Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2011 - II-4 WF 185/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10018
OLG Hamm, 11.04.2011 - II-4 WF 185/10 (https://dejure.org/2011,10018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2011 - II-4 WF 185/10 (https://dejure.org/2011,10018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2011 - II-4 WF 185/10 (https://dejure.org/2011,10018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Protokollierung eines Vergleichs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 36 FamFG, 160, 162 ZPO
    Protokollierung eines Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein den Beteiligten unter Missachtung der Formvorschriften der ZPO nicht zur Genehmigung vorgelegter Vergleich ist auch in Verfahren nach dem FamFG unwirksam; Anforderungen an die Form der Protokollierung eines Vergleichs im Verfahren nach dem FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Protokollierung eines Vergleichs im Verfahren nach dem FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn v.u.g. fehlt ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1259
  • FGPrax 2011, 209
  • FamRZ 2011, 1529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2011 - 4 WF 185/10
    Diese Rechtsprechung findet ihren Grund in der Doppelnatur des Prozessvergleichs als Prozesshandlung einerseits und als Rechtsgeschäft im materiellen Sinne andererseits (vgl. BGH a. a. O. unter Hinweis auf BGHZ 79, 71, 74 f und BGHZ 142, 84, 88 ff).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2011 - 4 WF 185/10
    Bei einem Vergleich kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anders als bei einseitigen Prozesserklärungen wie dem Rechtsmittelverzicht oder dem Anerkenntnis (vgl. dazu BGH FamRZ 2007, 1631 ff) nicht darauf an, ob der Inhalt der protokollierten Erklärungen unstreitig ist oder sich anderweitig feststellen lässt; bei Prozessvergleichen ist die Einhaltung des durch § 162 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 160 ZPO vorgeschriebenen Verfahrens nach allgemeiner Ansicht Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. etwa Zöller/Stöber, ZPO, 28. Auflage, § 160 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2011 - 4 WF 185/10
    Diese Rechtsprechung findet ihren Grund in der Doppelnatur des Prozessvergleichs als Prozesshandlung einerseits und als Rechtsgeschäft im materiellen Sinne andererseits (vgl. BGH a. a. O. unter Hinweis auf BGHZ 79, 71, 74 f und BGHZ 142, 84, 88 ff).
  • OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24

    Umgangsverfahren können nicht durch eine protokollierte Vereinbarung der

    Ist ein Vergleich den Beteiligten entgegen §§ 36 Abs. 2 FamFG, 162 Abs. 1 und 2 ZPO nicht zur Genehmigung vorgespielt bzw. vorgelesen worden, so ist er unwirksam (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2011, Az. 4 WF 185/10, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18

    Vollstreckbarkeit einer formnichtig protokollierten Umgangsvereinbarung durch

    Diese Erfordernisse sind unverzichtbare, d. h. nicht der Disposition der Beteiligten unterliegende Voraussetzungen der Wirksamkeit des Vergleichs (OLG Oldenburg FamRZ 2017, 1333, juris Rn. 13; OLG Hamm vom 11.04.2011 - 4 WF 185/10, juris Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 36 Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2019 - 9 UF 21/19

    Umgangsverfahren: Anfechtbarkeit eines Billigungsbeschlusses für eine

    Ein Prozessvergleich, der lediglich "laut diktiert und genehmigt", nicht aber verlesen und genehmigt wurde, ist deshalb prozessual unwirksam (BGH, aaO; OLG Hamm, FGPrax 2011, 209; Schlünder, aaO, Rn. 10, mwN; Fritsche, aaO, mwN; Wendtland, aaO, Rn. 7, mwN; Schultzky in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 160, Rn. 5, § 162, Rn. 6, mwN; Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 162, Rn. 5, mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 495/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11135
OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Erlöschen eines vormerkungsgesicherten Anspruchs - Wiederaufladen einer Vormerkung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 62 Abs. 1; GBO § 18; GBO § 71
    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.

    Aus gutem Grund hat es deshalb der BGH (BGHZ 109, 108 = NJW 1990, 1418) unter Geltung des FGG abgelehnt, die "Signalwirkung" einer solchen Entscheidung für etwaige künftige selbständige Folgeverfahren als hinreichende Grundlage eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses anzuerkennen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In einer weiteren Senatsentscheidung vom 5.12.2001 hat das BVerfG (BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456) das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Rechtsschutzbedürfnis für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme immer dann zwingend bejaht, wenn eine Maßnahme zu einem tief greifenden Grundrechtseingriff führt.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO; NJW 1998, 2432 - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO; NJW 1998, 2432 - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09

    Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Anwendung für das Grundbuchverfahren nicht ausgeschlossen ist und der deshalb in Ermangelung einer eigenständigen Regelung im Grundbuchverfahren prinzipiell Anwendung findet (OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 116 = NJW-RR 2010, 1105 = Rpfleger 2010, 261), spricht das Beschwerdegericht, wenn sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt hat, auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • KG, 09.11.2015 - 19 UF 121/15

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens hinsichtlich einer nach

    Denn das Feststellungsinteresse muss maßgeblich auf einem Vollzug der in der Entscheidung getroffenen Anordnung und nicht auf der Entscheidung selbst beruhen; es muss also zu einem effektiven Eingriff gekommen sein (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 11.1.2011 - I-15 W 495/10, 15 W 495/10 -, jurisRdNr. 9).
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