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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1417
BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09 (https://dejure.org/2009,1417)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - V ZB 148/09 (https://dejure.org/2009,1417)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09 (https://dejure.org/2009,1417)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 50 Abs. 1, § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 50 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Ausländers infolge einer unerlaubten Einreise; Aufenthaltsrecht eines Ausländers unter Berücksichtigung der sog. "Stillhalteklausel" und des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 57 Abs. 3, AufenthG § 50 Abs. 1, FamFG § 71
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebung, Verhältnismäßigkeit, unerlaubte Einreise, Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Ausländers infolge einer unerlaubten Einreise; Aufenthaltsrecht eines Ausländers unter Berücksichtigung der sog. "Stillhalteklausel" und des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Türke ohne Reisepass

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungshaft und der Prüfungsauftrag des Haftrichters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • FGPrax 2010, 50
  • AnwBl 2010, 98
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Es würde der Bedeutung des Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehungen (Art. 104 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 105, 239, 248; BVerfGK 7, 87, 98) und den Anforderungen in Bezug auf die tatsächlichen Grundlagen richterlicher Haftentscheidungen (vgl. BVerf-GE 70, 297, 308) nicht gerecht, wenn dem Haftrichter im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung über die Zurückschiebung nach § 57 AufenthG bereits die wesentlichen Voraussetzungen für die Haftanordnung vorgegeben wären.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Es würde der Bedeutung des Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehungen (Art. 104 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 105, 239, 248; BVerfGK 7, 87, 98) und den Anforderungen in Bezug auf die tatsächlichen Grundlagen richterlicher Haftentscheidungen (vgl. BVerf-GE 70, 297, 308) nicht gerecht, wenn dem Haftrichter im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung über die Zurückschiebung nach § 57 AufenthG bereits die wesentlichen Voraussetzungen für die Haftanordnung vorgegeben wären.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Diese Voraussetzungen ergeben sich, was das Beschwerdegericht auch nicht verkennt, nicht schon bindend aus der - mit der unerlaubten Einreise des Betroffenen und seinem fehlenden Aufenthaltsrecht begründeten - Zurückschiebungsverfügung der gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zuständigen Beteiligten zu 2. Zwar hat der Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt (Senat, BGHZ 78, 145, 147; 98, 109, 112;… BVerfG, Beschl. v. 1. April 1999, 2 BvR 400/99, [...] Rdn. 3; BVerwGE 62, 325, 328), denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Auf ein solches Aufenthaltsrecht kann sich nur berufen, wer rechtmäßig in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates eingereist ist (vgl. EuGH, Rs. C-37/98, EuZW 2000, 569, 572 Tz. 59 [Savas]; Rs. C-317/01 u. C-369/01, InfAuslR 2004, 32, 34 Tz. 65 [Abatay]; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 65. Aktual.
  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Entsprechendes gilt, soweit sich der Betroffene auf die in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG / Türkei vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 11, 385 nachfolgend: ZPAssEWG-TR) enthaltene "Stillhalteklausel" beruft, in der sich die Vertragsparteien verpflichtet haben, untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen (Art. 41 Abs. 1 ZPAssEWG-TR; vgl. dazu EuGH, Rs. C-228/06, NVwZ 2009, 513 [Soysal]).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Der Haftrichter hat auf Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Prognose zum Zeitpunkt der möglichen Zurückschiebung zu treffen (vgl. BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas - "Assoziation EWG-Türkei - Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Auf ein solches Aufenthaltsrecht kann sich nur berufen, wer rechtmäßig in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates eingereist ist (vgl. EuGH, Rs. C-37/98, EuZW 2000, 569, 572 Tz. 59 [Savas]; Rs. C-317/01 u. C-369/01, InfAuslR 2004, 32, 34 Tz. 65 [Abatay]; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 65. Aktual.
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Diese Voraussetzungen ergeben sich, was das Beschwerdegericht auch nicht verkennt, nicht schon bindend aus der - mit der unerlaubten Einreise des Betroffenen und seinem fehlenden Aufenthaltsrecht begründeten - Zurückschiebungsverfügung der gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zuständigen Beteiligten zu 2. Zwar hat der Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt (Senat, BGHZ 78, 145, 147; 98, 109, 112;… BVerfG, Beschl. v. 1. April 1999, 2 BvR 400/99, [...] Rdn. 3; BVerwGE 62, 325, 328), denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Diese Voraussetzungen ergeben sich, was das Beschwerdegericht auch nicht verkennt, nicht schon bindend aus der - mit der unerlaubten Einreise des Betroffenen und seinem fehlenden Aufenthaltsrecht begründeten - Zurückschiebungsverfügung der gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zuständigen Beteiligten zu 2. Zwar hat der Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt (Senat, BGHZ 78, 145, 147; 98, 109, 112;… BVerfG, Beschl. v. 1. April 1999, 2 BvR 400/99, [...] Rdn. 3; BVerwGE 62, 325, 328), denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09
    Diese Voraussetzungen ergeben sich, was das Beschwerdegericht auch nicht verkennt, nicht schon bindend aus der - mit der unerlaubten Einreise des Betroffenen und seinem fehlenden Aufenthaltsrecht begründeten - Zurückschiebungsverfügung der gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zuständigen Beteiligten zu 2. Zwar hat der Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt (Senat, BGHZ 78, 145, 147; 98, 109, 112; BVerfG, Beschl. v. 1. April 1999, 2 BvR 400/99, [...] Rdn. 3; BVerwGE 62, 325, 328), denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Diese Voraussetzung ist bei einer nicht bestandskräftigen, verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüften und für sofort vollziehbar erklärten Zurückschiebungsverfügung nach § 57 Abs. 1 AufenthG von dem Haftrichter zu prüfen (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, Rz. 7 - juris; KG NVwZ 1997, 516).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Es betrifft die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsverfügung, die nicht von dem Haftrichter, sondern von den Verwaltungsgerichten zu prüfen ist (vgl. nur Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft …

    Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - weder aus einer bestandskräftigen Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungsverfügung noch aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, muss der Haftrichter die erforderliche Prüfung allerdings selbst vornehmen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPRax 2010, 50;… Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris, Rdn. 8;… Beschl. v. 8. April 2010, V ZB 51/10, juris, Rdn. 13).

    Der Haftrichter hat auf der Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten verwaltungsgerichtlichen Rechtschutzes eine Prognose zum Zeitpunkt der möglichen Zurückschiebung zu treffen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51; BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).

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