Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 24
Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Wohnungseigentümerversammlung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beschluss über die Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat nicht nichtig, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 24; WEG § 29
Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeirats in WEG-Versammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwaltungsbeiratsmitglieder haben Anwesenheitsrecht in der Eigentümerversammlung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anwesenheitsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Anwesenheitsrechts eines nicht Wohnungseigentum besitzenden Mitglieds des Verwaltungsbeirates in der Eigentümerversammlung; Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigentümerversammlung: Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeirats? (IMR 2007, 1019)
Verfahrensgang
- AG Münster - 28 II 83/04
- LG Münster, 24.02.2006 - 3 T 59/05
- OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 71
- ZMR 2007, 133
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (21)
- OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96
Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Andererseits wäre der angefochtene Beschluss bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Ungültigkeitserklärung im Anfechtungsverfahren wirksam und beachtlich, so dass die auf seiner Grundlage ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrags, das Vorliegen eines Kündigungsgrundes vorausgesetzt, wirksam wäre (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 523).Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.
Für die hier zu klärende Frage der Wirksamkeit der Kündigung entfaltet die Anfechtung des Abberufungsbeschlusses keine vorgreifliche Wirkung (…vgl. BGH, a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310; OLG Köln, NJW-RR 2001, 159, Senat, NJW-RR 1997, 523).
Dies kommt in Betracht, da auch eine aufgrund eines angefochtenen Eigentümerbeschlusses - der bis zur Rechtskraft einer gerichtlichen Ungültigkeitserklärung im Anfechtungsverfahren wirksam und beachtlich war - ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrags wirksam sein kann (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 523).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Für eine nach § 23 Abs. 4 WEG fristgebundene Anfechtung des Beschlusses über die Kündigung des Verwaltervertrags bestünde nämlich kein Rechtsschutzinteresse (vgl. BGH, NJW 2002, 3240/3241;… MüKo-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 43 WEG, Rn. 15).Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben ein weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788/790; Senat, NZM 2002, 295; NJW-RR 2004, 805).
- BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98
Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Denn einerseits bringt der Beschluss als Ergebnis einer internen Willensbildung nur die Auffassung der Wohnungseigentümer zum Ausdruck, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt und deshalb der Verwaltervertrag beendet werden soll; für die Berechtigung der Kündigung selbst ist der Beschluss hingegen ohne Bedeutung (…vgl. BGH, a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310).Für die hier zu klärende Frage der Wirksamkeit der Kündigung entfaltet die Anfechtung des Abberufungsbeschlusses keine vorgreifliche Wirkung (…vgl. BGH, a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310; OLG Köln, NJW-RR 2001, 159, Senat, NJW-RR 1997, 523).
Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann auszugehen sein, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310 = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 510; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1169).
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann auszugehen sein, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310 = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 510; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1169).Hat jedoch der Verwaltungsbeirat das Zerwürfnis in vorwerfbarer Weise herbeigeführt, kann die Abberufung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BayObLG, NZM 2000, 510;… Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 26 Rn. 34 a.E.).
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.Ob sich ein Anwesenheitsrecht für ihn aus einer Rechtsposition als "werdender" Eigentümer ergab, erscheint mit Blick auf die Entscheidung des BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087 fraglich, bedarf hier aber keiner abschließenden Klärung.
- BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (…BGH a.a.O.; BayObLG, NZM 2004, 388).
- KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.Die Ungültigerklärung eines solchen Beschlusses führt zwar nicht mehr dazu, dass er die Organstellung zurückgewinnt, sie hat aber im allgemeinen noch Bedeutung für den Umfang des vertraglichen Vergütungsanspruchs (vgl. KG FGPrax 1997, 218; BayObLG NZM 2002, 300; Senat, NZM 1999, 227).
- BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Abberufung und Kündigung müssen daher nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, wohl aber innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis vom Abberufungsgrund geschehen (BayObLG NZM 2000, 341; Senat, WuM 1991, 218; Beschl. v. 2.5.2006 - 15 W 348/05;… Palandt/Bassenge, a.a.O.). - OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben ein weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788/790; Senat, NZM 2002, 295; NJW-RR 2004, 805). - OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
Rechtsnatur Hausverwaltervertrag
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Diese bemisst sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Beschlussfassung der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden kann (vgl. OLG Köln, NJWE-MietR 1997, 63). - OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
- OLG Frankfurt, 19.05.1988 - 20 W 206/87
Wichtiger Grund zur Kündigung eines Verwaltervertrages; Kündigung des …
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
- BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung …
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91
Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels
- OLG Hamm, 18.01.1999 - 15 W 77/98
- BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 4/02
Entscheidungsbefugnis im Wohnungseigentumsverfahren - mehrheitliche Bestellung …
- BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
- KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96
Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die …
- OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 67/00
Miet- und Raumrecht
- AG München, 31.08.2023 - 1293 C 11654/22
Fehlerhafte Jahresabrechnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, …
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris). - LG Berlin, 09.04.2019 - 53 S 44/18
Recht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds sowie eines sog. werdenden Eigentümers …
Denn es handelt sich bei seiner Wahl um eine bloße Einzelfallentscheidung und nicht um eine die Teilungserklärung verändernde Entscheidung (OLG Hamm ZMR 2007, 133-136).Die wohl überwiegende Auffassung, der sich das Berufungsgericht anschließt, vertritt insoweit die Auffassung, dass dem Verwaltungsbeiratsmitglied ein Anwesenheitsrecht jedenfalls in dem Umfang zusteht, in dem der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats betroffen ist (OLG Hamm ZMR 2007, 133-136 m.w.N.).
- AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15
Ladungsfrist nicht eingehalten: Gefasste Beschlüsse (un-)gültig?
So darf der Verwaltungsbeirat über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresabrechnung nach § 29 Abs. 3 WEG berichten, aber nicht ohne jeden Bezug zu seinen spezifischen Aufgaben an der Eigentümerversammlung teilnehmen (OLG Hamm, ZMR 2007, 133, 135;… Abramenko/Baumgart/Crolly, 2. Aufl. 2014 § 8 Rn. 204;… Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl. - § 29 Rn. 78;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG 4. Aufl. 2015 § 29 Rn. 31;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl. 2015 § 29 Rn. 56; Schmid, ZWE 2004, 19, 23).
- OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von …
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können ( vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris ). - OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der …
Ob die festgestellten Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs der "ordnungsgemäßen Verwaltung" erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (Senat FGPrax 2007, 71;… Meyer-Holz, a. a. O., Rdnr. 27). - OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer …
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Woh nungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388). - AG München, 20.07.2023 - 1293 C 13691/22
Anfechtung einer Jahresabrechnung
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris). - OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08
Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der …
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungsei gentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388). - LG Düsseldorf, 15.12.2025 - 25 T 646/25 Rn. 25 Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, sind auf Anfechtung nach §§ 44, 45 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes für die Beschlussfassung nicht ausschließen lässt (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2015, - 11 S 118/14; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2006, - 15 W 98/06; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2005, - 20 W 30/04; BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 2004, - 2Z BR 212/03; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 1997, - 24 W 5809/96).
- AG Witten, 30.12.2021 - 25 C 15/21
Nichtöffentlichkeit der Versammlung durch die Teilnahme Dritter führt …
Beschlüsse deraEigentümerversammIung, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen, sind auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (OLG Hamm, Beschluss vom 27. September 2006-15 W 98/06 -, juris). - AG München, 31.08.2023 - 1293 C 11654/221293 C 11654/22
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