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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14728
OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05 (https://dejure.org/2006,14728)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.08.2006 - 3 W 60/05 (https://dejure.org/2006,14728)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. August 2006 - 3 W 60/05 (https://dejure.org/2006,14728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 106 Abs. 1; ; FEVG § 3; ; FEVG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; FEVG § 5 Abs. 2; ; FEVG § 6; ; FEVG § 7; ; FGG § 14; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung eines Asylbewerbers entgegenstehen können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines bereits abgeschobenen Ausländers gegen eine bereits vollzogene Abschiebungshaft; Rechtschutzbedürfnis zur gerichtlichenÜberprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme nach Beendigung der Haft ; Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 283
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
    Bei Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person besteht regelmäßig auch nach Erledigung des Eingriffes ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an - auch nachträglicher - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, NJW 2002, 2456 ff.; BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996 - Az: 2 BvR 927/95 - InfAuslR 1996, 198)).

    Verstößt der Richter gegen das Gebot einer vorherigen ordnungsgemäßen Anhörung, liegt in der angeordneten Haft eine rechtswidrige Freiheitsentziehung (BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996, Az: 2 BvR 927/95, InfAuslR 1996, 198).

  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf.

    Ein solcher Ausnahmefall kommt etwa dann in Betracht, wenn die erstinstanzliche Vernehmung zeitnahe erfolgt ist, sich aus dem hierüber gefertigten Protokoll ergibt, dass der Betroffene erschöpfend zu den für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Fragen angehört worden ist und mit der Beschwerde keine neuen Probleme in tatsächlicher Hinsicht aufgeworfen werden (OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
    Bei Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person besteht regelmäßig auch nach Erledigung des Eingriffes ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an - auch nachträglicher - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, NJW 2002, 2456 ff.; BVerfG, Beschluss vom 11.03.1996 - Az: 2 BvR 927/95 - InfAuslR 1996, 198)).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf.
  • OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05

    Verbrauch des Haftgrundes nach § 62 II 1 Nr. 1 AufenthG durch ein …

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 3 W 200/08

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Schutz von Ehe und Familie, Vertretenmüssen, …

    Dies gilt im Verfahren der Abschiebungshaft namentlich für Umstände, die dem Schutz von Art. 6 GG unterfallen (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.9.2001, 6 W 572/01, veröffentlicht bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; OLG Köln, OLGR 2001, 279; OLG Rostock, FGPrax 2006, 283; OLG München, OLGR 2007, 628; offen gefassen von OLG Naumburg, NVwZ 2002, Beilage I 4, 56).
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