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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3423
BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15; BGB §§ 242, 1004; FGG § 15; ZPO § 355
    Unterlassungsanspruch; zweckbestimmungswidrige Nutzung; unzulässige Rechtsausübung; Wettbewerber; Ausschaltung; Parteivernehmung; Beweisaufnahme; Zeuge; Strengbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Wohnungseigentums - Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei Klage im Interesse eines geschäftlichen Konkurrenten - Parteivernehmung von Verfahrensbeteiligten - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 10 UR II 11/95
  • LG Traunstein - 4 T 4638/95
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 301
  • NZM 1998, 120
  • FGPrax 1997, 220
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97
    Dabei handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG mit der Folge, daß das Wohnungseigentum nur als Wohnung genutzt werden darf; allerdings ist auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung als Wohnung (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 1358 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines …

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97
    Der Antrag von K., der Antragsgegnerin zu verbieten, ihre Wohnung zur Herstellung von Kraftfahrzeugkennzeichen zu nutzen, wurde im Jahr 1996 rechtskräftig abgewiesen (vgl. Beschluß des Senats vom 18.4.1996, BayObLGZ 1996, 97 = NJW-RR 1996, 1359 ).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids …

    48/52">NJW 1953, 745; NJW-RR 1998, 301, 302; OLG Hamm NStZ 1984, 551; LKStGB/Ruß, 12. Aufl., § 153 Rn. 10a).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1998 - 3 Wx 500/97

    Nutzung einer als "Wohnung" bezeichneten Einheit als als psychologische und …

    Allerdings ist auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung als Wohnung (ständige Rechtsprechung: vgl. z. B. BayObLG in NJW-RR 1996, 1358 und FGPrax 1997, 220 ).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der bei einer typisierenden Betrachtungsweise stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 141; NJW-RR 1996, 1358; FGPrax 1997, 220; KG NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 95, OLG Köln NZM 2003, 115; Senat FGPrax 2004, 12).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum"; …

    c. Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris;… OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …

    Damit ist grundsätzlich - zunächst unabhängig von der Regelung in § 8 der Teilungserklärung - eine Nutzung zu einem anderen Zweck verboten, die andere Wohnungseigentümer mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Wohnung (…Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 16;… § 13 Rz. 46;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 5;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 WEG Rz. 14; BayObLG WuM 1994, 222; WuM 1998, 49; Kammergericht NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf WuM 1998, 112, je mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Soweit die Pergola über den Bereich der Sondernutzungsfläche hinausreicht, wäre dann zu prüfen, ob das durch den -Eigentümerbeschluß begründete Beseitigungsverlangen nicht rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG WUM 1998, 49; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 f.).
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des …

    Denn Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris;… OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06

    Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere …

    Sofortige Beschwerde und sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin sind erfolglos geblieben (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97 = FGPrax 1997, 220).
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Zwar könnte der Anspruch kann nach allgemeinen Regeln verwirkt sein (KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05; OLG Köln, ZMR 1998, 111; BayObLG, WuM 1998, 49; ZWE 2002, 36; OLG Celle, OLGR Celle 2004), aber die Verwirkung setzte voraus, dass seit der erstmaligen Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen wäre.
  • BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97

    Keine willkürliche Auswechselung der antragstellenden Person - Wohngeldanspruch …

    Die Ehefrauen von Antragsteller und Antragsgegner sind gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt; sie können nur als Beteiligte angehört oder vernommen, nicht aber als Zeugen herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97; Keidel/Amelung § 15 Nr. 16).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als …

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