Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 279/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4763
VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 279/99 (https://dejure.org/1999,4763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.1999 - 7 S 279/99 (https://dejure.org/1999,4763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 7 S 279/99 (https://dejure.org/1999,4763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozeßzinsen für Kostenerstattungsansprüche zwischen Trägern der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 320 (Ls.)
  • DVBl 2000, 70 (Ls.)
  • FEVS 51, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95

    Sozialhilferecht: Unterbrechung der Erstattungspflicht, Verzinsung von zu …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 279/99
    Mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG F. 1987 mit Wirkung zum 1.1.1994 (Art. 43 Abs. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23.6.1993) sind in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1995 - 5 B 31.95 -, FEVS 47, 9).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

    Aus einer solchen Norm lässt sich deshalb, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Gesetz gesagt ist, im Gegenschluss lediglich ableiten, dass den privilegierten Leistungsträgern untereinander keine Lastenausgleichszinsen i.S. des § 108 Abs. 2 SGB X zustehen, nicht aber, dass sie auch ansonsten - aus anderen Rechtsgründen - eine Verzinsung ihrer Erstattungsansprüche nicht sollten beanspruchen können (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 - ;… wohl auch Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32).
  • OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 38/96

    Sozialhilferecht; Sozialhilferecht; Bagatellgrenze; Einigungsvertrag; …

    Die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Vorschriften sind im Erstattungsrechtsstreit zwischen Sozialhilfeträgern anwendbar und werden nicht etwa durch Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG - 5 C 27.99 -, S. 9 f. des Urteilsabdrucks; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 -, in FEVS 51, 360).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

    Aus einer solchen Norm lässt sich deshalb, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Gesetz gesagt ist, im Gegenschluss lediglich ableiten, dass den privilegierten Leistungsträgern untereinander keine Lastenausgleichszinsen i.S. des § 108 Abs. 2 SGB X zustehen, nicht aber, dass sie auch ansonsten - aus anderen Rechtsgründen - eine Verzinsung ihrer Erstattungsansprüche nicht sollten beanspruchen können (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 - ;… wohl auch Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

    Aus einer solchen Norm lässt sich deshalb, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Gesetz gesagt ist, im Gegenschluss lediglich ableiten, dass den privilegierten Leistungsträgern untereinander keine Lastenausgleichszinsen i.S. des § 108 Abs. 2 SGB X zustehen, nicht aber, dass sie auch ansonsten - aus anderen Rechtsgründen - eine Verzinsung ihrer Erstattungsansprüche nicht sollten beanspruchen können (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 - ;… wohl auch Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem …

    Aus einer solchen Norm lässt sich deshalb, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Gesetz gesagt ist, im Gegenschluss lediglich ableiten, dass den privilegierten Leistungsträgern untereinander keine Lastenausgleichszinsen i. S. des § 108 Abs. 2 SGB X zustehen, nicht aber, dass sie auch ansonsten - aus anderen Rechtsgründen - eine Verzinsung ihrer Erstattungsansprüche nicht sollten beanspruchen können (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 - < FEVS 51, 360>;… wohl auch Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32).
  • VG Karlsruhe, 10.04.2006 - 7 K 167/05

    Stadt Baden-Baden muss Prozesskosten einer Stadträtin der Bündnisgrünen erstatten

    Der Zinsanspruch beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 291 Satz 1, 288 Abs. 1 Satz 2, 247 Abs. 1 BGB (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.07.1999, Az.: 7 S 279/99, juris).
  • VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 6936/02

    Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; …

    Rn. 77 vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 -, FEVS 52, 433, und vom 18. Mai 2000 - 5 C 27/99 -, 51, 546; OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 -, FEVS 52, 44; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 -, FEVS 51, 360; Thür.
  • SG Detmold, 13.06.2006 - S 6 SO 144/05

    Erstattung von aufgewendeten Kosten für Hilfe bei Krankheit im Rahmen der …

    Rn. 30 Der Zinsanspruch beruht auf entsprechender Anwendung der § 288, 291 BGB (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.12.1995, Aktenzeichen: 5 B 31/95, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1999, Aktenzeichen: 7 S 279/99, BSG, Urteil vom 28.09.2005, Aktenzeichen: B 6 KA 71/04 R).
  • VG Sigmaringen, 18.09.2001 - 4 K 2699/99

    Kostenerstattung für rechtmäßige Leistungen - Interessenwahrungsgrundsatz - …

    Denn mit der Aufhebung des eine Verzinsung ausschließenden § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG sind mangels anderer Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche wieder in Geltung gesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.2000 - 5 C 27/99 -, BVerwGE 111, 213; VGH B.-W., Urt. v. 02.07.1999 - 7 S 279/99 und Thür.
  • VG Köln, 17.05.2001 - 26B K 2953/98

    Erstattung von gezahlten Sozialhilfeleistungen; Zuständigkeit eines …

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 -, FEVS 47, 9 (11) sowie Urteile vom 18. Mai 2000 - 5 C 27.99 -, FEVS 51, 546 (551) und vom 22. März 2001 - 5 C 34.00 - OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 -, FEVS 52, 44; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 -, FEVS 51, 360.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht