils daran fest, daß aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen, der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 7.5.1990 (…a.a.O.) nicht verwertete neuere Erkenntnisse zugrunde liegen, die "reale Möglichkeit" einer Zwangsbeschneidung christlicher türkischer Wehrpflichtiger während des Wehrdienstes und damit die für einen Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche beachtliche Wahrscheinlichkeit nicht angenommen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.1.1992 - A 12 S 2026/90 - vgl. auch Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - OVG NW, Urteile vom 19.8.1991 - 14 A 10109/89 und vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 -m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93
Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92
Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von …
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3380/94
Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der chaldäischen Christen aus dem Tur …
- VG Stuttgart, 30.09.2003 - A 3 K 11256/03
Keine politische Verfolgung kurdischer HADEP-Mitglieder.
- VG Freiburg, 06.10.1995 - A 7 K 12929/94
Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit …
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 BauGB, § 34 BauGB, § 80a VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.01.1992 - II/3 H 2025/91
- VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).Rn. 13 Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).
Rn. 15 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, unter Umständen auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 12 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12).Rn. 34 (Grundlegender Beschluß des Senats vom 17.12.1984, a.a.O.).
- VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89
Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (Hess. VGH, B. v. 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54, st. Rspr.).
- VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -). - VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Rn. 25 durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - DVBl. 1992, 45). - VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85
Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 12 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12). - VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87
Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB - …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Ergibt sich bei der Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung", daß unterschiedliche Baugebiete oder Flächen anderer Nutzung aneinanderstoßen, so muß die Zugehörigkeit des Baugrundstücks zu einem bestimmten Baugebiet festgestellt und dieses Gebiet von benachbarten abgegrenzt werden (Hess. VGH, B. v. 25.09.1987 - 4 UE 40/87 - BRS 47 Nr. 64). - VGH Hessen, 22.06.1989 - 4 UE 1332/86
Bauvoranfrage - Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich - Berücksichtigung …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Darauf kommt es jedoch entscheidend an, da die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 83 HBO, für baurechtmäßige Zustände zu sorgen, nicht verwirkt werden kann und die mitprägende Wirkung eines nicht genehmigten Bestandes nur unter den genannten Voraussetzungen eintritt (Hess. VGH, U. v. 22.06.1989 - 4 UE 1332/86 -, AgrarR 1990, 332 = NuR 1990, 277). - VGH Hessen, 28.11.1978 - IV TG 85/78
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 - BRS 33 Nr. 40; U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 - BRS 38 Nr. 80 m.w.N.). - VGH Hessen, 16.01.1981 - IV OE 10/79
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 - BRS 33 Nr. 40; U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 - BRS 38 Nr. 80 m.w.N.). - VGH Hessen, 03.05.1974 - IV OE 76/73
- VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung - …
Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (vgl. beispielsweise: Hess. VGH, Beschluß vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54; Beschluß vom 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 - Beschluß vom 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -, ESVGH 43, 70 = BRS 54 Nr. 167; Beschluß vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, ESVGH 43, 152 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf …
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91; B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -). - VG Kassel, 15.09.2004 - 2 E 2627/01 Dass die Baugenehmigung, soweit sie danach bestehen bleibt, ggf. nicht dem Antrag und Willen der Beigeladenen entspricht und nicht rechtmäßig ist, da sie insoweit unvollständig ist und ggf. einer statischen Überrechnung bedarf, ist ohne Belang; ggf. muss die Beklagte durch geeignete bauaufsichtliche Maßnahmen für rechtmäßige Zustände sorgen (s. zur - umstrittenen - Teilaufhebung von Baugenehmigungen auf einen Nachbarrechtsbehelf hin HessVGH, Beschluss vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVwRspr 1990, 54; HessVGH, Beschluss vom 16.04.1992 -, 4 TH 214/92 -, BRS 54 Nr. 167; a.A. die überwiegende Rechtsprechung, vgl. z.B. OVG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, juris).
- VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
Antrag nach VwGO § 80a gegen Errichtung und Nutzung von Stellplätzen
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92; B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
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