Rechtsprechung
| OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2270
Zur Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder in gemeinschaftlichem Testament
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament (gemeinschaftliches) -Abänderbarkeit des Schlusserben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2270
Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zweifel am Erblasserwillen in gemeinschaftlichen Testament
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament
Verfahrensgang
- AG München, 10.05.2010 - 61 VI 15116/09
- OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 227
- FGPrax 2010, 299
- FGPrax 2011, 299
- FamRZ 2011, 679
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Unabhängig davon kann in einem Fall wie hier die gegenseitige Abhängigkeit im Verhältnis einer dieser Schlusserbeinsetzungen einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehegatten als einzigen Erben unter Ausschluss der gemeinsamen Kinder beim Tode des zuerst versterbenden Ehegatten andererseits bestehen (vgl. BGH NJW 2002, 1126). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Das betrifft das Verhältnis der einen Schlusserbeinsetzung zur anderen Schlusserbeinsetzung und erlangt insbesondere Bedeutung, wenn die Erbeinsetzung der Kinder nicht mit einer gegenseitigen Erbeinsetzung der Eheleute verknüpft ist (vgl. BayObLG ZEV 1996, 188). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410). - OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
6 1. Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei …
Auszug aus OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
6 1. Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
- KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der …
Auch die von dem Nachlassgericht zitierten Ausführungen von Musielak in MüKo, BGB, 6. Auflage 2013, § 2270 Rdnr. 12 sowie die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 2011, 227 ff) stützen seine abweichende Auffassung nicht. - OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen …
Bei einem Berliner Testament in der typischen Konstellation, dass die Ehegatten als Schlusserben jeweils ihre gemeinsamen Kinder und zu gleichen Teilen berufen haben, ist in der Frage der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenbestimmungen die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB zugleich Ausdruck des Erfahrungssatzes, wonach jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder für den Fall seines eigenen Vorversterbens ausschließlich deshalb enterbt, weil er darauf vertraut, dass infolge der Schlusserbeneinsetzung des anderen Teils das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (Anschluss an OLG München NJW-RR 2011, 227 und 1020; Abgrenzung zu BayObLG …Eine allgemein anerkannte, weil besonders zuverlässige Erfahrungsregel im Sinne der gesetzlichen Vermutung knüpft sich an die hier vorliegende Fallgestaltung eines sog. Berliner Testaments: Eheleute, die ihr gemeinsames Vermögen "letztlich" an ihre eigenen - gemeinsamen - Kinder weitergeben möchten, jedoch mit Rücksicht auf die Altersversorgung des anderen Ehegatten ihre Abkömmlinge für den Fall ihres eigenen Vorversterbens enterben, tun das jeweils in der offenkundigen Erwartung, dass aufgrund der gleichzeitigen Schlusserbeneinsetzung des anderen Teiles das gemeinsame Vermögen mit dem Tode des Ehegatten auf ihre Kinder übergehen wird (so zu Recht OLG München NJW-RR 2011, 227, Rn.11 und 2011, 1020 = FamRZ 2011, 1817, dort Rn. 19).
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 227 f.).Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür gerade nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (OLG München NJW-RR 2011, 227).
- OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
Ergänzende Testamentsauslegung
Rn. 34 a) Nach § BGB § 2270 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG München NJW-RR 2011, 227/228; OLG Hamm NJOZ 2004, 3846;… Firsching/Graf Nachlassrecht 10. Auflage Rn. 1.191). - BGH, 26.03.2025 - IV ZB 15/24
Erbvertrag: Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung eines Ersatzerben nach dem …
Wer sein Vermögen letztendlich an einen Abkömmling weitergeben will, ihn aber für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf den vorgesehenen Abkömmling übergehen wird (…vgl. OLG Düsseldorf, ZEV 2020, 361 Rn. 28;… OLG Düsseldorf ErbR 2018, 511 [juris Rn. 16];… OLG Bamberg ZEV 2016, 397 Rn. 15;… OLG Frankfurt ErbR 2016, 650 [juris Rn. 38];… KG ErbR 2015, 501 Rn. 14; OLG München NJW-RR 2011, 227 [juris Rn. 11];… OLG München NJW-RR 2011, 1020 [juris Rn. 19];… Litzenburger in BeckOK-BGB, § 2270 Rn. 21 [Stand: 1. Februar 2025];… Raff in Staudinger (2022) BGB § 2270 Rn. 49). - OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils …
Wer sein Vermögen letztlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München, FGPrax 2010, 299, 300). - KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines …
Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. OLG München FamRZ 2011, 679 Rn. 6 zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
Enthält - wie vorliegend - ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung gesondert ermittelt werden (vgl. u.a. bereits Beschluss des Senats vom 05.05.2003, Az. 20 W 279/01; OLG München, Beschluss vom 13.09.2010, Az. 31 Wx 119/10, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, BGB, 74. Aufl., 2015, § 2270, Rn. 1). - OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem …
Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 - juris). - OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 3 Wx 142/18
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts
(OLG München, NJW-RR 2011, 227 m.N.). - OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23
Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …
- OLG Brandenburg, 21.03.2023 - 3 U 34/22
Abgrenzung einer Schenkung unter Lebenden und erbrechtlichen Ansprüchen; …
- OLG Frankfurt, 04.05.2012 - 8 U 62/11
Zur Wirksamkeit einer im Erbvertrag getroffenen Schiedsanordnung
- OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung beim sog. Berliner Testament; gesonderte …
- OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von …
- OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
Richten der Erbfolge nach dem notariellen Testament hinsichtlich …
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/11
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 3 Wx 46/11
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/12
Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 FamFG
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgabe des Verfahrens im Rahmen eines laufenden Betreuungsverfahrens, Verfahrensabgabe, Abgabereife, gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Abgabe eines laufenden Betreuungsverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abgabe eines laufenden Betreuungsverfahrens wegen Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgabereife bei Anordnung einer Zahlbarmachung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 299
- Rpfleger 2012, 147
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Stuttgart, 06.06.2011 - 8 AR 7/11
Betreuungssache: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach einem Wechsel des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Rn. 14 Nach erfolgter Vergütungsfestsetzung besteht Übernahmebereitschaft durch das Notariat Stuttgart, so dass bezüglich der weiteren Abgabevoraussetzungen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 6. Juni 2011, Az. 8 AR 7/11) zwischen den beteiligten Betreuungsgerichten kein Kompetenzkonflikt besteht. - OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 45/01
Abgabe einer Betreuungssache vor Rechnungslegung durch den Betreuer
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Rn. 13 Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt. - OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 8 W 312/10
Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Dies wäre selbst dann nicht der Fall, wenn sie sich gegen die Staatskasse gerichtet hätte und damit zulässig - aber nicht anfechtbar - gewesen wäre (…Bassenge/Roth, FGG/RpflG, 11. Aufl. 2007, § 56g FGG Rn. 6;… Wagner in Bassenge/Roth, FamFG/RpflG, 12. Aufl. 2009, § 168 FamFG Rn. 5;… Heilmann in Münchener Kommentar ZPO/FamFG, Bd. 4, 3. Aufl. 2010, § 168 Rn. 6-8;… Engelhardt in Keidel, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 168 FamFG Rn. 4-5;… Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl. 2011, § 168 FamFG Rn. 9; je m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 30. August 2010, Az. 8 W 312/10, BtPrax 2011, 134).
- OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93
Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Rn. 13 Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt. - OLG Oldenburg, 22.04.1998 - 5 AR 4/98
Zuständigkeitsbestimmung bei Streit oder Festsetzung der Vergütung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Rn. 11 Die zitierten Entscheidungen (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1999, 101) sind nicht anders zu verstehen. - OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Rn. 13 Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt. - BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96
Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Vergütungsfragen sind Teil des Verfahrens selbst, wofür stets das gegenwärtig mit der Sache befasste Gericht zuständig ist (OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 769; BayObLG NJW-RR 1997, 966; je m.w.N.). - OLG Naumburg, 31.08.1999 - 8 AR 4/99
Zuständigkeitsbestimmung nach Abgabe und Übernahme eines Betreuungsverfahrens; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11
Vergütungsfragen sind Teil des Verfahrens selbst, wofür stets das gegenwärtig mit der Sache befasste Gericht zuständig ist (OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 769; BayObLG NJW-RR 1997, 966; je m.w.N.).
- OLG Hamm, 24.02.2016 - 15 Sa 5/16
Bestimmung des zur Entscheidung über einen Antrag auf Vereinigung von …
Rn. 8 Die seit Inkrafttreten des FamFG veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Oldenburg FGPrax 2012, 284; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 299) und ein Teil der Literatur befürworten eine Auslegung im Sinne des allgemeinen Gerichtsaufbaus (…Pabst in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Auflage, § 5 Rn.15;… Schöpflin in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Auflage, § 5 Rn.13;… Prütting in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage, § 5 Rn.34;… Jacoby in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG;… 2. Auflage, § 5 Rn. 8.1; Bahrenfuss, FamFG, § 5 Rn.9;… speziell für das Grundbuchverfahren Waldner in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Auflage, § 1 Rn.10).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.05.2010 - I-15 Wx 319/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
FamFG § 85; FamFG § 357
Rechtliches Interesse einer Publikums-KG an der Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines Erbscheins nach dem Versterben eines Kommanditisten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Interesse einer Publikums-KG an der Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines Erbscheins nach dem Versterben eines Kommanditisten
Verfahrensgang
- LG Essen - 7 T 374/08
- OLG Hamm, 04.05.2010 - I-15 Wx 319/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 299
- FGPrax 2011, 299
- FamRZ 2011, 321
- NZG 2010, 1033
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