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Rechtsprechung
   EuG, 10.11.2004 - T-165/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12862
EuG, 10.11.2004 - T-165/03 (https://dejure.org/2004,12862)
EuG, Entscheidung vom 10.11.2004 - T-165/03 (https://dejure.org/2004,12862)
EuG, Entscheidung vom 10. November 2004 - T-165/03 (https://dejure.org/2004,12862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beamte - Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Nationales Seminar - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - Mündliche Prüfung - Privatleben - Sprachkenntnisse

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 27; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 29 Abs. 1; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 30 Abs. 1; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 30 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 3 Abs. 1 Anhang III; ; EW... G/EAGBeamtStat Art. 5 Abs. 5 Anhang III; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 5 Abs. 6 Anhang III

  • Europäischer Gerichtshof

    Vonier / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Eduard Vonier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Nationales Seminar - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - Mündliche Prüfung - Privatleben - Sprachkenntnisse

  • EU-Kommission

    Eduard Vonier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Nationales Seminar - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - Mündliche Prüfung - Privatleben - Sprachkenntnisse“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Einstellung von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten im Sachgebiet "Außenbeziehungen" über die Nichtaufnahme des Klägers in die Eignungsliste wegen Nichterreichens der erforderlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Nationales Seminar - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - Mündliche Prüfung - Privatleben - Sprachkenntnisse.

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-404/92

    X / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    Sie können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der diese Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache T-273/94, N/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-97 und II-289, Randnr. 73).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    78 Da die Haftung der Gemeinschaft von mehreren Voraussetzungen abhängig ist, die sich auf die Rechtswidrigkeit des den Gemeinschaftsorganen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Bestehen des Schadens und das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem behaupteten Schaden beziehen, genügt es, dass eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, um die Schadensersatzklage in vollem Umfang abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen für die Haftung geprüft zu werden brauchten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 65).
  • EuG, 15.05.1997 - T-273/94

    Beamte - Treuepflicht - Verdacht von Handlungen, die dem Ansehen des Amtes …

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    Sie können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der diese Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache T-273/94, N/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-97 und II-289, Randnr. 73).
  • EuG, 29.01.1998 - T-157/96

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der …

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    75 Um diesen Anforderungen zu genügen, muss eine Klageschrift, die auf Ersatz eines angeblich von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens gerichtet ist, die Umstände enthalten, anhand deren sich das Verhalten, das der Kläger dem Organ vorwirft, bestimmen lässt, die Gründe anführen, aus denen der Kläger einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem ihm angeblich entstandenen Schaden annimmt, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-157/96, Affatato/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-41 und II-97, Randnrn.
  • EuG, 07.02.2002 - T-193/00

    Felix / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    Ein stellvertretender Vorsitzender kann nämlich nur dann als Vorsitzender des Prüfungsausschusses handeln, wenn der Vorsitzende von seinem Amt zurückgetreten ist oder sich ergibt, dass er infolge von Ereignissen, die vom Willen der Verwaltung unabhängig sind, den Vorsitz nicht wahrnehmen kann (Urteile des Gerichts vom 17. März 1994 in der Rechtssache T-44/91, Smets/Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-97 und II-319, Randnr. 58, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-193/00, Felix/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-23 und II-101, Randnr. 37).
  • EuG, 23.03.2000 - T-95/98

    Christos Gogos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    33 Nach dem Urteil des Gerichts vom 23. März 2000 in der Rechtssache T-95/98 (Gogos/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-51 und II-219) dürfe aber der stellvertretende Vorsitzende nur dann als Vorsitzender des Prüfungsausschusses agieren, wenn der Vorsitzende zurückgetreten sei oder aus Gründen, die vom Willen der Behörde unabhängig seien, an der Führung des Vorsitzes gehindert sei.
  • EuG, 17.03.1994 - T-44/91

    Smets / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    Ein stellvertretender Vorsitzender kann nämlich nur dann als Vorsitzender des Prüfungsausschusses handeln, wenn der Vorsitzende von seinem Amt zurückgetreten ist oder sich ergibt, dass er infolge von Ereignissen, die vom Willen der Verwaltung unabhängig sind, den Vorsitz nicht wahrnehmen kann (Urteile des Gerichts vom 17. März 1994 in der Rechtssache T-44/91, Smets/Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-97 und II-319, Randnr. 58, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-193/00, Felix/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-23 und II-101, Randnr. 37).
  • EuG, 20.01.2004 - T-195/02

    Briganti / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Anfechtungsklage …

    Auszug aus EuG, 10.11.2004 - T-165/03
    51 Das Gericht kann aber nicht den Inhalt einer Prüfung im Einzelnen beanstanden, außer wenn dieser den in der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens abgesteckten Rahmen überschreitet oder dem Zweck der Prüfung des Auswahlverfahrens nicht angemessen ist (Urteil des Gerichts vom 20. Januar 2004 in der Rechtssache T-195/02, Briganti/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 50).
  • EuGöD, 29.09.2010 - F-5/08

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …

    Rn. 38 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Prüfungsausschuss zwar bei der Beurteilung der Bewerber in einem Auswahlverfahren über ein weites Ermessen verfügt, dass er jedoch im Gegenzug seine Arbeiten unter sorgfältiger Einhaltung der Bestimmungen über die Organisation der Prüfungen ausführen muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Slg. ÖD 2004, I-A-343 und II-1575, Randnr. 39, und vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, Slg. ÖD 2005, I-A-75 und II-341, Randnr. 38).

    Wenn es sich also erweist, dass sich die Anwesenheit aller Mitglieder des Prüfungsausschusses bei allen Prüfungen nicht realisieren lässt, kann das Erfordernis, die Kontinuität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, es rechtfertigen, die strenge Geltung des Grundsatzes der Beständigkeit des Prüfungsausschusses abzumildern (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission, 24/78, Slg. 1979, 603, Randnr. 10), da die Beständigkeit des Prüfungsausschusses nur soweit wie möglich gewährleistet sein muss (vgl. u. a. Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39).

    Der Vorsitzende kann jedoch ausnahmsweise aus zwingenden Gründen, die nicht von der Verwaltung abhängen, abwesend sein (Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Angesichts der Bedeutung dieser Grundsätze ist daher eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften festzustellen (Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39).

  • EuGöD, 29.09.2010 - F-41/08

    Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …

    Rn. 33 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Prüfungsausschuss zwar bei der Beurteilung der Bewerber in einem Auswahlverfahren über ein weites Ermessen verfügt, dass er jedoch im Gegenzug seine Arbeiten unter sorgfältiger Einhaltung der Bestimmungen über die Organisation der Prüfungen ausführen muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Slg. ÖD 2004, I-A-343 und II-1575, Randnr. 39, und vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, Slg. ÖD 2005, I-A-75 und II-341, Randnr. 38).

    Wenn es sich also erweist, dass sich die Anwesenheit aller Mitglieder des Prüfungsausschusses bei allen Prüfungen nicht realisieren lässt, kann das Erfordernis, die Kontinuität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, es rechtfertigen, die strenge Geltung des Grundsatzes der Beständigkeit des Prüfungsausschusses abzumildern (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission, 24/78, Slg. 1979, 603, Randnr. 10), da die Beständigkeit des Prüfungsausschusses nur soweit wie möglich gewährleistet sein muss (vgl. u. a. Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39).

    Der Vorsitzende kann jedoch ausnahmsweise aus zwingenden Gründen, die nicht von der Verwaltung abhängen, abwesend sein (Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Angesichts der Bedeutung dieser Grundsätze ist daher eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften festzustellen (Urteil Vonier/Kommission, Randnr. 39).

  • EuG, 13.01.2021 - T-548/18

    Helbert/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung des …

    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung gilt dieses Erfordernis in besonderem Maße für die mündlichen Prüfungen wie den im vorliegenden Rechtsstreit in Rede stehenden, da diese Prüfungen naturgemäß weniger einheitlich sind als die schriftlichen Prüfungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, EU:T:2004:331, Rn. 39…, vom 29. September 2010, Brune/Kommission, F-5/08, EU:F:2010:111, Rn. 38 bis 41, …und vom 12. Februar 2014, De Mendoza Asensi/Kommission, F-127/11, EU:F:2014:14, Rn. 66).

    Rn. 113 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Versäumnis des Prüfungsausschusses, für Beständigkeit in seiner Zusammensetzung zu sorgen, in Anbetracht der Bedeutung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bewerber, der Kohärenz der Bewertung und der Objektivität der Beurteilung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt, die zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, EU:T:2004:331, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), ohne dass die sonstigen Rügen zur Stützung des ersten Klagegrundes und die sonstigen vom Kläger geltend gemachten Klagegründe geprüft zu werden brauchen.

    Rn. 117 Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, so dass es für die Abweisung einer Schadensersatzklage genügt, dass eine von ihnen nicht vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, EU:C:1999:402, Rn. 14, vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, EU:T:2004:331, Rn. 78, …und vom 29. November 2018, Di Bernardo/Kommission, T-811/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:859, Rn. 60).

  • EuG, 18.10.2023 - T-535/22

    NZ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Internes …

    Denn die Entscheidung, eine stabil zusammengesetzte Formation qualifizierter Mitglieder tätig werden zu lassen, konnte die für eine Gleichbehandlung aller Bewerber für denselben Bereich günstigen Bedingungen nur verstärken (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, EU:T:2004:331, Rn. 37 bis 41).

    Die mit einem solchen Fehler behaftete Entscheidung ist daher aufzuheben, ohne dass der Betroffene eine besondere nachteilige Auswirkung auf seine subjektiven Rechte zu beweisen oder darzutun hätte, dass das Ergebnis des Auswahlverfahrens anders hätte ausfallen können, wenn die betreffenden wesentlichen Formvorschriften eingehalten worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, EU:T:2004:331, Rn. 39, …und vom 13. Januar 2021, Helbert/EUIPO, T-548/18, EU:T:2021:4, Rn. 113).

  • EuG, 10.11.2010 - T-260/09

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen …

    En outre, dès lors qu'il incombait à M. Simões Dos Santos d'apporter la preuve de son préjudice moral (arrêt du Tribunal du 10 novembre 2004, Vonier/Commission, T-165/03, RecFP p. I-A-343 et II-1575, point 77), le Tribunal de la fonction publique aurait méconnu les principes régissant la charge de la preuve ainsi que les droits de la défense de l'OHMI, ce dernier ayant été empêché de présenter ses observations sur ce prétendu préjudice (arrêt du Tribunal du 16 mars 2009, R/Commission, T-156/08 P, RecFP p. I-B-1-11 et II-B-1-51, point 75).
  • EuG, 12.03.2008 - T-100/04

    Giannini / Kommission

    Verweisung auf: Gericht, 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Slg. ÖD 2004, I-A-343 und II-1575, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 13.10.2008 - T-43/07

    Neophytou / Kommission

    25, 37 bis 39, 53 und 54 und die dort zitierte Rechtsprechung; Gericht, 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Slg. ÖD 2004, I-A-343 und II-1575, Randnr. 40.
  • EuGöD, 12.02.2014 - F-127/11

    De Mendoza Asensi / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    Rn. 66 Nach der Rechtsprechung setzt die Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Objektivität der Bewertungen voraus, dass die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses bei allen Prüfungen so weit wie möglich stabil bleibt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Rn. 39).
  • EuGöD, 06.12.2007 - F-40/06

    Marcuccio / Kommission

    Gericht erster Instanz: 10. November 2004, Vonier/Kommission, T-165/03, Slg. ÖD 2004, I-A-343 und II-1575, Randnr. 78.
  • EuG, 09.11.2017 - T-564/16

    Bowles/ EZB

    Il suffit que l'une de ces conditions ne soit pas remplie pour que le recours en indemnité doive être rejeté dans son ensemble, sans qu'il soit nécessaire d'examiner les autres conditions de cette responsabilité (voir arrêt du 10 novembre 2004, Vonier/Commission, T-165/03, EU:T:2004:331, point 78 et jurisprudence citée).
  • EuGöD, 13.12.2006 - F-22/05

    Neophytos Neophytou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-127/07

    Coto Moreno / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines …

  • EuG, 18.10.2006 - T-32/05

    Staelen / Parlament

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