Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 240; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567; ; ZPO § 574; ; FGG § 20 a; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Sofortige weiter Beschwerde im FGG-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begehren der Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Einschränkende Voraussetzungen für eine Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verfahrensunterbrechung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ...
Verfahrensgang
- AG Lübeck - 2 II 51/05
- LG Lübeck, 26.09.2005 - 3 T 318/05
- OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 67
- ZMR 2006, 477
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
- BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05
Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt. - BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig. - BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt. - BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Zu nennen ist auch die Entscheidung des BayObLG (NJW 2002, 2573) betreffend die sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe im FGG-Verfahren. - OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine …
- OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 20 W 84/80
Antrag; Beschwerde; Rechtsanwalt; Vollmacht; Kosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit; …
- BayObLG, 27.09.1976 - BReg. 1 Z 107/76
- OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft
Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228;… Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1;… Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.). - OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die …
Die Vorschrift gilt nach anerkannter Auffassung über ihren Wortlaut hinaus für alle sonstigen den Stillstand des Verfahrens herbeiführenden Entscheidungen (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 252, Rdnr. 1), damit auch für eine Entscheidung, durch die gegen den Widerspruch einer Partei die eingetretene Unterbrechung des Verfahrens festgestellt wird (OLG München NJW-RR 1996, 228, 229; OLG Schleswig FGPrax 2006, 67). - OLG Schleswig, 22.03.2006 - 2 W 40/06
Auslegung des Heimbegriffs i.S.v. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Vergütung von …
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