Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Aufenthaltsrechtliche Beschränkung im Zusammenhang mit und nach einem Asylverfahren; Leistungen nach dem AsylbLG: Zuständigkeit bei Aufenthaltsortswechsel - Kürzungsmöglichkeiten - Schutz der familiären Gemeinschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10a Abs 1 AsylbLG; § 11 Abs 2 AsylbLG; § 44 AsylVfG; § 55 AsylVfG; § 56 AsylVfG; § 71 AsylVfG; § 44 Abs 6 AuslG; Art 6 GG
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; Asylverfahren; Aufenthalt; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel; Ausländer; Beschränkung; Ehe; Eheschutz; Familie; Familienschutz; Freizügigkeit; Freizügigkeitsbeschränkung; Kürzung; Leistung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 18.05.2000 - 7 B 2172/00
- OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Papierfundstellen
- FEVS 52, 124
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 19 B 585/89
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Die zur Dauer des Asylverfahrens i.S.d. § 22 Abs. 1 AsylVfG zählende aufenthaltsrechtliche Abwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 -) endet auch dann, wenn eine asylverfahrensunabhängige längerfristige oder über einen voraussichtlich längeren Zeitraum jeweils zu verlängernde, d.h. nicht nur der Abwicklung des vorausgegangenen Asylverfahrens und des dadurch bedingten Aufenthalts dienende Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zwar nicht erteilt worden ist (vgl. zu diesem Fall NdsOVG, B. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - ; OVG NRW, B. v. 18.4.1989 -. 19 B 585/89 - ), aber Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts seit Abschluß des Asylverfahrens nicht eingeleitet worden und auch nicht abzusehen sind, weil der Ausländer nirgendwo erfaßt worden ist und sich keine Ausländerbehörde als zuständig ansieht.Soweit es sich um die fortgeltenden Wirkungen einer ausdrücklichen Zuweisung handele, sei dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geklärt (OVG NRW, Beschl. v. 18.04.1989 -19 B 585/89 -, EzAR 223, Nr. 13, m.w.N.).
Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn dem Ausländer eine vom Asylverfahren unabhängige Duldung erteilt wird und damit zu rechnen ist, dass sie für einen längeren Zeitraum (ggf. wiederholt) verlängert werden wird (ebenso OVG NRW, B. v. 18.4.1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 33 = NWVBl. 1989, 446 = ZAR 1989, 175 (LS) ).
- OVG Niedersachsen, 11.08.1998 - 4 M 3575/98
örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Die zur Dauer des Asylverfahrens i.S.d. § 22 Abs. 1 AsylVfG zählende aufenthaltsrechtliche Abwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 -) endet auch dann, wenn eine asylverfahrensunabhängige längerfristige oder über einen voraussichtlich längeren Zeitraum jeweils zu verlängernde, d.h. nicht nur der Abwicklung des vorausgegangenen Asylverfahrens und des dadurch bedingten Aufenthalts dienende Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zwar nicht erteilt worden ist (vgl. zu diesem Fall NdsOVG, B. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - ; OVG NRW, B. v. 18.4.1989 -. 19 B 585/89 - ), aber Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts seit Abschluß des Asylverfahrens nicht eingeleitet worden und auch nicht abzusehen sind, weil der Ausländer nirgendwo erfaßt worden ist und sich keine Ausländerbehörde als zuständig ansieht.Entgegen der Meinung der Antragsgegnerin werden dem abgelehnten Asylbewerber so auch nicht von vornherein "weitergehende Leistungsansprüche" als den noch im Asylverfahren stehenden Asylbewerbern zugestanden, denn das Ende der Wirksamkeit der im Asylverfahren erlassenen Zuweisungs- und Verteilungsentscheidung hat unmittelbar Wirkung nur für die Frage der örtlichen Zuständigkeit der Behörde für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG [Senat, Beschl. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - (V.n.b.)].
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Analoge Rechtsanwendung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, das Gesetz auf einen Fall, auf den seine Regelung abzielt, den es aber von seinem Wortlaut her nicht (mehr) erfasst, sinngemäß - analog - anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593 = DVBl. 1990, 690).
- BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn dem Ausländer eine vom Asylverfahren unabhängige Duldung erteilt wird und damit zu rechnen ist, dass sie für einen längeren Zeitraum (ggf. wiederholt) verlängert werden wird (ebenso OVG NRW, B. v. 18.4.1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 33 = NWVBl. 1989, 446 = ZAR 1989, 175 (LS) ). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Die zur Dauer des Asylverfahrens i.S.d. § 22 Abs. 1 AsylVfG zählende aufenthaltsrechtliche Abwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 -) endet auch dann, wenn eine asylverfahrensunabhängige längerfristige oder über einen voraussichtlich längeren Zeitraum jeweils zu verlängernde, d.h. nicht nur der Abwicklung des vorausgegangenen Asylverfahrens und des dadurch bedingten Aufenthalts dienende Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zwar nicht erteilt worden ist (vgl. zu diesem Fall NdsOVG, B. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - ; OVG NRW, B. v. 18.4.1989 -. 19 B 585/89 - ), aber Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts seit Abschluß des Asylverfahrens nicht eingeleitet worden und auch nicht abzusehen sind, weil der Ausländer nirgendwo erfaßt worden ist und sich keine Ausländerbehörde als zuständig ansieht. - BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn dem Ausländer eine vom Asylverfahren unabhängige Duldung erteilt wird und damit zu rechnen ist, dass sie für einen längeren Zeitraum (ggf. wiederholt) verlängert werden wird (ebenso OVG NRW, B. v. 18.4.1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 33 = NWVBl. 1989, 446 = ZAR 1989, 175 (LS) ).
- BSG, 29.02.2024 - B 8 AY 2/23 R
Asylbewerberleistungen - Leistungen bei Krankheit - stationäre …
Rn. 24 Ein solcher Anschlussaufenthalt, der mit dem Betreiben des Asylverfahrens in keinem Zusammenhang steht, kann auch durch eine Duldung bewirkt werden (vgl BVerwG vom 31.3.1992 - 9 C 155.90 - Buchholz 402.25 § 22 AsylVfG Nr. 4 S 9 = juris RdNr 21; Oberverwaltungsgericht <OVG> Lüneburg vom 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - juris RdNr 15; weitergehend auch bei andauerndem Vollzugsdefizit BVerwG vom 25.10.1988 - 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313, 315 = juris RdNr 9; OVG Lüneburg vom 16.6.2000 - 4 M 2124/00 - juris RdNr 25). - LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 AY 8/08
Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern des AsylbLG untereinander
Speziell für die hier interessierende Zuständigkeitsfrage nach § 10a Abs. 1 AsylbLG habe das Niedersächsische OVG im Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 ausgeführt:.Durch die erteilten Duldungen bzw. dem Anspruch auf Erteilung einer Duldung wird die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung gegenstandslos, so dass § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG nicht mehr die örtliche Zuständigkeit bestimmen kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2011 - L 8 AY 31/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - L 20 B 11/05 AY ER - SAR 2006, 57; Beschluss vom 25. September 2008 - L 7 B 288/08 AS - und Beschluss vom 30. März 2001 - 16 B 44/01 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 - FEVS 52, 124).
- OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme …
Die hier vertretene Rechtsauffassung zu den zeitlichen Wirkungen der räumlichen Beschränkung aus dem durchgeführten Asylverfahren wird überwiegend in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte geteilt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 8 S 21.00 - InfAuslR 2001, 165; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. April 2000 - 3 M 132/99 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 1996 - 4 L 31/96 - zitiert nach Juris; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 -FEVS52, 124).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2004 - 4 LB 537/02
Jugendhilfe für ein asylsuchendes Kind; örtliche Zuständigkeit des …
Ihrer Durchsetzung stand auch der die Familie schützende Art. 6 GG entgegen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 16.6.2000 - 4 M 2124/00 -, FEVS 52, 124 = NVwZ-Beil. 2001, 12), da die Mutter mit dem Vater des gemeinsamen Kindes zusammenleben wollte und sie bestrebt waren, das Kind bei sich aufzunehmen. - VG Düsseldorf, 21.02.2002 - 7 L 3644/01
D (A), Türken, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Ausländerbehörde, Örtliche …
Rn. 17 Vgl. zu einem ähnlichen Fall: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 und 4 M 2288/00 -, NVwZ-Beilage I 1/2001, 12 f.Rn. 22 gegen eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Aufenthaltsgestattungen: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 und 4 M 2288/00 -, a.a.O., 13; eine analoge Anwendung befürwortend: OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 8 S 21/00 -, NVwZ-Beilage I 2/2001, 20 f. (21),.
- SG Hannover, 04.03.2015 - S 27 SO 36/15
Sozialleistungen, Eilbedürftigkeit, einstweilige Anordnung, Eilantrag, …
Die räumlichen und sachlichen Einschränkungen der §§ 10a, 11 Abs. 2 AsylbLG und § 71 AsylVfG müssen bei einem Leistungsberechtigten, der einer bestimmten räumlichen Beschränkung zuwider bei seiner Familie (Ehefrau und fünfjähriger Sohn) in einer anderen als der ihm zugewiesenen Gemeinde wohnt, im Hinblick auf die grundrechtliche Bedeutung des Schutzes von Ehe und Familie durch Art. 6 GG zurücktreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.2000, 4 M 2124/00).Aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles müssen daher die räumlichen und sachlichen Einschränkungen der §§ 10a, 11 Abs. 2 AsylbLG und § 71 AsylVfG im Hinblick auf die grundrechtliche Bedeutung des Schutzes von Ehe und Familie durch Art. 6 GG zurücktreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.2000, 4 M 2124/00 - zitiert nach juris).
- VG Düsseldorf, 13.01.2005 - 11 K 344/03
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Kostenerstattung, Krankenbehandlung, …
Rn. 52 - vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 -, FEVS 52, 124 (125) -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2001 - 16 B 44/01 Rn. 6 So zu § 22 Abs. 4 AsylVfG 1982: BVerwG, Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 155.90 -, NVwZ 1993, 276 (278); OVG NRW, Beschluss vom 18. April 1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 330 (331 f.); zu § 50 Abs. 4 AsylVfG: OVG NRW, Urteil vom 1. Dezember 1999 - 17 A 3994/98 - Beschluss vom 30. Januar 1997 - 25 B 2973/96 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 - und - 4 M 2288/00 -, abgedr.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2004 - 16 A 3606/03
Anspruch eines Asylberechtigten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
Rn. 14 OVG NRW, Beschluss vom 18. April 1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 330 (331 f.) und Beschluss vom 30. März 2001 - 16 B 44/01 - a.a.o.; zu § 50 Abs. 4 AsylVfG: OVG NRW, Urteil vom 1. Dezember 1999 - 17 A 3994/98 - Beschluss vom 30. Januar 1997 - 25 B 2973/96 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 2124/00 - und - 4 M 2288/00 -, GK-AsylbLG VII - zu § 10a OVG- Nr. 5, Beschluss vom 11. August 1998 - 4 M 3575/98 -, GK-AsylbLG VII - zu § 10a OVG- Nr. 1; HessVGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - 1 TG 651/00 -, GK-AsylbLG VII - zu § 10a VGH- Nr. 3, jeweils m.w.N. - KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
Abschiebungshaft: Örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Antragstellung
In § 56 Absatz 3 Satz 1 AsylVfG n.F. heißt es nunmehr ausdrücklich, dass räumliche Beschränkungen auch nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden (vgl. zudem bereits OVG Thüringen InfAuslR 2004, 336 ff.; a.A. Niedersächsisches OVG FEVS 52, 124). - VG Würzburg, 11.10.2010 - W 7 K 10.179
Abgelehnter Asylbewerber; Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis; kein …
- VG Aachen, 16.03.2004 - 6 K 291/04
D (A), Asylverfahren, Asylbewerber, Strafhaft, Verwaltungsgericht, Örtliche …
- VG Leipzig, 22.03.2012 - 3 K 661/11
Duldung, Auflage, Widerspruchsfrist, Frist, Widerspruch, Wohnsitzauflage
- VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02
Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines …
- VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Aufhebung; Auflage; Duldung; Einrichtung Identitätsklärung; Modellprojekt X; …
- VG Lüneburg, 27.03.2001 - 4 A 207/99
Gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeit; Zuweisung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".