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   EuGH, 28.06.1972 - 88/71   

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EuGH, 28.06.1972 - 88/71 (https://dejure.org/1972,601)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1972 - 88/71 (https://dejure.org/1972,601)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - 88/71 (https://dejure.org/1972,601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Brasseur / Parlament

    BEAMTENSTATUT DER EG, ARTIKEL 27
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUFGABEN - UNGEEIGNETHEIT - VERWENDUNG AUF EINEM ANDEREN DIENSTPOSTEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Brasseur / Parlament

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 26 ABS. 1 BUCHSTABE A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 26 ABS. 1 BUCHSTABE A
    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUFGABEN - UNGEEIGNETHEIT - VERWENDUNG AUF EINEM ANDEREN DIENSTPOSTEN - ZULÄSSIGKEIT

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    57 Zunächst ist daran zu erinnern, daß Artikel 26 des Statuts den Zweck hat, zu verhindern, daß Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die das Dienstverhältnis und die Laufbahn des betroffenen Beamten berühren, auf Tatsachenfeststellungen über sein Verhalten gestützt werden, die in seiner Personalakte nicht erwähnt sind und ihm nicht mitgeteilt worden sind (Urteile vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnr. 11, vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 11, und vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 140/86, Strack/Kommission, Slg. 1987, 3939, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    Diese Vorschrift stellt nämlich eine Verknüpfung her zwischen dem Inhalt der Personalakte des Beamten und der Verpflichtung des Organs, ihm die sein Dienstverhältnis, seine Befähigung, Leistung oder Führung betreffenden Unterlagen zu übermitteln, wenn sich die Anstellungsbehörde dem Beamten gegenüber auf diese Unterlagen berufen will; wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71 (Brasseur/Parlament ( 13 )) ausgeführt und in seinen Urteilen vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85 (Bonino/Kommission ( 14 )) und vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 140/86 (Strack/Kommission ( 15 )) bestätigt hat, hat dieser Artikel den Zweck, "den Anspruch des Beamten auf Gehör zu gewährleisten".

    ( 13 ) Slg. 1972, 499, Randnr. 11.

  • EuG, 01.04.1992 - T-26/91

    Leonella Kupka-Floridi gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

    Nur diejenigen Schriftstücke, die einen bestimmenden Einfluß auf die angefochtene Entscheidung gehabt hätten, hätten der Klägerin bei Vermeidung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mitgeteilt werden und in ihre Personalakte aufgenommen werden müssen (Urteile des Gerichtshofes vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70, Rittweger/Kommission, Slg. 1971, 7, Randnr. 35, und vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnr. 18).

    Der Umstand, daß die erwähnten Unterlagen der Klägerin nicht übermittelt worden sind, hat somit das Recht der Klägerin, vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung gehört zu werden, nicht beeinträchtigt und vermag daher nicht deren Rechtswidrigkeit zu begründen, wie sich aus einer gefestigten Rechtsprechung ergibt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70, Rittweger, a. a. O., Randnr. 20 bis 41, und vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur, a. a. O., Randnr. 11; vgl. ferner das Urteil vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 11).

  • EuGH, 09.11.2006 - C-344/05

    Kommission / De Bry - Rechtsmittel - Beamter - Beurteilung der beruflichen

    41 Die entsprechenden Bestimmungen, deren Zweck es ist, die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beamten zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnr. 11, und vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 11), betreffen nämlich bereits vorhandene Schriftstücke.
  • EuG, 30.11.1993 - T-76/92

    Jean-Panayotis Tsirimokos gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß eine auf solche Tatsachen gestützte Entscheidung gegen die Garantien des Statuts verstösst und aufzuheben ist, weil sie in einem fehlerhaften Verfahren ergangen ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes in der vorgenannten Rechtssache Rittweger/Kommission, Randnrn. 29 bis 41, vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnrn.

    Doch ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung die Entscheidung über die Ablehnung einer Bewerbung und die Entscheidung über die Ernennung eines anderen Bewerbers nur dann bei unterbliebener Mitteilung der vorgenannten Tatsachen an den Betroffenen, die ihm die Abgabe von Bemerkungen ermöglichen soll, fehlerhaft werden, wenn diese Tatsachen "einen bestimmenden Einfluß auf die von der Anstellungsbehörde getroffene Wahl gehabt haben" (vgl. vorgenannte Urteile Rittweger/Kommission, Randnr. 35, und Brasseur/Parlament, Randnr. 18).

  • EuG, 30.11.1993 - T-78/92

    Aristotelis Perakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß eine auf solche Tatsachen gestützte Entscheidung gegen die Garantien des Statuts verstösst und aufzuheben ist, weil sie in einem fehlerhaften Verfahren ergangen ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes in der vorgenannten Rechtssache Rittweger/Kommission, Randnrn. 29 bis 41, vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnrn.

    Doch ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung die Entscheidung über die Ablehnung einer Bewerbung und die Entscheidung über die Ernennung eines anderen Bewerbers nur dann bei unterbliebener Mitteilung der vorgenannten Tatsachen an den Betroffenen, die ihm die Abgabe von Bemerkungen ermöglichen soll, fehlerhaft werden, wenn diese Tatsachen "einen bestimmenden Einfluß auf die von der Anstellungsbehörde getroffene Wahl gehabt haben" (vgl. vorgenannte Urteile Rittweger/Kommission, Randnr. 35, und Brasseur/Parlament, Randnr. 18).

  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Nach der Rechtsprechung sollen mit diesen Bestimmungen die Verteidigungsrechte des Beamten gewährleistet werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 1972, Brasseur/Parlament, 88/71, Slg. 1972, 499, Randnr. 11, vom 7. Oktober 1987, Strack/Kommission, 140/86, Slg. 1987, 3939, Randnr. 7, und vom 1. Oktober 1991, Vidrányi/Kommission, C-283/90 P, Slg. 1991, I-4339, Randnrn. 20 und 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-344/05

    Kommission / De Bry - Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung der beruflichen

    Vgl. mit ganz ähnlicher Formulierung auch Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71 (Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, Randnr. 11), vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85 (Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 11), vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-294/95 P (Ojha/Kommission, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 57) sowie Urteile des Gerichts vom 5. Dezember 1990 in der Rechtssache T-82/89 (Marcato/Kommission, Slg. 1990, II-735, Randnr. 78) und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache T-547/93 (Lopes/Gerichtshof, Slg. ÖD 1996, I-A-63 und II-185, Randnr. 80).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß eine auf solche Umstände gegründete Entscheidung gegen die Garantien des Statuts verstösst und als infolge eines rechtswidrigen Verfahrens ergangen aufzuheben ist (vgl. Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, 759, vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, 505, und vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70, Rittweger/Kommission, Slg. 1971, 7, 18).
  • EuG, 10.07.1992 - T-53/91

    Nicolas Mergen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Hier liege eine Verletzung der Rechte der Verteidigung vor (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 88/71, Brasseur/Parlament, Slg. 1972, 499, sowie vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739; vgl. ferner Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache T-47/89, Marcato/Kommission, Slg. 1990, II-231).
  • EuG, 12.07.1990 - T-154/89

    Raimund Vidranyi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-44/09

    Knöll / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-36/09

    Armitage-Wilson / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-38/09

    Martin / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-41/09

    Roumimper / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-37/09

    Doyle / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-35/09

    Visser-Fornt Raya / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-42/09

    Esneau-Kappé / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-39/09

    Goddijn / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-34/09

    Sluiter / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-28/09

    Kipp / Europol

  • EuG, 28.09.1993 - T-84/92

    Finn Nielsen und Pia Møller gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-27/09

    Hanschmann / Europol

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 233/85

    Anna Bonino gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 06.10.2021 - T-121/20

    IP / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 266/83

    Euridiki Samara gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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