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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6561
OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08 (https://dejure.org/2008,6561)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.2008 - 2 Wx 27/08 (https://dejure.org/2008,6561)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 2008 - 2 Wx 27/08 (https://dejure.org/2008,6561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 335 Abs. 4, 5; ZPO § 104 Abs. 3
    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als Erstbeschwerde; Gericht des ersten Rechtszuges als über den Festsetzungsantrag eines Ordnungsgeldes zur Entscheidung berufenes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 216
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01

    Kostenerstattung im Notarkostenbeschwerdeverfahren: Entschädigung für die …

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08
    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
  • BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98

    Rechtsmittel gegen die Kostenfestsetzung im landgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08
    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
  • BGH, 19.07.1967 - Ia ZB 22/66

    Festsetzung erhöhter Gebühren eines Patentanwalts - Löschung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08
    Nichts anderes gilt in Patentsachen, bei denen die Verweisung des § 80 Abs. 5 PatG auf das Verfahren der Kostenfestsetzung nach der Zivilprozeßordnung dahin zu verstehen ist, daß die Festsetzung der Kosten für das patentgerichtliche Beschwerdeverfahren dem Rechtspfleger des Beschwerdegerichts, also des Bundespatentgerichts obliegt (…vgl. Schäfers in Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl. 2006, § 80, Rdn. 57; vgl. auch BGH GRUR 1968, 447 ff. "Flaschenkasten" - damals: Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Bundespatentgerichts).
  • BayObLG, 28.06.1994 - 3Z BR 165/94
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08
    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im …

    Denn das Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist vom Gesetz als Beschwerdeverfahren ausgestaltet: Das Landgericht wird hier als Beschwerdegericht tätig, während das Bundesamt für Justiz in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]).

    Auch wenn die Anfechtung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB nicht generell durch § 335 Abs. 5 Satz 4 HGB ausgeschlossen ist, weil sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Nebenverfahren der Ablehnung nach der Zivilprozeßordnung richtet (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216 zu der insoweit gleich gelagerten Frage eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung), kann die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters des Landgerichts in einem solchen Verfahren somit nur nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Anfechtung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts und deshalb nur dann mit einem Rechtsmittel angefochten werden, wenn es in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist.

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels …

    Denn das Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist vom Gesetz als Beschwerdeverfahren ausgestaltet: Das Landgericht wird hier als Beschwerdegericht tätig, während das Bundesamt für Justiz in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180).

    Auch wenn die Anfechtung der Verhängung eines Ordnungsmittels im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB nicht generell durch § 335 Abs. 5 Satz 4 HGB ausgeschlossen ist, weil sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Nebenverfahren der Ablehnung nach der Zivilprozessordnung richtet (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216 zu der insoweit gleich gelagerten Frage eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung; Senat, FGPrax 2009, 180 zu der insoweit gleich gelagerten Frage eines Rechtsmittels in einem Ablehnungsverfahren), kann die Verhängung eines Ordnungsmittels nur nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Anfechtung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts angefochten werden.

  • OLG Köln, 07.06.2016 - 28 Wx 15/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch …

    Denn das Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB a.F. ist ebenso wie das Verfahren nach § 335a HGB n.F. vom Gesetz bewusst als Beschwerdeverfahren ausgestaltet worden: Das Landgericht wird als Beschwerdegericht tätig, während das Bundesamt für Justiz in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (…vgl. bereits OLG Köln, a.a.O.; v. 4.8.2008 - 2 Wx 27/08, FGPrax 2008, 216;… Staub/Dannecker, HGB, 5. Aufl. 2012, § 335 Rn. 39).
  • OLG Köln, 18.12.2020 - 2 Wx 300/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung einer …

    Indes hat das Landgericht über die Kostenfestsetzung nicht als Beschwerdegericht entschieden, sondern gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO als die erste mit der Sache befassten Instanz (…Keidel/Weber, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 85 Rn. 8 m.w.N.; Senat, FGPrax 2008, 216 für das Bundesamt für Justiz).
  • OLG Köln, 17.11.2008 - 2 Wx 48/08

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Beschwerdeverfahren nach § 335 HGB

    Das C-Amt für K. hat im Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216).
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Wx 165/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Verfahren …

    Das Bundesamt für Justiz hat im Verfahren nach § 335 HGB nicht die Stellung eines Beschwerdegegners, sondern die der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180 [181]; Senat, FGPrax 2010, 58).
  • LG Bonn, 11.02.2009 - 30 T 878/08

    EHUG, Ordnungsgeldverfahren, Wertgrenze, Kostenbeschwerde

    Das Bundesamt für Justiz hat im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB n.F. systematisch zwar die Stellung der ersten Gerichtsinstanz ähnlich dem Registergericht im Ordnungsgeldverfahren nach §§ 335a HGB a.F., 140a FGG a.F.; dennoch gehört das Bundesamt für Justiz im Aufbau der staatlichen Gewalten der Exekutive an (vgl. OLG Köln, FGPrax 2008, 216), deren Rechtsakte auf ein Rechtsmittel grundsätzlich einer Überprüfung durch die Judikative unterliegen.
  • OLG Köln, 16.04.2009 - 2 Wx 40/09

    Außerordentliche Beschwerde

    Das Bundesamt für Justiz hat in dem Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, a.a.O., und Senat, FGPrax 2008, 216).
  • OLG Köln, 07.10.2008 - 2 Wx 40/08

    Verwerfung einer weiteren Beschwerde als unzulässig

    Das Bundesamt für K. hat im Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, Beschluß vom 4. August 2008 - 2 Wx 27/08 -).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 2 Wx 5/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines …

    Das Bundesamt für Justiz hat in dem Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180 [181]).
  • OLG Köln, 01.04.2011 - 2 Wx 68/11

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die weitere Beschwerde …

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