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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 31.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13254
OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06 (https://dejure.org/2006,13254)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.09.2006 - 6 W 43/06 (https://dejure.org/2006,13254)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. September 2006 - 6 W 43/06 (https://dejure.org/2006,13254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 FGG; § 25 FGG; § 27 Abs. 1 S. 1 FGG; § 2229 Abs. 4 BGB; § 2358 Abs. 1 BGB
    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen Rechtsverletzung durch mangelnde Tatsachenfeststellung und Beweisermittlung zur Testierunfähigkeit des Erblassers; Voraussetzungen der Testierunfähigkeit eines Erblassers und Anforderungen an ihre ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Feststellung der Testierunfähigkeit; Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen Rechtsverletzung durch mangelnde Tatsachenfeststellung und Beweisermittlung zur Testierunfähigkeit des Erblassers; Voraussetzungen der Testierunfähigkeit eines Erblassers und Anforderungen an ihre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 268
  • FamRZ 2007, 417
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellung des Landgerichts, Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung der letztwilligen Verfügung lasse sich feststellen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG, FamRZ 2000, S. 701 ff.;… Senat, NJW-RR 2003, S. 1093 ff. m.w.N.; Bumiller/Winkler, § 27 Rn., 15).

    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088;… Palandt-Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2229 Rdnr. 7).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist und von einem klaren Urteil über die Bedeutung seiner Anordnungen, das frei von Einflüssen Dritter zustande ekommen ist, getragen wird (BGH, FamRZ 1958, 127; BayObLG, …
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).
  • OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03

    Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellung des Landgerichts, Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung der letztwilligen Verfügung lasse sich feststellen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (…BayObLG, FamRZ 2000, S. 701 ff.; Senat, NJW-RR 2003, S. 1093 ff. m.w.N.; Bumiller/Winkler, § 27 Rn., 15).
  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen - …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088;… Palandt-Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2229 Rdnr. 7).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
    Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens kann lediglich darauf geprüft werden, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens kritiklos hingenommen oder unter Nachvollziehung der Argumentation des Sachverständigen dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen selbständig auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817, 818;… Keidel/Meyer-Holz, § 27 Rn. 43).
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel …

    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268;… Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich …

    Andernfalls sind krankhafte Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268;… Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist und von einem klaren Urteil über die Bedeutung der Anordnungen, welche frei von Einflüssen Dritter zustande gekommen sind, getragen wird ( OLG Celle, FamRZ 2007, 417 ).

    Er hat unter Nachvollziehung der Argumentation des Sachverständigen dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen selbständig auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen und sich eine eigene Überzeugung zu bilden ( OLG Celle, FGPrax 2006, 268 [OLG Celle 26.09.2006 - 6 W 43/06] ; BayObLG, FamRZ 1999, 817, 818 ).

  • LG Bonn, 06.02.2025 - 19 O 208/22
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Handelns zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechenden Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2006, 6 W 43/06, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1Z BR 40/01, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2021 - 10 U 5/20, DNotZ 2022, 746).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.08.2006 - 2 WF 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7728
OLG Oldenburg, 31.08.2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Isolierte Kostenbeschwerde: Isolierte Anfechtung der Nachholung der Kostenentscheidung einer mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung im Falle einer allein mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 321

  • rechtsportal.de

    Isolierte Anfechtbarkeit einer nachträglichen Kostenentscheidung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung im Falle einer allein mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 268
  • FamRZ 2007, 744
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