Rechtsprechung
| EuGH, 14.07.2016 - C-406/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Wrocław - Miasto na prawach powiatu
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bauaufträge - Rechtmäßigkeit der den Bietern auferlegten Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz des Auftrags ohne Unterauftragsvergabe auszuführen - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Allgemeine Bestimmungen ...
- Europäischer Gerichtshof
Wrocław - Miasto na prawach powiatu
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bauaufträge - Rechtmäßigkeit der den Bietern auferlegten Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz des Auftrags ohne Unterauftragsvergabe auszuführen - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Allgemeine Bestimmungen ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vorabentscheidung; EU-Fördermittel; EFRE; Rückforderung; Unregelmäßigkeit; Nachunternehmereinsatz; prozentuale Beschränkung; Bedingung für Auftragsausführung
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftraggeber darf keine prozentuale Eigenleistung vorschreiben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
IT-Vergabe: Auftraggeber darf Selbstausführung des Auftrags nicht pauschal vorschreiben
- abz-bayern.de (Kurzinformation)
Selbstausführungsgebot
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Unzulässige Eigenleistungsquoten
- heuking.de (Kurzinformation)
Generalunternehmer ohne Eigenleistung dürfen nicht ausgeschlossen werden
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Eigenerbringungsquote
- heuking.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Subunternehmerquote
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbstausführungsgebot bedarf Rechtfertigung! (VPR 2016, 194)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Selbstausführungsgebot bedarf Rechtfertigung! (IBR 2016, 594)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Wroclaw - Miasto na prawach powiatu
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wroclaw - Miasto na prawach powiatu gegen Minister Infrastruktury i Rozwoju
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14
- EuGH, 14.07.2016 - C-406/14
Papierfundstellen
- NZBau 2016, 571
- VergabeR 2016, 737
- ZfBR 2017, 82
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 18.03.2004 - C-314/01
Siemens und ARGE Telekom
Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-406/14
Dieser Verstoß gegen das nationale Recht stelle, so die genannte Behörde unter Verweis auf das Urteil vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (C-314/01, EU:C:2004:159), zugleich einen Verstoß gegen Art. 25 der Richtlinie 2004/18 dar.Rn. 25 Aus dem Urteil vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (C-314/01, EU:C:2004:159), ergebe sich, dass die Richtlinie 2004/18 eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe für die Ausführung öffentlicher Aufträge ermögliche, sofern dies nicht dazu führe, Wirtschaftsteilnehmer, die beabsichtigten, auf die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern zurückzugreifen, an der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zu hindern.
Rn. 34 Sind Bieter entsprechend Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18 nach den Auftragsunterlagen dazu verpflichtet, in ihren Angeboten den Teil des Auftrags, den sie gegebenenfalls im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenken, sowie die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer bekannt zu geben, kann der Auftraggeber indessen den Rückgriff auf Unterauftragnehmer, deren Leistungsfähigkeit er bei der Prüfung der Angebote und der Auswahl des Auftragnehmers nicht hat prüfen können, für die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom, C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 45).
- EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-406/14
Das vorlegende Gericht verweist zu dieser Frage auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, u. a. auf das Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 33).Rn. 32 Wie der Gerichtshof in Rn. 31 des Urteils vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646), festgestellt hat, sieht die Richtlinie 2004/18 in dieser Bestimmung den Rückgriff auf Unterauftragnehmer ohne entsprechende Begrenzung vor.
- EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
Chambre de commerce und d'industrie de l'Indre - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-406/14
Rn. 43 Wie die Generalanwältin in den Nrn. 53 bis 55 ihrer Schlussanträge insbesondere unter Verweis auf Art. 9 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1083/2006 und - sinngemäß - auf das Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 46 und 47), ausgeführt hat, ist hierzu zwar festzustellen, dass die Union zur Finanzierung von Maßnahmen aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds nur insoweit berufen ist, als die betreffenden Maßnahmen in vollständigem Einklang mit dem Unionsrecht durchgeführt werden.Hingegen ist nicht erforderlich, dass das Vorliegen einer konkreten finanziellen Auswirkung nachgewiesen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47).
- EuGH, 05.04.2017 - C-298/15
Borta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Rn. 54 Auch wenn jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass ein solches Ziel gewisse Beschränkungen des Einsatzes von Unterauftragnehmern rechtfertigen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom, C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 45, und vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 34), ist dennoch zu konstatieren, dass eine Bestimmung einer nationalen Regelung wie Art. 24 Abs. 5 des Vergabegesetzes insoweit über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, als sie diesen Einsatz ganz allgemein für Arbeiten untersagt, die der Auftraggeber als "Hauptleistung" eingestuft hat. - VK Südbayern, 03.01.2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17
Nachprüfungsantrag wegen intransparentem und vergaberechtswidrigem …
Denn es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Auftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat (EuGH, Urteil vom 14.07.2016, Rs. C-406/14). - VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19
Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung …
Die Anordnung der Selbstausführung für prozentuale Anteile am Auftrag ist nicht zulässig (EuGH, Urteil vom 14.07.2016, Rs. C-406/14).
- EuGH, 06.12.2017 - C-408/16
Compania Naţională de Autostrăzi şi Drumuri Naţionale …
Rn. 57 Folglich ist die Union zur Finanzierung von Maßnahmen aus ihren Fonds nur insoweit berufen, als die betreffenden Maßnahmen in vollständigem Einklang mit dem Unionsrecht einschließlich der für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).Hingegen ist nicht erforderlich, dass das Vorliegen einer konkreten finanziellen Auswirkung nachgewiesen wird (Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Daher ist davon auszugehen, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 der Verordnung Nr. 1083/2006 darstellt, soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Verstoß Auswirkungen auf den Haushalt des betreffenden Fonds haben konnte (Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 45).
Rn. 65 Zu diesem Zweck wird die zuständige nationale Behörde in Art. 98 Abs. 2 dieser Verordnung dazu verpflichtet, die Höhe der vorzunehmenden finanziellen Berichtigung unter Berücksichtigung dreier Kriterien, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen (Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 47).
- EuGH, 26.09.2019 - C-63/18
Vitali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Öffentliche …
Rn. 26 Daraus folgt, dass die Richtlinie 2014/24, wie die Richtlinie 2004/18, die sie aufgehoben hat, die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter für die Ausführung eines Auftrags auf Unterauftragnehmer zurückgreifen, sofern die in dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 2004/18, Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 31 bis 33).Rn. 28 Zudem hat der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu (C-406/14, EU:C:2016:562), das die Auslegung der Richtlinie 2004/18 betraf, entschieden, dass eine Klausel des Lastenhefts eines öffentlichen Auftrags, die in Bezug auf einen abstrakt auf einen bestimmten Prozentsatz festgelegten Teil des Auftrags Beschränkungen für den Rückgriff auf Unterauftragnehmer vorsieht - und zwar unabhängig davon, ob eine Prüfung der Kapazitäten etwaiger Unterauftragnehmer möglich ist, und ohne irgendeine Angabe zum wesentlichen Charakter etwa betroffener Aufgaben, mit dieser in dem Rechtsstreit, in dem dieses Urteil ergangen ist, anwendbaren Richtlinie unvereinbar ist.
- VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G
Was sind "kritische" Aufgaben?
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.07.2016 (Rs. C-406/14) seine auch schon frühere Rechtsprechung bekräftigt, die Richtlinie 2004/18/EG sei dahin auszulegen, dass es nicht zulässig sei, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibe, der künftige Auftragnehmer müsse einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln.Eine Einschränkung sei (allenfalls) möglich, wenn der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern bei der Prüfung und der Auswahl des Auftragnehmers nicht habe prüfen können; dann könne der Auftraggeber den Rückgriff auf Unterauftragnehmer für die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags verbieten (EuGH, Rs. C-406/14, unter Hinweis auf das Urteil vom 18.03.2004, Rs. C- 314/01).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15
Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des …
Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Wrocław - Miasto na prawach powiatu (C-406/14, EU:C:2015:761, Nr. 30).{FN:41} - Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu C-406/14 (EU:C:2016:562, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:44} - Vgl. entsprechend Urteile vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (…C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 45), und vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu (C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 34).
- EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu (C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 6. Dezember 2017, Compania Naţională de Administrare a Infrastructurii Rutiere (…C-408/16, EU:C:2017:940, Rn. 60 und 61), und vom 1. Oktober 2020, Elme Messer Metalurgs (…C-743/18, EU:C:2020:767, Rn. 67).{FN:43} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu (C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 48).
- EuGH, 27.11.2019 - C-402/18
Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 36 Daraus folgt, dass die Richtlinie 2004/18 die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter für die Ausführung eines Auftrags auf Unterauftragnehmer zurückgreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 31 bis 33).Rn. 37 Sind Bieter entsprechend Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18 nach den Auftragsunterlagen dazu verpflichtet, in ihren Angeboten den Teil des Auftrags, den sie gegebenenfalls im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenken, sowie die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer bekannt zu geben, kann der Auftraggeber indessen den Rückgriff auf Unterauftragnehmer, deren Leistungsfähigkeit er bei der Prüfung der Angebote und der Auswahl des Auftragnehmers nicht hat prüfen können, für die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags verbieten (Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 34 und dort angeführte Rechtsprechung).
Unter allen diesen Aspekten erweist sich eine Regelung, die eine Beschränkung wie die Obergrenze von 30 % vorsieht, als mit der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Richtlinie 2004/18 unvereinbar (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 35).
- EuGH, 04.10.2024 - C-175/23
Obshtina Svishtov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eigenmittel der Europäischen …
Rn. 33 Außerdem steht es der Kommission und den Mitgliedstaaten zwar frei, sich auf eine Skala der Pauschalsätze für die Berichtigung zu stützen, doch ist die Bestimmung des Endbetrags der vorzunehmenden Berichtigung zwangsläufig mit der Durchführung einer eingehenden Einzelfallprüfung verbunden, bei der sämtliche Eigenheiten, die die festgestellte Unregelmäßigkeit im Vergleich zu den für die Festlegung dieser Skala herangezogenen Aspekten kennzeichnen und die die Vornahme einer bedeutenderen oder aber einer herabgesetzten Berichtigung rechtfertigen können, berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Wrocław - Miasto na prawach powiatu, C-406/14, EU:C:2016:562, Rn. 48 und 49). - OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18
Notangebot - Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei Nichtabgabe eines …
- VK Thüringen, 09.11.2017 - 250-4003-8222/2017-E-S-015-GTH
Was ist eine "wettbewerbswidrige Vereinbarung"?
- EuGH, 09.07.2026 - C-186/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eigenmittel der Europäischen Union - Schutz der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21
ANAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer Fonds für …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18
Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …
- OVG Sachsen, 25.09.2024 - 6 A 118/20
Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung; teilweise Widerruf eines …
- EuGH, 04.10.2024 - C-721/22
Kommission/ PB - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuGH, 08.06.2023 - C-545/21
ANAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds der Europäischen Union - …
- VK Brandenburg, 14.09.2016 - VK 14/16
Auftraggeber darf Eignung nicht vorwegnehmen!
- VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21
Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!
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