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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1639
OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 (https://dejure.org/1997,1639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 SGB VIII; § 5 SGB VIII; § 24 SGB VIII; § 74 SGB VIII; § 80 SGB VIII
    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung; Anspruch gegen Gemeinde; Ermessen; Erforderlichkeit zur Deckung des Bedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung; Anspruch gegen Gemeinde; Ermessen; Erforderlichkeit zur Deckung des Bedarfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 116 (Ls.)
  • FEVS 48, 213
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Der Anspruch des Trägers der freien Jugenhilfe auf Förderung der von ihm betriebenen Kindertagesstätte ist gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht gegen die (Samt-)Gemeinde zu richten, die im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnimmt (Fortf. d. Rspr. d. Sen. in d. Beschl. vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - NdsVBl 1997, 60 = FEVS 47, 248).

    Eine Verlagerung von Aufgaben des Antragsgegners zu 1) als Träger der Jugendhilfe auf die kreisgehörigen Samtgemeinden und Gemeinden ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27. Nov. 1996 - 4 M 4787/96 -, Nds. VBl. 1997, 60 = FEVS 47, 248) nicht zulässig, sondern nur eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklungen der Aufgaben eines Landkreises auf eine Samtgemeinde.

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Die Anschlußbeschwerde, die einer gesonderten Zulassung nicht bedarf (vgl. zur Anschlußrevision BVerwGE 65, 27 LS 3), hat aus den genannten Gründen keinen Erfolg, denn auch mit seinem Bescheid vom 5. März 1997 hat der Antragsgegner zu 1) den Förderungsantrag des Antragstellers zu Unrecht abgelehnt.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97
    Denn das Ermessen des Antragsgegners zu 1) ist bei seiner Entscheidung über die Förderung eines Trägers der freien Jugendhilfe, dessen Einrichtung in die Bedarfsplanung nach §§ 80 SGB VIII, 13 KiTaG aufgenommen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) zu erfüllen (vgl. zur Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Förderungsentscheidung: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 - NDV-RD 1997, 33), dahingehend reduziert, daß eine Förderung erfolgen muß.
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen; …

    Ansprüche von Trägern der freien Jugendhilfe auf Förderung nach § 74 SGB VIII können sich nur gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213; VG Kassel, Urteil vom 3. August 1999 - 5 E 5346/94 (5) -, HSGZ 2000, 79), also die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Regelung berechtigt insbesondere den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht, überhaupt keine Mittel für die Förderung freier Träger in den Haushaltsplan einzustellen (…so auch Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 38) und sodann unter Berufung auf diese fehlenden Haushaltsmittel die Förderung grundsätzlich zu verweigern (…Schellhorn, a.a.O., § 74, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Wie oben bereits ausgeführt, kann sich ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nämlich nicht dadurch seiner Pflicht entziehen, über die Förderung zu entscheiden, dass er gar nicht erst Haushaltsmittel zur Verfügung stellt (…Schellhorn u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 213 [215]).

    Der Senat vermag sich daher nicht der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213) anzuschließen, der Landkreis als öffentlicher Jugendhilfeträger müsse sich die von seinen kreisangehörigen Gemeinden praktizierte Art der Förderung (im dort entschiedenen Fall im Ergebnis eine Defizitförderung) zurechnen lassen (so offenbar auch VG Stuttgart, Urteil vom 26. November 1999 - 19 K 6263/98 -).

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung; …

    Ansprüche von Trägern der freiwilligen Jugendhilfe auf Förderung nach § 74 SGB VIII können sich nur gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213; VG Kassel, Urteil vom 3. August 1999 - 5 E 5346/94 (5) -, HSGZ 2000, 79), also die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Regelung berechtigt insbesondere den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht, überhaupt keine Mittel für die Förderung freier Träger in den Haushaltsplan einzustellen (…so auch Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 38) und sodann unter Berufung auf diese fehlenden Haushaltsmittel die Förderung grundsätzlich zu verweigern (…Schellhorn, a.a.O., § 74, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Der Senat vermag sich daher nicht der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213) anzuschließen, der Landkreis als öffentlicher Jugendhilfeträger müsse sich die von seinen kreisangehörigen Gemeinden praktizierte Art der Förderung (im dort entschiedenen Fall im Ergebnis eine Defizitförderung) zurechnen lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
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