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Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2012 - C-452/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39516
EuGH, 19.12.2012 - C-452/11 P (https://dejure.org/2012,39516)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - C-452/11 P (https://dejure.org/2012,39516)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - C-452/11 P (https://dejure.org/2012,39516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste erweiterte Kammer) vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (T"240/07), mit dem das Gericht Art. 1 der Entscheidung K(2007) 1697 der Kommission vom 18. April 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem …

    Rn. 238 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, dessen Wahrung die Gerichte der Union zu sichern haben (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union/ Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche …

    {FN:69} Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829).

    {FN:72} Vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829).

    {FN:73} Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 91 bis 102).

  • EuG, 15.07.2015 - T-413/10

    Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …

    Rn. 147 Erstens stellt die Einhaltung einer angemessenen Dauer bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, dessen Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 155 Wenn andererseits die Verletzung der angemessenen Verfahrensdauer ohne Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens ist, kann eine solche Verletzung dazu führen, dass das Gericht im Rahmen der Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Verletzung, die sich aus der Überschreitung der angemessenen Dauer des Verwaltungsverfahrens ergibt, in angemessener Weise korrigiert, indem es gegebenenfalls die Höhe der Geldbuße herabsetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteil Technische Unie/Kommission, oben in Rn. 152 angeführt, EU:C:2006:593, Rn. 202 bis 204, und Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg, EU:T:2011:284, Rn. 429 und 434, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 147 angeführt, EU:C:2012:829, Rn. 100).

    Rn. 307 Was das Vorbringen von Socitrel zur früheren Entscheidungspraxis der Kommission betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Entscheidungspraxis der Kommission keinen rechtlichen Rahmen für nach dem Wettbewerbsrecht verhängte Geldbußen darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 147 angeführt, EU:C:2012:829, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung); dies gilt sowohl für die Festlegung der Höhe der individuellen Geldbußen als auch für die Auslegung ihrer eigenen Leitlinien durch die Kommission (…vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 200 angeführt, EU:C:2005:408, Rn. 227 und 230), ob es sich somit um die allgemeine Höhe der Geldbußen handelt oder um das für ihre Berechnung angewandte Verfahren.

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …

    Rn. 352 Zu prüfen ist sowohl die Dauer des ersten Abschnitts des Verfahrens von der Zustellung der Nachprüfungen bis zum Erhalt der Mitteilung der Beschwerdepunkte als auch die des zweiten Abschnitts des Verfahrens vom Erhalt der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass des angefochtenen Beschlusses (vgl. in diesem Sinne Urteile Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Randnr. 350 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 15.07.2015 - T-389/10

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen drei Mitglieder des europäischen …

    Rn. 334 Die Einhaltung einer angemessenen Dauer bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, dessen Wahrung die Unionsgerichte zu sichern haben (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 342 Zum anderen kann die Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer dann, wenn sie keine Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens hat, das Gericht dazu veranlassen, den auf der Überschreitung der angemessenen Dauer des Verwaltungsverfahrens beruhenden Verstoß in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung in angemessener Weise wiedergutzumachen, indem es gegebenenfalls die auferlegte Geldbuße herabsetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile Technische Unie/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, EU:C:2006:593, Rn. 202 bis 204, und vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg, EU:T:2011:284, Rn. 429 und 434, zu diesem Punkt im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch das Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 334 angeführt, EU:C:2012:829, Rn. 100).

  • EuGH, 10.07.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …

    Rn. 25 Zwar verfügt die Kommission über ein weites Ermessen in Bezug auf die Methode zur Berechnung der Geldbußen im Fall eines Verstoßes gegen Wettbewerbsvorschriften der Union (Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung), dennoch hat sie, um für Transparenz zu sorgen, die Leitlinien von 2006 erlassen, in denen sie darlegt, inwieweit sie die einzelnen Umstände der Zuwiderhandlung berücksichtigt und welche Konsequenzen sich daraus für die Höhe der Geldbuße ergeben (…Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 59).
  • EuG, 15.07.2015 - T-436/10

    HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Rn. 238 Erstens stellt die Beachtung einer angemessenen Verfahrensdauer bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, dessen Wahrung die Gerichte der Union zu sichern haben (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 246 Zum anderen kann die Verletzung der angemessenen Verfahrensdauer, wenn sie keine Auswirkung auf den Ausgang des Verfahrens gehabt hat, das Gericht im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung dazu veranlassen, den auf der Überschreitung der angemessenen Dauer des Verwaltungsverfahrens beruhenden Verstoß in angemessener Weise wiedergutzumachen und gegebenenfalls den Betrag der verhängten Geldbuße herabzusetzen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Technische Unie/Kommission, oben in Rn. 243 angeführt, EU:C:2006:593, Rn. 202 bis 204, und Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg, EU:T:2011:284, Rn. 429 und 434, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 238 angeführt, EU:C:2012:829, Rn. 100).

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …

    Rn. 354 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Einhaltung eines angemessenen Zeitraums bei der Abwicklung eines Verwaltungsverfahrens auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, dessen Wahrung die Unionsgerichte zu sichern haben (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20

    Daimler (Ententes - Camions à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    {FN:30} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Papierfabrik Koehler/Kommission (…verbundene Rechtssachen C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 112), sowie vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 92).
  • EuG, 09.02.2022 - T-791/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit der eine …

    Rn. 20 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, dessen Wahrung die Gerichte der Union zu sichern haben (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, C-452/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:829, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …

  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 26.02.2026 - C-403/22

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19

    Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-510/23

    Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19

    Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-511/23

    Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/ …

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