Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachrangigkeit der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber der Erfüllung des Erziehungsanspruchs eines Kindes durch seine Familie auch bei Erziehung des Kindes durch seine Großeltern - Gewährung von "Wirtschaftlicher Hilfe" im Rahmen des Jugendwohlfahrtsrechts nur im Gefolge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - Leistungstatbestand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 05.03.1976 - 5 K 2179/75
- VG Arnsberg, 09.03.1976 - 5 K 2179/75
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 52, 214
- FamRZ 1977, 541
- DÖV 1978, 149
- FEVS 25, 265
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Pflege und Erziehung der Kinder sind daher - ungeachtet des "Wächteramtes" des Staates (dazu BVerfGE 24, 119) - das natürliche Recht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).Ein für die Entscheidung dieses Rechtsstreits so verstandener Begriff "Familie" war und ist nicht unvereinbar mit Art. 6 GG, der von der Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern ausgeht (vgl. BVerfGE 24, 119).
- BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Leistungen, die nur deshalb erbracht worden sind, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen hat, also Leistungen anstelle der Sozialhilfebehörde, weil andernfalls ein Notstand eingetreten wäre, würden die Versagung der Sozialhilfe unter Hinweis auf § 16 Satz 1 BSHG nicht rechtfertigen (vgl. BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]). - BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Sozialhilfe (Fürsorge) für die Vergangenheit regelmäßig nicht geltend gemacht werden könne (BVerwGE 21, 274 [BVerwG 30.06.1965 - V C 29/64] u.ö.). - BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71
Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen - …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Entgegen der Ansicht des Oberbundesanwalts hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 26) einem Wandel der Anschauung darüber, was unter "Familie" - besonders im Sinne der Regelung des Jugendwohlfahrtsgesetzes - zu verstehen ist, nicht das Wort geredet.
- BGH, 23.10.2024 - XII ZB 6/24
Zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt
Der Umstand, dass der Träger der Sozialhilfe für gewährte Hilfen in den Zeiträumen seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1. Januar 2020 keinen Rückgriff auf die durch die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR privilegierten Kinder mehr nehmen kann, hat die bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber ihren Eltern - als Ausdruck der familiären Beziehungen und Bindungen - unberührt gelassen (vgl. auch BVerwG FamRZ 1977, 541, 544 zum Regressverzicht beim Unterhaltsanspruch gegen Verwandte zweiten Grades). - BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Denn Sinn der Befreiung von dem präventiven Kontrollinstrument des Erlaubnisvorbehalts ist die Einschätzung des Gesetzgebers, daß bei der Verwandtenpflege ein geringeres Gefahrenpotential für das Wohl des zu pflegenden Kindes zu besorgen ist (vgl. BVerwGE 52, 214 (217)), nicht aber eine Inpflichtnahme der Großeltern zu (unentgeltlicher) Vollzeitpflege ihrer Enkelkinder unter Ausschluß öffentlicher Hilfe zur Erziehung.
- BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05
A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger …
Ebenso wie diese Regelung in Bezug auf die (sachliche und funktionale) Zuständigkeit des für die Hilfe in einer Einrichtung zuständigen Trägers ist auch § 39 SGB VIII in Bezug auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts als Annexleistung zur eigentlichen Jugendhilfeleistung mit dem Ziel des Gesetzgebers zu erklären, dass Sozialleistungen möglichst aus einer Hand gewährt werden (…vgl. zu § 27 Abs. 3 BSHG z.B. Armborst in: LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 27 Rn. 24: "ganzheitliche Hilfe aus einer Hand"; zu § 39 SGB VIII Wiesner in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/ Struck, SGB VIII, 2. Auflage 2000, § 39 Rn. 2, sowie zu § 6 Abs. 2 JWG bereits Urteil des Senats vom 31. März 1977 - BVerwG 5 C 22.76 - BVerwGE 52, 214 ).Dass die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht Aufgabe der Jugendhilfe ist, sofern sie unabhängig von "eigentlichen" Jugendhilfemaßnahmen benötigt wird (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 31. März 1977 - BVerwG 5 C 22.76 - BVerwGE 52, 214 ; Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - BVerwGE 67, 256 ), ändert nichts daran, dass die Klägerin hier in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage von § 41 SGB VIII Hilfe erbracht hat; damit war die Voraussetzung eines Anspruchs auf Sicherstellung des Lebensunterhalts nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erfüllt, dass "Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 gewährt" wurde.
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, …
Einschränkungen ergäben sich weder aus dem nicht mehr geltenden § 1 Abs. 3 JWG und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu (BVerwGE 52, 214) noch aus der Formulierung in der Regierungsbegründung zu § 23 SGB VIII (BTDrucks 11/5948 S. 64), die Förderung von Kindern in "familialen Betreuungsformen" solle auch die Betreuung durch eine "fremde Person in der eigenen Familie" umfassen.Das Jugendwohlfahrtsgesetz, das diese Voraussetzung in § 1 Abs. 3 JWG geregelt hatte, wozu der Senat entschieden hatte, daß auch Großeltern zur Familie im Sinne dieser Bestimmung gehörten (BVerwGE 52, 214), ist durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch abgelöst worden.
- BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91
Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der …
Nach der ständigen und vom Berufungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des beschließenden Senats kann eine Gemeinde zur Sicherung der Benutzung benachbarter Grundstücke als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwGE 51, 6 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 38/74]; 52, 226 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2; BVerwGE 69, 256 [BVerwG 30.05.1984 - BVerwG 4 C 58.81a] [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]). - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 52, 214 ausgeführt, daß die Zahlung des Pflegegeldes als wirtschaftliche Hilfe (§ 6 Abs. 2 JWG) von der erzieherischen Hilfe nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 JWG nicht zu trennen sei.So wie es sinnvoller Verwaltungsorganisation widerspricht, einen Minderjährigen, der der erzieherischen Hilfe und in ihrem Gefolge der Hilfe zum Lebensunterhalt bedarf, an zwei Stellen zu verweisen, nämlich an den Träger der Jugendhilfe, soweit es um die erzieherische Hilfe geht, und an den Träger der Sozialhilfe, soweit der notwendige Lebensunterhalt sicherzustellen ist (siehe dazu BVerwGE 52, 214 [215 f.]), so verbietet sich im Interesse optimaler Betreuung des Minderjährigen eine Spaltung der Zuständigkeit in dem Sinne, daß ein Jugendamt A die erzieherische Hilfe und ein Jugendamt B die wirtschaftliche Hilfe zu gewähren verpflichtet ist.
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat ( vgl. BVerwGE 23, 255 (257); 52, 214 (226); 65, 52 (53); 90, 154 (156) sowie Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - (FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24)). - OLG Hamburg, 24.02.2015 - 2 UF 160/14
Sorgerechtsverfahren: Akteneinsichtsrecht der Großeltern sowie …
Der Grund für die Privilegierung dieser Personengruppe liegt darin, dass familiäre Erziehungsverhältnisse vom staatlichen Eingriff möglichst freigehalten werden sollen und ein Kind, das sich bei nahen Verwandten befindet, regelmäßig des Schutzes durch den Staat in Form einer von Anfang an bestehenden Kontrolle nicht bedarf (BVerwG, Urteil vom 31.03.1977, Az. V C 22.76, Rn. 10 (Juris);… BeckOK BGB, Veit, § 1630 Rn. 7.2). - BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Jugendhilfe für Kindergartenbeiträge; Erforderlichkeit der -; Hilfe für Erziehung …
Mit ihrer Erziehungsfunktion entsprechen sie dem Jugendwohlfahrtsgesetz als "Erziehungs"-Gesetz (…vgl. dazu BVerwG a.a.O., S. 12; BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]).Soweit Erziehung in der Familie möglich ist, ist die öffentliche Jugendhilfe dieser gegenüber nachrangig (vgl. BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76] und Senatsurteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - ).
Die Rüge der Revision, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1977 - BVerwG 5 C 22.76 - (BVerwGE 52, 214) ab, wonach öffentliche Jugendhilfe einen "Erziehungsnotstand" voraussetze, greift hiernach nicht durch.
- BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01
Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im …
- BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 26.85
Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe - Unterbringung
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an …
- BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05
Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB …
- VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13
Vollzeitpflege für behinderten jungen Volljährigen
- VGH Hessen, 28.01.1992 - 9 UE 3198/89
Zahlung von wirtschaftlicher Hilfe zur Erziehung
- BVerwG, 18.07.1978 - 5 B 30.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Leben in einer Haushaltsgemeinschaft mit …
- BGH, 01.10.1991 - VI ZR 334/90
Auswirkung der Bewilligung von Sozialhilfe auf den Unterhaltsersatzanspruch
- BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85
Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen - …
- VG Düsseldorf, 09.02.1987 - 19 K 4718/85
Gewährung von Jugendhilfe ; Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82
Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe - …
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 43.78
Zuständigkeit der institutionellen Heimaufsicht - Aufgaben der Jugendhilfe - …
- OVG Hamburg, 05.02.1988 - Bf I 32/87
Eltern als Inhaber des Anspruchs auf Zahlung eines Unterbringungszuschusses wegen …
- VG Saarlouis, 23.11.2005 - 10 K 71/05
Wandlung eines Pflegeverhältnisses zur Adoptionspflege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1992 - 8 B 1577/92
Prozeßkostenhilfe: Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt bei Beschwerde - …
- BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 55.79
Nachrang der Sozialhilfe hinter Unterhaltsleistungen Dritter - Bestehen einer …
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 44.91
Vererblichkeit in Fällen bedarfsdeckender Selbsthilfe - Vererblichkeit von …
- OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 W 24/93
Unterbliebene Belehrung über Anzeigepflicht nach § 665 RVO; möglicherweise …
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 49.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/90
Überleitung eines Anspruchs gegen einen nach Zivilrechtt Unterhaltspflichtigen …
- BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
Anspruch auf Sozialhilfe gegen einen von mehreren Leistungsträgern - Erstattung …
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 51.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 50.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 54.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 52.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- VGH Bayern, 26.11.1996 - 7 B 94.722
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Rundfunkgebührenrechtliche Einordnung …
- BVerwG, 27.08.1993 - 5 B 11.93
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1998 - 16 B 1104/98
Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- BVerwG, 20.12.1991 - 5 B 47.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 13.09.1990 - 5 B 82.90
Antrag auf Übernahme der Kosten für eine erzieherische Hilfe durch den …
- BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/91
- BVerwG, 11.01.1979 - 5 B 43.78
Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer …
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 25.76
Kriterien für die Feststellung sozialhilferechtlicher Bedürftigkeit
- SG Karlsruhe, 07.02.2007 - S 5 AS 3454/06
Zuwendungen von Angehörigen als zu berücksichtigendes Einkommen nach § 11 SGB 2
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1990 - 6 S 661/89
Zur Frage der Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe bei Unterbringung …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 14 A 112/88
Hilfe zur Erziehung
- VG Stade, 19.03.1986 - 2 VG A 228/84
Anspruch auf Hilfe zur Familienplanung; Anspruch auf Übernahme der Kosten für …
- BGH, 19.12.1985 - IX ZR 129/85
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Schadens an Freiheit - …
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1984 - 6 S 1085/84
Heimunterbringung; Örtliche Zuständigkeit; Kostenträger
- OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
- OLG Frankfurt, 12.07.1978 - 1 WF 124/78
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