Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 28.01.2016 - T-341/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,547
EuG, 28.01.2016 - T-341/14 (https://dejure.org/2016,547)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2016 - T-341/14 (https://dejure.org/2016,547)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - T-341/14 (https://dejure.org/2016,547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Klyuyev / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Aufnahme des Namens des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Klyuyev / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Aufnahme des Namens des ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prüfpflicht des Europäischen Rates: Kontensperrung ukrainischer Politiker rechtswidrig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klyuyev / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66, S. 1) und des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates vom 5. März ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.03.2015 - C-220/14

    Ezz u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 47 Zwar haben die Unionsgerichte - wie der Rat geltend macht - im Zusammenhang mit der Anwendung restriktiver Maßnahmen festgestellt, dass die Identifizierung einer Person als für eine Straftat verantwortlich nicht zwingend mit einer Verurteilung wegen dieser Straftat verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, Slg, EU:C:2015:147, Rn. 72, …und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, Slg, EU:T:2014:93, Rn. 57 bis 61).

    Rn. 48 Im Kontext der Rechtssachen, die der oben in Rn. 47 angeführten Rechtsprechung zugrunde lagen, hatte der Generalstaatsanwalt des betreffenden Drittlands allerdings zumindest die von einem Strafgericht gebilligte Sicherstellung der Vermögenswerte der Kläger angeordnet (Urteil Ezz u. a./Rat, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:2014:93, Rn. 132).

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 47 Zwar haben die Unionsgerichte - wie der Rat geltend macht - im Zusammenhang mit der Anwendung restriktiver Maßnahmen festgestellt, dass die Identifizierung einer Person als für eine Straftat verantwortlich nicht zwingend mit einer Verurteilung wegen dieser Straftat verbunden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, Slg, EU:C:2015:147, Rn. 72, und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, Slg, EU:T:2014:93, Rn. 57 bis 61).

    Rn. 48 Im Kontext der Rechtssachen, die der oben in Rn. 47 angeführten Rechtsprechung zugrunde lagen, hatte der Generalstaatsanwalt des betreffenden Drittlands allerdings zumindest die von einem Strafgericht gebilligte Sicherstellung der Vermögenswerte der Kläger angeordnet (Urteil Ezz u. a./Rat, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:2014:93, Rn. 132).

  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 28 Zudem kann nach der Rechtsprechung das Bejahen der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Handlung zwar als solches einen materiellen Schaden oder eine Beeinträchtigung des Privatlebens nicht wiedergutmachen; es ist aber gleichwohl geeignet, die betroffene Person zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen, der ihr aufgrund dieser Rechtswidrigkeit entstanden ist, und somit den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, Slg, EU:C:2013:331, Rn. 70 bis 72).

    Rn. 31 Es ist festzustellen, dass der Kläger ein Rechtsschutzinteresse behält, das sich daraus ergibt, dass sich - würde die Rechtswidrigkeit des Beschlusses 2014/119 und der Verordnung Nr. 208/2014 bejaht - darauf eine anschließende Klage auf Ersatz des während der Geltungsdauer dieser Rechtsakte, d. h. vom 6. März 2014 bis 6. März 2015, entstandenen immateriellen und materiellen Schadens stützen ließe (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2013:331, Rn. 82).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 51 Im Übrigen ist es im Streitfall Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Begründung nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den Negativbeweis der fehlenden Stichhaltigkeit dieser Begründung zu erbringen (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Slg, EU:C:2013:518, Rn. 120 und 121, …und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, Slg, EU:C:2013:775, Rn. 65 und 66).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-280/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 51 Im Übrigen ist es im Streitfall Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Begründung nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den Negativbeweis der fehlenden Stichhaltigkeit dieser Begründung zu erbringen (…Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Slg, EU:C:2013:518, Rn. 120 und 121, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, Slg, EU:C:2013:775, Rn. 65 und 66).
  • EuGH, 21.04.2015 - C-605/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der Begründung dieser Entscheidung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um die betreffende Entscheidung zu stützen - hinreichend genau und konkret belegt sind (vgl. Urteil vom 21. April 2015, Anbouba/Rat, C-605/13 P, Slg, EU:C:2015:248, Rn. 41 und 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.11.2014 - T-307/12

    Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der restriktiven Maßnahmen, die gegen Herrn …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 59 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsakt, der während des Verfahrens den ursprünglichen Rechtsakt mit dem gleichen Gegenstand ersetzt, als neue Tatsache anzusehen ist, die den Kläger zur Anpassung seiner Anträge und Klagegründe berechtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2014, Mayaleh/Rat, T-307/12 und T-408/13, Slg, EU:T:2014:926, Rn. 47).
  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Rechtsmittel; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); Anwendung …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Dies setzt voraus, dass die Klage derjenigen Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 6. Juni 2013, Ayadi/Kommission, C-183/12 P, EU:C:2013:369, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.06.2014 - T-293/12

    Das Gericht erklärt die Aufnahme der Syria International Islamic Bank in die …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-341/14
    Rn. 32 Insoweit kann der Umstand, dass der Beschluss 2014/119 und die Verordnung Nr. 208/2014 nicht mehr in Kraft sind, weil sie, soweit sie den Kläger betreffen, durch den Beschluss 2015/364 und die Durchführungsverordnung 2015/357 geändert wurden, nicht einer eventuellen Nichtigerklärung der ursprünglich erlassenen Rechtsakte durch das Gericht gleichstehen, da diese Änderung kein Anerkenntnis ihrer Rechtswidrigkeit darstellt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 11. Juni 2014, Syria International Islamic Bank/Rat, T-293/12, EU:T:2014:439, Rn. 36 bis 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.09.2016 - T-348/14

    Yanukovych/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Denn nur bei Kenntnis dieser Handlungen hätte der Rat feststellen können, ob sie möglicherweise als Veruntreuung öffentlicher Mittel einzustufen waren und die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gefährdeten, die - wie oben in Rn. 42 ausgeführt - mit dem Erlass der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gestärkt und unterstützt werden sollte (Urteile vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 50, …und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat, T-331/14, EU:T:2016:49, Rn. 55).

    Zum anderen war es Sache des Rates, gestützt auf eine hinreichend gesicherte tatsächliche Grundlage im Sinne der oben in Rn. 41 angeführten Rechtsprechung, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Begründung nachzuweisen, unabhängig davon, ob sich die gegen den Kläger eingeleitete Voruntersuchung in ein wirkliches gerichtliches Verfahren im Sinne der ukrainischen Strafprozessordnung einfügte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 50, …und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat, T-331/14, EU:T:2016:49, Rn. 55).

  • EuG, 12.07.2016 - T-347/14

    Yanukovych/ Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Rn. 34 Mit Schreiben vom 17. März 2016 hat die Kanzlei des Gerichts die Parteien aufgefordert, im Hinblick auf die Urteile vom 26. Oktober 2015, Portnov/Rat (T-290/14, EU:T:2015:806), vom 28. Januar 2016, Stavytskyi/Rat (T-486/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:45), Arbuzov/Rat (T-434/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:46), Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47), Azarov/Rat (T-332/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:48) und Azarov/Rat (T-331/14, EU:T:2016:49), mit denen das Gericht den Beschluss 2014/119 und die Verordnung Nr. 208/2014, soweit diese Rechtsakte die Kläger in den jeweiligen Rechtssachen betrafen, für nichtig erklärt hat, zur Anwendbarkeit von Art. 132 der Verfahrensordnung im vorliegenden Fall Stellung zu nehmen.

    Rn. 43 Dieser Klagegrund wirft nämlich die gleiche Rechtsfrage auf wie die, über die das Gericht in seinen Urteilen vom 26. Oktober 2015, Portnov/Rat (T-290/14, EU:T:2015:806), vom 28. Januar 2016, Stavytskyi/Rat (T-486/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:45), Arbuzov/Rat (T-434/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:46), Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47), Azarov/Rat (T-332/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:48) und Azarov/Rat (T-331/14, EU:T:2016:49) bereits entschieden hat, die rechtskräftig geworden sind und nunmehr absolute Rechtskraft erlangt haben.

  • EuG, 21.02.2018 - T-731/15

    Klyuyev/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 10 Mit Klageschrift, die am 12. Mai 2014 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob der Kläger eine unter dem Aktenzeichen T-341/14 in das Register eingetragene Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/119 und der Verordnung Nr. 208/2014, soweit sie ihn betrafen.

    Rn. 23 Mit Urteil vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47), erklärte das Gericht den Beschluss 2014/119 und die Verordnung Nr. 208/2014, soweit sie den Kläger betrafen, für nichtig.

  • EuG, 14.12.2018 - T-400/10

    Auswärtige Beziehungen

    Rn. 143 Die Klägerin trägt vor, dass man auf der Grundlage des Urteils vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 33), in dem das Gericht einem in einer ähnlichen Situation gestellten Antrag auf Anpassung stattgegeben habe, zu einem anderen Ergebnis kommen müsse.
  • EuG, 15.09.2016 - T-346/14

    Yanukovych/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Denn nur bei Kenntnis dieser Handlungen hätte der Rat feststellen können, ob sie möglicherweise als Veruntreuung öffentlicher Mittel einzustufen waren und die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gefährdeten, die - wie oben in Rn. 41 ausgeführt - mit dem Erlass der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gestärkt und unterstützt werden sollte (Urteile vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 50, …und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat, T-331/14, EU:T:2016:49, Rn. 55).
  • EuGH, 24.01.2019 - C-313/17

    Haswani/ Rat - Rechtsmittel - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts - …

    Rn. 27 Der Rat trägt vor, was für den hier in Rede stehenden Anpassungsantrag entschieden worden sei, sei ständige Praxis des Gerichts, das bereits einen anderen Anpassungsantrag in gleicher Weise zurückgewiesen habe (Urteil vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 71 bis 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-313/17

    Haswani/ Rat - Rechtsmittel - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts - …

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne die Argumentation des Gerichts in den Rn. 61 bis 73 des Urteils vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47).
  • EuG, 15.09.2016 - T-340/14

    Das Gericht der EU bestätigt das Einfrieren von Geldern dreier Ukrainer, darunter …

    Denn nur bei Kenntnis dieser Handlungen hätte der Rat feststellen können, ob sie möglicherweise als Veruntreuung öffentlicher Mittel einzustufen waren und die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gefährdeten, die - wie oben in Rn. 37 ausgeführt - mit dem Erlass der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gestärkt und unterstützt werden sollte (Urteile vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 50, …und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat, T-331/14, EU:T:2016:49, Rn. 55).
  • EuG, 10.06.2016 - T-494/14

    Klymenko / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Rn. 56 Der zweite Klagegrund und der zweite Teil des dritten Klagegrundes werfen nämlich die gleiche Rechtsfrage auf wie die, über die das Gericht in seinen Urteilen vom 26. Oktober 2015, Portnov/Rat (T-290/14, EU:T:2015:806), und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat (T-331/14, EU:T:2016:49), Azarov/Rat (T-332/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:48), Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47), Arbuzov/Rat (T-434/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:46) und Stavytskyi/Rat (T-486/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:45), bereits entschieden hat, die rechtskräftig geworden sind und nunmehr absolute Rechtskraft erlangt haben.
  • EuG, 10.06.2016 - T-381/14

    Pshonka / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Rn. 59 Dieser Klagegrund wirft nämlich die gleiche Rechtsfrage auf wie die, über die das Gericht in seinen Urteilen vom 26. Oktober 2015, Portnov/Rat (T-290/14, EU:T:2015:806), und vom 28. Januar 2016, Azarov/Rat (T-331/14, EU:T:2016:49), Azarov/Rat (T-332/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:48), Klyuyev/Rat (T-341/14, EU:T:2016:47), Arbuzov/Rat (T-434/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:46) und Stavytskyi/Rat (T-486/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:45), bereits entschieden hat, die rechtskräftig geworden sind und nunmehr absolute Rechtskraft erlangt haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht